Eine Marke dient dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen am Markt zu unterscheiden (§ 3 MarkenG). Die Marke soll insbesondere eine Bindung zu bzw. ein Vorstellungsbild von einem Produkt oder einer Dienstleistung schaffen, wie z. B. Zuverlässigkeit, technische Qualität und Vertrauen in bestimmte Eigenschaften. Sie repräsentiert somit auch die in dem Produkt oder der Dienstleistung enthaltenen immateriellen Werte. Marken können dadurch z. B. absatzfördernd (Mengenpremium) wirken oder dazu beitragen, dass die zur Marke gehörenden Produkte oder Dienstleistungen am Markt einen höheren Preis (Preispremium) erzielen.

Besteht Identität zwischen dem zur Nutzung überlassenen Unternehmensnamen (siehe Tz. 4) und der überlassenen Marke, ist für die Bewertung keine Differenzierung vorzunehmen, sodass eine einheitliche Bewertung zu erfolgen hat.

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