Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Übergabe und Leistungszeit (Nr 1).

Rn 5 Die kaufrechtlichen Regelungen zu Übergabe und Leistungszeit (§§ 433 I 1, 475 I) finden keine Anwendung auf die digitalen Bestandteile des Vertrags. An deren Stelle tritt, soweit den vertraglichen Vereinbarungen eine solche Pflicht entnommen werden kann, die Bereitstellung des digitalen Produkts nach § 327b (s dort). Für die anderen Vertragsbestandteile sind weiterhin d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 69. Vertragshändlervertrag (Abs 1 lit f).

Rn 67 Der Vertrag mit dem Vertragshändler, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Waren des Unternehmers verkauft, unterliegt bei objektiver Anknüpfung dem Recht am gewöhnlichen Aufenthaltsort (Art 19) des Vertragshändlers im Einklang mit I lit f (vgl Ddorf BeckRS 13, 13370 mA Zarth GWR 13, 382; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Kindler, HGB, 4. Aufl, § 92c Anhang, Rz 57; ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Zulässigkeit der Verjährungsverkürzung (Abs 2 S 2).

Rn 10a Zwar ist bei gebrauchten Waren eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist weiterhin möglich, jedoch wurden die Anforderungen an die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung erheblich verschärft. In Umsetzung von Art 7 V WKRL (aA HP/Faust Rz 6) sind daran aus Gründen der Rechtssicherheit und Einheitlichkeit dieselben Voraussetzungen zu stellen wie an eine negative...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Rechtsfolgen.

Rn 29 Liegen die in Rn 27–28 genannten Voraussetzungen vor, kann der Vermieter einseitig durch Erklärung in Textform (§ 126) bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder tw nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung tr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XIII. Teilbürgschaft.

Rn 107 Unter einer Teilbürgschaft versteht man eine Bürgschaft für Teilbeträge einer (einheitlichen, nicht in selbstständige Einzelforderungen zerlegten) Verbindlichkeit. Dabei muss es sich um einen gegenständlich individualisierten Teil der Hauptforderung handeln. Bsp: Teilbürgschaft für Forderungen aus Warenlieferungen an eine Genossenschaft nur in dem Umfang, in dem die G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ablaufhemmung bei Dauertatbeständen (Abs 1 und 2).

Rn 3 Ursprünglich war im RegE (BTDrs 19/27424) im Falle von Mängeln an dauerhaft bereitgestellten digitalen Elementen sowie der Verletzung der Aktualisierungspflicht nicht eine Ablaufhemmung, sondern ein von § 438 II abweichender Verjährungsbeginn mit Ende des Bereitstellungszeitraums/der Aktualisierungspflicht vorgesehen (BTDrs 19/27424, 11, 39). Dies hätte aber ggf zu sehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Generell.

Rn 9 Erleichterung der Verjährung meint alle effektiven Verkürzungen der Verjährungsfristen des § 438, wie Vorverlegung des Beginns, zB Annahmeverzug, bei zu montierenden Sachen Anlieferung statt Montage (s § 438 Rn 21), weitere Voraussetzungen, zB Rügepflichten (Hamm BeckRS 12, 13246; wohl BGH NJW 13, 1431 [BGH 07.03.2013 - VII ZR 162/12] Rz 46), Obergrenze für Benutzung: z...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Anpassungsrechnungen bei Synergieeffekten

Rz. 892 [Autor/Stand] Feststellung und Aufteilung von Synergieeffekten. Die OECD-Leitlinien gehen davon aus, dass nur unter bestimmten Umständen ("In some circumstances") die Entstehung von Synergievorteilen oder -nachteilen auf besondere abgestimmte Handlungen des Unternehmensverbunds zurückgeführt werden können.[2] Wenn ein wesentlicher Vorteil oder Nachteil auf konkrete a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Verkehrssitte.

