Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Abgrenzung zur Schenkung unter Auflage

Rz. 174 Die mittelbare Grundstücksschenkung ist von einer Geldschenkung unter Auflage abzugrenzen, für die die steuerlichen Vorteile der mittelbaren Grundstücksschenkung nicht greifen. Zentrales Abgrenzungsmerkmal ist, dass bei der Geldschenkung unter Auflage der Schenker dem Beschenkten gegenüber lediglich zum Ausdruck bringt, dass dieser für den zugewendeten Geldbetrag im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 110 Die steuerlichen Folgen der Herausgabe wegen eines (gesetzlichen oder vertraglichen) Rückforderungsrechts regelt § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Diese "Steuerstorno"[78] führt zur Rückabwicklung des Steuerfalls bei gleichzeitiger Schenkungsteuerfreiheit der Rückgabe des Geschenks. Dabei muss die Herausgabe tatsächlich stattfinden; die (bloße) Anspruchsinhaberschaft reicht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Tragung der Schenkungsteuer durch den Schenker

Rz. 210 Übernimmt der Schenker die vom Beschenkten geschuldete Schenkungsteuer selber, gilt als Erwerb der Betrag, der sich bei einer Zusammenrechnung der Schenkung mit der aus ihr errechneten Steuer ergibt, § 10 Abs. 2 ErbStG. Diese gesetzliche Fiktion führt dazu, dass die Schenkungsteuer, die an sich für die übernommene (geschenkte) Schenkungsteuer anfallen würde, zugunste...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 7. Rückforderungsberechtigung und Weiterleitungsklausel

Rz. 128 § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG greift grundsätzlich nur, wenn ein Geschenk an den ursprünglichen Schenker herausgegeben werden muss. Anders als bei der Frage nach der Rückforderungsberechtigung geht es bei der Weiterleitungsklausel zivilrechtlich (nur) um die Gläubigerschaft des seitens des Berechtigten geltend gemachten Rückforderungsanspruchs. Es kann vereinbart werden, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Immobilienübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Rz. 73 Als wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung kommen in Betracht: Rz. 74 Seit 2008 liegt bei einer Übertragung einer Immobilie des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Berücksichtigung später eintretender Umstände

Rz. 17 Grundsätzlich finden später eintretende Umstände (insbesondere ein erheblich vor der Lebenserwartung des Berechtigten eintretender Todesfall) keine Berücksichtigung. Zu beachten ist allerdings in allen Fällen der lebzeitigen Übertragung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsvorbehalten die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 1 BewG . Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Freies Rückforderungsrecht

Rz. 119 In der Praxis finden sich im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen immer wieder vertraglich vorbehaltene "freie" Rückforderungsrechte, nach denen der Veräußerer jederzeit und grundlos die Rückforderung verlangen kann. Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich wirksam (allerdings steht sie dem Anlauf der Zehnjahresfrist i.S.d. § 232...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Verzicht des Berechtigten

Rz. 25 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Berechtigte auf die (in der Regel auf Lebenszeit) vorbehaltene Nutzung oder Leistung verzichtet, so dass der Erwerber vorzeitig in den lastenfreien Genuss der Immobilie kommt. Ein solcher vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht erfüllt den Tatbestand der freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, deren schenkungs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 48 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / aa) Einkommensteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 88 Bei einer unverzinslichen Stundung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nach der die Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt, liegen gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BewG Anschaffungskosten (nur) in Höhe des abgezinsten Gegenwartswerts vor.[63] Da hierbei gem. § 13 Abs. 3 S. 2 BewG zwingend von einem (heute überhöhten) Zinssatz von 5,5 % auszugehen ist, werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 39 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 62 Nicht selten bestehen zum Zeitpunkt der lebzeitigen Übertragung des Grundbesitzes noch objektbezogene Verbindlichkeiten. Gemeint sind damit Verbindlichkeiten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu übergebenden Objekt stehen, d.h. Darlehen, die ursprünglich dessen Anschaffung oder Herstellung gedient haben. Werden diese Darlehen durch den Empfänger – im...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Gleichstellungsgelder an Geschwister

