Fachbeiträge & Kommentare zu Waren

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Überwälzung der laufenden Schönheitsreparaturenpflicht.

Rn 5 Obwohl der BGH (ZMR 05, 105 = NZM 04, 734) eine Verkehrssitte (krit Emmerich JuS 06, 933) insoweit bejaht, bedarf es dennoch einer wirksamen Überbürdung der Schönheitsreparaturenpflicht im Mietvertrag zulasten des Mieters. Ist die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig, so hält die Formularklausel der Inhaltskontrolle nach § 307 I S 1, II Nr. 1 ni...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bei Eltern ohne Ehenamen folgt das Recht zur Bestimmung des Kindesnamens aus der elterlichen Sorge. Die Vorschrift ist mit dem GG vereinbar (BVerfG BGBl I 2002, 950). Eltern ohne Ehenamen waren nie miteinander verheiratet oder haben keinen Ehenamen bestimmt. Die Vorschrift kommt auch zur Anwendung, wenn die Ehe inzwischen aufgelöst ist und nur zumindest ein Ehegatte den...mehr

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§ 13 Die prozessuale Durchs... / II. Haftung des zuletzt Beschenkten

Rz. 289 Nach § 2329 BGB haftet für den Pflichtteilsergänzungsanspruch grundsätzlich der zuletzt Beschenkte. Hat der Erblasser mehrere Personen beschenkt, so muss der Ergänzungsberechtigte zunächst gegen den zuletzt Beschenkten vorgehen. Aus prozessualer Sicht stellt sich dann das Problem der Verjährung des Anspruchs gegen die vorrangig Beschenkten, insbesondere dann, wenn si...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Passivvertretung und Wissenszurechnung.

Rn 6 Die Passivvertretung durch jedes einzelne Vorstandsmitglied ist nach § 40 zwingend, es hat insoweit Einzelvertretungsmacht, sodass die Abgabe der Willenserklärung ggü einem Vorstandsmitglied als Abgabe ggü dem Verein wirkt. Auf die Kenntnis der anderen Vorstandsmitglieder kommt es nicht an; daher ist die Willenserklärung durch den Verein auch empfangen, wenn das Vorstan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Ansatz des Grund und Bodens (§ 55 Abs 7 EStG)

Rn. 125 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Grund und Boden, der zum AV eines luf oder gewerblichen Betriebs gehörte bzw der einer selbstständigen Arbeit diente (s Rn 10ff), stellte auch während der Geltung des § 4 Abs 1 S 5 EStG aF BV dar, obwohl sein Wert bei der Gewinnermittlung außer Betracht blieb (s Rn 3). § 55 Abs 7 EStG sieht dementsprechend vor, dass die nach § 55 EStG hierf...mehr

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AGS 08/2024, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Das AG hatte den Verurteilten am 6.11.2013, rechtskräftig seit dem 22.12.2014, wegen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt. Nachdem aus dieser Verurteilung bereits zwei Drittel der Strafe vollstreckt wurden, hat das AG mit Beschl. v. 31.3 2022, rechtskräftig seit dem 13.4.2022, u.a. den Strafrest gem. § 36 Abs. 1 BtMG zur Bewährung ausgesetzt, nachd...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 196. Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266

Rn. 216 Stand: EL 107 – ET: 12/2014 Mit dem G wird vorrangig dem Änderungsbedarf in verschiedenen Steuergesetzen infolge des Beitritts Kroatiens in die EU Rechnung getragen, indem der Anwendungsbereich der in innerstaatliches Recht umgesetzten Mutter-Tochter-Richtlinie und der Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie sowie Anlagen zum EStG erweitert werden, so dass auch die in Kro...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Vorversterben beider Elternteile.

Rn 7 Leben zum Zeitpunkt des Erbfalls beide Elternteile nicht mehr, erben deren Abkömmlinge allein. Zu unterscheiden ist zwischen gemeinsamen und einseitigen Abkömmlingen, wobei die einseitigen Abkömmlinge nur die Hälfte des Elternteils erben, die mit dem Erblasser verwandt waren. Wird der Erblasser durch seine Geschwister beerbt, ist auch der nichteheliche Halbbruder des Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Frist.