Rn 3 Generell wird man eine verkehrsübliche Erwartungshaltung, dass der Zugang der Annahme nicht erforderlich ist, nicht bei außergewöhnlichen oder wirtschaftlich besonders bedeutsamen Verträgen annehmen können (Köln NJW 90, 1051). Dagegen ist nach der Verkehrssitte der Zugang der Annahme bei der Bestellung von Waren im Versandhandel entbehrlich. Der Vertrag kommt also jeden...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / e) § 17 Abs. 5 EStG

Rz. 87 [Autor/Stand] § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG (Wegzugsbesteuerung bei Wegzug der Beteiligungsgesellschaft). § 17 Abs. 5 Satz 1 EStG sieht – bei insoweit gleicher Formulierung ("stehen der Veräußerung der Anteile zum gemeinen Wert gleich") wie § 6 – eine fiktive Veräußerung[2] von Anteilen i.S.v. § 17 EStG an Kapitalgesellschaften für den Fall vor, dass das deutsche Besteuerun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Qualifizierte und eingearbeitete Belegschaft

Rz. 588 [Autor/Stand] Isolierung des Wertschöpfungsbeitrags geschäftswertbildender Faktoren? Nach Auffassung der OECD-Leitlinien soll der Einfluss einer einzigartig qualifizierten und eingearbeiteten Belegschaft auf die Fremdvergleichspreise der durch diese Arbeitnehmer erbrachten Dienstleistungen oder die Effizienz bei der Erbringung von Dienstleistungen und der Produktion ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Anwendung des § 1 bei Teilwertabschreibungen auf Forderungen aus Gesellschafterdarlehen

Rz. 180 [Autor/Stand] Problemkreis. Bis einschließlich 2007 war die Korrektur von Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen im Gesetz nicht ausdrücklich vorgesehen.[2] Um das für Eigenkapital geltende Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG zu umgehen, wurden im Rahmen der konzerninternen Finanzierung vermehrt Darlehen anstelle von Eigenkapital ausgereich...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Erfassung des zutreffenden Inlandsgewinns

Rz. 17.7 [Autor/Stand] Auslegung des § 1 nach dem Gesetzeszweck. § 1 soll im Kern verhindern, dass international verbundene Unternehmen unangemessene Verrechnungspreise miteinander vereinbaren und dadurch Gewinne ins Ausland verlagert werden (s. Rz. 12). In diesem Zusammenhang wird bereits in der Gesetzesbegründung zur Einführung des § 1 die Aussage getroffen, dass die Vorsc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Anwendungsbereiche

Rz. 757 [Autor/Stand] Anwendung auf Eigenhändler-Vertriebsgesellschaften. Hauptanwendungsbereich der Wiederverkaufspreismethode ist die Verrechnungspreisermittlung im Zusammenhang mit Vertriebsgesellschaften. Entsprechend dem in § 1 Abs. 3 Satz 5 für die Auswahl der Verrechnungspreismethode geregelten OECD-Konzept[2] der "am besten geeigneten Verrechnungspreismethode" kommt ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Weitere Voraussetzungen.

Rn 7 Die Aufwendungen (s hierzu Rn 2) müssen im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht worden sein. Das Vertrauen des Gläubigers ist notwendiges Glied des Kausalnexus zwischen der aufgrund der Pflicht des Schuldners erwarteten Leistung und den Aufwendungen. Hätte der Gläubiger die Aufwendung(en) ohnehin gemacht, erhält er sie nicht erstattet. Außerdem müssen das Schul...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2077 BGB – Unwirksamkeit letztwilliger Verfügungen bei Auflösung der Ehe oder Verlobung.

Gesetzestext (1) 1Eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, ist unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tod des Erblassers aufgelöst worden ist. 2Der Auflösung der Ehe steht es gleich, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestim...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Legaldefinition.

Rn 3 Vier Voraussetzungen konstituieren gem I 1 den Verbrauchsgüterkauf: (1) ein Unternehmer als Verkäufer schließt mit einem (2) Verbraucher als Käufer einen (3) Kaufvertrag über eine (4) Ware iSv § 241a I. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt gem I 2 auch vor, wenn der Unternehmer neben dem Verkauf eine Dienstleistung schuldet (5). 1. Unternehmer. Rn 4 S Legaldefinition in § 14 I. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gattungskauf.

