Elementarschäden

Extremwetter: Kommt bald die Pflichtversicherung?

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorgesehen, der Bundesrat spricht sich dafür aus – bislang ist nichts passiert. Die Opposition macht Druck. Was Wohneigentümer wissen müssen.

Sandsäcke als Hochwasserschutz

Über die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird seit Jahren diskutiert. Das ist auch Thema, weil die Kosten für nicht versicherte Hauseigentümer regelmäßig vom Staat beziehungsweise der Allgemeinheit übernommen werden.

Dabei ist die gesellschaftliche Akzeptanz in Deutschland größer als angenommen, wie Umfragen zeigen. Was die Politik vorschlägt, welche Aspekte aus von Wissenschaftlern - und wo es Besonderheiten gibt, etwa bei Wohnungseigentümergemeinschaften.

Pflichtversicherung: Handlungsspielraum für politische Neuordnung

Fünf Jahre nach der Ahrtal-Katastrophe sprechen sich 81 Prozent der Hauseigentümer für eine verpflichtende Elementarschadenversicherung gegen Hochwasser aus, wie eine aktuelle Umfrage von Innofact im Auftrag des Vergleichsportals Verivox zeigt.

In Sachen Kosten ist die Haltung der 1.054 Umfrageteilnehmer nicht deckungsgleich mit dem allgemeinen Zuspruch für eine Versicherungspflicht: Knapp zwölf Prozent gaben an, keine weiteren Kosten mehr schultern zu können, 23 Prozent wollen sie nicht schultern.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist die Einführung einer Versicherungspflicht vorgesehen, die Bundesregierung will aber prüfen, ob es eine Abwahlmöglichkeit geben soll. Beschlossen ist noch nichts. In stark hochwassergefährdeten Gebieten können sich Hauseigentümer oft nicht versichern.

Linken-Fraktion: Pflichtversicherung und Elementarschaden-Fonds

Die Linken im Bundestag wollen eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden. In einem Antrag von März 2026 verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, kurzfristig einen Gesetzentwurf, der eine bezahlbare und solidarische Absicherung gegen Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen und Überflutungen vorsieht.

Die Kosten sollen demnach nicht auf Mieter umgelegt werden können. Die Antragsteller begründen den Vorschlag mit einer zunehmenden Zahl von Extremwetterereignissen sowie einer bislang unzureichenden Versicherungsdichte.

Die Versicherung solle unter anderem durch einen Elementarschaden-Fonds als "solidarischer Schadenspool der beteiligten Versicherungsunternehmen" ergänzt werden, an dem sich auch Unternehmen mit besonders klimaschädigenden Aktivitäten beteiligen sollen.

Finanzielle Belastungen durch Starkregen und Überflutungen gemeinsam tragen – Bezahlbare und solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden jetzt einführen

Ifo-Institut: Handlungsspielraum für politische Neuordnung

Die Flutkatastrophe im Jahr 2021 richtete Schäden in Höhe von mehr als 40 Milliarden Euro an – nur etwa die Hälfte der Wohngebäude war damals versichert. Das Ifo-Institut befragte im Sommer 2025 rund 8.000 Haushalte und 639 Unternehmen zu den Erwartungen gegenüber staatlicher Hilfe und zur Haltung zu einer Pflichtversicherung. In Deutschland waren zu diesem Zeitpunkt nur 25 Prozent der klimabedingten Schäden versichert.

"In Zeiten wachsender Extremwetterrisiken könnte ein verpflichtendes Versicherungssystem ein sinnvoller Schritt hin zu einem vorsorgenden Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels sein und staatliche Haushalte entlasten", ergänzte Karen Pittel, Leiterin des Ifo-Zentrums Energie, Klima und Ressourcen. Eine stärkere Berücksichtigung von Klimarisiken bei Investitionsentscheidungen setze allerdings voraus, lokale Risiken in den Versicherungsprämien adäquat einzupreisen.

Nur 39 Prozent der Haushalte stimmten zunächst laut Ifo-Umfrage einer Pflichtversicherung zu. Nach gezielten Informationen über die reale Höhe staatlicher Hilfen – bis zu 80 Prozent der Schäden nach der Ahrtal-Flut wurden öffentlich kompensiert – stieg die Zustimmung. Eine privatwirtschaftlich organisierte Pflichtversicherung wurde als fairer und kosteneffizienter empfunden als staatliche Ad-hoc-Hilfen. Das eröffne Handlungsspielraum für eine politische Neuordnung der Katastrophenvorsorge, so das Fazit der Forscher.