Rz. 67 Im Rahmen leibzeitiger Übertragungen von Immobilienvermögen können Gleichstellungsgelder, die der Erwerber als Ausgleich für seine Bereicherung an Dritte – insbesondere Geschwister – zu zahlen hat, vereinbart werden.[46] Diese Zahlungen führen beim Erwerber, wenn die Verpflichtung hierzu bereits im Rahmen der Überlassung vereinbart wurde, zu Anschaffungskosten. Rz. 68...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 10 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 21 Übertragen Ehegatten alleine oder gemeinsam Immobilienvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch, stellen sich neben einkommensteuerlichen (siehe Rdn 101 ff.>) auch schenkungsteuerliche Fragen: Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers auf ein Kind übertragen und zugleich dem anderen Ehegatten aufschieb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Eigener Entscheidungsspielraum des Ersterwerbers

Rz. 162 Auch eine "tatsächliche" Verpflichtung zur Weitergabe kann im Lichte eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 AO schädlich sein.[117] Der Ersterwerber muss einen Entscheidungsspielraum bezüglich der Weitergabe haben. Die Kriterien hierfür beurteilen sich in erster Linie wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 34 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 101 ff.>) oder ein Kind nach dem eigenem Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 43 ff.>) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Abs. 1 BewG bewertungsrechtlich grundsätzlich unberücksichti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Leistungen des Zuwendungsempfängers

Rz. 123 Als Gegenleistungen für eine Zuwendung kommen in der Praxis zumeist in Betracht:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / 2. § 1624 BGB – Ausstattung

Rz. 13 Keine Herausgabepflicht qua Gesetz besteht für eine Ausstattung (§ 1624 BGB).[25] Was einem Kind mit Rücksicht auf seine Verheiratung oder auf die Erlangung einer selbstständigen Lebensstellung zur Begründung oder zur Erhaltung der Wirtschaft oder der Lebensstellung von dem Vater oder der Mutter zugewendet wird (Ausstattung), gilt, auch wenn eine Verpflichtung nicht be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2020 Blümich, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 157. Auflage 2021 Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG, 3. Auflage 2017 Fischer/Pahlke/Wachter (Hrsg.), ErbStG, Online-Kommentar, 57 Auflage 2020 Götz/Hülsmann, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht, 12. Auflage 2019 Hof...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / (4) Vergrößerung des Wertes?

Rz. 119 Den Wert eines Wohnungsrechts/Nießbrauchs kann man mit einer Änderung der Berechnungsmethode vergrößern. Vereinzelt wird nämlich (zu Recht) argumentiert, dass das BewG nach § 1 eigentlich nur für öffentlich-rechtliche Abgaben anwendbar ist.[294] Andere stellen darauf ab, dass nach dem BewG mit einem Rechnungszins von 5;5 % gerechnet werde, der überhöht sei. Man müsse ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / B. Ansprüche im Zusammenhang mit bereits "herausgabesicheren" Immobilienzuwendungen

Rz. 187 Schenkungsrückforderungsansprüche an einer Zuwendung kommen nicht mehr in Betracht, wenn seit dem Vollzug der Schenkung zehn Jahre vergangen sind. Dann sind Zuwendungen als solche herausgabe- und damit "sozialhilfesicher". Umso interessanter sind dann im Zusammenhang mit der Zuwendung vorbehaltene oder eingeräumte Ansprüche, Gegenleistungsansprüche oder Ersatzansprüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Wegzugsklauseln

Rz. 219 Wegzugsklauseln ohne Entschädigungsregelung sind dem Grunde nach zulässig.[492] Der BGH hat dazu entschieden, dass niemand verpflichtet ist, mehr für seine Altersversorgung zu tun, als seine Beiträge zur Rentenversicherung zu entrichten.[493] Die Ausgestaltung bedarf aber in jedem Einzelfall der individuellen Prüfung und Ausrichtung.[494] Insbesondere drittbetroffene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis

Baltzer/Pauli, Vorsorgen mit Sorgenkindern, 2. Auflage 2019 Beckervordersandfort, Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens, 2. Auflage 2021 Beck’sches Formularbuch Zwangsvollstreckung, hrsg. von Hasselblatt/Sternal, 4. Auflage 2021 Beck’sches Notarhandbuch, hrsg. von Heckschen/Herrler/Münch, 7. Auflage 2019 Bengel/Reimann (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / IV. Verteidigungsstrategie II: Der Angriff auf die Unentgeltlichkeit

Rz. 39 § 516 BGB definiert Schenkung als eine Zuwendung, durch die jemand einen anderen aus seinem Vermögen bereichert und beide Beteiligte darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt, "die Vermögensmehrung des Beschenkten mithin nicht (vollständig) durch eine Gegenleistung an den Schenker ausgeglichen werden soll. Die gewollte Begünstigung ist insbesondere ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / b) Dingliches Wohnungsrecht

Rz. 203 Ähnliche Fragen stellen sich beim dinglichen Wohnungsrecht. Fraglich ist, ob und wie ein dingliches Wohnungsrecht endet und ob und mit welchen Rechtsfolgen dies für die Beteiligten verbunden ist. Ein Wohnungsrecht kann von Anfang an nur für einen bestimmten Zeitraum vereinbart sein. Das kommt in den hier interessierenden Fällen so gut wie nicht vor. Ebenso wenig inte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Leistungsrecht und Regr... / aa) Verbindlichkeiten aus lebzeitigen Pflegevereinbarungen

Rz. 627 Zu den für die Wertberechnung erheblichen Nachlassverbindlichkeiten gehören zunächst die unmittelbar vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 1967 BGB Erblasserverbindlichkeiten). Rz. 628 Fallbeispiel 48: Die lebzeitige Pflegeverpflichtung A ist Alleinerbe nach seiner Mutter, in deren Nachlass sich lediglich eine Immobilie befindet, die sie bis zuletzt bewohnt hat. Er m...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / 3. Ablauf der Zehnjahresfrist des § 529 BGB

Rz. 163 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Ausschluss der Rückforderung wegen Zeitablaufs. Sind zur Zeit des Eintritts der Bedürftigkeit seit der Leistung des geschenkten Gegenstands zehn Jahre verstrichen, so ist die Herausgabe endgültig ausgeschlossen (§ 529 Abs. 1 Alt. 2 BGB). Die Frist beginnt mit dem Vollzug der Leistung. Der Beginn der in § 529 Abs. 1 Alt. 2 B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / VII. Der Herausgabeanspruch über den Tod hinaus

Rz. 185 Die vorweggenommene Erbfolge in der Form der Schenkung hat die Rechtsprechung weitergehend unattraktiv gemacht, indem der Anspruch des Schenkers gegen den Beschenkten jedenfalls dann nicht durch den Tod des Letzteren erlischt, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Schenkungsrückford... / aa) Ausdrückliche synallagmatische Verknüpfung im Zeitpunkt der Zuwendung am Beispiel des entgeltlichen Pflegvertrags unter Angehörigen

Rz. 49 In der Praxis sind Zuwendungen zwischen tatsächlich oder potentiell Pflegebedürftigen und Pflegenden nicht selten, synallagmatische Vereinbarungen aber schon. Häufig handelt es sich um Angehörigenpflege, die besonders streitanfällig ist, wenn sie im Kontext mit Zuwendungen des Pflegebedürftigen stehen. Im Hinblick auf einen pflege- oder versorgungsbedingten Vermögenst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Leistungs- und Rückgri... / I. Der Antrag nach § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB – Das Außerkraftsetzen/Ändern von Verwaltungsanordnungen?

Rz. 243 Fallbeispiel 96: Jeden Monat 2.000 DM Die rechtlich unberatene Erblasserin verfügte in einem Behindertentestament zugunsten einer Verwandten, dass der Testamentsvollstrecker ihr monatlich 2.000 DM zuwenden solle, "damit es ihr weiterhin so gut gehe, wie bisher." Als das Sozialamt den Testamentsvollstrecker auf Herausgabe des Betrages in Anspruch nehmen wollte, beantr...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Körperschaften: Besonderhei... / 4.2.2 Aktuelle Regelung