Rn 8 Die Zehnjahresfrist gem § 2325 III ist auf Eigengeschenke an den Pflichtteilsberechtigten nicht anwendbar (BGH NJW 64, 1414 [BGH 04.05.1964 - III ZR 159/63]; 90, 180, 181 [BGH 04.10.1989 - IVa ZR 198/88]; Kobl NJOZ 05, 935, 936); sie sind ohne zeitliche Schranke zu berücksichtigen (BGH NJW 97, 2676 [BGH 25.06.1997 - IV ZR 233/96]). Soweit § 2327 I 1 bestimmt, dass Eigen...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter verlangen konnte.

Rn 12a Die Kosten für Erhaltungsmaßnahmen, die der Mieter nach § 535 verlangen konnte (§ 535 Rn 136a), sind in voller Höhe von den Gesamtkosten abzuziehen. Dazu ist zu berechnen/schätzen, welche Erhaltungskosten und ›Sowieso-Kosten‹, zB Kosten für Baustelleneinrichtung oder Gerüste, auch ohne die Modernisierungsmaßnahme angefallen wären.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Beweismittel.

Rn 12 Im Falle substanziierten Bestreitens der Voraussetzungen des § 558d I ist über deren Vorliegen – soweit diese nicht offenkundig sind – nach allgemein gültigen Regeln – ggf unter Einholung amtlicher Auskünfte gem § 273 II Nr 2 oder § 358a Nr 2 ZPO – Beweis zu erheben (BGH NJW 14, 292 Rz 17 und Rz 20). Die Einhaltung/Nichteinhaltung anerkannter wissenschaftlicher Grundsä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Zweikondiktionentheorie.

Rn 28 Besondere Probleme bereitet die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung gegenseitiger Verträge, wenn sich die trotz Unwirksamkeit des Vertrages wechselseitig erfüllten Ansprüche auf Leistung und Gegenleistung spiegelbildlich in entspr Kondiktionsansprüchen beider Parteien wiederfinden. Nach der heute in ihrer Reinform nicht mehr vertretenen Zweikondiktionentheorie hande...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Reform.

Rn 1 Durch das VRRL-UG wurden die bisherigen §§ 312 bis 312i zum ganz überwiegenden Teil neu gefasst (s dazu Vor §§ 312 ff Rn 4). § 312m dient der Umsetzung von Art 25 VRRL (I) sowie von Art 6 IX VRRL (II). Die explizite Regelung zur Beweislast in II wurde neu ins Gesetz aufgenommen. Die Regelung war zunächst in § 312k aF enthalten. Durch das Gesetz v. 10.8.21 (BGBl I 3483; ...mehr

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Vorwort

Auch wenn die Änderungsfrequenz der gesetzlichen Grundlagen im Erb- und damit auch im Pflichtteilsrecht vergleichsweise gemächlich daherkommt, war es sechs Jahre nach Veröffentlichung der 4. Auflage dennoch an der Zeit für eine Neubearbeitung. Die 1. Auflage des Handbuchs Pflichtteilsrecht war vor 20 Jahren im Jahr 2004 erschienen. Herausgeber der Erstauflage waren der leider...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift wurde mWv 28.5.22 als § 312k aF in das BGB eingefügt durch das Gesetz v. 10.8.21 (BGBl I 3483; s. Vor §§ 312 ff Rn 4a). Sie dient der Umsetzung von Art 6a VRRL, den die ModernisierungsRL (Vor §§ 312 ff Rn 4a) dort ergänzt hatte. Das Gesetz für faire Verbraucherverträge v. 10.8.21 (BGBl I 3433) hat mWv 1.7.22 eine Verschiebung zu § 312l gebracht; inhaltlic...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / dd) Produktbeobachtung.

Rn 187 Die Pflichten des Herstellers enden nicht mit dem Inverkehrbringen des Produkts. Vielmehr ist er im Einklang mit dem allg Grundsatz, dass die Eröffnung eines Verkehrs Pflichten auch über diesen Zeitpunkt hinaus begründet (s.o. Rn 108) auch danach zur Produktbeobachtung verpflichtet (grundl BGHZ 80, 199, 202 f; weiterhin etwa BGHZ 99, 167, 171 ff; NJW 94, 3349, 3350; 0...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Familien und Haushaltsprivileg (§ 577 Ia 2 Var 1).