Rn 77 Beim Gattungskauf (s § 243 Rn 12) steht die Falsch- der Schlechtlieferung gleich (aA bei offensichtlicher Verwechslung und unbestellter Ware: Müller WM 11, 1249, 1252f).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. WKRL; DIRL.

Rn 2 IGgs zur VerbrGKRL ist Strom vom Anwendungsbereich der WKRL ausdr umfasst (Art 2 Nr 5 lit a: fällt unter den Begriff der ›Ware‹, soweit in begrenzbaren Einheiten zum Verkauf angeboten). Die Ergänzungen durch I 2 sind indes nicht zur Umsetzung der WKRL, sondern der DIRL ergangen, um die Anwendbarkeit der §§ 327 ff zu gewährleisten.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Frist.

Rn 11 Der Unternehmer hat seiner Pflicht aus I ›alsbald‹ nach Vertragsschluss nachzukommen. Was hierunter zu verstehen ist, wird im Gesetz nicht bestimmt. Orientieren können wird man sich an der in II bestimmten Frist. Danach hat der Unternehmer dem Verbraucher die Abschrift oder Bestätigung spätestens bei Lieferung der Ware zukommen zu lassen bzw bevor mit der Ausführung vo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausnahmen.

Rn 6a Nach I 1 Hs 2 gilt die Vermutung nicht, sofern sie mit der Art der Ware oder der Art des Mangels unvereinbar ist. Für die Fälle des II gibt es jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut keine entsprechenden Ausnahmen (s.a. Pfeiffer GPR 22, 223, 230). I. Art der Ware. Rn 7 Die Ausn gewinnt Bedeutung va bei gebrauchten Sachen, bei denen abhängig von Alter und Benutzung mit Mänge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Aufbewahrungspflichten.

Rn 47 Beanstandete Ware hat der Käufer auf Kosten des Verkäufers zu verwahren, bis dieser eine Verfügung treffen kann (Erman/Grunewald Rz 60; Staud/Beckmann Rz 251; beim Handelskauf s § 379 HGB).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Salvatorische Klausel, VI.

Rn 12 Ist eine Vereinbarung nach den III–V nicht Vertragsbestandteil geworden oder ist sie unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam, VI. Die Regelung ist gerechtfertigt, da das Interesse des Verbrauchers an der Durchführung des Vertrags, etwa an der Lieferung einer Ware, nicht dadurch entfällt, dass der Unternehmer gg die Bestimmungen der III–V verstoßen hat (BTDrs 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort.

Rn 7 Die Voraussetzung der Versendung nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort bedeutet: (1) § 447 gilt nicht für die Bringschuld, da bei ihr abw von § 269 I der Sitz des Käufers der Erfüllungsort ist. Die Übernahme der Kosten der Versendung durch den Verkäufer beim Versandhandel steht gem § 269 III der Anwendbarkeit von § 447 nicht entgegen (BGH NJW 03, 3341, 3342 [BGH ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besondere Pflichten bei zahlungspflichtigen Verträgen, II–IV.

Rn 3 Mit der Regelung der II–IV sollen die sog Kostenfallen im Internet bekämpft werden. Dabei handelt es sich um das Angebot von kostenpflichtigen Dienstleistungen, bei denen die Entgeltlichkeit jedoch gezielt verschleiert wird (Beispiele bei Alexander NJW 12, 1985). Im Kern geht es um Verstöße gg das Lauterkeitsrecht (s dazu § 312i Rn 15). Die sog ›Buttonlösung‹ zielt aber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Erlöschen des Schuldverhältnisses.

