Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.9 Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzungen und im Rahmen vorweggenommener Erbfolge

Rz. 264 Die von einem Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übernommenen Schulden der Erbengemeinschaft bilden insoweit Anschaffungskosten der von ihm übernommenen Grundstücke, als sie seinen Anteil am Nachlass übersteigen. Bei einer Zuteilung entsprechend der Erbquote liegt eine echte unentgeltliche Rechtsnachfolge vor und folglich entstehen insoweit auch keine Ans...mehr

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Gebäude im Abschluss nach H... / 4.19 Vorgänge, die nicht zu Anschaffungskosten führen

Rz. 294 Die in der Zwangsversteigerung vom Ersteher gem. § 49 Abs. 2 ZVG zu entrichtenden Zinsen gehören nicht zu den Anschaffungskosten.[1] Rz. 295 Nachlassverbindlichkeiten führen weder bei ihrer Entstehung noch bei ihrer Erfüllung zu Anschaffungskosten des Erben.[2] Rz. 296 Bei Vermögensübertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge rechnet die der Versorgung des Überl...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.3 Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 679 Vorweggenommene Erbfolge ist "die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als (künftige) Erben in Aussicht genommene Empfänger".[1] Eine vollzogene vorweggenommene Erbfolge steht also einem Generationswechsel gleich. Aus ertragsteuerlicher Sicht ist zentrale Vorschrift für die vorweggenomme...mehr

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VII Gesellschafterwechsel –... / 3.2 Erbfolge von Todes wegen

Rz. 672 Der Gesellschaftsvertrag hat Vorrang vor erbrechtlichen oder testamentarischen Regelungen.[1] Ungewollte Gewinnrealisierungen durch Zwangsauflösung stiller Reserven ohne Zufluss entsprechender Liquidität von außen können sich ergeben, wenn die testamentarische Erbfolge nicht rechtzeitig mit den Beteiligungsverhältnissen am Unternehmensvermögen und dem Gesellschaftsve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall und Erbauseinandersetzung

1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vorweggenommene Erbfolge, Erbfall eines Alleinerben

Rn. 230 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Wird zu Lebzeiten in vorweggenommener Erbfolge ein (bislang selbst bewirtschafteter, verpachteter oder im Wege des Nießbrauchs zur Nutzung überlassener) Betrieb im Ganzen oder auch nur ein Teilbetrieb oder ein Anteil am Betrieb unentgeltlich übertragen, so liegt weder eine stpfl Betriebs- oder Teilbetriebsveräußerung noch eine Betriebs- ode...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Aufwendungen im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung bzw im Erbfall

Rn. 246 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Kosten im Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung eines Betriebs, Teilbetriebs bzw Mitunternehmeranteils, wie zB Beratungs- und Notarkosten, können aufgrund ihrer privaten Veranlassung nicht als BA abgezogen werden, denn aus betrieblicher Sicht sind Aufwendungen infolge einer bestimmten Unternehmensnachfolge nicht betrieblich ver...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Erbfall bei mehreren Erben und Erbauseinandersetzung

Rn. 240 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Geht mit dem Tod des Erblassers ein luf Betrieb auf eine Erbengemeinschaft über (§ 1922 BGB), stellt sich dieser Vorgang grundsätzlich als unentgeltlich dar, mit der Folge, dass die Erbengemeinschaft gem § 6 Abs 3 EStG die Buchwerte des Rechtsvorgängers fortzuführen hat; sämtliche (Mit-)Erben werden Mitunternehmer iSv § 15 Abs S 1 Nr 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Behandlung von Altfällen

Rn. 150 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Gem § 52 Abs 22c S 2 EStG ist § 14 Abs 3 EStG auf unwiderruflichen Antrag des jeweiligen Realteilers bzw seines Gesamtrechtsnachfolgers auch auf Übertragungen oder Überführungen vor dem 17.12.2020 anzuwenden; wegen der formalen Voraussetzungen s BMF v 17.05.2022, BStBl I 2022, 678 Rz 27. Der Antrag kann auch dann noch gestellt werden, wenn ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Veräußerungsbegriff

