Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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§ 9 Übernahme und Freistell... / I. Befreiende Schuldübernahme

Rz. 2 In den meisten Fällen einer befreienden Schuldübernahme wird diese nach § 415 Abs. 1 BGB durch Vertrag zwischen dem bisherigen Schuldner (Veräußerer) und dem Erwerber vereinbart. Ihre Wirksamkeit hängt von der Genehmigung des Gläubigers ab.[1] Durch die vom Gläubiger genehmigte Schuldübernahme tritt der Übernehmer an die Stelle des bisherigen Schuldners; dieser wird fr...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / b) Nettonießbrauch

Rz. 17 Die Möglichkeit, in erheblichem Umfang Lasten, die nach der gesetzlichen Regelung der Eigentümer zu tragen hätte, durch Vereinbarung dem Nießbraucher aufzuerlegen, wird insbesondere beim Nettonießbrauch genutzt. Bei diesem sollen möglichst alle Kosten und Lasten nicht dem Eigentümer, sondern dem Nießbraucher obliegen, der somit in den Genuss der Nutzungen nur nach Abz...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / 2. Dauerwirkung der Hoferklärung

Rz. 7 Die Hofaufhebungserklärung wirkt nicht lediglich für die Lebensdauer desjenigen, der diese Erklärung abgegeben hat. Sie wirkt vielmehr für alle Rechtsnachfolger, die das Eigentum am Hof im Wege eines (auch vorweggenommenen) Erbgangs erworben haben, wobei es auf die konkrete Ausgestaltung des Erwerbsvorgangs (vorweggenommene Erbfolge, Schenkung von Todes wegen, Erbvertr...mehr

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§ 8 Altenteil / C. Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB

Rz. 4 Für ein Altenteil i.S.d. Art. 96 EGBGB ist neben der vorgenannten Verknüpfung von dinglich gesicherten Nutzungen und Leistungen zum Zwecke der persönlichen Versorgung eines Berechtigten zusätzlich noch erforderlich, dass der Verpflichtete in eine die Existenz wenigstens teilweise sichernde Wirtschaftseinheit nachrückt.[7] Durch einen Altenteilsvertrag i.S.d. § 96 EGBGB...mehr

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§ 7 Pflegeverpflichtung / II. Konkretisierung der Pflegeleistungen

Rz. 8 Spätestens ab dem Beginn der Pflegeverpflichtung stellt sich dann die Frage nach dem Umfang der Leistungspflicht. Bislang wurde zumeist empfohlen, zur Konkretisierung der Pflegeleistungen auf die drei Pflegestufen des Pflegeversicherungsgesetzes (§ 15 SGB XI) Bezug zu nehmen.[11] Im Zuge der Reform des Pflegeversicherungsgesetzes durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz,[...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / III. Abmilderung von Rückforderungsrechten

Rz. 9 Werden vormerkungsgesicherte Rückforderungsrechte in Hofübergabeverträge vereinbart, sollte überlegt werden, die damit für den Übernehmer verbundenen Einschränkungen durch entsprechende Gestaltung abzumildern. Das gilt sowohl in materiell-rechtlicher als auch in formell-rechtlicher (grundbuchlicher) Hinsicht. In materiell-rechtlicher Hinsicht kann etwa beim Rückübertra...mehr

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§ 5 Vorbehalt des Nießbrauchs / c) Rentenwahlrecht des Nießbrauchers

Rz. 27 Sind die Lasten, die der Nießbraucher insbesondere bei Vereinbarung eines Nettonießbrauchs zu tragen hat, so hoch, dass sie nicht mehr aus den Erträgen aufgebracht werden können, so kann ihm daran gelegen sein, den Nießbrauch gegen Zahlung wiederkehrender Beträge in Form einer Rente oder dauernden Last oder einer einmaligen Abfindung aufzugeben.[57] Ein entsprechendes...mehr

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§ 4 Vorbehalt des Wohnungsr... / VI. Mehrheit von Wohnungsberechtigten