Die seit 2008 geltende Regelung in § 8c KStG umfasst als alleiniges Kriterium nur noch den Anteilseignerwechsel: Werden mehr als 50 % der Anteile an einer Körperschaft übertragen, geht der Verlustabzug vollständig unter. Hinweis Quotaler Verlustuntergang war verfassungswidrig In § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F. war zunächst eine weitere Variante geregelt – der sog. quotale Verlus...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Beim Verlustabzug (§ 10d EStG) werden Verluste, die im Jahr ihrer Entstehung bei der Ermittlung des GdE (§ 2 Abs 3 EStG) nicht ausgeglichen werden können (> Rz 1), in andere Kalenderjahre verlagert. Sie werden bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen dieser Jahre abgezogen (> Veranlagung von Arbeitnehmern Rz 165 ff). "Verlustabzug" (> R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
"Aktueller Stand" der §§ 8c... / 3. Billigkeitsregel bei (vorweggenommener) Erbfolge

Nach einer Billigkeitsregelung des BMF[8] ist die Übertragung von Anteilen durch Erbfall, Erbauseinandersetzung und vorweggenommene Erbfolge unschädlich, soweit die Übertragung unter nahen Angehörigen (§ 15 AO) erfolgt und unentgeltlich ist. Unklar ist, welche Voraussetzungen für die Billigkeitsregelung[9] gelten. Vermutlich reicht es nicht aus, wenn z.B. die Mutter der Tocht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Insolvenzrecht / b) Erbfall/Schenkung/Gewinn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und vor dem Ende der Abtretungsfrist

Rz. 214 Eine nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während des Restschuldbefreiungsverfahrens anfallende Erbschaft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Als Rechtsinhaber ist der Schuldner daher vollumfänglich zur Verfügung berechtigt, wenn er die Erbschaft nach dem Aufhebungsbeschluss macht. Der Schuldner ist jedoch, wenn er vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode erwirbt,...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / C. Verfügungen zu Lebzeiten (vorweggenommene Erbfolge)

I. Grundsätzliches Rz. 13 In der Praxis empfiehlt es sich, rechtzeitig darüber nachzudenken, ob man seine Praxis bzw. Kanzlei (bzw. einen entsprechenden Sozietätsanteil) bereits zu Lebzeiten an die nächste Generation überträgt, oder aber, ob man eine Regelung bzw. Verfügung von Todes wegen treffen möchte. Es bringt nichts, diese Entscheidung allzu lange aufzuschieben. Das Hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / II. Begriffsbestimmung

Rz. 15 Unter dem Sammelbegriff "vorweggenommene Erbfolge" versteht man Vermögensübertragungen zu Lebzeiten des Erblassers auf einen oder mehrere zukünftige Erben, die im Vorgriff auf die Erbfolge vorgenommen werden,[40] also explizit nicht von Todes wegen erfolgen.[41] Entscheidet sich der Praxis- oder Kanzleiinhaber für eine Übergabe zu Lebzeiten, so stehen ihm mehrere Mögli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Betriebsaufspaltung / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Gestaltung der Unterneh... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Verzichtsverträge / 2. Aufhebung nach dem Tod des Verzichtenden

Rz. 55 Der BGH[67] hatte folgenden Sachverhalt zu beurteilen: Die am 10.6.1993 verstorbene Erblasserin hatte drei Kinder: den Kläger, einen schon 1984 ohne Kinder verstorbenen Sohn und den Vater der Beklagten. Dieser hatte am 30.8.1972 durch notariellen Vertrag mit der Erblasserin auf sein gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht gegen eine Abfindung verzichtet. Er starb am 1...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Betriebsaufspaltung / II. Beendigung

Rz. 93 Die Betriebsaufspaltung kann auf verschiedene Weise enden: Zunächst endet die Betriebsaufspaltung, wenn deren Voraussetzungen, also die sachliche oder personelle Verflechtung, wegfallen. Ebenso führt die Veräußerung des Besitzunternehmens oder die Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebsunternehmens zur Beendigung der Betriebsaufspaltung. Rz. 94 Wird die Betriebsaufspaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Rechtliche Grundlagen / I. Allgemeines

