§ 246e BauGB: Debatte um Bauturbo-Entwurf der Union

Immobilienverbände sind für eine schnelle Einführung der Sonderregelung des § 246e BauGB – der soll den Wohnungsbau beschleunigen. Die Union hat einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Der wurde nun bei einer Anhörung im Bundestag diskutiert. Kritik gibt es unter anderem an der Frist.

Der Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion "für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus" wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie am 15.1.2025 diskutiert. Darin enthalten ist auch die Einführung einer befristeten Sonderregelung.

Vorgesehen ist ein möglicher Verzicht auf den Erlass oder die Änderung eines Bebauungsplanes. Dabei greift die Union den von der Bundesregierung geplanten § 246e BauGB – auch bekannt als "Bauturbo" – auf, geht aber darüber hinaus.

In der Liste der Sachverständigen findet sich unter anderem der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) als einziger Vertreter der Branche mit einer Stellungnahme zur geplanten Neuregelung.

"Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus"

BFW: Rechtssicherheit erhöhen, Frist verlängern

BFW-Präsident Dirk Salewski sagte bei der Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie, er halte in Anbetracht der erheblichen Wohnungsnachfrage bei gleichzeitiger Baukrise die Einführung einer Sonderregelung für den Wohnungsbau für sehr sinnvoll. Das Ziel, den Bau von bezahlbarem Wohnraum für alle zu vereinfachen, werde so zumindest teilweise erreicht.

Unbestimmte Rechtsbegriffe erhöhten jedoch die Rechtsunsicherheit, so der Verband – die Befristung bis 2029 begrenze den zeitlichen Anwendungsbereich. Der BFW schlägt in seiner Stellungnahme eine Entfristung oder zumindest Anpassung der Frist an den Planungsvorlauf bis 2035 vor.

"Um die aus der Sonderregelung resultierenden Chancen vollumfänglich zu nutzen, sollte insofern nachgebessert werden", forderte Salewski. So wie das überragende öffentliche Interesse für den Bau von Windenergieanlagen im Gesetzentwurf auch bauplanungsrechtlich abgesichert und gestärkt werde, müsse das im Ergebnis auch für den Wohnungsbau gelten.

BFW-Stellungnahme zum "Entwurf eines Gesetzes für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus"

Rechtsgutachten: DIN-Normen teuerster Baustandard

Laut einer Studie des Bauforschungsinstituts Arge aus dem Jahr 2024 sind die Baukosten in den vergangenen vier Jahren in den deutschen Großstädten um 42 Prozent gestiegen. Ein Grund, dass in Deutschland zirka 800.000 Wohnungen fehlen – vor allem bezahlbare.

Auch bestimmte Komfortstandards verteuern das Bauen stark. In der Kritik sind etwa DIN-Normen. Sie gelten beim Wohnungsbau fast automatisch als die anerkannten Regeln der Technik (aRdT). Doch die Abkehr von diesem Standard ist derzeit kaum rechtssicher zu vereinbaren.

Dass nicht alle Regelungen notwendig sind, zeigt ein Gutachten des ehemaligen BGH-Richters Stefan Leupertz, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) in Auftrag gegeben hatte. Er kommt zu dem Ergebnis: Es kann im Bauvertragsrecht gelingen, günstiger mit einfacheren Standards zu bauen – und so zu mehr bezahlbaren Wohnungen zu kommen.

Die Reduzierung technischer Anforderungen wäre ohne nennenswerte Einschränkung der Wohnqualität möglich. Der Jurist schlägt gesetzliche Änderungen vor, die es in Bauverträgen möglich machen sollen, mit Verbrauchern einen unter den geltenden aRdT liegenden Ausführungsstandard rechtssicher zu vereinbaren.

Zum Rechtsgutachten

ZIA: "Sonderregelung im Baugesetzbuch muss her"

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) drängte abseits der Verbändeanhörung auf eine baldige Umsetzung des § 246e BauGB. "Wenn jetzt also noch ein Versuch unternommen wird, noch in dieser Legislatur den Turbo zu zünden und den Bau von Wohnungen zu erleichtern und zu beschleunigen, ist das richtig und wichtig", kommentierte ZIA-Präsidentin Iris Schöberl die Pläne. "Die Sonderregelung im Baugesetzbuch muss her."

Auch die Kritik des ZIA richtet sich insbesondere auf die Frist der Anwendbarkeit der Regelung bis zum 31.12.2029. "Wir haben Zweifel daran, ob auch diese verlängerte Frist für die Anwendbarkeit ausreichend ist, um das Problem Wohnraummangel nachhaltig anzugehen", betonte die ZIA-Präsidentin. Auch sei nicht nachvollziehbar, warum nicht – wie bei den Flüchtlingsunterkünften – eindeutig geregelt werde, dass die höhere Verwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der jeweiligen Gemeinde über die Sonderflächen für den Wohnungsbau vor Ort entscheidet. Schöberl: "Das lässt der vorgelegte Gesetzentwurf leider offen. Da ließe sich noch nachbessern."


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dpa

Schlagworte zum Thema:  Klimaschutz, Wohnungsbau, Wohnungspolitik