Rn 19 § 577 Ia 1 ist gem § 577 Ia 2 Var 1 nicht anzuwenden, wenn die (= sämtliche) Gesellschafter oder Erwerber derselben Familie (bejahend für Cousin: LG Berlin NZM 24, 37, zumindest bis zum Inkrafttreten des MoPeG zum 1.1.24) oder demselben Haushalt angehören (BGH, ZMR 21, 29 für geschiedene Eheleute). § 577 Ia 2 Var 1 drängt für diese das Schutzinteresse des Mieters zurüc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Rechtsfolgen von Mängeln.

Rn 8 Formverstöße sind unschädlich, wenn sie nur bei Abfassung der Niederschrift unterlaufen sind, also nur deren Inhalt betreffen und nicht den Errichtungsakt als solchen (vgl für einen Verstoß gegen § 13 I 2 BeurkG Ddorf NJW-RR 20, 837 [OLG Hamm 04.05.2020 - 13 WF 66/20]). Die Bestimmung nimmt Rücksicht darauf, dass beim Bürgermeistertestament Formfehler typischerweise lei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Grundsatz.

Rn 79 Eine Jahresabrechnung (§ 28 II 2 WEG) ist keine Abrechnung iSd § 556 III 1 Hs 1 (LG Dessau-Roßlau ZMR 10, 471; Elzer ZMR 19, 825, 832). Die Jahresabrechnung, wären die Umlageschlüssel und der Abrechnungszeitraum gleich, enthält ua auch nicht umlagefähige Kosten, va – aber nicht nur – die Kosten der Verwaltung, den Beitrag des WEigtümers zu Rückstellungen und Kosten für...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2072 BGB – Die Armen.

Gesetzestext Hat der Erblasser die Armen ohne nähere Bestimmung bedacht, so ist im Zweifel anzunehmen, dass die öffentliche Armenkasse der Gemeinde, in deren Bezirk er seinen letzten Wohnsitz gehabt hat, unter der Auflage bedacht ist, das Zugewendete unter Arme zu verteilen. Rn 1 § 2072 fasst eine Erbeinsetzung, die wörtlich oder in einer bedeutungsgleichen Formulierung (Ham...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Vermögensverlust.

Rn 21 War zum Zeitpunkt der Scheidung zu erwarten, dass der Lebensbedarf des Unterhaltsgläubigers aus seinem Vermögen nachhaltig gesichert sein würde, fällt das Vermögen aber später weg, so besteht kein Anspruch auf Unterhalt, und zwar auch dann nicht, wenn zunächst ein Unterhaltsanspruch bestand, dieser aber wegen späteren Vermögenserwerbs erloschen ist. § 1577 IV entsprich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Degressive Anrechte (Abs 2 Nr 2).

Rn 12 § 19 II Nr 2 erfasst Teile von Anrechten, die auf eine abzuschmelzende Leistung gerichtet sind. Dabei geht es um Zuschläge zu bereits laufenden, nach neuen rechtlichen Bestimmungen berechneten Versorgungsleistungen, die für eine Übergangszeit aus Gründen des Bestandsschutzes gezahlt, aber im Zuge weiterer Versorgungsanpassungen stufenweise abgebaut werden. Da die Zeitp...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / bb) Sachverständigengutachten.

Rn 18 Im Grundsatz kommt nur ein Sachverständigengutachten in Frage (BGH NZM 21, 88 Rz 27; NJW 11, 2284 [BGH 04.05.2011 - VIII ZR 227/10] Rz 20). Dies gilt auch dann, wenn ein Mietspiegel vorliegt, der tabellarisch Mietspannen ausweist und zusätzlich eine Orientierungshilfe für die Spanneneinordnung enthält (BGH ZMR 21, 727 Rz 14) und über eine breitere Datengrundlage verfüg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1419 BGB – Gesamthandsgemeinschaft.

