Rz. 668

[Autor/Stand] Umfangreiche Anwendungsvoraussetzungen. Die Anwendung der Preisvergleichsmethode, die in der Literatur allgemein als das ideale Verfahren zur Ermittlung und Beurteilung der Angemessenheit von Verrechnungspreisen angesehen wird, stößt in der Praxis häufig auf schwerwiegende Probleme. Trotz der Existenz von markt- oder branchenüblichen Preisen für bestimmte Lieferungen und Leistungen scheitert ein Preisvergleich häufig aufgrund der Tatsache, dass die zuvor diskutierten umfangreichen Anwendungsvoraussetzungen, die sich aus dem Postulat der Vergleichbarkeit der Verhältnisse ergeben, infolge der Unvollkommenheit der Märkte im konkreten Einzelfall meistens entweder nicht erfüllt sind oder sich die Einflüsse abweichender Transaktionsbedingungen bei potenziellen Vergleichstatbeständen nicht eliminieren lassen.[2] Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass bei vergleichbaren Geschäftsbeziehungen zwischen fremden Dritten entsprechende Vergleichspreise vielfach nicht zur Verfügung stehen bzw. nicht feststellbar sind, ganz abgesehen von dem großen Bereich nicht marktüblicher und marktfähiger konzernspezifischer Lieferungen und Leistungen, für die externe Märkte und somit verwertbare Vergleichstransaktionen völlig fehlen.

 

Rz. 669

[Autor/Stand] Grenzen der Anwendung der Preisvergleichsmethode. Daher kann die Preisvergleichsmethode für die Ermittlung und Beurteilung von Verrechnungspreisen allenfalls als begrenzt verwendbar angesehen werden, da sie nur in speziellen Fällen, in denen sämtliche Anwendungsvoraussetzungen erfüllt sind, konkrete Anhaltspunkte für die Entgeltbemessung liefern kann. In einer Vielzahl von Fällen lassen sich die Vergleichspreise entweder gar nicht oder nur innerhalb gewisser Bandbreiten feststellen. Wassermeyer stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Preisvergleichsmethode allenfalls in 5 % der einschlägigen Fälle herangezogen werden kann.[4] Gleichwohl ist sie in der Praxis internationaler Konzerne sowohl bei Lieferungen von Gütern und Waren als auch bei der Erbringung konzerninterner Dienstleistungen die nach der Kostenaufschlagsmethode dominierende Methode (27 % bzw. 21 %); bei der Lizenzierung immaterieller Wirtschaftsgüter wird die Fremdüblichkeit der Lizenzgebühren sogar vornehmlich methodisch auf den inneren Preisvergleich (22 %) und den äußeren Preisvergleich (21 %) abgestützt.[5]

 

Rz. 670– 675

[Autor/Stand] frei

[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.11.2015
[2] Zur Notwendigkeit und Durchführung entsprechender Anpassungsrechnungen vgl. Scholz/Ackermann/Schmitt, IWB 2001, Fach 3, Gruppe 1, 1779 ff.; Dawid/Dorner, IWB 2002, Fach 10, Gruppe 2, 1549 ff.; Rehkugler/Vögele, BB 2002, 1944.
[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.11.2015
[4] Vgl. Wassermeyer, DB 2007, 536 f.
[5] Vgl. hierzu auch Ernst & Young, 2010 Global Transfer Pricing Survey, 13.
[Autor/Stand] Autor: Baumhoff, Stand: 01.11.2015

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