Klimaschutzprogramm

Förderung und mehr Freiwilligkeit im Gebäudesektor


Klimaschutzprogramm: Förderung im Gebäudesektor

Derzeit ist Deutschland beim Klimaschutz im Gebäudesektor nicht auf Kurs. Das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spaltet Umweltexperten und Vertreter der Immobilienbranche: Wirtschaftlich oder weltfremd? Das sind die Details.

Das Kabinett hat am 25. März das Klimaschutzprogramm 2026 beschlossen. Das umfasst insgesamt 67 Maßnahmen, mit denen bis 2030 mehr als 25 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) zusätzlich einspart werden sollen.

Allein im Gebäudesektor stiegen die Emissionen 2025 laut Umweltbundesamt (UBA) gegenüber 2024 um 3,4 Prozent auf 103,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Das Tempo beim Umstieg auf klimafreundliche Energien sei noch zu niedrig.

Umweltminister zu erneuerbaren Energien

Ein sehr erfolgreiches ordnungsrechtliches Instrument sei der europäische Zertifikatehandel, so Umweltminister Carsten Schneider (SPD). Mit ihm werde ein Preissignal gesetzt.

Die Bundesregierung setze grundsätzlich auf Anreize für einen gezielten Umstieg in emissionseffizientere und kosteneffizientere Verbräuche, sagte Schneider und verwies auf sozial gestaffelte Anreize für eine Wärmepumpe. Der Ausbau der erneuerbaren Energien, um unabhängiger von Öl und Gas zu werden, die Kreislaufwirtschaft und die Förderung der Elektromobilität sollen einen Schub erhalten.

Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen

Wie Schneider gegen den Plan von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgehen wolle, die Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen zu streichen, fragte die Grünen-Abgeordnete Lisa Badum. Das werde es den "Menschen schwerer machen, unabhängig von Öl und Gas zu werden. Der Minister antwortete, dass ihn der Gesetzentwurf für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (GEG) noch nicht erreicht habe.

In dem Antrag "Klimaschutzprogramm als Entlastungsprogramm", den der Bundestag am 27.3.2026 erstmals beraten und an die Ausschüsse überwiesen hat, fordern die Grünen, dass die Koalition geplante Gesetzesänderungen in den Bereichen Stromnetze, erneuerbare Energien und Gebäudeenergie sofort zurückgezogen werden solle. Diese würden "die Klimaschutzlücke noch vergrößern und Strom und Wärme verteuern".

Klimaziele: Lösungen für den Gebäudesektor

"Im Gebäudebereich werden notwendige Standards nicht konsequent umgesetzt, sodass zentrale Einsparpotenziale ungenutzt bleiben", kommentierte Claudia Kemfert, Leiterin der Abteilung Energie, Verkehr, Umwelt im DIW Berlin (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung), das Klimaschutzprogramm. "Damit entstehen erhebliche Zweifel, ob die Klimaziele für 2030 tatsächlich erreicht werden können." Insgesamt wirkten die angekündigten Emissionseinsparungen zu optimistisch gerechnet und seien mit erheblichen Unsicherheiten behaftet, da sie stark auf Förderprogramme und freiwillige Effekte setzten. 

"Um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen, sind eine realistische Priorisierung und verlässliche Rahmenbedingungen entscheidend", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Drei Faktoren müssten im Gleichgewicht stehen: Klimaschutz, Finanzierbarkeit und Investitionssicherheit.

Dieses Gleichgewicht gerate unter Druck, weil zentrale Bewertungsgrundlagen wie der Projektionsbericht 2025 auf dem bisherigen GEG basierten und nicht mehr die aktuelle Realität widerspiegelten. Die wachsende Lücke zwischen den veralteten Zahlen und den tatsächlichen Anforderungen führe dazu, dass die Unternehmen in eine Situation zunehmender Unsicherheit gerieten, was Planung und Finanzierung angehe.

Förderung: Fokus auf Einzelmaßnahmen

Positiv bewertete der GdW, dass der Fokus weiterhin auf Einzelmaßnahmen liegt: Rund 92 Prozent der jährlichen Einsparungen innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen so erzielt werden. Zusätzlich sind eine Erweiterung der steuerlichen Förderung (§ 35c EStG) und einkommensabhängige Boni für Effizienzmaßnahmen vorgesehen. Kritisch bleibt demnach, dass viele Maßnahmen stark von externen Faktoren abhängig sind, etwa Stromnetzen und Energiepreisen, die außerhalb der Steuerungsmöglichkeiten der Wohnungsunternehmen liegen.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) begrüßte insbesondere den Zehn-Prozent-Bonus für Worst Performing Buildings, der Selbstnutzern und Vermietern zugutekomme und notwendige Einzelmaßnahmen gezielt anstoßen könne. "Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass wir die Investitionen dorthin lenken müssen, wo jeder eingesetzte Euro die größtmögliche CO2-Minderung erzielt", so  ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Auch müsse die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) in nationales Recht zügig erfolgen. Sie biete die Chance, wichtige wirtschaftliche Impulse zu setzen.

