Rz. 203

Existierte zum Messgerät eine gültige Eichung?
Waren die Eichsiegel unversehrt?
War das Personal (Messbeamter/Auswertekraft) geschult?
Wurden die geltenden Richtlinien zur Geschwindigkeitsüberwachung eingehalten?
Wurde ein ausreichender Abstand zur Beschilderung eingehalten (Messbeginn bereits ca. 50 m vor dem Gerät)?
War der Koffer der Rechnereinheit geschlossen?
War der USB-Anschluss während der Messung "frei"?
Waren die Kabelverbindungen unbeschädigt?
Entsprachen die Kabelverbindungen den Vorgaben der Zulassung?
Befanden sich spiegelnde Objekte im Messbereich?
Ist der Messwert entsprechend der Auswerteanforderung zweifelsfrei zuzuordnen?
Geringe Tempoabweichung (juristisch günstigere Kategorie gemäß Bußgeldkatalog)?
Integrität und Authentizität gewährleistet?
Abgleiteffekte? Messgerät hält die Verkehrsfehlergrenzen nicht ein, somit Messungen nicht verwertbar.
Messwert anhand von Fotoanalyse plausibel?
Existieren sowohl Messung-Start als auch das Messung-Ende-Bild?

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