Rn. 17 Stand: EL 176 – ET: 10/2024 Als Veräußerung in vorstehendem Sinne ist jede entgeltliche Übertragung des bürgerlich-rechtlichen oder zumindest wirtschaftlichen Eigentums an WG auf eine andere natürliche oder juristische Person zu verstehen; dabei kommt es nicht auf das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft, sondern auf das dingliche Erfüllungsgeschäft an (BFH v 22.09....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.12.5 Vorweggenommene Erbfolge und Erbauseinandersetzung

Rz. 184 Beide Vorgänge bilden die wichtigsten Beispiele für den zuvor behandelten un- oder teilentgeltlichen Übergang von Vermögen.[1] In dem sog. Frankfurter Testament werden die Miterben im Verhältnis der durch Teilungsanordnung zugeteilten Wirtschaftsgüter eingesetzt. Rz. 185 Bei der Übertragung betrieblicher Einheiten in vorweggenommener Erbfolge erwirbt der Übernehmende ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 10.2.14 ABC der Anschaffungskosten

Rz. 197 Abbruchkosten Rz. 134, 288 Abfindung an Mieter und Pächter Rz. 134, 288 Ablösung von Mietverhältnissen Rz. 134 Anschaffungsgemeinkosten Rz. 131 Anschaffungsnaher Aufwand auf Gebäude Rz. 140ff., 238 Anschaffungsnebenkosten Rz. 129 Anschaffungspreis Rz. 110 Anschaffungspreiserhöhungen und -minderungen Rz. 120ff. Anteile an Personengesellschaften Rz. 320f. Anteile an Kapitalgese...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 6 ... / 24.1 Entstehung und Zweck der Regelung

Rz. 461 Wird ein Betrieb, ein Teilbetrieb oder der Anteil eines Mitunternehmers an einem Betrieb unentgeltlich übertragen, so sind bei der Ermittlung des Gewinns des bisherigen Betriebsinhabers (Mitunternehmers) nach § 6 Abs. 3 EStG die Wirtschaftsgüter mit den Werten anzusetzen, die sich nach den Vorschriften über die Gewinnermittlung ergeben. Der Rechtsnachfolger ist an di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12 Vorweggenommene Erbfolge

5.12.1 Begriff Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bez...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 2.2.7 Schenkung als Element der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 25 Die Schenkung hat im Rahmen der Erbfolgeplanung ihre wesentlichste Bedeutung.[1] Die vorweggenommene Erbfolge ist gesetzlich nicht definiert. Aus den Begriffen "Erbfolge" und "vorweggenommen" lässt sich jedoch deren Tatbestand ableiten. Dabei stehen vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge im Vordergrund. Erfolgt die Ü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.1 Begriff

Rz. 194 Unter einer vorweggenommenen Erbfolge wird üblicherweise die jedenfalls teilweise unentgeltliche Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger verstanden.[1] Sie richtet sich im Grundsatz nicht nach Erbrecht, sondern nach den Regelungen bezüglich Rechtsg...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang

Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zur Folge haben können. Rz. 207 Erfolgt die vorweggenommene Erfolgeunentgel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.2 Wegzugsbesteuerung § 6 AStG

Rz. 222 Personen, die gem. § 17 EStG an (in- oder ausländischen) Kapitalgesellschaften qualifiziert beteiligt sind, müssen bei deren Übertragung durch vorweggenommene Erbfolge die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG beachten, wenn z. B. die begünstigten Kinder nicht in Deutschland unbeschränkt stpfl. sind. Denn gem. § 6 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 AStG wird die Wegzugsbesteuerung auch da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.2 Maßnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 198 Als Maßnahmen zur Regelung der vorweggenommenen Erbfolge sind sämtliche Rechtsgeschäfte unter Lebenden möglich, die nicht dem Erbrecht unterliegen. Es besteht keine Einschränkung auf die typischen Formen des Erbrechts, z. B. Testament, Erbvertrag oder Vermächtnis. Rz. 199 Als Gestaltungsmittel kommen u. a. die Schenkung, die Errichtung neuer oder die Umwandlung besteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3 Steuerliche Behandlung

5.12.3.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer Rz. 205 Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steht i. d. R. die ErbSt bzw. SchenkSt, bei der es sich um eine Stichtagssteuer handelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Da der Erbfall nicht planbar ist, ist im Regelfall einer lebzeitigen Schenkung der Vorzug zu geben, um deren Art, Umfang und Zeitpunkt steuerlich optimiert mit dem Erb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2 Einkommensteuer

5.12.3.2.1 Entgeltlicher, teilentgeltlicher oder unentgeltlicher Vorgang Rz. 206 In der Planung und Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge ist der Fokus nicht nur auf die SchenkSt zu richten. Denn Vermögensübertragungen haben regelmäßig auch einkommensteuerliche Auswirkungen, die mitunter erhebliche ungewollte, überraschende und ggf. existenzgefährdende Steuerbelastungen zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4 Ausgewählte Problemfelder

5.12.4.1 Ausgleichszahlungen Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.3 Entstrickungsbesteuerung

Rz. 224 Bei der unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf nicht unbeschränkt stpfl. Personen ist die Entstrickungsbesteuerung gem. § 4 Abs. 1 S. 3 EStG zu beachten. Danach gilt ein Wirtschaftsgut als zum gemeinen Wert entnommen, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Veräußerung dieses Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt ist. Bei Bet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.2.2 Betriebsaufspaltung

Rz. 214 Besondere Vorsicht ist bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung in Fällen vorweggenommener Erbfolge geboten. Übertragungen können in diesem Zusammenhang zu ggf. existenzgefährdenden steuerlichen Folgen in Form einer ungewollten Beendigung der Betriebsaufspaltung mit der Folge der Aufdeckung sämtlicher stillen Reserven im Besitzunternehmen führen.[1] Rz. 215 Eine Betrie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.3.1 Erbschaft-/Schenkungsteuer

Rz. 205 Im Mittelpunkt der Vorbereitung der Unternehmensnachfolge steht i. d. R. die ErbSt bzw. SchenkSt, bei der es sich um eine Stichtagssteuer handelt (§ 9 Abs. 1 ErbStG). Da der Erbfall nicht planbar ist, ist im Regelfall einer lebzeitigen Schenkung der Vorzug zu geben, um deren Art, Umfang und Zeitpunkt steuerlich optimiert mit dem ErbStG zu strukturieren. Rz. 205a Das E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 5.12.4.1 Ausgleichszahlungen

Rz. 220 Der Schenker verfügt häufig – neben dem zu übergebenden Unternehmen – nicht über ausreichend weiteres Vermögen, um alle Abkömmlinge gleich zu behandeln. Gleichwohl möchte er das Unternehmen in seiner Substanz (d. h. gegenständlich) erhalten und in dieser Form auch weitergeben, gleichzeitig aber auch eine wenigstens annähernde wirtschaftliche Gleichbehandlung seiner K...mehr

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GmbH & Co. KG: Gründung, Re... / 6.1.2 Gründung der KG

Der KG-Gesellschaftsvertrag unterliegt keinen Formvorschriften, es sei denn, es werden darin Regelungen getroffen, für die sich eigene Formvorschriften ergeben. So kann bei der Einlage und damit Übertragung von Grundstücken (§ 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei Schenkungen (§ 518 Abs. 1 S. 1 BGB) im Zusammenhang mit der Gründung die notarielle Form auch des Gesellschaftsvertrags...mehr

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Grundstück im Privatvermögen / 6.1 Vorweggenommene Erbfolge

Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Werden für die Übertragung von Grundbesitz unter nahen Angehörigen im Wege vorweggenommener Erbfolge nur Versorgungsle...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / e) Verwendung des Begriffs "im Wege vorweggenommener Erbfolge"

Rz. 61 Ist eine Ausgleichungsbestimmung nicht ausdrücklich getroffen worden, so bestehen in der Praxis Auslegungsschwierigkeiten, wie bestimmte Formulierungen auszulegen sind. Nach Ansicht der Rspr. kann aus der Formulierung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" der Wille des Erblassers entnommen werden, dass der Zuwendungsempfänger den Wert der Zuwendung später im Erbfall...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / Literaturtipps

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / Literaturtipps

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / Literaturtipps

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§ 18 Länderübersicht / 2. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 62 Das französische Recht kennt allein gesetzliche Erben. Der Erblasser kann im Testament nur Vermächtnisse einsetzen. Das Vermächtnis von Einzelrechten hat nach französischem Recht dingliche Wirkung und verschafft dem Vermächtnisnehmer mit dem Erbfall unmittelbar das Eigentum am zugewandten Gegenstand (Vindikationslegat). Erblasser können mit unmittelbarer dinglicher Wi...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / 2. Inhalt

