Miethöhe

NRW verlängert Mietpreisbremse


Mietpreisbremse und Kappungsgrenze in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verlängert die Geltung der Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029. Eine Änderung der Gebietskulisse ist damit nicht verbunden.

Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat beschlossen, die Geltung der Mietpreisbremse bis zum 31.12.2029 zu verlängern. Die Gebietskulisse von 57 Städten und Gemeinden bleibt unverändert.

Die bisherige Regelung war bis Ende 2025 befristet, weil die Ermächtigungsgrundlage im BGB entsprechend begrenzt war. Im Juli hat der Bund die Mietpreisbremse um vier Jahre bis Ende 2029 verlängert und den Bundesländern ermöglicht, die Laufzeit ihrer Regelungen zu verlängern.

Bei Geltung der Mietpreisbremse darf die Miethöhe bei Mietbeginn nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Von der Mietpreisbremse ausgenommen sind Wohnungen, die nach dem 1.10.2014 neu gebaut wurden sowie solche, die nach einer umfassenden Modernisierung erstmals wieder vermietet werden.

Reduzierung der Kappungsgrenze

In den von der Mieterschutzverordnung erfassten Städten und Gemeinden gilt neben der Mietpreisbremse auch eine reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen. Vermieter dürfen die Miete in laufenden Mietverhältnissen um nicht mehr als 15 Prozent (anstatt 20 Prozent) und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus erhöhen.

Die Regelung zur Absenkung der Kappungsgrenze gilt bis zum 28.2.2030.

Verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung

Außerdem verlängert die Mieterschutzverordnung in den erfassten Kommunen die Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung vermieteten Wohnraums in Eigentumswohnungen. Erwerber können den Mietern erst nach Ablauf von acht Jahren anstatt drei Jahren seit der Veräußerung zum Zwecke des Eigenbedarfs oder der Verwertung kündigen.

Die Regelung zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist gilt bis zum 28.2.2030.

Gutachten zur Bestimmung von Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt (pdf)

Mieterschutz in Nordrhein-Westfalen: Gebietskulisse

Von der Verordnung sind die folgenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen erfasst.

  • Aachen
  • Alfter
  • Bad Lippspringe
  • Bergheim
  • Bergisch Gladbach
  • Bielefeld
  • Bonn
  • Bornheim
  • Brühl
  • Dormagen
  • Dortmund
  • Düren, Stadt
  • Düsseldorf
  • Elsdorf
  • Erftstadt
  • Erkrath
  • Frechen
  • Greven
  • Grevenbroich
  • Harsewinkel
  • Hennef
  • Hilden
  • Hürth
  • Kaarst
  • Kempen
  • Kerpen
  • Korschenbroich
  • Köln
  • Königswinter
  • Krefeld
  • Langenfeld
  • Leichlingen
  • Leverkusen
  • Lohmar
  • Lotte
  • Meckenheim
  • Meerbusch
  • Monheim
  • Münster
  • Neuss
  • Niederkassel
  • Ostbevern
  • Overath
  • Paderborn
  • Pulheim
  • Ratingen
  • Rheinbach
  • Rösrath
  • Rommerskirchen
  • Sankt Augustin
  • Siegburg
  • Swisttal
  • Telgte
  • Troisdorf
  • Wachtberg
  • Weilerswist
  • Wesseling


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Schlagworte zum Thema:  Mietpreisbremse
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