Rz. 156
▪ | Existierte zum Messgerät eine gültige Eichung? |
▪ | War auch die Auswerteeinheit (Demodulator) gültig geeicht? |
▪ | Waren die Eichsiegel unversehrt? |
▪ | War das Personal (Messbeamter/Auswertekraft) geschult? |
▪ | Wurden die geltenden Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung eingehalten? |
▪ | Wurde ein ausreichender Abstand zur Beschilderung eingehalten (Messbeginn bereits ca. 50 m vor dem Gerät)? |
▪ | Waren die Kabelverbindungen unbeschädigt? |
▪ | Befanden sich größere spiegelnde Objekte im Messbereich? |
▪ | Ist der Messwert entsprechend der Auswerteanforderung zweifelsfrei zuzuordnen? |
▪ | Originalvideoband archiviert? |
▪ | Wurden die Messungen verdachtsabhängig im manuellen Modus durchgeführt? |
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