Gesetzestext (1) Ein Ehegatte kann nicht über seinen Anteil am Gesamtgut und an den einzelnen Gegenständen verfügen, die zum Gesamtgut gehören; er ist nicht berechtigt, Teilung zu verlangen. (2) Gegen eine Forderung, die zum Gesamtgut gehört, kann der Schuldner nur mit einer Forderung aufrechnen, deren Berichtigung er aus dem Gesamtgut verlangen kann. Rn 1 Die Gütergemeinscha...mehr

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ZErb 08/2024, Testierwille ... / 1 Gründe

I. Die Beteiligte zu 1) begehrt die Erteilung eines Erbscheins nach dem am TT.MM.2022 verstorbenen AA (im Folgenden: der Erblasser) aufgrund testamentarischer Erbfolge. Sie war die Partnerin des Erblassers. Der Erblasser war nicht verheiratet und hatte keine Nachkommen. Seine Eltern und seine Schwester, der einzige Geschwisterteil, sind vorverstorben. Die Schwester des Erblass...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 21 Für schuldhafte Pflichtverletzungen kommt eine Haftung des Steuerberaters nach § 280 I in Betracht. Dafür reicht ein pflichtwidriges Unterlassen des Steuerberaters aus, auch wenn eine pflichtwidrige Unterlassung der Behörde vorliegt (München BeckRS 16, 133417; zur Befolgung von Weisungen: BGH NJW 18, 541). Als Schaden können neben vermeidbaren Steuerbelastungen auch Me...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Intertemporale Regelung.

Rn 4 Eine eigene intertemporale Regelung für Art 25, 26 nF fehlt. Hierfür ist die Neuregelung nach Art 83 I EuErbVO heranzuziehen für die Rechtsnachfolge von Personen, die am 17.8.15 oder danach verstorben sind (Wagner/Fenner FamRZ 15, 1668). Eine inhaltlich gleiche Überleitungsvorschrift in Art 229 § 36 EGBGB bezieht sich nur auf das Verfahren nach dem IntErbRVG (dazu Wagne...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1088 BGB – Haftung des Nießbrauchers.

Gesetzestext (1) 1Die Gläubiger des Bestellers, deren Forderungen schon zur Zeit der Bestellung verzinslich waren, können die Zinsen für die Dauer des Nießbrauchs auch von dem Nießbraucher verlangen. 2Das Gleiche gilt von anderen wiederkehrenden Leistungen, die bei ordnungsmäßiger Verwaltung aus den Einkünften des Vermögens bestritten werden, wenn die Forderung vor der Best...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / XII. Nr 10.

Rn 20 Die Ausnahme beruht auf Art 3 III lit m VRRL. Mit der im Vergleich zur aF erfolgten Aufgabe des Begriffs des öffentlichen Fernsprechers zugunsten von Münz- und Kartentelefonen ist eine Angleichung an § 3 Nr 15 TKG bezweckt (BTDrs 17/12637, 47), Änderungen inhaltlicher Art sind damit nicht verbunden. Wie auch bei II Nr 9 gilt, dass die Informationspflichten nach §§ 312d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Formbedürftigkeit.

Rn 5 Formlos möglich sind Vereinbarungen über den Familienunterhalt (§ 1360), über die scheidungsbedingte Auseinandersetzung gemeinschaftlichen Vermögens, solange nicht im Einzelfall gesetzliche Formvorschriften zu beachten sind, zB § 311b (Ddorf FamRZ 01, 765), die Erteilung der nach §§ 1365, 1369, 1423–1425 erforderlichen Zustimmung zu Verfügungen des anderen sowie solche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Bindung bei unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung (Abs 3).

Rn 5 Der in Umsetzung von Art 18 IV u Art 20 III WoImmoKrRL zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) eingefügte III 1 beschränkt alle Möglichkeiten des Darlehensgebers zur einseitigen Beendigung von Allgemein- o Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen o zur Vertragsanpassung, wenn die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers (§§ 505a ff; § 18a KWG) nicht ordnungsgemäß durchgeführt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Ursprung und Inhalt.