Der ZIA unterstützt auch die vom Bundesumweltministerium als zentrale Maßnahme genannte Stärkung der Förderung der Wärmenetze (BEW). Beim geplanten 30-prozentigen Einkommensbonus ergebe sich jedoch eine soziale Schieflage, da er ausschließlich selbstnutzende Eigentümern fördere. Schließlich sei die Finanzierung der Gebäudewende noch zu unklar: Die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung müssten zweckgebunden in den Gebäudesektor zurückfließen.

Lässt die GEG-Reform das Klimaziel 2030 wackeln?

Das gesetzliche Ziel, den CO2-Ausstoß bis 2030 um 65 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren, bleibt laut UBA erreichbar. Es gibt aber eine Lücke: Die Projektionsdaten weisen einen Rückgang bis 2030 um nur 62,6 Prozent aus, und die Prognose bildet die klimapolitischen Beschlüsse mit Stand November 2025 ab.  Das heißt: Die GEG-Reformpläne der schwarz-roten Koalition sind darin noch nicht enthalten.

Eckpunkte in dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) sehen vor, dass der Einbau von Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll, wenn ab 2029 anteilig klimafreundliche Brennstoffe wie Biomethan genutzt werden. Bisher hat die Koalition aber nur vereinbart, dass der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe ab Januar 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen soll – weitere Schritte sind noch nicht festgelegt. Umweltverbände warnten vor Rückschritten beim Klimaschutz.

Die 65-Prozent-Pflicht in § 71 GEG legt fest, dass bei einer neuen Heizung mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien stammen müssen.

Gutachten des Expertenrats für Klimafragen

Vor der Bundestagswahl 2025 hatte der Expertenrat für Klimafragen es als "gefährlich" bezeichnet, das Paket aus GEG 2024, Sanierung und Wärmeplanung zurückzudrehen. Der Gebäudesektor müsse gezielter angegangen, Förderungen sozial gerechter werden und das Heizungsgesetz bleiben – sonst würden die Ziele verfehlt, heißt es im jüngsten Zweijahresgutachten, das am 5.2.2025 vorgestellt wurde.

Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsgesamtmengen und Jahresemissionsmengen sowie Wirksamkeit von Maßnahmen (gemäß § 12 Abs. 4 Bundes-Klimaschutzgesetz)

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KSG-Novelle: Kontrolle der Ziele sektorenübergreifend

Die Einhaltung der Klimaziele wird mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), die am 17.7.2024 in Kraft getreten ist, nicht mehr rückwirkend nach verschiedenen Sektoren kontrolliert, sondern mehrjährig und sektorübergreifend.

Die Bundesregierung soll entscheiden, in welchem Sektor und mit welchen Maßnahmen die zulässige CO2-Gesamtmenge bis 2030 erreicht werden kann – allerdings erst, wenn es zwei Jahre in Folge zu einer Zielverfehlung kommt.

Die Umsetzung der Novelle wird in den Projektionsberichten abgebildet, die das UBA in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts aller Sektoren auf Bundesebene koordiniert. Nach § 5 KSG werden am 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres festgelegt

Die sind die Grundlage für die im KSG festgesetzten Aufgaben des Expertenrats, der jeweils einen Monat Zeit hat, die Daten zu prüfen. Danach müssen die zuständigen Ministerien innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen.

Klimaschutzberichte nach KSG-Vorgaben

Bereits mit der KSG-Novelle 2021 wurden die Klimaziele erhöht. Zu den Maßnahmen zählten das "Klimaschutzprogramm 2030", das vom Bundeskabinett im Oktober 2019 beschlossen wurde. Dazu gehören die CO2-Bepreisung und das "Fit For 55"-Paket zur Umsetzung des EU-Klimaziels. Im Mai 2021 wurde ein "Sofortprogramm 2022" beschlossen, das zusätzliche Maßnahmen enthielt, für die erhebliche Mittel für die Förderung energieeffizienter Gebäude in Aussicht gestellt wurden.

In den Klimaschutzberichten nach § 10 Absatz 1 KSG unterrichtet die Bundesregierung das Parlament über den jeweils aktuellen Stand der Klimapolitik, die Entwicklung der CO2-Emissionen, den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme und der Minderungswirkung sowie zur Klimazielerreichung nach § 3 KSG. Auch über die Umsetzung von Maßnahmen wird berichtet. Das Monitoring findet jährlich statt.

Expertenrat der Bundesregierung: Zweite Amtszeit

Die Aufgaben des fünfköpfigen Expertenrats sind im KSG festgeschrieben. Auf Vorschlag von Umweltminister Schneider hat die Bundesregierung am 6.8.2025 die Mitglieder für die nächsten fünf Jahre benannt. Die zweite Amtsperiode begann am 1.9.2025.

Erneut berufen wurden die bisherigen Ratsmitglieder Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (Energiewirtschaftliches Institut an der Universität zu Köln) sowie Dr. Barbara Schlomann (Fraunhofer Institut für System- und Innovationsforschung Karlsruhe). Neue Mitglieder sind Prof. Dr. Dr. Tanja Kneiske (Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geotechnologien Cottbus), Prof. Dr. Allister Loder (Technische Universität München) sowie Prof. Dr. Julia Pongratz (Ludwig-Maximilians-Universität München).


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