Rheinland-Pfalz beschließt Änderung der Landesbauordnung

Rheinland-Pfalz hat ein Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften verabschiedet. Mit Holz als Baustoff soll nun viel mehr machbar sein – bis hin zum tragenden Teil selbst in Hochhäusern. Das soll auch dem seriellen Wohnungsbau zugute kommen. Und Genehmigungsverfahren werden digitaler.

Der Landtag von Rheinland-Pfalz hat im Januar mit den Stimmen aller Fraktionen ein Landesgesetz zur Änderung baurechtlicher Vorschriften verabschiedet, mit dem die Landesbauordnung und die Bauunterlagen-Prüf-Verordnung geändert werden. So sollen etwa die Einsatzmöglichkeiten von Holz in Gebäuden erweitert werden. Dies sei in Rheinland-Pfalz als besonders waldreichem Land wichtig, sagte Bauministerin Doris Ahnen (SPD). "Das fördert landesweit die Verwendung des nachwachsenden und klimaschonenden Baustoffes Holz."

Digitale Baugenehmigungsverfahren werden einfacher

Mit der Gesetzesnovelle werden die Einsatzmöglichkeiten des Baustoffes Holz deutlich erweitert. Bei Gebäuden bis zur Hochhausgrenze wird die Verwendung von Holz für die tragenden Bauteile möglich sein. Außerdem darf Holz künftig an der Fassade nach außen sichtbar gemacht werden. Ein weiterer Vorteil besteht der Ministerin zufolge darin, dass Holz sich als Baustoff für das serielle Bauen und für Umbaumaßnahmen und Aufstockungen eignet.

Mit den Änderungen an der Landesbauordnung sollen auch die Voraussetzungen für die Digitalisierung der Bauverwaltung geschaffen werden. Digitale Genehmigungsverfahren werden erleichtert und die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung der bauaufsichtlichen Verfahren verbessert, um die digitale Beantragung und den Verlauf bauaufsichtlicher Verfahren zu fördern. "Die Rahmenbedingungen sind so gestaltet, dass zukünftig eine ausschließliche elektronische Kommunikation leichter erfolgen kann", so Ahnen abschließend.


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Schlagworte zum Thema:  Baugenehmigung, Wohnungsbau, Baurecht