Rz. 90 Der Inhalt der Anrechnungsbestimmung muss erkennbar darauf gerichtet sein, die Zuwendung auf den Pflichtteil anzurechnen. Die Bestimmung, dass die Zuwendung auf den "Erbteil" anzurechnen ist, ist grundsätzlich nur als ausgleichungspflichtig i.S.v. §§ 2050 ff., 2316 BGB anzusehen, nicht aber auch als anrechnungspflichtig i.S.v. § 2315 BGB.[127] Nur unter bestimmten Vor...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Allgemeines zum Beginn der Ausschlussfrist

Rz. 168 Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien beginnt die zehnjährige Frist bei beweglichen Gegenständen mit Vollendung des Eigentumsübergangs,[467] bei Grundstücken erst mit der Umschreibung des Eigentums im Grundbuch (§ 873 Abs. 1 BGB),[468] nicht aber bereits mit Erwerb eines Anwartschaftsrechts. Behmer [469] hat dem entgegengehalten, dass § 8 Abs. 2 AnfG ...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Gründung einer Gesellschaft oder Aufnahme eines Gesellschafters

Rz. 72 Die Übertragung des Geschäfts eines Einzelkaufmanns, die Gründung einer OHG oder die Aufnahme eines persönlich haftenden Gesellschafters in eine bestehende OHG stellt nach der Rechtsprechung des BGH und Stimmen im Schrifttum grundsätzlich keine ergänzungspflichtige Schenkung dar, auch wenn die Aufnahme unter besonders günstigen Bedingungen für den Eintretenden, ja auc...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / d) Rückerwerbsrechte

Rz. 184 Wie sich Rückerwerbsrechte auf den Fristbeginn auswirken, ist höchstrichterlich nicht geklärt.[542] Wird ein freies, tatbestandsmäßig nicht begrenztes Rückerwerbsrecht vereinbart, so wird der Fristbeginn in der Literatur teilweise verneint, da es an der erforderlichen Ausgliederung aus dem Vermögen des Schenkers fehle.[543] Die Gegenmeinung verneint eine Schutzbedürf...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Fristbeginn und Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 187 So hat der BGH bereits im Jahr 1994 entschieden, dass eine Leistung i.S.v. § 2325 Abs. 3 BGB nur dann vorliege, wenn der Erblasser nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgebe, sondern auch darauf verzichte, den verschenkten Gegenstand – sei es aufgrund vorbehaltener dinglicher Rechte oder durch Vereinbarung schuldrechtlicher Ansprüche – im Wesentl...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / aa) Ansicht der Rechtsprechung

Rz. 173 Der BGH hat im Zusammenhang mit einer Grundstücksschenkung gegen Nießbrauchsvorbehalt eine Leistung i.S.d. § 2325 Abs. 3 BGB abgelehnt (vgl. Rdn 163). Trotz grundbuchamtlichen Vollzugs des Eigentumswechsels an einem Grundstück wird nach Ansicht des BGH der Fristbeginn gehindert, wenn der Erblasser den verschenkten Gegenstand im "Wesentlichen" weiternutzt, sei es aufg...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Schwächen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 145 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch (§§ 2325, 2329 BGB) bietet dem Pflichtteilsberechtigten nicht den gleichen Schutz wie der ordentliche Pflichtteilsanspruch bei der Vererbung im Todesfall. Dies beruht im Wesentlichen auf folgenden Umständen:[255]mehr

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§ 16 Der Pflichtteil im Ste... / 2. Zuwendungsverhältnis

Rz. 169 Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG gilt unabhängig davon, ob die Abfindung vom Erblasser selbst oder von einem Dritten gewährt wird.[229] Fraglich ist jedoch, ob für die Freibeträge und die Steuerklasse wie bei § 3 Abs. 2 Nr. 4 ErbStG ebenfalls stets auf das Verhältnis des Pflichtteilsberechtigten zum Erblasser abzustellen ist. Beispiel Vater V ist Inhaber umf...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 6. Möglichkeiten des Pflichtteilsverzichts

