Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 5.1.1 Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte

Tatsächlich wirtschaftlich Berechtigter ist jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar entweder mehr als 25 % der Kapitalanteile hält und/oder mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert und/oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (§ 3 Abs. 2 GwG). Ab 10.7.2027 genügen nach der EU-Geldwäsche-Verordnung bereits 25 % – bis dahin waren mehr als 25 % notwendig. Maßg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einkommensteuerpflicht von ... / 1.1 Fiktive unbeschränkte Steuerpflicht

Ziel der Regelung ist es, beschränkt Steuerpflichtige, die ihr wesentliches Einkommen im Inland erzielen, wie unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Inländer zu behandeln. Die Abgrenzung der Grenzpendlereigenschaft orientiert sich deshalb ausschließlich an den Einkommensverhältnissen. Es kommt nicht darauf an, ob der Steuerpflichtige arbeitstäglich zwischen ausländischem Woh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Abzugsverbot für Werbungsko... / 1.1 Die Vorschrift des § 3c EStG

Voraussetzung für das Abzugsverbot von Werbungskosten ist, dass die Ausgabe in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen steht. Hierzu muss geprüft werden, ob die steuerfreien Einnahmen nach Entstehung und Zweckbestimmung ursächlich und unlösbar mit den jeweiligen Aufgaben verbunden sind. Dies ist immer dann zu bejahen, wenn die Aufwendungen ohne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Agiles Performance-Management / 1.3.2 "Agile" Instrumente

Wenn Mitarbeitergespräche, Leistungsbeurteilung und Zielvereinbarungen als agile Instrumente eingesetzt werden, bedeutet dies, dass die Gespräche aus einem gegenseitigen Verständnis von Gleichwertigkeit heraus verabredet und geführt werden. Hier spielt neben dem Ergebnis auch die Zielsteuerung, das Verhalten, die Weiterentwicklung des Einzelnen, des Teams und genauso die Mot...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 60a Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes[1] ist in § 60a AO ein Feststellungsverfahren zur Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59 bis 61 AO eingeführt worden. Geprüft wird, ob die Satzung der Körperschaft den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das Feststellungsverfahren tritt an die Stelle der bisherigen sog. vorläufigen Bescheinigung, di...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ersatzpflicht für Wertverlust von Waren, I.

I. Reform. Rn 2 Die Norm enthält Regelungen für den Wertersatz für Fernabsatzverträge sowie für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Voraussetzung ist, dass ein Wertverlust einer Ware eingetreten ist. Die Leistung von Wertersatz für die Lieferung von Waren war bisher in § 357 III aF (Wertersatz für Wertverlust für alle Verbraucherverträge) und in § 312e I aF (...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Entgelt für Waren oder Leistungen.

Rn 3 Das Entgelt, das in einem Sach- oder Geldbetrag bestehen kann, muss zumindest vorläufig ziffernmäßig festgesetzt sein. Bestimmbarkeit zB durch Hinweis auf taxmäßige oder übliche Vergütung reicht aus (Erman/Roloff § 309 Rz 2; U/B/H/Fuchs § 309 Nr 1 Rz 15; MüKo/Wurmnest § 309 Nr 1 Rz 12. Entgelt ist nur die vereinbarte Gegenleistung in gegenseitigen Verträgen, nicht dageg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Waren mit nicht notwendigen digitalen Produkten (Abs 2).

Rn 4 II regelt die anwendbaren Vorschriften, wenn es sich bei dem Kaufgegenstand um eine Ware handelt, die in einer Weise digitale Produkte enthält oder mit digitalen Produkten verbunden ist, dass die Ware ihre Funktionen auch ohne diese digitalen Produkte erfüllen kann. In Abgrenzung zur ›Ware mit digitalen Elementen‹ gem §§ 327a III, 475b (welche dem Anwendungsbereich der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verträge über Waren oder Dienstleistungen sowie Finanzdienstleistungen und Darlehensverträge.

