Die Nachhaltigkeits-Due-Diligence
Anbieter von Finanzprodukten sind durch die am 1.1.2022 in Kraft getretene Offenlegungsverordnung verpflichtet, über die Nachhaltigkeit eines Fonds Auskunft zu geben. Was bedeutet dies für den Gebäudebereich? Bei Transaktionen setzt sich das Thema Nachhaltigkeit erst ganz allmählich durch. Soll ein Gebäude daraufhin gecheckt werden, muss das bei der Due Diligence "dazu gebucht" werden. Hier ist dringend ein Umdenken geboten. Das dürfte von den Banken auch mehr und mehr gefordert werden.
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