Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Zweite Ausnahme.

Rn 8 Sie tritt ein, wenn Nacherbe ein Geschwister des Vor- oder des Nacherben sein soll. In Betracht kommen auch Halbgeschwister, ebenso Adoptivgeschwister, außer sie wären erst als Volljährige adoptiert worden (arg § 1770 I 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Die Zeit von 2002 bis heute.

Rn 9 Die stärksten Eingriffe in das Gesamtsystem des BGB seit seinem Inkrafttreten hat das G zur Modernisierung des Schuldrechts v 26.11.01 (BGBl I 3138) gebracht, das zum 1.1.02 in Kraft getreten ist und zu einer Neubekanntmachung des BGB v 2.1.02 geführt hat (BGBl I 02, 42, ber. 2902 und BGBl I 03, 738). Diese Novellierung war zwar durch drei Richtlinien der EU veranlasst ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allg Bewertungsgrundsätze.

Rn 7 Ziel der Wertermittlung ist es, die Vermögensgegenstände mit ihrem ›vollen, wirklichen‹ Wert am Bewertungsstichtag anzusetzen (BGH FamRZ 19, 429). Dabei sollte man sich darüber im Klaren sein, dass es ›einen wahren Wert‹ kaum gibt, es vielmehr gilt, sich einem solchen als ideal gedachten Wert lediglich anzunähern und Wertfestsetzung außer Acht zu lassen, die diesem Best...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Bestandteile der Hilfs- und Nebenrechnung (Abs. 2)

(2) 1 Die Hilfs- und Nebenrechnung beinhaltet alle Bestandteile, die der Betriebsstätte auf Grund ihrer Personalfunktionen (§ 4) zuzuordnen sind. 2 Dazu gehören 1. die Vermögenswerte (§§ 5 bis 8), wenn sie von einem selbständigen Unternehmen in der steuerlichen Gewinnermittlung erfasst werden müssten, 2. das Dotationskapital (§§ 12 und 13), 3. die übrigen Passivposte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Abgasproblematik.

Rn 24 Im Zusammenhang mit der Abgasproblematik lässt sich argumentieren, dass in der fehlenden Aufklärung über eine unzulässige Abschaltvorrichtung ein grob leichtfertiges, gewissenloses Verhalten des Herstellers liegen kann (dazu ausf Schaub NJW 20, 1028, 1028 f mwN). Nachdem die Annahme von Sittenwidrigkeit jedenfalls in den ›klassischen‹ Diesel-Fällen nicht mehr infrage g...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / b) Ermittlung des Veräußerungsgewinns bzw. Vermögenszuwachses

Rz. 506 [Autor/Stand] Ermittlung des Veräußerungsgewinns (Vermögenszuwachs). Bei Verwirklichung eines Wegzugsteuertatbestands i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 sind hinsichtlich der fiktiven Veräußerung der Anteile auf den Gewinnrealisierungszeitpunkt i.S.v. § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 3 die für Besteuerungszwecke maßgeblichen (steuerpflichtigen) Einkünfte zu ermitteln. §...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Kausalzusammenhang.

Rn 55 Zwischen der Tätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrags muss ein ursächlicher Zusammenhang bestehen. Der Vergütungsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag ›infolge‹ der Tätigkeit des Maklers wirksam zustande gekommen ist. Dabei ist allg anerkannt, dass ein mitursächlicher Beitrag genügt. Der Beitrag muss aber wesentlich sein (BGH WM 88, 725; Zweibr ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Darlegungs- und Beweislast.