Rn 7 Werden mit dem zusammenhängenden Vertrag Waren oder Dienstleistungen erworben, gilt § 357 entspr (vgl § 358 IV 1). Danach trägt der Verbraucher bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 357 II 2 die Kosten, die über die angebotene Standardlieferung hinausgehen. Nach der entsprechenden Anwendung des § 357 V–VII, § 357a I, II hat der Verbraucher unter den dort genannten Vor...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Produkteigenschaften von Waren und Dienstleistungen

Rz. 565 [Autor/Stand] Art, Menge, Qualität. Es handelt sich um eine Selbstverständlichkeit und bedarf daher auch keiner näheren Erläuterung, wenn festgestellt wird, dass Art, Menge und Qualität einer Lieferung oder Leistung letztlich den zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbarten Preis bestimmen.[2] Daher ist ein zwischen fremden Dritten vereinbarter Preis nur dann als F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Nennung der Ware (Abs 1 S 2 Nr 4).

Rn 4c Erforderlich ist die ausdrückliche Konkretisierung der Ware, welche (ausschließlich) Bezugspunkt der Garantie sein soll.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Mangelhaftigkeit der Ware (Abs 1).

1. Abweichender Zustand. Rn 3 Nach früherer Rspr, va des BGH, wirkt die Vermutung nur zeitlich mit dem Inhalt, dass der aufgetretene Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag (BGH NJW 09, 580 Rz 14), der Käufer blieb daher beweispflichtig für die den Mangel begründenden Tatsachen, den Grundmangel (BGHZ 159, 215, 217 ff; 200, 1 Rz 18 ff). Im Anschluss an das Faber-Urteil des EuGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 475b BGB – Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen.

Gesetzestext (1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Ware.

a) Bewegliche. Rn 7 In Übereinstimmung mit Art 2 Nr 5 WKRL sind Immobilien ausgenommen, damit wegen § 93 auch deren wesentliche Bestandteile (Erman/Grunewald Rz 4). Str ist die Rechtslage für Zubehör. Aus systematischen und praktischen Erwägungen sind die § 474 ff nicht anwendbar (Feller MittBayNot 03, 82, 84 f mwN; aA MüKo/Lorenz Rz 6; Staud/Matusche-Beckmann Rz 34; Maibaum ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 475c BGB – Sachmangel einer Ware mit digitalen Elementen bei dauerhafter Bereitstellung der digitalen Elemente.

Gesetzestext (1) 1Ist beim Kauf einer Ware mit digitalen Elementen eine dauerhafte Bereitstellung für die digitalen Elemente vereinbart, so gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Haben die Parteien nicht bestimmt, wie lange die Bereitstellung andauern soll, so ist § 475b Absatz 4 Nummer 2 entsprechend anzuwenden. (2) Der Unternehmer haftet über die §§ 434 und 475...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Art der Ware.

Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mängeln zu rechnen ist (BTDrs 14/6040, 245; krit Erman/Grunewald Rz 7; MüKo/Lorenz Rz 18). Bsp: Kfz: gebrauchsbedingt: LG Hanau NJW-RR 03, 1561 f: div Löcher im Boden bei Wohnmobil; nicht gebrauchsbedingt: Köln ZGS 04, 40: Dauerbruch einer Ventilfeder nach 122.000 km/10 ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Organisationsformen des Einkaufs

Rz. 1202 [Autor/Stand] Zentralisierung der Einkaufsfunktion. Der Zentralisierung der Beschaffungsfunktion kommt in der Unternehmens- und Konzernpraxis eine große Bedeutung zu. Dies deswegen, weil sich durch die Bündelung der Nachfragemacht einer ganzen Unternehmensgruppe – mitunter erhebliche – Synergieeffekte durch die Nutzung von Größenvorteilen (insbesondere in Form von m...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausschluss des Widerrufsrechts nach II.

