Hessen verabschiedet Gesetz

Bußgeld bei spekulativem Leerstand von Wohnraum


Bußgeld bei spekulativem Leerstand von Wohnraum in Hessen

Hessen hat ein Gesetz gegen spekulativen Leerstand verabschiedet. Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt erhalten damit neue rechtliche Möglichkeiten. Wer die Regeln bricht, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

Der Hessische Landtag hat am 13.11.2025 ein Leerstandsgesetz beschlossen. Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten können auf dieser Grundlage Leerstandssatzungen erlassen und die erlaubte Dauer des Leerstands auf sechs Monate begrenzen. Es geht um Immobilien, die Eigentümer trotz Nachfrage bewusst leer stehen lassen, da sie zum Beispiel auf steigende Kaufpreise spekulieren.

Längere Leerstandszeiten sind nur nach Inkrafttreten des Gesetzes nur noch in begründeten Ausnahmefällen zulässig beziehungsweise genehmigungsfähig, etwa bei Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Wer dagegen verstößt, muss künftig mit spürbaren Sanktionen rechnen, heißt es in einer Mitteilung aus dem Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum.

Leerstandsgesetz: Regeln und Ausnahmen

Minister Kaweh Mansoori (SPD) sagte dazu: "Wer Wohnraum dem Markt bewusst entzieht, während Familien, Azubis oder Pflegekräfte verzweifelt suchen, muss nun mit Konsequenzen rechnen. Wir geben betroffenen Kommunen ein rechtssicheres Werkzeug an die Hand, um Leerstand zu erfassen und wirksam zu sanktionieren."

Er verweist auf Daten aus dem Zensus 2022: Demnach standen im untersuchten Zeitraum in Hessen mehr als 122.000 Wohnungen – rund die Hälfte davon länger als ein Jahr. In Frankfurt am Main waren es knapp 13.000 leerstehende Wohnungen, in Wiesbaden zirka 5.000 Wohnungen und in Darmstadt mehr als 3.000 Wohnungen.

Leerstände von länger als einem halben Jahr müssen künftig von den Behörden genehmigt werden. Ausnahmen gibt es bei "schutzwürdigen privaten Interessen", zum Beispiel bei laufenden Sanierungen, beantragten Umbauten, Erbstreitigkeiten oder einem "besonderen räumlichen Näheverhältnis" wie einer Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus.

Spekulativer Leerstand: Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

Es soll künftig Kontrollen geben. Wer dem Markt bewusst Wohnraum entzieht, dem drohen Sanktionen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden, heißt es im Gesetzestext.

Das Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft. Danach können die Kommunen unmittelbar beginnen, eigene Leerstandssatzungen zu erlassen. Es werde vermutlich ein paar Monate dauern, bis die ersten Städte eine Leerstandsatzung einführen, sagte der Minister. "Am Ende ist es auch nicht die eierlegende Wollmilchsau", es sei ein Element von mehreren für bezahlbaren Wohnraum.

Leerstandsgesetz in Hessen: Gesetzestext (Download)


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dpa

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