Rz. 20 Steht das Hofgebäude oder Altenteilerhaus, in dem sich die für das vorbehaltene Wohnungsrecht des Übergebers vorgesehenen Räume befinden, im Eigentum mehrerer Personen, z.B. im Miteigentum von Ehegatten, so wird üblicherweise vereinbart, dass das Wohnungsrecht diesen als Gesamtberechtigte gemäß § 428 BGB zustehen soll.[64] Die in diesen Fällen ebenfalls zulässige[65] ...mehr

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§ 6 Wiederkehrende Geldleis... / 4. Wertsicherung

Rz. 17 In Übergabeverträgen mit langfristigen wiederkehrenden Geldleistungen wie Leibrente und dauernde Last ist wegen der Gefahren einer schleichenden oder galoppierenden Inflation die Vereinbarung von Wertsicherungsklauseln üblich und empfehlenswert.[26] In der Praxis verbreitet sind Gleitklauseln, die eine automatische Anpassung der Geldschuld an Veränderungen des vom Stat...mehr

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§ 2 Vertragsgegenstand "lan... / 1. Höferechtliche Sondernachfolge

Rz. 5 Ein Hof im Sinne der HöfeO kann immer nur an eine Person vererbt werden. Dies folgt aus § 4 HöfeO. Danach fällt der Hof als Teil der Erbschaft nur einem der Erben (dem Hoferben) zu. Auf diesen geht der Hof mit dem Erbfall über. Eine Erbengemeinschaft am Hof mit Gesamthandseigentum der Miterben hieran entsteht nicht.[4] Der Hoferbe wird mit dem Tode des Eigentümers ohne...mehr

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§ 3 Die Hoferklärung (Hofei... / F. Die vorsorgliche Hofaufhebungserklärung

Rz. 44 1. In der Praxis kommt es gar nicht so selten vor, dass bei landwirtschaftlichen Besitzungen, die Hof sein könnten, weder ein positiver noch ein negativer Hofvermerk im Grundbuch eingetragen ist, also weder eingetragen ist, dass es sich um einen Hof im Sinne der HöfeO handelt, noch vermerkt ist, dass eine vormals vorhanden gewesene Hofeigenschaft aufgehoben und damit ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.6 Entstrickung nach § 6 Abs. 3 EStG in den Fällen einer grenzüberschreitenden vorweggenommenen Erbfolge oder Erbfall

Der BFH hatte schon zu § 7 Abs. 1 EStDV, der Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 3 EStG, entschieden, dass eine Übertragung zu Buchwerten nur in Betracht kommt, wenn die stillen Reserven beim Rechtsnachfolger steuerverstrickt bleiben.[1] Das entspricht dem Rechtsgedanken der Vorschrift, der die Begünstigung der Buchwertfortführung daran knüpft, dass die Besteuerung der stillen ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.4.6 Entstrickung nach § 6 Abs. 3 EStG 2017

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG wurde durch das sog. BEPS I-Umsetzungsgesetz als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. Der BFH hatte zwar schon zu § 7 Abs. 1 EStDV, der Vorgängervorschrift des § 6 Abs. 3 EStG, entschieden, dass ei...mehr

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Leitfaden 2025 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2025 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2025 ein nach §...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 2.2.3 Einzelunternehmen

Geht ein Gewerbebetrieb im Ganzen auf einen anderen Unternehmer über, gilt der Gewerbebetrieb als durch den bisherigen Unternehmer eingestellt. Auf die Entgeltlichkeit oder die Unentgeltlichkeit der Übertragung oder auf Gesamtrechtsnachfolge (z. B. durch Erbfolge) oder Einzelrechtsnachfolge (z. B. vorweggenommene Erbfolge) kommt es nicht an. Der Gewerbebetrieb gilt als durc...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.3 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

§ 8d KStG [1] regelt die antragsgebundene Nicht-Anwendung des § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb. Die Vorschrift ergänzt § 8c KStG und ermöglicht es Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, entgegen den Regelungen des § 8c KStG die nicht genutzten Verluste zu verrechnen, wenn ei...mehr

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ZErb 01/2026, Immobilienrecht

Die optimale Teilungserklärung für Erbengemeinschaften Die Bedeutung der Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen wird in der Praxis unterschätzt. Das betrifft die vorsorgende Beratung im Rahmen von Testament/Erbverträgen bzw. bei der Übertragung zur vorweggenommenen Erbfolge und auch diejenige von Erbengemeinschaften in der Auseinandersetzung. Eine sinnv...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung; sachlicher u zeitlicher Geltungsbereich