Rn 149 Der Mieter trägt die Darlegungs- und Beweislast für eine Verletzung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit (BGH NJW-RR 23, 373 Rz 41; NZM 22, 949 [BGH 05.10.2022 - VIII ZR 117/21] Rz 36; NJW 18, 1599 [BGH 07.02.2018 - VIII ZR 189/17] Rz 11; § 535 Rn 54) – mit Ausn des Verschuldens, wo sich nach § 280 I 2 der Vermieter entlasten muss; idR trifft den Vermieter keine sek...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Korrektur von Verrechnungspreisen

Rz. 1288 [Autor/Stand] Frühere Rechtslage. Für den Fall, dass sich der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Einigungsbereich als unzutreffend erwies und tatsächlich ein anderer Einigungsbereich zutreffend war, konnte die Finanzverwaltung nach der bisherigen Rechtslage gem. § 1 Abs. 3 Satz 8 a.F. auf eine Einkünfteberichtigung verzichten, wenn der vom Steuerpflichtige...mehr

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zfs 09/2025, Anfall einer E... / 1 Sachverhalt

Die Kläger, die Erwerber einer Eigentumswohnung sind, hatten in dem vor dem LG Kiel geführten Rechtsstreit gegen den Bauträger Ansprüche wegen Mängeln an einem Parkettboden geltend gemacht. Der Parkettboden wurde von der Nebenintervenientin zu 2 als Subunternehmerin der Nebenintervenientin zu 1 verlegt. Letztere hatte als Generalunternehmerin die Wohnung für die Beklagte err...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 10. Verbindlichkeiten.

Rn 23 Verbindlichkeiten sind als prägende Faktoren daher gleichfalls zu berücksichtigen. Nach Trennung entstandene Verbindlichkeiten beim Unterhaltspflichtigen sind ebenfalls eheprägend, wenn sie auch bei Fortbestand der Ehe entstanden wären (BGH FamRZ 12, 281).mehr

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ZErb 09/2025, Wert der Besc... / 1 Gründe

I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Erbin einen Pflichtteilsanspruch im Wege der Stufenklage geltend. Das LG hat die Beklagte durch Teilurteil verurteilt, der Klägerin Auskunft über Bestand und Wert des Nachlasses durch Vorlage eines Bestandsverzeichnisses zu erteilen, das auch alle ergänzungspflichtigen Schenkungen und unter Abkömmlingen ausgleichungspflichtigen Zuw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. HOAI.

Rn 26 Für die Fälligkeit des Honoraranspruchs verweist § 15 HOAI in der seit dem 1.1.21 geltenden Fassung auf § 650g. Bis zur Einführung dieser Regelung waren gem § 15 I HOAI (2013) aF die Abnahnme und der Zugang einer prüffähigen Schlussrechnung Fälligkeitsvoraussetzung.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Periodische Besteuerungseffekte

Rz. 922 [Autor/Stand] Regelungen für Funktionsverlagerungen maßgeblich. Neben Standortvorteilen, Synergieeffekten und alternativen Handlungsmöglichkeiten bestimmen Steuereffekte die Grenzpreise der Kontrahenten und damit die Einigungsbereichsgrenzen. Entscheidungsrelevant sind jeweils nur die Nettozuflüsse nach Ertragsteuern. Die Berücksichtigung von Steuereffekten bei der E...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Belange gemeinschaftlicher Kinder.

Rn 12 Zu den Interessen der gemeinschaftlichen Kinder rechnen zB die schulischen Belange, die berührt wären, hätte die Erfüllung der Ausgleichsforderung zur Folge, dass die bisherige Wohnung zu veräußern wäre, was mit einem für das Kind schädlichen Wohnungs- und Schulwechsel einherginge (MüKo/Koch Rz 12). Die Vorschrift schützt auch im Haushalt des Schuldners lebende volljäh...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / d) Verlagerung von zumindest einem wesentlichen immateriellen Wirtschaftsgut

Rz. 1314 [Autor/Stand] Beurteilung der Wesentlichkeit auf Grundlage einer qualitativen Analyse. Nach § 1 Abs. 3 Satz 10 Halbs. 2 a.F. war eine Einzelbewertung der im Rahmen einer Funktionsverlagerung übertragenen oder zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter schließlich auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige glaubhaft machte, dass zumindest ein genau bezeichnetes wes...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Höhe der Rente.

