Berufszulassung für Verwalter: Bundesrat fordert Änderungen
Ende August 2016 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler beschlossen. Am 14.10.2016 hat sich der Bundesrat mit dem Vorhaben befasst und eine Stellungnahme abgegeben.
Längere Übergangsfrist gefordert
Der Gesetzentwurf sieht für die Einführung der neuen Erlaubnisanforderungen eine Frist von neun Monaten vor. Dieser Zeitraum ist dem Bundesrat zu kurz. Die bisherige Praxis habe gezeigt, dass gerade die Einführung neuer Erlaubnisse und die Durchführung von Sachkundeprüfungen einen erheblichen Vorlauf bräuchten. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat daher, den Zeitraum von der Verkündung des Gesetzes bis zu dessen Inkrafttreten von neun Monaten auf eineinhalb Jahre auszudehnen. Nach dem Inkrafttreten sollen Verwalter und Makler dann nochmals zwölf Monate Zeit haben, um die neue Erlaubnis zu beantragen beziehungsweise die erforderlichen Nachweise vorzulegen.
Ausdehnung der "Alte-Hasen-Regelung" auf Angestellte
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Immobilienverwalter und Makler, die seit sechs Jahren selbstständig tätig sind, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen (sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“). Hier fordern die Länder, die bislang im Gesetzentwurf enthaltene Ungleichbehandlung von selbstständigen und unselbstständigen Verwaltern beziehungsweise Maklern aufzuheben. Auch in unselbstständiger Tätigkeit erworbene Sachkunde von WEG-Verwaltern und Immobilienmaklern solle im Rahmen der "Alte-Hasen-Regelung" berücksichtigt werden.
Evaluierung der neuen Anforderungen nach fünf Jahren
Schließlich bitten die Länder darum, die Auswirkungen der neuen Regeln wegen ihres Eingriffs in die Berufsfreiheit von Immobilienverwaltern und Maklern nach fünf Jahren zu evaluieren.
Keine Mehrheit für die meisten Änderungsvorschläge
Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz hatte noch eine Reihe weiterer Änderungen an dem Gesetzentwurf empfohlen. Folgende Änderungsvorschläge fanden in Bundesrat aber keine Mehrheit:
- Streichung der „Alte-Hasen-Regelung“, wonach Verwalter und Makler, die sechs Jahre ununterbrochen tätig sind, keinen Sachkundenachweis erbringen müssen
- Erstreckung des Sachkundenachweises auf Kenntnisse über die Kundenberatung sowie Kenntnisse im Bereich der energetischen Eigenschaften von Gebäuden
- Ausdehnung der Pflicht zum Sachkundenachweis auch auf die Mitarbeiter von Verwaltern und Maklern.
- Einführung einer Versicherungspflicht auch für Makler
Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens
Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun an die Bundesregierung zur Gegenäußerung zurückgespielt, bevor der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht wird.
Nachtrag 4.11.2016: In ihrer Gegenäußerung stimmt die Bundesregierung den Vorschlägen des Bundesrates im Wesentlichen zu. Auch in unselbstständiger Tätigkeit erworbene Sachkunde soll im Rahmen der "Alte-Hasen-Regelung" berücksichtigt werden. Zudem soll das Gesetz spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten evaluiert werden. Den Vorschlag, die Übergangsfrist von neun Monaten auf eineinhalb Jahre zu verlängern, will die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen.
Nachtrag 23.6.2017: Statt eines Sachkundenachweises wird eine Fortbildungspflicht eingeführt. Außerdem wird die Zulassungspflicht auch für Mietverwalter gelten.
Nachtrag 22.9.2017: Der Bundesrat hat dem Gesetz endgültig zugestimmt.
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dieEinäugigeunterdenBlinden
24.01.2017 08:56 Uhr
Bürokratie und Klüngelei at it's best.
Das klingt mal wieder nach einem schlecht durchdachten Gesetzesentwurf mit dem Ziel möglichst viel Geld bei Lehrgängen und Prüfungen zu verdienen und den eigenen Einfluss zu vergrößern.
Was soll sich ein Geschäftsführer einer großen Kapitalgesellschaft, der sich im wesentlichen um Finanz- und Managementfragen zu kümmern hat, mit solch einer Prüfung auseinandersetzen? Und Mitarbeiter sind in vielen Betrieben heutzutage Spezialisten, die sich auf Ihren Kernbereich konzentrieren.
Wie soll das mit einer für eine 5 Jahre alte Kapitalgesellschaft mit 30 Mitarbeitern innerhalb der Frist umzusetzen sein? Die reichen alle schon mal 9 Monate Bildungsurlaub ein und der Betrieb ruht? Fazit gut gemeint (evtl.), schlecht durchdacht!
Wenn man schon eine Berufszulassung einführen möchte, dann bitte
1. diese nicht rückwirkend einführen
2. einen entsprechenden Berufsabschluss schaffen, der aber nicht Immobilienkaufmann/--Fachwirt lauten kann
Albert Grabowski
11.10.2016 16:46 Uhr
Schön wenn die "Alte-Hasen-Regelung" wegfällt, dann sollten aber die bereits erworbenen IHK-Zertifikate mindestens die Gültigkeit behalten.
Mitarbeiterschulung und Sachkundeprüfung mag zwar gut sein, aber warum ist der Verwalter immer noch kein Ausbildungsberuf ?
Albert Grabowski
19.10.2016 14:30 Uhr
Wie das Datum (11.10.2016) erahnen lässt, der vorstehende Kommentar gehört zu einem älteren Artikel und nicht zu dem Artikel vom 19.10.2016. Aber das beibehalten der "Alten Hasen Regelung" ist gut, denn die gilt ja wohl nu für die bereits gewerberechtlich Korrekt angemeldeten Verwalter und nicht für die Hobbyverwalter, die sich die Gebühren des Gewerbescheines erspart habe.