Lindner will auf Besteuerung der Preisbremsen verzichten

Wegen der gestiegenen Energiepreise hatte der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag 2022 für Gas und Wärme übernommen. Auf die geplante Besteuerung der Soforthilfe will Finanzminister Christian Lindner (FDP) jetzt verzichten. Das könnte auch für die Gaspreisbremse gelten.

Im Dezember 2022 entfiel die Pflicht für Gas- und Fernwärmekunden, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Zur Entlastung hat der Bund die Kosten übernommen. So sollte der Zeitraum bis zu den geplanten Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom überbrückt werden, die Anfang März 2023 rückwirkend für Januar und Februar in Kraft getreten sind.

Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die Gas oder Fernwärme beziehen, konnten die Entlastung in Anspruch nehmen. Sie mussten sie dann im Zuge der Jahresabrechnung 2022 an die Wohnungseigentümer weitergeben.

Dezember-Hilfe für Gutverdiener steuerpflichtig

Die Hilfe wurde für Gutverdiener steuerpflichtig gemacht. Bisher war beabsichtigt, diese Besteuerung auch auf die bis April 2024 geltende Gas- und Wärmepreisbremse anzuwenden. Finanzminister Christian Lindner kündigte nun an, dass er auf die Besteuerung der Staatshilfen verzichten wolle.

"Aufgrund der erfreulichen Entwicklung der Preise und dem geringeren Umfang der Staatshilfe steht der Bürokratieaufwand inzwischen in keinem Verhältnis mehr zum Aufkommen", sagte der FDP-Politiker der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ). Es deute sich der politische Wille in der ganzen Koalition an, dieses Problem bei einem allernächsten Gesetzgebungsverfahren zu klären.

In Ministeriumskreisen wird der Aufwand allein für die Dezemberhilfe Gas auf 261 Millionen Euro geschätzt bei einem Einnahmepotenzial von 110 Millionen Euro Steuergeldern. Nach ersten Überschlagsrechnungen des Finanzministeriums könnte das Steueraufkommen aus dieser Hilfe maximal 570 Millionen Euro im Jahr 2023 und 190 Millionen Euro im Jahr 2024 betragen. Hier wird der Kostenaufwand auf rund 260 Millionen Euro geschätzt.

Gas- und Wärmepreis: Höhe der Entlastung

Der Entlastungsbetrag für Gas berechnete sich aus dem Arbeitspreis (Stand 1.12.2022) multipliziert mit einem Zwölftel des Jahresverbrauchs, den der Erdgaslieferant für die Entnahmestelle im Monat September 2022 prognostiziert hat.

Der Entlastungsbetrag für Fernwärme betrug 120 Prozent des Betrags der im September 2022 an das Versorgungsunternehmen geleisteten monatlichen Abschlagszahlung. In dieser Höhe mussten Wärmeversorgungsunternehmen Kunden finanziell entschädigen – entweder durch einen Verzicht auf die fällige Voraus- oder Abschlagszahlung oder durch eine direkte Zahlung an die Kunden. Auch eine Kombination aus beiden Elementen war möglich. Aufgrund anderer Vertragsstrukturen als bei der Versorgung mit Erdgas blieb es im Bereich Wärme bei der pauschalen Zahlung in der genannten Höhe.

Informationspflichten für Vermieter und WEGs

Vermieter mussten Mietern im Dezember 2022 mitteilen, in welcher Höhe sie selbst von Kosten für Erdgas und Fernwärme entlastet werden. In der Heizkostenabrechnung war die eigene Entlastung gesondert auszuweisen. Zusätzlich sollten die Mieter in Textform und unter Hinweis auf ein von der Bundesregierung bereitgestelltes Informationsschreiben darüber unterrichtet werden, dass die endgültige Entlastung in der Heizkostenabrechnung für die laufende Abrechnungsperiode vom Vermieter weitergeben wird.

Bei einer vermieteten Eigentumswohnung musste der Vermieter den Mieter unterrichten, sobald er die Informationen von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erhalten hatte. Für WEGs galten diese Informationspflichten gegenüber den Eigentümern entsprechend.

Hintergrund zur Dezember-Soforthilfe

Der Bundesrat hatte das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz am 14.11.2022 in einer Sondersitzung gebilligt. Das Gesetz trat am 19.11.2022 in Kraft. Von der Soforthilfe im Dezember sollten Haushalte sowie kleine und mittelständische Firmen profitieren, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas pro Jahr verbrauchen.

Die Soforthilfe für Letztverbraucher von Erdgas und Fernwärme war der erste Teil des 65 Milliarden Euro schweren dritten Entlastungspakets, das die Ampel-Spitzen am 3.9.2022 beschlossen hatten.


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