
Kommunen müssen künftig sogenannte Wärmepläne aufstellen. Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, das die Grundlage für klimafreundliches Heizen ab Januar 2024 sein soll. Was auf Hauseigentümer zukommt.
Der Bundestag hat am 17. November mit den Stimmen der Ampel-Parteien gegen die Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze in der vom Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen geänderten Fassung angenommen. Alle Kommunen in Deutschland müssen in den kommenden Jahren Pläne für klimafreundliches Heizen vorlegen.
Das Wärmeplanungsgesetz steht im engen Zusammenhang mit dem viel diskutierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Koalition, auch als Heizungsgesetz bekannt, und soll am 1.1.2024 zeitgleich in Kraft treten.
Gesetz zur Wärmeplanung: Die Fristen
Die Kommunen sollen in den Plänen angeben, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist, wo Nahwärme beispielsweise über Biomasse verfügbar sein wird oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Für Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern ist der Stichtag der 1.1.2026, für alle anderen Kommunen der 30.6.2028. Für kleinere Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern können die Länder ein vereinfachtes Verfahren ermöglichen. Außerdem ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können.
Wärmenetze müssen bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden. Ab 2045 müssen in Übereinstimmung mit den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes alle Wärmenetze vollständig klimaneutral betrieben werden. Für neue Wärmenetze wird ein entsprechender Anteil von 65 Prozent verlangt.
Wärmeplanungsgesetz: Wann muss die alte Heizung raus?
Erst wenn die Wärmeplanung vorliegt, sollen Eigentümer von Bestandsbauten verpflichtet werden, mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien (65-Prozent-EE-Vorgabe) zu heizen, sofern die alte Heizung kaputtgeht. Lediglich für Neubauten gilt das bereits ab Januar 2024.
Eigentümer bestehender Häuser sollen so erfahren, ob sie selbst etwa über eine Wärmepumpe für klimafreundliche Heizungen sorgen müssen. Denn sonst haben sie nicht alle Informationen, um die für sie günstigste Heizungsvariante zu wählen – also, ob sie die Möglichkeit haben, sich an ein Fern- oder Nahwärmenetz anschließen zu lassen oder andernfalls etwa eine Wärmepumpe einbauen.
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Heizungsverbot light, zweite Modernisierungsumlage
Die Pflicht zum Austausch von alten Öl- und Gasheizungen wurde zwischendurch noch aufgeweicht – am 27.6.2023 einigten sich die Ampel-Unterhändler von SPD, Grünen und FDP nach langem Hin und Her auf letzte offene Details zur GEG-Novelle aus dem Kabinettsentwurf von April 2023.
Festgelegt wurde auch, dass das GEG an ein Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden muss.
Am 3. Juli gab es im Energieausschuss des Bundestags eine Expertenanhörung. Das Heizungsgesetz sollte eigentlich bis zum 7. Juli vom Bundestag verabschiedet werden, das Verfahren wurde jedoch am 5.7.2023 kurzfristig vom Bundesverfassungsgericht gestoppt.
GEG: Die Gesetzentwürfe
Die Bundesregierung hatte im Frühjahr 2022 vereinbart, dass ab dem 1.1.2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Im Koalitionsvertrag war das erst zum 1.1.2025 vorgesehen.
Am 3.4.2023 legten das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 19.4.2023 vom Kabinett beschlossen.
Der Bundesrat billigte die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 29.9.2023 – das Heizungsgesetz kann damit im Wesentlichen am 1.1.2024 in Kraft treten.
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