NRW und Schleswig-Holstein schaffen Mietpreisbremse ab

In Nordrhein-Westfalen und in Schleswig-Holstein steht die Mietpreisbremse auf der Kippe, ebenso die Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Das ergibt sich aus den Koalitionsverträgen, die die Parteien in Düsseldorf beziehungsweise Kiel geschlossen haben.

Nach den Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein herrschen dort jeweils neue Mehrheitsverhältnisse. In beiden Ländern wollen die neuen Landesregierungen Verordnungen ihrer Vorgänger aufheben, die in Umsetzung der Mietpreisbremse den Anstieg der Mieten eindämmen sollten, aber erfolglos geblieben seien.

 In Düsseldorf wird künftig ein schwarz-gelbes Bündnis regieren, in Kiel kommt eine „Jamaika-Koalition“ aus CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ans Ruder.

Abschaffung der Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen war die Mietpreisbremse zum 1.7.2015 in 22 Kommunen eingeführt worden, darunter die Städte Düsseldorf, Köln und Bonn. Die Mietpreisbremse habe ihren Zweck nicht erfüllt und nicht die Mieten gebremst, sondern private Investitionen in den Wohnungsbau, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU und FDP. Um private Investitionen wieder attraktiver zu machen, werde die neue Landesregierung die Mietpreisbegrenzungsverordnung aufheben. Dasselbe gelte für die Kappungsgrenzenverordnung, durch die in NRW seit Juni 2014 die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren reduziert ist.

Auch die Kündigungssperrfristverordnung, die Zweckentfremdungsverordnung und die Umwandlungsverordnung sollen aufgehoben werden, da das Bundesrecht bereits einen weitreichenden Mieterschutz enthalte. Darüber hinaus seien keine landeseigenen Regelungen erforderlich.

Nachtrag 30.6.2020: Anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, wurde die Mietpreisbremse in Nordrhein-Westfalen bis Juni 2025 verlängert, ebenso die Senkung der Kappungsgrenze und die Verlängerung der Kündigungssperrfrist.

Abschaffung der Mietpreisbremse in Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hatte die Mietpreisbremse zum 1.12.2015 für 12 Kommunen eingeführt, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen war bereits zum 1.12.2014 in 15 Kommunen gesenkt worden. Der angestrebte Effekt – die Sicherung stabiler Mietpreise – sei durch die Mietpreisbremse und die Senkung der Kappungsgrenze aber nicht eingetreten, heißt es im Koalitionsvertrag der neuen „Jamaika-Koalition“. Deshalb werde die neue Landesregierung die entsprechenden Verordnungen „durch geeignetere Instrumente“ ersetzen.

Nachtrag 1.12.2019: In Schleswig-Holstein ist die Mietpreisbremse vorzeitig zum 30.11.2019 abgeschafft worden. Die Reduzierung der Kappungsgrenze wurde nicht über den 30.11.2019 hinaus verlängert.

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