Rn 5 In II enthält § 312g eine umfangreiche Liste von Fallgruppen, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Dafür sind sehr verschiedene Gründe maßgeblich, tw gehen sie auch auf die Wirkung einer Lobby zurück. Nach II dürfen die Parteien aber ›nichts anderes bestimmt‹ haben. Im Einzelnen geht es um folgende Gruppen: Rn 6 II Nr 1 schließt das Widerrufsrecht zunächst bei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die empfangenen Leistungen sind spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren. (2) Der Unternehmer muss auch etwaige Zahlungen des Verbrauchers für die Lieferung zurückgewähren. Dies gilt nicht, soweit dem Verbraucher zusätzliche Kosten entstanden sind, weil er sich für eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmer angebotene günstigste Standardlieferung entschieden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu. (2) Das Widerrufsrecht besteht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, nicht bei folgenden Verträgen:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Unternehmer kann dem Verbraucher die Möglichkeit einräumen, das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche oder eine andere eindeutige Widerrufserklärung auf der Webseite des Unternehmers auszufüllen und zu übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Besonderheiten bei der Anwendung auf einen ständigen Vertreter, der ein rechtlich eigenständiges Unternehmen ist (Abs. 2)

(2) Handelt es sich bei einem ständigen Vertreter um ein rechtlich selbständiges Unternehmen mit eigenem Personal im Sinne des § 2 Absatz 4, so sind für die sinngemäße Anwendung nach Absatz 1 abweichend von § 2 Absatz 3 alle Personalfunktionen, die vom Personal des ständigen Vertreters für den Vertretenen ausgeübt werden, als eigene Personalfunktionen des Vertretenen zu beh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Die Vorschriften dieses Untertitels sind auch auf Verbraucherverträge anzuwenden, die in einem Vertrag zwischen denselben Vertragsparteien neben der Bereitstellung digitaler Produkte die Bereitstellung anderer Sachen oder die Bereitstellung anderer Dienstleistungen zum Gegenstand haben (Paketvertrag). 2Soweit nachfolgend nicht anders bestimmt, sind die Vorschriften die...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besonderheiten bei Verbrauchsgüterkauf, II Nr 1.

Rn 14 Bei einem Verbrauchsgüterkauf (§ 474 I) beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware zu laufen, II Nr 1a). Zu beachten ist insoweit, dass ein Verbrauchsgüterkauf sich nicht nur auf den Verkauf beweglicher Sachen bezieht (vgl § 474 I 1), sondern auch dann vorliegt, wenn der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher neben dem Verkauf einer beweglichen Sache ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Anwendungsbereich und Begrifflichkeiten (Abs 1).

Rn 3 Zeitlich sind alle ab 1.1.22 geschlossenen Verträge erfasst, für die vor diesem Zeitpunkt geschlossenen Verträge kann auf die Kommentierung zur 16. Aufl verwiesen werden. § 475b gilt nur für Verbrauchsgüterkäufe über Waren mit digitalen Elementen, bei denen der Unternehmer oder ein Dritter die Bereitstellung der digitalen Elemente schuldet. Erfasst ist entspr den Regeln...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang ein von den Anforderungen nach § 434 oder § 475b abweichender Zustand der Ware, so wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar. 2Beim Kauf eines lebenden Tieres gilt diese Vermutung für einen ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die Norm ergänzt die §§ 445a, b um Sonderregeln für Verbrauchsgüterkäufe über neu hergestellte Waren. Sie gilt nur, wenn der Unternehmer die Ware tatsächlich an einen Verbraucher veräußerte; sie gilt daher nicht für noch beim Unternehmer vorhandene für einen Verbrauchsgüterkauf bestimmte Ware (Erman/Grunewald Rz 1). Handelt es sich bei dem letzten Vertrag in der Lieferk...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Wirtschaftlichen Verhältnisse

Rz. 570 [Autor/Stand] Allgemeine Marktverhältnisse. Eine Vergleichbarkeit der allgemeinen Marktverhältnisse, in denen die Lieferungen oder Leistungen erstellt, genutzt, verbraucht oder veräußert werden, ist immer dann gewährleistet, wenn die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gleich oder ähnlich sind. Nach Tz. 1.130 der OECD-Leitlini en gehören zu den wirtschaftlichen Verhäl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gefahrtragung.

Rn 15 Die Gefahr des Untergangs der Waren bei der Rücksendung trägt der Unternehmer, III 4. Die Regelung entspricht § 357 II 2 aF. Der Verbraucher ist jedoch verpflichtet, die Waren angemessen zu verpacken, wobei nicht zwangsläufig die Originalverpackung zu verwenden ist (vgl BTDrs 17/12637, 60). Für Schäden, die auf eine unzureichende Verpackung der Waren zurückzuführen sin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rücksendekosten, V, VII.