Rn 16 Sinn und Rechtsfolge des § 362 liegen darin, dass die Forderung von selbst vollständig, vorbehalts- und bedingungslos erlischt, dh untergeht und vernichtet wird, der Schuldner damit also endgültig von seiner Schuld befreit wird, wenn die Leistung so, wie sie nach dem zur Zeit der Erfüllung geltenden Recht zu leisten war, bewirkt wurde. Hierdurch ändert die Rechtslage e...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) VWG VP 2023

Rz. 869 [Autor/Stand] Aufgabe des eingeschränkten Anwendungsbereichs der TNMM. Nach den VWG-Verfahren waren die geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode wie die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode zwar grundsätzlich anerkannt,[2] sie kamen allerdings nur subsidiär zu den Standardmethoden zur Anwendung.[3] Der Anwendungsbereich der geschäftsvorfallbezogenen N...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Voraussetzungen

Rz. 213 [Autor/Stand] Steuerliche Anerkennung. Rechtsprechung[2] wie Finanzverwaltung erkennen den Vorteilsausgleich grundsätzlich an. Nach Auffassung der deutschen Finanzverwaltung[3] setzt die steuerliche Anerkennung eines Vorteilsausgleichs jedoch voraus, dassmehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Anwendungsbeispiele

Rz. 448 [Autor/Stand] Abkommensrechtlicher Ansässigkeitswechsel und Ausschluss des Besteuerungsrechts. Der Gesetzgeber[2] ging davon aus, dass der "Wechsel der Ansässigkeit in einen ausländischen Staat [...] immer zu einem Ausschluss oder einer Beschränkung des Besteuerungsrechts führ[e]." Der Gesetzgeber hatte insoweit offenbar die – wenn auch häufig anzutreffende – Konstel...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / I. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Historische Entwicklung vor Einführung des § 6. Bis zur Einführung des § 6 kannte das deutsche Steuerrecht keine gezielte[2] gesetzliche Möglichkeit,[3] bei der Verlegung des Wohnsitzes eines Gesellschafters mit wesentlicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft im Zeitpunkt der Wohnsitzverlegung eine Besteuerung der stillen Reserven durchzuführen, auc...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / aa) Vorgehensweise der Preisvergleichsmethode

Rz. 731 [Autor/Stand] Form des tatsächlichen Fremdvergleichs. Die Preisvergleichsmethode[2] orientiert sich zur Bestimmung von Verrechnungsentgelten an Preisen, die bei vergleichbaren Geschäften zwischen Fremden am Markt vereinbart werden (Marktpreise). Damit ist sie die einzige Methode, die zur Ermittlung von Vergleichstatbeständen einem tatsächlichen Fremdvergleich standhä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Betriebsstätte eines inländischen ArbG (§ 38 Abs 1 EStG; § 12 AO)

Rz. 7 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Jeder ArbG, der im > Inland einen > Wohnsitz (§ 8 AO), seinen gewöhnlichen > Aufenthalt (§ 9 AO), seine Geschäftsleitung (§ 10 AO) oder seinen Sitz (§ 11 AO) hat, ist > Inländischer Arbeitgeber und damit den steuerlichen ArbG-Pflichten (> Rz 1, 2) unterworfen (> R 38.1, 38.3 LStR; > Arbeitgeber Rz 10 ff). Das Gleiche gilt für einen im Ausland...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs- oder Dienstleistungssystem.

Rn 14 Die Bedeutung dieses Tatbestandselements ist wenig klar. Nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/2658, 30) muss der Unternehmer in seinem Betrieb die personellen, sachlichen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen haben, regelmäßig Geschäfte im Fernabsatz durchzuführen. Die nur vereinzelte Durchführung genügt also nicht (›System‹; Bsp Brandbg NJW 23, 927 [...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Nachrangiges Heranziehen anderer Personalfunktionen (Satz 1)

(2) 1 Abweichend von Absatz 1 ist ein materielles Wirtschaftsgut nur dann einer anderen Betriebsstätte als derjenigen, in der das materielle Wirtschaftsgut genutzt wird, zuzuordnen, wenn die Bedeutung einer in dieser anderen Betriebsstätte ausgeübten anderen Personalfunktion eindeutig gegenüber der Bedeutung der in Absatz 1 genannten Personalfunktion überwiegt. Rz. 3025 [...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit (Abs 2).