Rn. 90 Stand: EL 130 – ET: 09/2018 Wird nach Aufhebung der Nutzungswertbesteuerung zum 31.12.1986 (durch das WohneigFG v 15.05.1986, BStBl I 1986, 278) auf zu einem BV gehörigen Grund u Boden eine neue (vollständig abgeschlossene) Wohnung zu eigenen Wohnzwecken bzw zu Wohnzwecken des Altenteilers errichtet, gehört diese von vornherein zum PV mit der Folge, dass es dadurch zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Neugründung und Betriebsübernahme

Rn. 121 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Wird ein luf Betrieb durch erstmalige Aufnahme einer luf Tätigkeit oder Übernahme eines Betriebs neu begründet, unterliegt dieser der Durchschnittssatzgewinnermittlung, wenn die Zugangsvoraussetzungen des § 13a Abs 1 S 1 Nr 2, 4 und 5 oder S 2 EStG am maßgeblichen Stichtag 15.05. des laufenden (Erst-)Wj erfüllt sind; dies gilt selbst dann,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Übergang der Buchführungspflicht

Rn. 171 Stand: EL 178 – ET: 01/2025 Gem § 141 Abs 3 AO geht eine beim Rechtsvorgänger rechtswirksam begründete Buchführungsverpflichtung auf denjenigen über, der den Betrieb im Ganzen zur Bewirtschaftung als Eigentümer (durch Kauf, Erbfall, vorweggenommene Erbfolge) oder Nutzungsberechtigter (durch Pacht, Wirtschaftsüberlassung, Einbringung in eine PersGes usw) übernimmt; ein...mehr

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Umsetzung von BEPS in Deuts... / 2.5 Änderung des § 6 Abs. 3 EStG

Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Änderung des § 50i EStG [1] wurde als ergänzendes Tatbestandsmerkmal zur Möglichkeit einer Buchwertübertragung die Sicherstellung der (inländischen) Besteuerung der stillen Reserven aufgenommen. Insoweit handelt es sich um einen weiteren gesetzlich geregelten Fall der Steuerentstrickung[2] In § 50i Abs. 2 EStG ist korrespondierend die "Sper...mehr

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Thesaurierungsbegünstigung / 4.1 Nachversteuerungstatbestände und -ausnahmen

Die Nachversteuerung des nicht entnommenen, tarifbegünstigten Gewinns ist vorzunehmen, wenn[1] die Entnahmen die Einlagen und den (positiven) Steuerbilanzgewinn eines Wirtschaftsjahres übersteigen (sog. Entnahmeüberhang) bzw. in einem Verlustjahr die Einlagen übersteigende Entnahmen getätigt werden; der Verlust selbst löst keine Nachversteuerung aus. Das gilt auch dann, wenn ...mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vorweggenommene Erbfolge/Erbauseinandersetzung

Rn. 125 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Frage der AfA-Bemessungsgrundlage wird auch beim Themenkomplex "vorweggenommene Erbfolge" bzw "Erbauseinandersetzung" relevant. Kurz zusammengefasst gilt Folgendes: Rn. 126 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Erbauseinandersetzung: Erbfall und Erbauseinandersetzung sind getrennte Vorgänge (GrS BFH BStBl II 1990, 837; BMF v 14.03.2006, BStBl I 20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Vorbesitzzeit des veräußerten WG (§ 6b Abs 4 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 195 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Die nach § 6b Abs 4 Nr 2 EStG seit jeher vorgeschriebene Vorbesitzzeit von 6 Jahren soll spekulativem Missbrauch der Begünstigungsvorschrift vorbeugen. Wegen der Verkürzung auf 2 Jahre im Zusammenhang mit der Vorbereitung oder Durchführung städtebaulicher Entwicklungs- oder Sanierungsmaßnahmen s Rn 131. Rn. 196 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Kostenverteilungsfunktion