Ifo Working Paper "Disaster Aid, Insurance, and Fairness: Household and Firm Perceptions of Flood Policy in Germany" (Download)

Samariterdilemma: Warum Elementarschäden versichern

Eine Gebäudeversicherung zahlt Sturmschäden am Haus, etwa abgedeckte Dächer, und kommt auch für Folgeschäden auf, wenn zum Beispiel durch das vom Sturm beschädigte Dach Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden.

Schäden durch Grundwasser, Hochwasser oder Regen – wie vollgelaufene Keller – sind in der Regel nicht mitversichert. Nur, wenn auch Elementarschäden abgesichert wurden, besteht umfassender Versicherungsschutz.

Die Ökonomen Clemens Fuest und Marcel Thum vom Ifo-Institut sehen das Hauptargument für eine Pflichtversicherung im Samariterdilemma des Staates: Ist ein Elementarschaden eingetreten und sind die betroffenen Gebäude nicht versichert, werden Steuergelder locker gemacht. "In der Abwägung zwischen teurer Versicherung und dem Risiko, unversichert einen Schaden zu erleiden, fällt die Entscheidung oft gegen eine Versicherung aus", so Fuest und Thum – und das umso eher, je größer die staatliche Hilfe sei.

Elementarschäden: Bundesrat drängt auf Pflichtversicherung

Der Bundesrat hatte am 14.6.2024 einen Entschließungsantrag verabschiedet, in dem er auf Extremwetterereignisse und Großschadenslagen durch Hochwasser verweist. Es wird die dringende Notwendigkeit unterstrichen, "schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen". Ziel müsse es sein, eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen und gleichzeitig die Steuerzahler, die für die Unterstützung nicht abgesicherter Hauseigentümer aufkommen müssten, zu entlasten.

Die Entschließung des Bundesrates wurde der Ampel-Koalition zugestellt. Passiert ist vor dem Regierungswechsel im Februar 2025 aber nichts mehr.

Entschließung des Bundesrates "Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden"

Versicherungsquote erhöhen, Staat als Rückversicherer etablieren

Ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, damals in der Opposition, war am 11.3.2024 Thema in einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags.

Für die Eigentümerseite war Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, eingeladen. Er begrüßte die Idee der Union, die Versicherungsquote zu erhöhen und den Staat als Rückversicherer in einem risikobezogenen Prämiensystem zu etablieren. In den Mittelpunkt der Diskussion müsse allerdings der Präventionsgedanke gerückt werden.

Antrag CDU/CSU: Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen

Anhörung im Rechtsausschuss: Sachverständigenliste und Stellungnahmen

Pflichtversicherung verfassungsrechtlich ausgeschlossen?

Der Bundesrat hatte auch am 31.3.2023, knapp zwei Jahre nach der Ahrtal-Katastrophe, schon einmal beschlossen, dass eine Pflichtversicherung bundesweit gelten solle.

Die Einführung einer Versicherungspflicht innerhalb eines vom Gesetzgeber auszugestaltenden Korridors sei auch verfassungsrechtlich nicht ausgeschlossen. Zuvor hatten die Justizminister der Länder geprüft, ob eine Versicherungspflicht verfassungsgemäß wäre und das bejaht – "insbesondere, wenn substantielle Selbstbehalte oder vergleichbare Instrumente vorgesehen werden, die zudem versicherungsinhärent zur Vermeidung von Fehlanreizen hinsichtlich der Eigenvorsorge sachgerecht erscheinen."

Doch auch bei verfassungskonformer Umsetzung hätte eine Pflichtversicherung laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) enge Grenzen. Die Prämien für Elementarschadenversicherungen orientieren sich an der Gefährdungsklasse des jeweiligen Gebäudes. Wie hoch die tatsächlichen Mehrkosten für Eigentümer wären, hängt laut GDV von der Ausgestaltung eines Gesetzes ab.

Dilemma der WEG bei der Elementarschadenversicherung 

Die schwarz-rote Bundesregierung prüft laut Koalitionsvertrag 2025 eine Pflichtversicherung und eine Angebotspflicht (Opt-Out-Modell). Hier dürften Immobilieneigentümer die von der Versicherung verpflichtend angebotene Elementarschadenabsicherung ablehnen.

Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) fordert deshalb, dass klare Schutzmechanismen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) gesetzlich verankert werden. Ein Verzicht auf den Versicherungsschutz sollte nur dann möglich sein, wenn alle Eigentümer zustimmen. Alternativ müsste zumindest eine doppelt qualifizierte Mehrheit als Mindestquorum geschaffen werden.

Darüber hinaus müsse klargestellt werden, dass der Abschluss einer Elementarschadenversicherung als Teil ordnungsmäßiger Verwaltung gemäß § 19 II Nr. 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gilt. 
 

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dpa

Schlagworte zum Thema:  Gebäude , Hochwasser , Versicherung
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