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest tw von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertragspraxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Regelungsgehalt.

Rn 2 Voraussetzung ist ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Geschwisterbeziehungen fallen aufgrund des eindeutigen Wortlauts der Vorschrift nicht unter die Norm, jedoch enthält § 1791 eine entspr Vorschrift für Vormund und Mündel. Eine analoge Ausweitung auf andere familienrechtliche Beziehungen (Stiefeltern, gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Großeltern) kommt nicht in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Fernabsatzgeschäfte.

Rn 14 Teilzahlungsgeschäfte (§ 506 III), die als Fernabsatzgeschäfte (§ 312c) abgewickelt werden, sind nach Maßgabe des I 2 privilegiert, wenn der Unternehmer selbst den Kredit gewährt, kein Ausnahmetatbestand (§ 506 IV) gegeben ist u in einem Verkaufsprospekt o auf einer Internetseite angegeben sind: Barzahlungspreis (§ 506 Rn 16), Sollzinssatz, effektiver Jahreszins, Tilgu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Zeitbestimmung, Auslegung: Abgrenzung zur gegenständlich beschränkten Bürgschaft.

Rn 6 Eine Zeitbürgschaft ist nicht bereits dann vereinbart, wenn die Hauptschuld an einem bestimmten Termin fällig wird (München WM 84, 469, 472). Voraussetzung des § 777 ist vielmehr eine Zeitbestimmung in der Sicherungsabrede (Frankf NJW 12, 2736, 2737) oder im Bürgschaftsvertrag, nach deren Ablauf die Verpflichtung des Bürgen erlöschen soll (Formulierungsbeispiel: ›Unsere...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Beteiligung des Steuerpflichtigen und einer nahestehenden Person

... zwischen einem Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person, ... Rz. 2784 [Autor/Stand] Unmittelbare Beteiligung des Steuerpflichtigen. Die Geschäftsvorfälle müssen zwischen dem Stpfl. und der ihm nahestehenden Person entstanden sein. Sowohl der Stpfl. als auch die nahestehende Person müssen daher als Leistender bzw. Leistungsempfänger beteiligt sein. Keine Geschä...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Regelung des Fremdvergleichsgrundsatzes vor Implementierung des § 1

Rz. 1 [Autor/Stand] Entstehung des § 1 als Folge des Dealing-at-arm's-length-Grundsatzes. Häufig sind international verflochtene Unternehmen aus steuerlichen Gründen bei der Gestaltung ihrer Geschäftsbeziehungen dem Anreiz ausgesetzt, Gewinne nicht im Inland, sondern im (niedriger besteuerten) Ausland entstehen zu lassen. Das hieraus hervorgehende Regelungsbedürfnis des Gese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Konkludente Erklärung.

Rn 20 Regelmäßig ist weder eine ausdrückliche noch formgebundene Erklärung vorgeschrieben, weshalb dann eine konkludente Willenserklärung erfolgen kann. Dafür genügt jedes konkludente (schlüssige) Verhalten, das auf einen Rechtsfolgewillen schließen lässt (Bork AT Rz 571). Eine Unterform bildet die Realofferte durch das Bereitstellen von Waren und Leistungen, wobei der Antra...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundlagen (Abs 1).

Rn 10 § 491 ist halbzwingend (§ 512 1). Für den Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag, ein entgeltlicher Gelddarlehensvertrag iSv § 488 I in Gestalt etwa eines Fest-, Raten-, Annuitäten-, Fremdwährungs-, Forward-, Dispositions-, Überziehungskredits o Vereinbarungsdarlehens, enthält II 1 eine Legaldefinition; ausgenommen, Beweislast beim Darlehensgeber (LG Stuttg VuR 99, 157)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit.