Rn 13 Nach Art 14 I UAbs 2 VRRL hat der Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren zu tragen. Dies steht allerdings unter dem zweifachen Vorbehalt, dass (1) der Unternehmer sich bereit erklärt hat (etwa in seinen AGB), diese Kosten zu tragen oder (2) der Unternehmer es unterlassen hat, den Verbraucher darüber zu unterrichten, dass er diese Kosten zu t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unkörperliche Kaufgegenstände.

Rn 17 Wichtige Einzelfälle sind: (1) Strom und Gas. Beides sind gem Art 2 Nr 5 lit b WKRL als Waren anzusehen, soweit in begrenztem Volumen oder bestimmten Menge verkauft. Die Begriffe Sache und Ware sind fast deckungsgleich, wobei Letztere nicht im Wege der Zwangsvollstreckung usw verkauft werden (Meller-Hannich DAR 21, 493, 497). Strom- (Staud/Bach Rz 89; ohne Zitat von § ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Objektive Anforderungen (Abs 4).

Rn 9 Auch iRd objektiven Anforderungen werden zwei Erfordernisse aufgestellt. Es wird erneut auf die entspr Regelung in § 434 verwiesen (Nr 1), s § 434 III. Daneben tritt die Aktualisierungsverpflichtung als wesentliche Neuerung (Nr 2). Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen bereitzustellen, die für den Erhalt de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ansprüche des Unternehmers gg den Verbraucher.

Rn 4 Ausgeschlossen sind etwa weitergehende Ansprüche des Unternehmers gg den Verbraucher aus ungerechtfertigter Bereicherung (BTDrs 17/12637, 64). Auch Ansprüche aus § 280 sind ausgeschlossen, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht oder nur mit einer erheblichen Wertminderung herausgegeben kann (BTDrs 17/13951, 68). Insoweit besteht ein Unterschied zur bish...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Für den Kauf einer Ware mit digitalen Elementen (§ 327a Absatz 3 Satz 1), bei dem sich der Unternehmer verpflichtet, dass er oder ein Dritter die digitalen Elemente bereitstellt, gelten ergänzend die Regelungen dieser Vorschrift. 2Hinsichtlich der Frage, ob die Verpflichtung des Unternehmers die Bereitstellung der digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen umfas...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verbrauchsgüterkäufe sind Verträge, durch die ein Verbraucher von einem Unternehmer eine Ware (§ 241a Absatz 1) kauft. 2Um einen Verbrauchsgüterkauf handelt es sich auch bei einem Vertrag, der neben dem Verkauf einer Ware die Erbringung einer Dienstleistung durch den Unternehmer zum Gegenstand hat. (2) 1Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Umfang.

Rn 8 Bei der Berechnung des Ersatzanspruchs ist der objektive Wert der Ware zugrunde zu legen. Dies ergibt sich im Umkehrschluss zu II 2, der für Dienstleistungen den vereinbarten Gesamtpreis für maßgeblich erklärt (MüKo/Fritsche Rz 36; ebenso zum alten Recht BGHZ 185, 192 Rz 23 ff und nun auch BGHZ 227, 253 Rz 43). Maßgeblich ist der Verkehrswert, also der Preis, den ein du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verbraucherverträge über digitale Produkte enthaltende oder mit ihnen verbundene Sachen.

Rn 4 II, III, die Art 3 IV DIRL umsetzen, dienen der Abgrenzung zur WKRL, die sich mit der DIRL wechselseitig ergänzen soll (ErwGr 20 DIRL u ErwGr 13 WKRL; dazu Grisse JZ 23, 1017). II 1 stellt klar, dass die §§ 327 ff auch auf digitale Produkte Anwendung finden, die in Sachen enthalten oder mit ihnen verbunden sind. Gem II 2 gilt dies grds nur im Hinblick auf diejenigen Bes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einschränkung der Rücksendepflicht des Verbrauchers, VI.