Rn 13 Vgl zunächst ausf mit Berechnungsbeispielen Luckey Rz 1390 ff. Maßgeblich hierfür ist der von dem Getöteten fiktiv geschuldete gesetzliche Unterhalt (BGH NJW 04, 358, 359 [BGH 04.11.2003 - VI ZR 346/02]); ein Ersatz scheidet aber aus, wenn der Unterhaltsanspruch nicht hätte beigetrieben werden können (BGH NJW 74, 1373 [BGH 23.04.1974 - VI ZR 188/72]). Im Regelfall ist ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Erbrecht des überlebenden Ehegatten sowie das Recht auf den Voraus ist ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für die Scheidung der Ehe gegeben waren und der Erblasser die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. 2Das Gleiche gilt, wenn der Erblasser berechtigt war, die Aufhebung der Ehe zu beantragen, und den Antrag gestellt h...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Berliner Tabelle.

Rn 13 Im Beitrittsgebiet galt bis Ende 2008 die Berliner Tabelle. Diese Tabelle beruhte auf den niedrigeren Regelbeträgen Ost und wies zwei zusätzliche Einkommensgruppen auf, die der ersten Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle quasi vorgeschaltet waren. Da § 1612a nicht mehr zwischen Beitrittsgebiet und alten Ländern differenziert, es also nur noch einen einheitlichen M...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zeitpunkt.

Rn 6 Das Gesetz definiert den für die Beurteilung der ehelichen Lebensverhältnisse maßgeblichen Zeitpunkt nicht. Nach stRspr des BGH (NJW 88, 2034; vgl auch BVerfG NJW 93, 2926) sind maßgeblich die Verhältnisse im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung. Auf diesen Zeitpunkt darf allerdings nicht starr abgestellt werden. Einkommensentwicklungen prägen die ehelichen Lebensver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rangstufen.

Rn 2 Minderjährige und privilegierte volljährige Kinder gem § 1603 II 3 sind nunmehr ggü Ehegatten vorrangig. Dies bedeutet, dass das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten zunächst um die Kindesunterhalte zu bereinigen ist. Soweit das dann noch verfügbare Einkommen den ggü dem Ehegatten oder dem Anspruch aus § 1615l geltenden Selbstbehalt, der in beiden Fällen identisch ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegensetzen, die zur Zeit der Abtretung der Forderung gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Der subjektive Tatbestand des § 138 I.

Rn 43 Der Gläubiger muss die die Sittenwidrigkeit begründenden Umstände kennen und ausnutzen oder sich den ihm aufdrängenden Umständen bewusst verschließen (BGH NJW 02, 744, 745). Fragt eine Bank nicht nach, so ist davon auszugehen, dass ihr die objektiven Umstände bekannt waren (Köln WM 03, 280, 282).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Unsicherheiten und Preisanpassungen

Rz. 713 [Autor/Stand] Preisvereinbarung unter Unsicherheit. Preisvereinbarungen zwischen verbundenen Unternehmen erfolgen ebenso wie Preisvereinbarungen zwischen unverbundenen Transaktionspartnern unter Unsicherheit. Tz. 3.72 der OECD-Leitlinien behandelt die Frage, ob und nach welchen Grundsätzen unvorhersehbare Ereignisse in der Vergleichbarkeitsanalyse Berücksichtigung fi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sollen nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts die an den Eintritt der Bedingung geknüpften Folgen auf einen früheren Zeitpunkt zurückbezogen werden, so sind im Falle des Eintritts der Bedingung die Beteiligten verpflichtet, einander zu gewähren, was sie haben würden, wenn die Folgen in dem früheren Zeitpunkt eingetreten wären.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Mindestkapitalausstattung (Abs. 1)

(1) 1 Der ausländischen Versicherungsbetriebsstätte eines inländischen Versicherungsunternehmens ist ein Dotationskapital entsprechend § 13 Absatz 1 zuzuordnen, es sei denn, das anzuwendende ausländische Versicherungsaufsichtsrecht enthält zwingende Regelungen zur Mindestkapitalausstattung, die die ausländische Versicherungsbetriebsstätte einhalten müsste, wenn sie ein se...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Zollkodex-Anpassungsgesetz

