Anträge für Quarantäne-Entschädigung sollen vereinfacht werden

Arbeitgeber  sollen während der Corona-Krise den Entschädigungsantrag für Mitarbeiter in Quarantäne künftig nicht mehr mit der Post schicken müssen. Ab Ende April solle ein «nutzerfreundlicher Online-Antrag» möglich sein, erklärte das Bundesinnenministerium.

Entschädigung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes

Menschen, die zum Beispiel nach der Reise in ein Risikogebiet, nach Kontakt mit einem Erkrankten oder weil sie selbst infiziert sind, in Quarantäne müssen und nicht arbeiten können, erhalten eine Entschädigung. Diese Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen die Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen vorstrecken. Sie können sich das Geld aber von den Behörden erstatten lassen (§ 56 IfSG).

Digitalisierung von Verwaltungsleistungen soll beschleunigt werden

«Die Corona-Krise zeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist», sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). «Wir digitalisieren jetzt mit Hochdruck zunächst die Leistungsanträge, die für die Menschen und die Unternehmen in dieser Krise wichtig und existenzsichernd sind.» Zunächst soll es für den Erstattungsantrag laut Innenministerium eine Minimalvariante geben, die in allen Ländern eingesetzt werden kann. Danach wolle man prüfen, welche anderen Verwaltungsleistungen wegen der Corona-Krise besonders nachgefragt werden und noch nicht nutzerfreundlich online angeboten werden.

dpa
Schlagworte zum Thema:  Coronavirus, Öffentliche Verwaltung