NRW verlängert Mietpreisbremse
Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat beschlossen, die Geltung der Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Die Gebietskulisse von 57 Städten und Gemeinden bleibt unverändert.
Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen zu verlängern.
Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei Mietbeginn nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.
Reduzierung der Kappungsgrenze
In den von der Mieterschutzverordnung erfassten Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.
Die Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze gilt bis zum 28.2.2030.
Verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung
Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung in den erfassten Kommunen die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von acht Jahren anstatt drei Jahren seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.
Die Regelung zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist gilt bis zum 28.2.2030.
Gutachten zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt (pdf)
Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen: Gebietskulisse
Von der Verordnung sind die folgenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen erfasst.
- Aachen
- Alfter
- Bad Lippspringe
- Bergheim
- Bergisch Gladbach
- Bielefeld
- Bonn
- Bornheim
- Brühl
- Dormagen
- Dortmund
- Düren, Stadt
- Düsseldorf
- Elsdorf
- Erftstadt
- Erkrath
- Frechen
- Greven
- Grevenbroich
- Harsewinkel
- Hennef
- Hilden
- Hürth
- Kaarst
- Kempen
- Kerpen
- Korschenbroich
- Köln
- Königswinter
- Krefeld
- Langenfeld
- Leichlingen
- Leverkusen
- Lohmar
- Lotte
- Meckenheim
- Meerbusch
- Monheim
- Münster
- Neuss
- Niederkassel
- Ostbevern
- Overath
- Paderborn
- Pulheim
- Ratingen
- Rheinbach
- Rösrath
- Rommerskirchen
- Sankt Augustin
- Siegburg
- Swisttal
- Telgte
- Troisdorf
- Wachtberg
- Weilerswist
- Wesseling
Das könnte Sie auch interessieren:
-
Sonder-AfA für Neubau von Mietwohnungen: Tipps & Fallstricke
8976
-
Gebäude-AfA: Nachweis für Nutzungsdauer wieder einfacher
5202
-
Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert
357
-
CO2-Kosten: Vermieter zahlen deutlich mehr
3357
-
Energetische Sanierung: Kosten von der Steuer absetzen
305
-
Kürzungen beim Wohngeld ab Januar 2027
3021
-
Hydraulischer Abgleich und Heizungsprüfung 2026
2671
-
Degressive AfA für den Wohnungsbau: fünf Prozent, sechs Jahre
262
-
Aktuelle Rechtslage für AfA-Nachweis jetzt nutzen
207
-
Gebäudemodernisierungsgesetz in Kraft getreten
191
-
EU AI Act beendet die Narrenfreiheit
21.08.2026
-
Einspeisevergütung sichern: Frist läuft Ende 2026 ab
17.08.2026
-
Immobilienwirtschaft verschläft EU AI Act
17.08.2026
-
Mietenregulierung schadet Berlins Wohnungsmarkt
14.08.20261
-
Wohnungsbau gegen Widerstand
14.08.2026
-
GEIG-Novelle: Was ab 2027 für Ladeinfrastruktur gilt
13.08.2026
-
So bleibt der CO2-Preis 2027 stabil
13.08.20263
-
Energieausweise ab 2027: Was sich alles ändert
10.08.2026
-
Die Zeiten haben sich geändert
10.08.2026
-
Ab 2027 kommt erstmals die bundesweite Solarpflicht
06.08.2026