Rz. 14 [Autor/Stand] Erneute Änderung des Begriffs der Geschäftsbeziehung. Durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Zollkodex-Anpassungsgesetz) vom 22.12.2014[2] wurde § 1 Abs. 4 mit Wirkung zum VZ 2015[3] erneut neu gefasst.[4] Die Vorschrift hat folgenden neuen Wortlaut (die Änderungen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die praktische Bedeutung der Vorschrift ist gering. Im Fall der Berufung zu mehreren Erbteilen (vgl etwa §§ 1927, 1951) soll der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten so haften, als wären die Erbteile verschiedenen Erben angefallen, wohingegen dies bei der Anwachsung nur gelten soll, wenn die Erbteile verschieden beschwert sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Geltung von AGB aus besonderem Grund.

Rn 33 Die bloße Tatsache, dass ein Vertrag ohne Bezugnahme auf AGB in engem zeitlichen Zusammenhang zu einem anderen Vertrag geschlossen wird, der auf Grundlage dieser Bedingungen zustande gekommen ist, genügt nicht für die Einbeziehung der AGB auch in den zeitlich nachfolgenden Vertrag (BGHZ 117, 197). Rn 34 Eine Klausel, wonach die betr AGB auch zukünftigen Verträgen zwisch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Natur und Ursprung der Vorschrift.

Rn 3 Da es sich nicht um eine Kollisions-, sondern um eine Sachnorm deutschen Namensrechts handelt (›kollisionsrechtsbezogene Regelung des materiellen Namensrechts‹, Mäsch IPRax 08, 17), ist die Regelung nicht in das zweite Kapitel des EGBGB (IPR) eingestellt, sondern in einem neu geschaffenen dritten Kapitel angehängt worden. Die Überschrift ›Angleichung‹ trägt das Kapitel ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Abs 1.

Rn 1 Gem § 1677 endet die elterliche Sorge auch dann, wenn ein Elternteil für tot erklärt oder seine Todeszeit nach den Vorschriften des VerschG festgestellt wird. Im Anschluss daran bestimmt § 1681 I, dass der andere Elternteil die Sorge unter den gleichen Voraussetzungen (§ 1680) erwirbt, die beim (feststehenden) Tod des Elternteils erforderlich wären.mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines Geschäftsvorfalls (§ 1 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Außensteuergesetzes), den das Unternehmen mit einem unabhängigen Dritten oder mit einer nahestehenden Person abgeschlossen hat, zu einer Betriebsstätte ist die Personalfunktion, auf der das Zustandekommen des Geschäftsvorfalls beruht, die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3111 [Autor/Stand] ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Abweichende Zuordnung von Finanzierungsaufwand (Satz 3)

3 Der Anteil der Betriebsstätte an den Finanzierungsaufwendungen ist abweichend von den Sätzen 1 und 2 zu bestimmen, wenn dies im Einzelfall zu einem Ergebnis der Betriebsstätte führt, das dem Fremdvergleichsgrundsatz besser entspricht. Rz. 3295 [Autor/Stand] Fremdvergleich. § 15 Abs. 3 Satz 3 BsGaV enthält eine Öffnungsklausel. Danach hat die indirekte Zuordnung von Finan...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Billigkeitsunterhalt nach § 1581.

Rn 6 Der in § 1581 genannte angemessene Unterhalt des Unterhaltsverpflichteten steht damit dem vollen eheangemessenen Unterhalt nach §§ 1578 I 1 bzw 1361 gleich (BGH FuR 12, 192). Rn 7 Der eheangemessene Bedarf des Unterhaltspflichtigen beträgt damit bei einer Alleinverdienerehe und einem Erwerbstätigenbonus von 1/7, 4/7 und von 1/10 55 % seiner Einkünfte plus der Hälfte der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Abwicklungsverhältnis zwischen Unternehmer und Verbraucher (S 3 u 4).