Rn. 11 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Kostenverteilungsfunktion (s Rn 9, 9a) ist zunächst nur rechnerisch bedeutsam: Bemessungsgrundlage für die Absetzungen sind die AK/HK oder eine Ersatzgröße, deren Betrag wird auf die Gesamtnutzungsdauer des WG verteilt. Eine Folge davon ist, dass diese Kostenverteilung den StPfl entlastet. Rn. 12 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die Kostenverte...mehr

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Anlage G (Einkünfte aus Gew... / 10 Besonderheiten

Liebhaberei Voraussetzung für alle Gewinnermittlungsarten ist die Gewinnerzielungsabsicht. Diese liegt vor, wenn davon auszugehen ist, dass ein Totalgewinn angestrebt wird. "Totalgewinn" ist das Gesamtergebnis des Betriebs von der Gründung bis zur Veräußerung, Aufgabe oder Liquidation. Ein Betriebsaufgabe- oder Betriebsveräußerungsgewinn ist in die Totalgewinnprognose einzube...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Höhe der Förderung

Energetische Maßnahmen aus Vorjahren → Zeilen 27 und 28 Haben Sie bereits in den Vorjahren eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen für ein Objekt in Anspruch genommen, tragen Sie hier die anerkannten Aufwendungen ein. Diese können Sie den Erläuterungen Ihres Einkommensteuerbescheides 2022 bzw. 2023 entnehmen. Haben Sie in den Jahren 2022 und 2023 energetische Maßnahm...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Grundstücksübertragungen

Rz. 94 Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Frist grundsätzlich mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch, § 873 Abs. 1 BGB,[382] nicht etwa bereits mit dem Erwerb einer Anwartschaft.[383] Vor dem Hintergrund des seit den zitierten Entscheidungen neugefassten § 8 Abs. 2 AnfG stellt sich allerdings die Frage, ob der Pflichtteilsberechtigte nicht hinsichtlich des ...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / VIII. Steuerliche Fragen

Rz. 10 Nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 ErbStG unterliegt auch die vorweggenommene Erbfolge der Schenkungsteuer. Die in §§ 16, 17 ErbStG vorgesehenen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren, so dass die Freibeträge bei der Schenkung mehrfach in Anspruch genommen werden können. Entscheidend ist, dass die Schenkung einer Erbfolge gleichkommt. Steuerschuldner ist n...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / IV. Anwendungsbereich

Rz. 15 Unmittelbar sind die Vorschriften über die Anfechtung gem. §§ 2078 ff. BGB nur auf testamentarische Bestimmungen anzuwenden. Unterlässt es der Erblasser, ein Testament zu errichten, in der irrigen Annahme, in der Regelung des § 2269 BGB sei die gesetzliche Erbfolge zu sehen, scheidet eine Anfechtung aus.[14] Es sind stets nur einzelne Verfügungen anfechtbar, nicht hin...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Ausstattungen

Rz. 12 Es muss Ausstattung i.S.d. § 1624 Abs. 1 BGB vorliegen, also Zuwendung an ein "Kind". Abweichend vom Wortlaut des § 1624 BGB sollen i.R.d. § 2050 Abs. 1 BGB auch Zuwendungen an Enkel usw. ausgleichspflichtig sein, soweit ihnen der Ausstattungszweck der Vorschrift zugrunde lag.[50] Nach Auffassung von Löhnig ist in diesem Fall indessen nicht der Enkel, sondern das Kind...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / D. Angrenzende Rechtsfragen

Rz. 8 Der Hofübergabevertrag, §§ 7 Abs. 1, 17 HöfeO, weist als Rechtsgeschäft unter Lebenden auf, dass eine vorweggenommene Erbfolge eine Doppelnatur enthält. Als Verfügung von Todes wegen ist er daher unwirksam, wenn er den Vertragserben beeinträchtigt.[32] Keine Verfügung von Todes wegen ist dagegen die Löschung des Hofvermerks nach § 1 Abs. 4 HöfeO.[33] Im Übrigen gilt au...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Umdeutung einer letztwilligen Verfügung in ein Rechtsgeschäft unter Lebenden

