Exklusivbeitrag: Jetzt kostenlos registrieren und alle Exklusivbeiträge nutzen.
Holzbau – eine Alternative für die Immobilienbranche

Sicher bauen mit Holz


Sicher bauen mit Holz

Früher galten Holzhäuser als besonders brennbar. Heute weiß man, dass die Bauweise – richtig ausgeführt – sogar Vorteile im Brandschutz bietet. Auch Insekten- und Pilzbefall lässt sich inzwischen durch Trocknungsprozesse vermeiden. 

Im Holzbau legt vor allem die DIN 68100 fest, welche Maße für die Holzbauteile haben müssen, um tragwerkssicher zu sein. Das Prinzip dahinter: Bauwerke müssen so sicher wie möglich sein, auch bei außergewöhnlichen Belastungen.

Gemessen wird der Grenzzustand der Tragfähigkeit (GZT) – der wird erreicht, wenn ein Bauteil versagt, etwa weil es instabil ist oder bricht. Daneben ist der Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit (GZG) wichtig: Dieser tritt ein, wenn ein Bauteil sich zu stark verformt oder schwingt. Das heißt nicht zwingend, dass es unbrauchbar ist, aber es schränkt den Gebrauch ein. Beide Grenzwerte sind im Wohnungsbau essenziell. Der eine betrifft die Sicherheit, der andere den Komfort. Um die Sicherheit konservativ zu berechnen, wird die Materialfestigkeit nach unten korrigiert und Belastungen nach oben. 

Die DIN 68100 gibt dabei Kombinationsregeln für verschiedene Einwirkungen vor, darunter Eigengewicht, Schnee, Wind und Lasten durch anliegenden Verkehr. Diese Faktoren setzt man beim Berechnen in besonders extremen Kombinationen an. Man geht zum Beispiel davon aus, dass starker Schneefall und eine Windböe das Haus gleichzeitig treffen. Die Tragwerke sollen auch unter Extremsituationen standhalten. 

Holzgebäude müssen auch Feuchtigkeit und Ungeziefer standhalten können. Hier gibt es verschiedene Strategien. Im modernen Holztafelbau etwa übernimmt die äußere Fassadenschicht die erste Schutzfunktion gegen Feuchtigkeit. Sie hält Regen und Wind draußen. Gleichzeitig leitet sie Feuchtigkeit, die sich im Bauteil ansammelt, kontrolliert nach außen. Möglich macht das eine Kombination aus Holzlatten als Unterkonstruktion, einer Luftschicht und einer dampfdiffusionsoffenen Schicht an der Außenseite, zum Beispiel aus DWD-Platten. So atmet die Wand, ohne dass Feuchtigkeit eindringt. 

Im Inneren der Wand sorgt eine mineralische Dämmung zwischen den tragenden Holzrippen für den Wärmeschutz. Damit keine warme, feuchte Raumluft in die Konstruktion eindringt und dort kondensiert, ist auf der Innenseite eine Dampfbremse oder Dampfsperre verbaut, häufig in Form einer OSB-Platte. So kann keine Luft unkontrolliert durch die Wand strömen, was auch einen Wärmeverlust im Winter vermeidet. Die Verkleidung auf der Innenseite dient vor allem der Optik und lässt sich flexibel gestalten.

Damit das Holz nicht Insekten und Pilzen zum Opfer fällt, muss es trocken sein. Dafür legt die DIN 68800 die Grundlagen fest. Dazu zählt: Kalte Stellen in der Wand sollten Bauherren mitbedenken. Dort könnte sich Kondensat absetzen, was zu Schimmel- und Pilzbefall führen kann. Eine Dämmung, die Kältebrücken meidet, ist das A und O. Vor der Verarbeitung wird Bauholz inzwischen standardmäßig einer technischen Kammertrocknung unterzogen. Das tötet Insektenlarven und -eier ab, ganz ohne Chemie.

Vorteile von Holz im Brandschutz  

Früher ging man davon aus, dass Holzhäuser leichter entflammbar wären, immerhin handelt es sich bei Holz um ein brennbares Material. Holzhäuser zählten damals zur Gebäudeklasse 4. Das heißt, Gebäude ab fünf Geschossen und 13 Metern Höhe sowie Aufzüge durften nicht aus Holz gebaut werden. Inzwischen weiß man: Das Brandverhalten von Holz ist vorhersehbar.

Wenn es brennt, bildet sich eine schützende Kohleschicht, die das darunterliegende Material isoliert und die Tragfähigkeit über längere Zeit erhält. Zum Vergleich: Stahl verliert bei Temperaturen ab etwa 500 Grad Celsius rapide an Tragfähigkeit, sodass Gebäude plötzlich einstürzen können. Holz brennt langsam und kontrolliert ab, was sich zuverlässig bemessen lässt.

Darum zählt die neue Muster-Holzbau-Richtlinie von 2024 Holzbauten inzwischen zur Gebäudeklasse 5. Die besagt, dass Holzhäuser auch fünfstöckig oder höher gebaut werden dürfen – nicht nur in Massivholzbauweise, sondern auch in Holztafelbauweise. Auch Fahrstühle dürfen aus Massivholz sein, sofern die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind, das Holz also zum Beispiel mit nichtbrennbaren Materialien wie Gipsfaserplatten verkleidet ist. Sonderbauten wie Schulen, Kitas oder Pflegeeinrichtungen dürfen mit der neuen Bauordnung ebenfalls in Holztafelbauweise gebaut werden. 

Damit ist ein Paradigmenwechsel markiert: Holzbau ist nicht länger auf Einfamilienhäuser oder Bauprojekte mit Sondergenehmigungen beschränkt, sondern wird zum gleichwertigen Systembau – auch für mehrgeschossige Wohn- und Sonderbauten. 

0 Kommentare
Das Eingabefeld enthält noch keinen Text oder nicht erlaubte Sonderzeichen. Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, um den Kommentar veröffentlichen zu können.
Noch keine Kommentare - teilen Sie Ihre Sicht und starten Sie die Diskussion