Bundesrat berät über neues Mietrecht

Am 1.2.2013 wird es für Vermieter, Mieter und Verwalter spannend: Der Bundesrat berät über die Mietrechtsänderung. Wie die Länderkammer entscheidet, ist völlig offen.

Das Mietrechtsänderungsgesetz steht vor einer weiteren parlamentarischen Hürde. Der Bundesrat entscheidet darüber, ob er dem Gesetzentwurf, den der Bundestag im Dezember beschlossen hat, zustimmt oder den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anruft. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses würde das Gesetzgebungsverfahren auf unbestimmte Zeit verzögern, während die Mietrechtsänderung bei einer Zustimmung zum 1.4. oder 1.5. in Kraft treten könnte.

Wie die Entscheidung des Bundesrats ausfällt, ist ungewiss. Dies umso mehr, als der Bundesrats-Rechtsausschuss die Empfehlung abgegeben hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen, während sich der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung nicht auf eine Beschlussempfehlung einigen konnte.

Der Rechtsausschuss fordert folgende Änderungen am Gesetzentwurf:

- Streichung des vorübergehenden Ausschluss der Mietminderung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.

- Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete anhand der geänderten Bestandsmieten und Neuvertragsmieten der letzten 10 Jahre (statt derzeit 4 Jahre)

- Begrenzung von Mieterhöhungen auf 15 Prozent in 4 Jahren (anstatt derzeit 20 Prozent in 3 Jahren)

- Begrenzung von Neuvertragsmieten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete

- Reduzierung der Mieterhöhung bei Modernisierung auf jährlich 9 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten (anstatt derzeit 11 Prozent)

- Zeitliche Begrenzung von Modernisierungsmieterhöhungen

- Streichung der im Gesetzentwurf vorgesehenen Möglichkeit des Vermieters, den Mietvertrag bei Nichtzahlung der Kaution ohne Abmahnung zu kündigen

- Streichung der geplanten Sicherungsanordnung.