Rn 1 Die Vorschrift regelt in Parallele zu Art 9 ROM I , aber mit beträchtlichen Abweichungen, Eingriffsnormen. Allerdings gibt sie keine Definition der Eingriffsnorm und regelt auch nur die Eingriffsnormen der lex fori, lässt also vieles offen. Die Kommissionsvorschläge waren weiter gegangen (Freitag IPRax 09, 110 ff). Eine Regelung der Eingriffsnormenproblematik bei außerve...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / I. Problem von sog. Eigengeschenken

Rz. 216 Ein Alltagsfall in der Praxis ist, dass der Erblasser nicht nur Dritte ergänzungspflichtig beschenkt hat, sondern auch der Pflichtteilsberechtigte von ihm zu Lebzeiten Schenkungen erhalten hat. Da über den Pflichtteilsergänzungsanspruch der Pflichtteilsberechtigte, wenn auch begrenzt über die Ausschlussfrist des § 2325 Abs. 3 BGB, auch aus lebzeitigen Schenkungen des...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 § 814 normiert zwei Kondiktionsausschlussgründe, die beide den Tatbestand der condictio indebiti betreffen (zur Nichtanwendbarkeit auf andere Kondiktionstypen Rn 2 ff). Alt 1 knüpft an den Grundsatz des venire contra factum proprium an (BGH NJW 97, 2381, 2382 [BGH 07.05.1997 - IV ZR 35/96]; abweichend Lobinger JZ 22, 599, 601 ff) und versagt deshalb demjenigen einen Ber...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Änderung des Gesetzes.

Rn 1 Die halbzwingende (§ 512 1) Norm wurde zur Umsetzung der VerbrRRL zum 13.6.14, III 1 außerdem zum 21.3.16 (§ 491 Rn 7) geändert. Die Sonderregelungen über den Widerruf von Ratenlieferungsverträgen, die im Fernabsatz o außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, werden beseitigt. Es gelten nunmehr die allgemeinen Regelungen der §§ 312g, 356 nF, für anders zustande ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / X. Nr 8.

Rn 18 Die Vorschrift setzt Art 3 III lit j VRRL um. Die Ausnahme betrifft Gegenstände des täglichen Bedarfs, nämlich Lebensmittel, Getränke oder sonstige Haushaltsgegenstände des täglichen Bedarfs, die an den Verbraucher zu seinem Wohnsitz, Aufenthaltsort oder Arbeitsplatz vom Unternehmer ›im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden‹: Hier wird der Verbrauch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Einseitige Verfügungen von Todes wegen.

Rn 2 Andere als die zulässigen erbvertraglichen Verfügungen (II), zB eine Enterbung nach § 1938 (München DNotZ 06, 132, 133), kann jeder der Vertragschließenden einseitig treffen, soweit sie durch Testament getroffen werden können (§ 2299 I). Sie haben an der vertraglichen Bindung nicht teil, da für sie das Gleiche gilt, als wenn sie durch Testament getroffen worden wären (§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Verjährung.

Rn 118 Nachforderungen aus einer formal wirksamen Abrechnung verjähren nach § 195 jew in 3 Jahren nach Zugang beim Mieter. Korrigiert der Vermieter eine grds wirksame Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist, ändert sich nichts. Korrigiert er sie nach Ablauf der Abrechnungsfrist, ändert das auch nichts: Nachzahlungen und Guthaben waren bereits mit Zugang der formal wirksame...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte, Zweck und Allgemeines.

Rn 1 § 557b ist durch das MSRG v. 19.6.01 (BGBl I 1149) mWv 1.9.01 in das Gesetz eingefügt worden. IV wurde mWv 1.6.15 durch das MietNovG v 21.4.15 (BGBl I 610) angefügt (Rn 10 ff). Änderungen bei II 2 sind Folge des ›Heizungsgesetzes‹ (dazu Vor § 555a Rn 6). Mietpreisänderungsklauseln, die vor dem 1.9.01 vereinbart wurden, bleiben wirksam. Für sie gilt noch § 10a MHG in der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 198. Gesetz zur Anpassung der AO an den Zollkodex der Union u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (ZollkodexAnpG ) v 22.12.2014, BGBl I 2014, 2417

Rn. 218 Stand: EL 110 – ET: 06/2015 Neben den Anpassungen an den Zollkodex der Union wurden in das Gesetz in den Art 4 u 5 Änderungen zur Anpassung an die Rspr u zur Sicherung des Steueraufkommens iS eines JStG 2015 aufgenommen. Schwerpunkte sind:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Zertifizierung (§ 48 IV).

