Rz. 203
▪ | Existierte zum Messgerät eine gültige Eichung? |
▪ | Waren die Eichsiegel unversehrt? |
▪ | War das Personal (Messbeamter/Auswertekraft) geschult? |
▪ | Wurden die geltenden Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung eingehalten? |
▪ | Wurde ein ausreichender Abstand zur Beschilderung eingehalten (Messbeginn bereits ca. 50 m vor dem Gerät)? |
▪ | War der Koffer der Rechnereinheit geschlossen? |
▪ | War der USB-Anschluss während der Messung "frei"? |
▪ | Waren die Kabelverbindungen unbeschädigt? |
▪ | Entsprachen die Kabelverbindungen den Vorgaben der Zulassung? |
▪ | Befanden sich spiegelnde Objekte im Messbereich? |
▪ | Ist der Messwert entsprechend der Auswerteanforderung zweifelsfrei zuzuordnen? |
▪ | Geringe Tempoabweichung (juristisch günstigere Kategorie gemäß Bußgeldkatalog)? |
▪ | Integrität und Authentizität gewährleistet? |
▪ | Abgleiteffekte? Messgerät hält die Verkehrsfehlergrenzen nicht ein, somit Messungen nicht verwertbar. |
▪ | Messwert anhand von Fotoanalyse plausibel? |
▪ | Existieren sowohl Messung-Start als auch das Messung-Ende-Bild? |
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