Rz. 158 Der Unternehmer kann seine Nachfolge von Todes wegen gestalten. Er kann die unternehmerische Beteiligung aber auch lebzeitig im Wege der "vorweggenommenen Erbfolge" übergeben. Unter den Begriff "vorweggenommene Erbfolge" fallen dabei Vertragsgestaltungen, nach denen einesteils das Unternehmen oder wesentliche Teile hiervon auf einen Nachfolger übergehen und die ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / VII. Grenzen der Übertragung des Vermögens zu Lebzeiten

Rz. 35 Die Freiheit des Übergebers, über sein Vermögen zu Lebzeiten zu verfügen, ist grundsätzlich unbeschränkt.[101] Dies gilt freilich nur so lange, wie der Praxis- bzw. Kanzleiinhaber keinen Erbvertrag errichtet hat und der Inhaber nicht unentgeltlich über seine Praxis bzw. seinen Kanzleianteil verfügt. Stellt der unentgeltlich übertragene Anteil nämlich einen Großteil de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Unternehmertestament / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / VI. Praxis- bzw. Kanzleiverkauf

Rz. 22 Rechtlich betrachtet unterscheidet sich der Verkauf einer Praxis bzw. Kanzlei nicht von einem normalen Unternehmensverkauf. Auch in diesem Fall liegt ein Kaufvertrag nach dem BGB vor. Zu beachten sind bei einem solchen Verkauf jedoch die standesrechtlichen Besonderheiten, insbesondere die Pflicht zur Verschwiegenheit des Arztes, Steuerberaters und Anwalts (mehr unter ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / 5. Arbeitsverträge

Rz. 33 Der Käufer einer Praxis bzw. Kanzlei tritt mit dem Kauf in die bestehenden Arbeitsverträge der Mitarbeiter (mit allen Rechten und Pflichten) ein.[86] Das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber erlischt.[87] Der Übergang der Arbeitsverträge kann im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen werden. § 613a BGB ist also unabdingbar.[88] Gleiches gilt für einen Erwerb aufgrun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / 1. Datenschutz/Zustimmungserfordernis

Rz. 23 Bei allen lebzeitigen (Teil-)Übertragungen ist zu beachten, dass bei den meisten freiberuflichen Praxen ein Zustimmungserfordernis der Patienten bzw. Mandanten bzgl. der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten besteht.[56] Dabei handelt es sich keineswegs um eine reine Formalie. Wird dieses Zustimmungserfordernis nicht eingehalten, so ist die Übertragungsverpflichtun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / 3. Kaufpreissicherung

Rz. 31 Unbedingt erforderlich ist es, dass eine Absicherung der Kaufpreiszahlung durch den Erwerber erfolgt. Am einfachsten lässt sich die Zahlung des Kaufpreises durch eine Bankbürgschaft zugunsten des Verkäufers absichern. Einfache Bank- oder Bonitätsauskünfte sind hingegen unzureichend, da sie nur den aktuellen Finanzstatus wiedergeben, jedoch keine Gewähr für die tatsäch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / III. Rentenmodell

Rz. 16 Beim Rentenmodell überträgt der Praxis- bzw. Kanzleialleininhaber oder Praxis- bzw. Kanzleimitinhaber seine Praxis/Kanzlei bzw. den Anteil seiner Praxis/Kanzlei an seinen Nachfolger gegen Gewährung einer lebenslangen Rentenzahlung gemäß § 759 BGB. Empfehlenswert ist diese Rentenzahlung immer dann, wenn der Arzt oder Anwalt über einen längeren Zeitraum hin monatliche Z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Freiberufliche Praxis / IV. Stufenweise Abschichtung des Praxisanteils

Rz. 18 Eine stufenweise Abschichtung ist immer dann empfehlenswert, wenn ein Kanzleimitinhaber schwerpunktmäßig nur große Dauermandate betreut und dadurch der Jahresumsatz des Kanzleimitinhabers anhand dieser Großmandate kapitalisierbar ist. Hier empfiehlt es sich, die Übertragung des Sozietätsanteils in mehreren Stufen vorzunehmen. Die Vorgehensweise erfolgt dann ähnlich de...mehr