Räumungsfrist: Verlängerung mit exakten Angaben zur Wohnungssuche
Hintergrund: Mieter wollen längere Räumungsfrist
Die Mieter einer Wohnung sind im Februar 2017 rechtskräftig zur Räumung verurteilt worden. Vorausgegangen war eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges, die der Vermieter im Juli 2016 ausgesprochen hatte. Das Urteil gewährt den Mietern eine Räumungsfrist bis zum 30.4.2017.
Die Mieter beantragen, die Räumungsfrist bis zum 30.4.2018 zu verlängern, weil sie trotz hinreichender Bemühungen noch keine neue Wohnung gefunden hätten. Zum Nachweis legten sie vier Wohnungsanzeigen von Immobilienscout24 vor, auf die sie sich erfolglos beworben hätten. Zudem hätten sie nach mehreren Besichtigungsterminen und Anrufen bei potenziellen Vermietern vergleichbarer Wohnungen nur Absagen erhalten.
Entscheidung: Mieter muss erfolglose Wohnungssuche detailliert darlegen
Das Gericht weist den Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist zurück. Zum einen ist den Mietern das Räumungsverlangen seit der Kündigung, und damit seit vielen Monaten bekannt. Zum anderen haben die Mieter nicht dargelegt, dass sie sich hinreichend um eine neue Wohnung bemüht hätten. Die Benennung von nur vier Wohnungsanzeigen reicht bei Weitem nicht aus, um das Bemühen um eine Wohnung darzulegen.
Auch die pauschale Angabe, mehrere Anrufe und Besichtigungstermine seien erfolglos geblieben, reicht nicht aus. Die Mieter hätten im Einzelnen darlegen müssen, auf welche Wohnungen sie sich wann und wie beworben haben und warum jeweils kein Mietvertrag zustande gekommen ist.
(LG Darmstadt, Beschluss v. 28.4.2017, 6 S 65/17)
-
Videoüberwachung im Mehrfamilienhaus: was ist erlaubt?
690
-
Befristeter Mietvertrag: Darauf sollten Vermieter achten
681
-
Untervermietung: Was der Vermieter dulden muss und was nicht
588
-
Unterjährige Verbrauchsinformation: Fristen für Verwalter
330
-
Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage einbauen
311
-
Schließanlage: Wer muss bei Schlüsselverlust zahlen?
298
-
Verwaltungskostenpauschale 2026: Kostenmiete steigt mit Tabelle
296
-
Grillen: Regeln für Balkon, Terrasse und Garten
295
-
Balkonsanierung: Pflichten, Rechte und Kostenverteilung
287
-
Keine Maklerprovision für Hausverwalter
284
-
Angst vor Hacks bremst Smart-Home-Boom
26.08.2026
-
Geodaten statt GIS: Lageanalyse für Immobilienprofis
24.08.2026
-
Starkes Wachstum, überlastetes Personal
20.08.2026
-
Mieter dürfen immer nach Mietpreisbremsen-Ausnahmen fragen
19.08.2026
-
Blumenkästen am Balkon: Was das Nachbarrecht erlaubt
17.08.2026
-
Sanierter Altbau kann als Neubau gelten
12.08.2026
-
Versäumte Auskunft schlägt nicht auf Folgemietvertrag durch
05.08.2026
-
Potenzial von Robotik im Facility Management
05.08.2026
-
Absenkungsbeschluss ist isoliert anfechtbar
29.07.2026
-
Gasheizung nach GModG: Teurer als die Wärmepumpe
27.07.20261