Rn 12 Die Vorschrift dient der Umsetzung von Art 14 I 1 VRRL. Sie knüpft an die generelle Rückgabepflicht des Verbrauchers aus § 355 III 1 an und stellt klar, dass diese dann nicht gilt, wenn der Unternehmer angeboten hat, die Waren abzuholen. In Unternehmer-AGB kann für den Verbraucher zwingend festgelegt werden, dass die Ware abholt wird. Darin wird nicht gg die Wertung vo...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Unternehmen mit sog. "Routine"-Funktionen

Rz. 664 [Autor/Stand] Allgemeines. Routineunternehmen kennzeichnen sich dadurch, dass sie technisch wie organisatorisch einfache Funktionen ausüben und dementsprechend lediglich geringe wirtschaftliche Risiken tragen. Im Gegenzug erwirtschaften Routineunternehmen geringere, jedoch stabile Gewinne. Der Einsatz von (immateriellen) Wirtschaftsgütern und Know-how ist im Vergleic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Reform.

Rn 2 Die Norm enthält Regelungen für den Wertersatz für Fernabsatzverträge sowie für außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge. Voraussetzung ist, dass ein Wertverlust einer Ware eingetreten ist. Die Leistung von Wertersatz für die Lieferung von Waren war bisher in § 357 III aF (Wertersatz für Wertverlust für alle Verbraucherverträge) und in § 312e I aF (Nutzungser...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wennmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsgegenstand.

Rn 12 Leistungsgegenstand ist die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen (§ 91). Bei Anweisungen auf sonstige Gegenstände finden die §§ 783 ff entspr Anwendung (RGZ 101, 297, 299). Die Anweisung auf Geld ist nach einer Ansicht aufgrund der elektronisch gestützten Zahlungssysteme wieder aktuell geworden (Staud/Marburger Rz 8). Auch eine Übernahmeerkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist eine Zeit für die nach § 433 zu erbringenden Leistungen weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger diese Leistungen abweichend von § 271 Absatz 1 nur unverzüglich verlangen. 2Der Unternehmer muss die Ware in diesem Fall spätestens 30 Tage nach Vertragsschluss übergeben. 3Die Vertragsparteien können die Leistungen sofort bewirken. (2) §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Sache.

Rn 8 Es gilt grds der Sachbegriff des Kaufrechts (§ 433 Rn 4), einschl Tieren und ausschl Immobilien (s Rn 7); die Waren können neu oder gebraucht sein (arg II 2, § 476 II 1). Klarer dürfte werden, ob Gas, Wasser und nun auch Strom bei Lieferung per Leitung und nicht in Behältnissen erfasst sind (bislang dafür BTDrs 14/6857, 62 zu Nr 103, 17/12637, 44; evtl abw 14/6040, 243; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Form.

Rn 7 Die Widerrufserklärung bedarf keiner bestimmten Form (s aber § 356a I). Damit unterscheidet sich I von der früheren Rechtslage, wonach der Widerruf in Textform (§ 126b) zu erfolgen hatte. Aus Beweisgründen ist es jedoch weiterhin ratsam für den Verbraucher, in Textform zu widerrufen (vgl BTDrs 17/12637, 60), auch wenn § 361 III die Beweislast für einen rechtzeitigen Wid...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksammehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, die nicht auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen verkauft werden (Waren), oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Zweck.

Rn 2 Die Norm beinhaltet zusammen mit § 475c Sonderbestimmungen zum Sachmangel von Waren mit digitalen Inhalten iSd § 327a III 1 und ergänzt damit § 434 im Hinblick auf die Besonderheiten aus der Verbindung des Gegenstands mit digitalen Elementen. Somit sind beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen sowohl § 434 als auch § 475b (u ggf § 475c, s dort) anwendbar. Eigenständi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. I 1 Nr 4.

Rn 18 Es handelt sich hierbei um die einzige Regelung innerhalb des I 1 Nr 1–4, die an eine für ein Direktvertriebsgeschäft typische Situation anknüpft (BTDrs 17/12637, 49; vgl dazu auch Rn 1). Unter Nr 4 fallen Verträge, die auf einem Ausflug geschlossen werden, der von dem Unternehmer oder mit seiner Hilfe organisiert wurde, um beim Verbraucher für den Verkauf von Waren od...mehr