Rz. 438 Der Verzicht auf Pflichtteilsrechte fällt unter die gem. Art. 180 Abs. 1 serbErbG unzulässigen Formen des Erbvertrages. Auch die Ausschlagung einer Erbschaft, die noch nicht angefallen ist, hat keinerlei rechtliche Wirkungen, Art. 218 serbErbG. Jedoch bestimmt Art. 186 serbErbG, dass das Vermögen, welches der Erblasser mit Zustimmung der weichenden Erben durch Vertra...mehr

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§ 6 Der Pflichtteil bei leb... / A. Allgemeines

Rz. 1 Es ist heutzutage fast die Regel, dass der Erblasser zu seinen Lebzeiten Zuwendungen und Vermögensübertragungen an seine Abkömmlinge oder seinen Ehegatten vorgenommen hat. Gerade auch unter steuerlichen Gesichtspunkten hat die lebzeitige Übertragung (vorweggenommene Erbfolge) in den letzten Jahren nicht abgenommen. Empfänger lebzeitiger Zuwendungen können sein: die Abk...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / a) Grundzüge und Grundbegriffe

Rz. 11 Der Schenkungsbegriff entspricht grundsätzlich dem des § 516 BGB,[33] wobei hierunter jedoch auch ehebezogene Zuwendungen fallen können (siehe Rdn 51 ff.). Nach den für § 516 BGB geltenden Grundsätzen ist somit sowohl eine objektive Bereicherung des Zuwendungsempfängers aus dem Vermögen des Erblassers als auch eine Einigung der Vertragsteile über die Unentgeltlichkeit...mehr

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§ 2 Gläubiger und Schuldner... / (3) Sonderfall: Elternpflichtteil und Pflichtteilsverzicht

Rz. 38 Noch nicht abschließend geklärt ist, ob sich aus dieser Rspr. zur analogen Anwendung der Vorversterbensfiktion[50] auf die Enterbung des näher Pflichtteilsberechtigten für eine gängige Testamentsgestaltung unliebsame, bisher nicht bedachte Folgen ergeben. Dies betrifft folgende häufige Gestaltung: Bei der Errichtung eines Berliner Testaments von Ehegatten (§ 2269 BGB)...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Kalifornien

Rz. 602 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Daher erhält der überlebende Ehegatte vor der Nachlassauseinandersetzung seinen hälftigen Anteil an der Errungenschaft. Hat der Erblasser testamentarische Verfügungen über Gegenstände getroffen, die zum ehelichen Gesamtgut gehören, hat der überlebende Ehegatte die Wahl, ob er auf seinem güterrechtlichen Ant...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 12. Gewerblich geprägte Personengesellschaften

Schrifttum: Crezelius, Gewerbliche Prägung einer Einheits-GmbH & Co. KG, JbFStR 2018/19, 494; P. Fischer, Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Umlaufvermögen bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft, Anm. zu BFH v. 19.1.2017 – IV R 10/14, jurisPR-SteuerR 27/2017 Anm. 2; Geck, Die gewerblich geprägte Einheitspersonengesellschaft in der Nachfolgeberatung, ZEV 2018, 19...mehr

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ZErb 07/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Elsing Familienrecht in der notariellen Praxis Muster – Beispiele – Checklisten 2023Deutscher Notarverlag, ISBN 978-3-95646-269-6, 49 EUR Bei der ...mehr

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Verluste: Körperschaftsteue... / 1.1.7.3 Fortführungsgebundener Verlustvortrag

§ 8d KStG [1] regelt die antragsgebundene Nicht-Anwendung des § 8c KStG nach einem schädlichen Beteiligungserwerb. Die Vorschrift ergänzt § 8c KStG und ermöglicht es Unternehmen, die für die Unternehmensfinanzierung auf die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern angewiesen sind, entgegen den Regelungen des § 8c KStG die nicht genutzten Verluste zu verrechnen, wenn ei...mehr

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Buchführungspflicht / 2 Steuerrechtliche Pflicht

Wer nach deutschen handelsrechtlichen Vorschriften buchführungspflichtig ist, ist nach § 140 AO automatisch auch steuerrechtlich buchführungspflichtig. Auch ausländische handelsrechtliche Vorschriften zur Buchführung können eine Verpflichtung zur deutschen Buchführung begründen.[1] Nach FG Münster[2] gilt Gleiches für einen an einer luxemburgischen Kapitalgesellschaft atypis...mehr