Rn 19 Bei wirksamem Rücktritt wandelt sich das Teilzahlungsgeschäft in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Für dieses gelten neben den §§ 346 ff die S 3 u 4. Der Unternehmer hat alle empfangenen Zahlungen zu erstatten, der Verbraucher den Leistungsgegenstand zurückzugeben u ggf zu übereignen. Außerdem hat er Nutzungsvergütung u Aufwendungsersatz zu leisten. Rn 20 Nach S 4 ist b...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtssurrogation.

Rn 4 Zu ihr gehört alles, was aufgrund eines zum Nachlass gehörenden Rechts, eines schuldrechtlichen oder dinglichen Anspruchs erworben wird (Erman/Bayer § 2041 Rz 2). Der Erwerb erfolgt aufgrund von Ansprüchen, die bereits beim Erbfall begründet waren (MüKo/Gergen § 2041 Rz 7).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeines

Rz. 3321 [Autor/Stand] Fiktion schuldrechtlicher Beziehungen. Betriebsstätten kommt als unselbständigen Teilen des Unternehmens keine eigene Rechtsfähigkeit zu, weshalb sie untereinander keine schuldrechtlichen Vereinbarungen schließen können.[2] Gleichwohl geschlossene "Vereinbarungen" sind steuerrechtlich unbeachtlich.[3] Um den Bereich der betriebsstättenbezogenen Gewinne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Ausschluss der Abänderung bei Teilausgleich (Abs 4).

Rn 24 Gem IV ist eine Abänderung nach III ausgeschlossen, wenn das Anrecht, das in der Ausgangsentscheidung dynamisiert worden ist, nach § 3b I Nr 1 VAHRG – dh durch erweitertes Splitting oder Quasi-Splitting – tw öffentlich-rechtlich ausgeglichen und der Rest einem späteren schuldrechtlichen VA vorbehalten worden ist. Insoweit bleibt die ausgleichsberechtigte Person darauf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelheiten.

Rn 14 Der VoRp ist Träger des Vereinsvermögens und des durch § 12 geschützten Namensrechts des Vereins. Er ist wechsel- und scheckfähig, erbfähig und fähig, Arbeitgeber zu sein (LAG Hamm NZA-RR 03, 487 [LAG Hamm 12.12.2002 - 1 (11) Sa 1813/01]). Der VoRp kann materiell-rechtlich Mitglied einer juristischen Person und einer Personengesellschaft sowie eines anderen VoRp sein. ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Anlagefälle.

Rn 114 Beachtlich sind dagegen Reserveursachen, die im Zeitpunkt der realen Schädigung bereits als Schadensursache angelegt waren. Dabei geht es va um Krankheiten (etwa BGH VersR 69, 802). Oder ein Notar zahlt zum Schaden einer Bank vorzeitig einen Betrag aus, den die Bank ohnehin aus einer Bürgschaft hätte zahlen müssen (BGH VersR 97, 371, 374).mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / a) Systematik

Rz. 573 [Autor/Stand] Grundtatbestand der Rückkehrerregelung. Der Gesetzgeber versteht § 6 Abs. 3 Satz 1 als "Grundtatbestand der Rückkehrregelung".[2] Dies lässt sich einerseits daraus erklären, dass § 6 Abs. 3 Satz 1 an den Tatbestand der Beendigung der unbe schränkten Steuerpflicht i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 anknüpft, der jedenfalls nach der bisherigen gesetzlichen Ko...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Allgemeine Regelung (Satz 1)

(1) 1 Für die Zuordnung eines immateriellen Werts zu einer Betriebsstätte ist dessen Schaffung oder dessen Erwerb die maßgebliche Personalfunktion. Rz. 3041 [Autor/Stand] Anknüpfungspunkt für die Zuordnung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BsGaV ist die für die Zuordnung eines immateriellen Werts (Rz. 2957, 2954) maßgebliche Personalfunktion (Rz. 2944 ff.) die Schaffung oder der Er...mehr