Rz. 151 Die Umdeutung eines Testaments in ein Rechtsgeschäft unter Lebenden ist ebenfalls grundsätzlich möglich.[410] Dies kommt u.a. dann in Betracht, wenn die als Verfügung von Todes wegen gescheiterte Zuwendung als Gegenleistung für Leistungen an den Erblasser, die schon erbracht worden und noch zu erbringen sind, gedacht war. Der Umdeutung eines Testaments in ein Schenku...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Berücksichtigungsfähige Eigengeschenke

Rz. 2 Grundvoraussetzung für die Anrechnung ist, dass neben dem Ergänzungsberechtigten noch ein Dritter beschenkt wurde.[4] Mehrere Geschenke an den Pflichtteilsberechtigten sind insgesamt dem Nachlass hinzuzurechnen und i.S.d. Vorschrift zu berücksichtigen.[5] Als Eigengeschenk kommt jede Art von Schenkung in Betracht, mithin auch gemischte Schenkungen. Pflicht- und Anstand...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / Literaturtipps

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§ 21 Insolvenzrecht / b) Erbfall/Schenkung/Gewinn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und vor dem Ende der Abtretungsfrist

Rz. 215 Eine nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während des Restschuldbefreiungsverfahrens anfallende Erbschaft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Als Rechtsinhaber ist der Schuldner daher vollumfänglich zur Verfügung berechtigt, wenn der Erbfall nach dem Aufhebungsbeschluss eintritt. Der Schuldner ist jedoch, wenn er vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode erwirbt, n...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Schenkung nach § 7 ErbStG und vorweggenommene Erbfolge sowie Übergabeverträge im Rahmen der Generationennachfolge

Rz. 17 Vorweggenommene Erbfolgen haben in der Beratungspraxis ein weites Anwendungsfeld (einen guten historischen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht gibt Geck, ZEV 2018, 571 und aus gesellschaftsrechtlicher Sicht von Oertzen, ZEV 2018, 557). Gleichwohl fehlt es an einer speziellen gesetzlichen Regelung (s. Risthaus, DB 2007, 240). In jüngerer Vergangenheit verstärkt in d...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Annex: Überschneidungsbereiche von Schenkungsteuer und Einkommensteuer, insbesondere vorweggenommene Erbfolge

19.1 Allgemeines Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuer...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3 Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Dedden/ Denker, Wiederkehrende Leistungen im Zeichen der vorweggenommenen Erbfolge, NWB 2022, 997; Geck, Die vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen: ein Update aufgrund aktueller Rechtsprechung, ZEV 2022, 128. 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmat...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1 Unentgeltliche Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

19.2.1.1 Grundsatz Rz. 805 Der dem Erbfall am nächsten kommende Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die unentgeltliche Übertragung des Vermögens des Übergebers an den Übernehmer (präsumtiver Erbe). In diesem Falle liegt grundsätzlich ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Vorgang vor. Der Übernehmer führt (zwingend) die Buchwerte fort (§§ 6 Abs. 3, 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personenges...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 826 Eine teilentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn die Gegenleistung betragsmäßig unter dem Verkehrswert des übertragenen Vermögens liegt, die Gegenleistung mithin nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen ist, sondern mit Rücksicht auf die angestrebte vorweggenommene Erbfolge gewählt wurde. Als Gegenleistung kommen insbesondere Abstandszahlungen an...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.1 Grundsatz

Rz. 805 Der dem Erbfall am nächsten kommende Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die unentgeltliche Übertragung des Vermögens des Übergebers an den Übernehmer (präsumtiver Erbe). In diesem Falle liegt grundsätzlich ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Vorgang vor. Der Übernehmer führt (zwingend) die Buchwerte fort (§§ 6 Abs. 3, 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 11d EStDV), der Ü...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.1 Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Planungs- und Belastungsebene des Steuerbürgers

Rz. 10 Nachdem die Vorschriften des ErbStG auch für Schenkungen gelten (s. § 1 Abs. 2 ErbStG und insb. s. § 1 Rn. 19 ff.), kommt der jeweiligen Gesetzesfassung eine große Bedeutung für die Dispositionen der Steuerbürger zu. Manchmal nimmt der Zufall den Beteiligten die Entscheidung ab. Ein der Praxis entnommener prototypischer Fall erzählt die stürmische Entwicklung der Refo...mehr