Rn 33 Die zusätzlichen Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit des Verzögerungsschadens ergeben sich aus § 286. Wegen der – vom Verzugsschaden des alten Rechts abweichenden – Natur des Schadens ist es dabei unschädlich, ob die Leistung in Natur noch möglich ist oder nicht (s § 286 Rn 9; aA etwa Jauernig/Stadler § 280 Rz 33), am beschränkten Schutzzweck der Leistungszeitpunkte än...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Z

Zahlung bargeldlose ~ § 245 BGB 3 Zahlung eines Preises § 312 BGB 5 Zahlungsanweisung § 780 BGB 3 Zahlungsaufschub Tatbestand § 506 BGB 4 Zahlungsauftrag § 675f BGB 27 Ablehnung § 675o BGB 1 Ausführungspflicht § 675o BGB 6 Entgelt § 675y BGB 18 Haftungsausschluss § 675y BGB 15 Nicht erfolgte Ausführung § 675y BGB 1 Regressansprüche § 676a BGB 2 Sonstige Ansprüche § 675z BGB 1 Terminaufträ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Freitrunk im Brauereigewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Den unentgeltlichen Haustrunk, den > Arbeitnehmer des Brauereigewerbes erhalten, hat BFH 164, 266 = BStBl 1991 II, 720 als stpfl geldwerten Vorteil behandelt. Seit 1990 bleiben aber Haus- und Freitrunk im Rahmen des § 8 Abs 3 EStG steuerfrei (R 8.2 Abs 1 Satz 3 LStR). Zur Aufzeichnung der steuerfreien Bezüge im > Lohnkonto > Rabatte Rz 68. We...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / d) Ergänzende Beispiele.

Rn 41 Werden Agenturen für bestimmte Tätigkeiten eingesetzt, liegt regelmäßig eine Geschäftsbesorgung vor. Die Anlageberatung ist nur iRd fremden Vermögensbetreuung als Geschäftsbesorgung anzusehen (BGH NJW 02, 1868 [BGH 04.04.2002 - III ZR 237/01]). Wer sie betreibt, benötigt eine Erlaubnis nach dem KWG. Es handelt sich um eine eigenständige Wertpapierdienstleistung (§ 2 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Die Zahlung eines Preises, I.

Rn 5 Bis zum 31.12.21 erfasste I nur Verträge, die eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand haben. Diese Einschränkung war mit den in Art 2 Nr 5 und 6 VRRL enthaltenen Definitionen von Kauf- und Dienstleistungsverträgen begründet worden, auf die der Anwendungsbereich von I beschränkt sein sollte (BTDrs 17/12637, 45). Nach Art 3 I VRRL galt die Richtlinie je...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Weitere Beispiele.

Rn 62 Urkunden zu den rechtlichen Verhältnissen der Kaufsache hat der Verkäufer entspr § 444 aF zu übergeben (vgl MüKo/Westermann Rz 60; als Hauptleistungspflicht § 433 Rn 23). Entspr Administratorenpasswort bei Telefonanlage (LG Bonn BeckRS 17, 113120 Rz 2). Rn 63 Zur Untersuchung der Kaufsache s Rn 51. Rn 64 Leistungspflichten des Verkäufers außerhalb der §§ 433 I, 434 unter...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Überblick.

Rn 1 Der 10. Titel enthält Regelungen zum Maklervertrag. Dabei lassen sich die Regelungen in den §§ 652–654 als allg Grundsätze verstehen, welche durch die Sonderregelung für den Nachweis der Gelegenheit sowie die Vermittlung zum Abschluss von Dienstverträgen (§ 655) ergänzt werden. Besondere Vorschriften gelten für die Darlehensvermittlung zwischen einem Unternehmer und ein...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeiner Fristbeginn, III 1.

Rn 8 Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher gem Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder, wenn diese Verträge Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, gem Art 246b § 2 I vor Vertragsschluss informiert hat (für Heilungsmöglichkeit bei Informationserteilung nach Vertragsschluss Wendehorst NJW 14, 577, 582). Fehler bei der Belehrung hi...mehr