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zfs 09/2025, Die Posttrauma... / 2. 2 Ätiologie und Prävalenz

Ansätze zur Erklärung der PTBS-Symptomatik beinhalten häufig die auf neurobiologischen Erkenntnissen basierende Annahme einer dysfunktionalen Koordination von Gehirnarealen, die der Speicherung bzw. Erinnerung von Kontextinformationen ("kaltes Gedächtnis") und damit assoziierter sensorischer, kognitiver, emotionaler und physiologischer Vorgänge ("heißes Gedächtnis") zugeordn...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Verhältnis zu § 1a

Rz. 35 [Autor/Stand] Keine Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes durch § 1a. § 1a steht bereits aufgrund seiner Entstehungsgeschichte mit § 1 in Verbindung. Darüber hinaus wird der Begriff der Geschäftsbeziehung, auf den sich § 1 Abs. 1 Satz 1 bezieht, auch in § 1a Satz 1 verwendet. Der Begriff der nahestehenden Person wird in § 1a hingegen nicht ausdrücklich erwähnt; gle...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XI. Nr 9.

Rn 19 Die Bereichsausnahme setzt Art 3 III lit l VRRL um. Bei Automatenverträgen wären wegen der sofortigen Vertragsabwicklung die Informationspflichten nach §§ 312d, 312e oder das Widerrufsrecht nach § 312g I nicht sinnvoll durchzuführen. Der Ausschluss soll aber nicht greifen, wenn der Vertrag eine spätere Nutzung der technischen Einrichtung betrifft (zB ›Kauf‹ von Telefon...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Bestimmung der den Fremdgeschäftsvorfällen zugrunde liegenden tatsächlichen Verhältnisse

...; die diesen Geschäftsvorfällen zugrunde liegenden Verhältnisse sind in entsprechender Anwendung der Sätze 1 und 2 maßgebend, soweit dies möglich ist. ... Rz. 697 [Autor/Stand] Entsprechende Anwendung von § 1 Abs. 3 Satz 1. Für die Bestimmung der Verhältnisse bezogen der Geschäftsvorfälle zwischen fremden Dritten und mit fremden Dritten im Hinblick auf die wesentlichen Ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (1) Ansatz der Fremdvergleichswerte (Satz 1)

(3) 1 Für die Bestimmung der Kapitalquote der inländischen Betriebsstätte, die der Berechnung ihres Dotationskapitals nach der Kapitalaufteilungsmethode dient, sind die Vermögenswerte sowohl der Betriebsstätte als auch des übrigen Unternehmens mit Werten anzusetzen, die dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen und die die Chancen und Risiken berücksichtigen. Rz. 3211 [Aut...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Auf Verlangen.

Rn 3 IdR ist es Sache von Unterhaltsgläubigern und Unterhaltsschuldner, sich über evtl Veränderungen zu vergewissern. Ausnw besteht eine Pflicht zur ungefragten Information insb dann, wenn Änderungen weder zu erwarten noch erkennbar waren (vgl dazu iE BGH FamRZ 86, 794). Während eines Prozesses besteht eine umfassende prozessuale Wahrheitsverpflichtung (BGH FamRZ 00, 153). A...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betroffene Kinder.

Rn 6 Das Bestimmungsrecht gilt nur ggü Kindern, die nicht verheiratet sind oder verheiratet waren (Köln FamRZ 83, 643 [OLG Köln 02.11.1982 - 21 UF 104/82]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Namensführung von Kindern, deren Eltern keinen Ehenamen tragen und ein Elternteil alleinsorgeberechtigt ist. Darunter fallen Kinder nicht verheirateter Eltern, wenn der Mutter die originäre Alleinsorge zusteht (§ 1626a II), selten auch Kinder von Eltern, die verheiratet sind oder waren, falls ein Elternteil verstorben oder ihm das Sorgerecht en...mehr