Rn 4 Um den Personen, die sich zertifizieren lassen wollen, den Industrie- und Handelskammern, die nach § 26a I die Prüfung abzunehmen haben, und dem BMJ Zeit für die Vorbereitung auf die Zertifizierungsverfahren zu gewähren, ist § 19 II Nr 6 nach § 48 IV 1 erst ab dem 1.12.23 anwendbar. Mit Blick auf die Übergangszeit fingiert § 48 IV 2, dass natürliche oder juristische Per...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jakob, Passivierung "haftungsloser Verbindlichkeiten", BB 1986, 972; Meyer, Bilanzierung von bedingt erlassbaren Darlehen zur Finanzierung von unter Aktivierungsverbote fallenden WG, DB 1986, 1425; Schwarz, Die steuerliche Passivierung gewinnabhängiger Verbindlichkeiten, BB 1986, 1608; Wendt, Passivierungsaufschub nach § 5 Abs 2a EStG, StbJb 2003/04, 247; Hoffmann, Rangrücktritt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Nachgeholte Nutzungen

Rn. 110 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Nachholnutzungen nach § 34b Abs 3 Nr 1 EStG aF unterlagen bis einschließlich VZ 1998 einem besonderen Steuersatz, der mindestens 10 % der erzielten Einkünfte aus Nachholnutzungen betrug. Diese Begünstigung ist bereits mit dem StEntlG 1999/2000/2002 weggefallen, so dass sie ab VZ 1999 wie ordentliche Nutzungen mit dem vollen Steuersatz zu ve...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einrichtungen.

Rn 11 Hierunter werden regelmäßig bewegliche Sachen subsumiert, die vom Mieter eingebracht (zur Behandlung des Eigentums Dritter vgl Frankf ZMR 16, 441) und mit dem Mietobjekt im Nutzungsinteresse des Mieters verbunden werden; verneint wird dies, wenn sie erforderlich waren, um die Mietsache überhaupt erst in den vertragsgemäßen Zustand zu versetzen (Naumbg ZMR 18, 748). Wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält für den gutgläubigen Erbschaftsbesitzer (bei Rechtshängigkeit vgl § 2033) hinsichtlich seiner Verwendungen eine Besserstellung im Vergleich zu den §§ 985 ff, da er nach §§ 1000–1003 Ersatz aller Verwendungen verlangen kann, gleichgültig, ob sie nützlich oder überflüssig waren oder auf einen anderen als den konkret herausverlangten Nachlassgegensta...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirkung.

Rn 2 Die ausgesprochene Entziehung wird unwirksam (2). Auf den verziehenen Grund kann eine künftige Entziehung nicht mehr gestützt werden (1). IdR berührt die Verzeihung eine mit der Entziehung verbundene Enterbung nicht, es sei denn, es steht ein entspr Erblasserwille fest (§ 2085; Karlsr 8.2.23 – 11 W 94/21 (Wx) Rz 28 = NJW-RR 23, 1050; s § 2336 Rn 1); ansonsten ist eine e...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Rechtswidrigkeit.

Rn 31 Die Rechtswidrigkeit wird nicht durch einen Schaden indiziert. Sie beurteilt sich vielmehr danach, ob das Amtshandeln rechtmäßig oder rechtswidrig war. Problematisch ist das, wenn dem Beamten eine fehlerhafte Rechtsanwendung zur Last gelegt wird wie bei dem Vorwurf, Staatsanwaltschaften (Rn 131) und Gerichte (Rn 84, Rn 96) hätten falsch entschieden. In der Rspr des BGH...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Gesetzlicher Forderungsübergang.

Rn 8 Im Falle des gesetzlichen Forderungsübergangs werden an die Kenntnis des Schuldners nur maßvolle Anforderungen gestellt, um den Schutz der Leistungsträger nicht zu unterlaufen. Daher genügt das Wissen um die tatsächlichen Umstände, welche die Sozialversicherungspflicht begründen bzw die Inanspruchnahme der entspr Leistungen nahe legen (BGHZ 127, 120, 128; NJW 08, 1162, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Das Wahlrecht des Schädigers.

Rn 12 Die für II maßgebliche Unverhältnismäßigkeit der Herstellungskosten muss vom Schädiger geltend gemacht werden; er hat eine Ersetzungsbefugnis (hM, Staudinger/Schiemann Rz 24). Solange der Schädiger diese nicht ausgeübt hat, schuldet er also die Herstellung oder den Ersatz der Herstellungskosten. Nach der Ausübung schuldet er nur den Sachwert und nicht etwa den Geldbetr...mehr