Rz. 156

Existierte zum Messgerät eine gültige Eichung?
War auch die Auswerteeinheit (Demodulator) gültig geeicht?
Waren die Eichsiegel unversehrt?
War das Personal (Messbeamter/Auswertekraft) geschult?
Wurden die geltenden Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung eingehalten?
Wurde ein ausreichender Abstand zur Beschilderung eingehalten (Messbeginn bereits ca. 50 m vor dem Gerät)?
Waren die Kabelverbindungen unbeschädigt?
Befanden sich größere spiegelnde Objekte im Messbereich?
Ist der Messwert entsprechend der Auswerteanforderung zweifelsfrei zuzuordnen?
Originalvideoband archiviert?
Wurden die Messungen verdachtsabhängig im manuellen Modus durchgeführt?

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge