Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / bb) Schenkungsteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 96 Wie beim zinslosen Darlehen unter nahen Angehörigen (siehe § 13 Rdn 1 ff.) kann in der zinslosen Gewährung des Kapitals durch Stundung bei Fehlen einer sonstigen Gegenleistung eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu sehen sein. Der Gegenstand der Zuwendung ist grundsätzlich der nach § 15 Abs. 1 BewG zu ermittelnde Jahreswert des Nutzungsvorteils, mit... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 207 Auch bei einer gemischten Schenkung und einer Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage sind die vom Beschenkten getragenen allgemeinen Erwerbsnebenkosten in voller Höhe abziehbar.[172] Bezüglich der allgemeinen Erwerbsnebenkosten greift also keine Abzugsbeschränkung i.S.d. § 10 Abs. 6a ErbStG, wie etwa bei vorbehaltenen Duldungs- oder Leistungsrecht... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Selbstnutzung durch den Erwerber beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 22 Nutzt der Erwerber bzw. mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer die Immobilie selbst, ist zu differenzieren: mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Berücksichtigung von Nutzungsrechten auf der Bewertungsebene

Rz. 34 Zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung bestimmt § 10 Abs. 6b ErbStG, dass Nutzungsrechte, die sich als Grundstücksbelastungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Grundbesitzes ausgewirkt haben, bei der Schenkungsteuer nicht in Abzug zu bringen sind. Haben sich mithin bei der gutachterlichen Ermittlung des niedrigeren gemeinen Wertes einer wirtschaftlich... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Finanzierungszinsen beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 106 Finanzierungszinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer mit dem Nießbrauch belasteten Immobilie kann der Vorbehaltsnießbraucher weiterhin im Rahmen seiner Einkünfte absetzen, wenn die Verbindlichkeiten (daher sinnvollerweise) nicht vom Erwerber bzw. neuen Eigentümer übernommen wurden.[87] Tilgungsleistungen sollten dem Vorbehaltsnießbraucher im Rahmen... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Einkommensteuerliche Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 100 Nutzt der Übergeber das Grundstück durch Vermietung und Verpachtung als (Vorbehalts-)Nießbraucher (weiter), ist er gem. §§ 566, 567 BGB oder §§ 1030, 1059 BGB selbst Vermieter und Verpächter. Damit verwirklicht der Nießbraucher den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn diese nicht betrieblich veranlasst ist und er die dazu... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 109 Im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt kann es bei der Beteiligung von Ehegatten zu zwei steuerschädlichen Konstellationen kommen: Rz. 110 Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende fremdvermietete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte i.S.d. ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 210 Auch bei der mittelbaren Schenkung gilt bei einer Kostentragung durch den Schenker, dass zwar eine zusätzliche Bereicherung vorliegt, diese jedoch durch die Entreicherung in gleicher Höhe als Folgekosten der Schenkung neutralisiert wird. Bei der anteiligen mittelbaren Schenkung sind die Kosten in das entsprechende Verhältnis zu setzen. Rz. 211 Gleiches gilt bei einer ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 214 Trägt der Beschenkte die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung, sind die entsprechenden Kosten stets, d.h. unabhängig davon, ob es sich um eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage von (teilweise) steuerbefreitem Vermögen handelt, in vollem Umfang vom Steuerwert der Zuwendung abzugsfähig. Eine Abzug... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 178 Nach dem BFH bestimmt sich der Gegenstand einer unentgeltlichen Zuwendung ausschließlich nach dem Zivilrecht, wobei der Wille der Parteien für dessen Bestimmung maßgeblich ist.[148] Die Finanzverwaltung konkretisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass die Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes als Schenkung von Grundbesitz ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Schenkungsteuer

Rz. 49 Die Wart- und Pflegeverpflichtung ist schenkungsteuerlich anders zu beurteilen als etwa der Nießbrauch. Der Nießbrauch wirkt sofort steuerlich erwerbsmindernd. Die Wart- und Pflegeverpflichtung, sofern zum Zeitpunkt der Überlassung noch keine Pflegebedürftigkeit besteht, hingegen nicht. Da die Verpflichtung zur Pflege erst im Bedarfsfall eintritt, handelt es sich um e... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Sachliche Steuerbefreiungen

Rz. 180 Die mittelbare Grundstücksschenkung spielt weiterhin in Bezug auf die Steuerbefreiung der lebzeitigen Zuwendung des (Mit-)Eigentums des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.) eine Rolle. Wird dem Ehegatten Geld zum Kauf eines Familienheims zugewendet, greift – sofern die Voraussetzungen der mittelbaren Grundstücksschenkung ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Tragung der Grunderwerbsteuer durch den Schenker

Rz. 222 Trägt der Schenker die Grunderwerbsteuer, handelt es sich um eine zusätzliche Geldschenkung an den Beschenkten. Ein Abzug bei dem Beschenkten ist ausgeschlossen, da die Grunderwerbsteuer nur den entgeltlichen Teil der Zuwendung betrifft. Die bezahlte Grunderwerbsteuer erhöht mithin die Bemessungsgrundlage der Schenkungsteuer. Dies gilt auch, wenn Schenkungsgegenstand... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 183 Bei einer Schenkung entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei Grundstücksschenkungen mithin regelmäßig mit Auflassung i.S.d. § 925 BGB und Eintragungsbewilligung i.S.d. § 19 GBO (siehe § 9 Rdn 20). Dies gilt auch für mittelbare Grundstücksschenkungen.[152] Rz. 184 Bei der Schenkung von Geld zur E... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 118 Die steuerlichen Folgen der Herausgabe wegen eines (gesetzlichen oder vertraglichen) Rückforderungsrechts regelt § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Diese "Steuerstorno"[95] führt zur Rückabwicklung des Steuerfalls bei gleichzeitiger Schenkungsteuerfreiheit der Rückgabe des Geschenks. Dabei muss die Herausgabe tatsächlich stattfinden; die (bloße) Anspruchsinhaberschaft reicht ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Immobilienübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Rz. 78 Als wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung kommen in Betracht: Rz. 79 Seit 2008 liegt bei einer Übertragung eine... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Ermittlung des Jahreswerts

Rz. 12 Nutzungen oder Leistungen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren und sonstige Sachbezüge), sind "mit den üblichen Mittelpreisen" des Verbrauchsorts anzusetzen, § 15 Abs. 2 BewG. Bei der Ermittlung des Nießbrauchs am Haus und Grundbesitz ist von dem nachhaltig in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielbaren Reinertrag auszugehen, § 15 Abs. 3... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / aa) Einkommensteuerliche Folgen einer unverzinslichen Stundung

Rz. 93 Bei einer unverzinslichen Stundung, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und nach der die Fälligkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt eintritt, liegen gem. § 13 Abs. 3 S. 1 BewG Anschaffungskosten (nur) in Höhe des abgezinsten Gegenwartswerts vor.[76] Da hierbei gem. § 13 Abs. 3 S. 2 BewG zwingend von einem (heute überhöhten) Zinssatz von 5,5 % auszugehen ist, werden... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Berücksichtigung später eintretender Umstände

Rz. 19 Grundsätzlich finden später eintretende Umstände (insbesondere ein erheblich vor der Lebenserwartung des Berechtigten eintretender Todesfall) keine Berücksichtigung. Zu beachten ist allerdings in allen Fällen der lebzeitigen Übertragung unter Nutzungs-, Duldungs- und Leistungsvorbehalten die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 1 BewG . Der Regelung liegt der Gedanke zugrunde, ... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 23 Übertragen Ehegatten alleine oder gemeinsam Immobilienvermögen unter Vorbehaltsnießbrauch, stellen sich neben einkommensteuerlichen (siehe Rdn 109 ff.) auch schenkungsteuerliche Fragen: Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers auf ein Kind übertragen und zugleich dem anderen Ehegatten aufschiebe... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Aufschiebend bedingte Rechte

Rz. 36 Aufschiebend bedingte Rechte – etwa die Einräumung des Nießbrauchs an den Ehegatten (siehe Rdn 109 ff.) oder an ein Kind nach dem eigenen Versterben (insbesondere sog. Sukzessivnießbrauch; zur Abgrenzung zum nachrangigen Nießbrauch siehe Rdn 46) oder eine vorsorgliche Wart- und Pflegeverpflichtung (siehe Rdn 48 ff.) – bleiben als aufschiebend bedingte Last nach § 6 Ab... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Werbungskosten und Absetzung für Abnutzung (AfA)

Rz. 102 Aufwendungen, die der Vorbehaltsnießbraucher nach den Bestimmungen des BGB zu tragen hat, und solche, die er im Rahmen der Nießbrauchsbestellung aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übernommen und tatsächlich getragen hat,[83] kann er bei vermieteten Grundstücken grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünfte... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Schenkung unter Auflage, gemischte Schenkung

Rz. 53 Sofern keine Steuerbefreiung nach § 3 GrEStG greift, unterliegt eine Schenkung unter einer Auflage oder eine gemischte Schenkung hinsichtlich des Anteils der Grunderwerbsbesteuerung, der bei der Schenkungsteuer abziehbar ist, § 3 Nr. 2 S. 2 GrEStG. Eine Schenkung unter einer Auflage i.S.d. § 525 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn die Leistung des Beschenkten nicht für die Zuw... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Übernahme von Verbindlichkeiten

Rz. 67 Nicht selten bestehen zum Zeitpunkt der lebzeitigen Übertragung des Grundbesitzes noch objektbezogene Verbindlichkeiten. Gemeint sind damit Verbindlichkeiten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem zu übergebenden Objekt stehen, d.h. Darlehen, die ursprünglich dessen Anschaffung oder Herstellung gedient haben. Werden diese Darlehen durch den Empfänger – im... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) Gleichstellungsgelder an Geschwister

Rz. 72 Im Rahmen leibzeitiger Übertragungen von Immobilienvermögen können Gleichstellungsgelder, die der Erwerber als Ausgleich für seine Bereicherung an Dritte – insbesondere Geschwister – zu zahlen hat, vereinbart werden.[58] Diese Zahlungen führen beim Erwerber, wenn die Verpflichtung hierzu bereits im Rahmen der Überlassung vereinbart wurde, zu Anschaffungskosten. Rz. 73... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 6 Bei Grundstücksübertragungen unter einer Auflage sind von dem steuerlichen Wert des Grundvermögens (siehe § 8 Rdn 18 ff.) die vom Erwerber übernommenen Nutzungsauflagen (z.B. Nießbrauch), Duldungsauflagen (z.B. Wohnungsrecht) sowie Leistungsauflagen (z.B. Renten) erwerbsmindernd abzuziehen. In der Regel führen solche Auflagen zu einer erheblichen Reduzierung der Bemess... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Verzicht auf den Zugewinnausgleichsanspruch

Rz. 159 Verzichtet der berechtigte Ehegatte (teilweise) auf den geltend gemachten Zugewinnausgleichsanspruch, sieht die Finanzverwaltung, sofern Bereicherung und Wille zur Unentgeltlichkeit gegeben sind, darin (teilweise) eine steuerpflichtige Schenkung unter Lebenden an den verpflichteten Ehegatten.[122] Erhält der Verzichtende eine Abfindung, ist diese als Surrogat der Aus... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Verzicht des Berechtigten

Rz. 27 In der Praxis kommt es regelmäßig vor, dass der Berechtigte auf die (in der Regel auf Lebenszeit) vorbehaltene Nutzung oder Leistung verzichtet, so dass der Erwerber vorzeitig in den lastenfreien Genuss der Immobilie kommt. Ein solcher vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht erfüllt den Tatbestand der freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG, deren schenkungs... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Verbindlichkeiten und Nießbrauch

Rz. 42 In der Regel werden objektbezogene Verbindlichkeiten im Rahmen des Überlassungsvertrags mit Beendigung des Nießbrauchs (aufgrund Ablebens oder Verzichts) soweit vorhanden vom Erwerber durch aufschiebend bedingte Schuldübernahme zur weiteren Zins- und Tilgungsleistung (bei Ableben des Nießbrauchers durch Freistellung der erbrechtlichen Rechtsnachfolger des Schenkers) ü... mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Eigener Entscheidungsspielraum des Ersterwerbers

Rz. 176 Auch eine "tatsächliche" Verpflichtung zur Weitergabe kann im Lichte eines Gestaltungsmissbrauchs i.S.d. § 42 AO schädlich sein.[142] Der Ersterwerber muss einen Entscheidungsspielraum bezüglich der Weitergabe haben. Die Kriterien hierfür beurteilen sich in erster Linie wie folgt: mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Freies Rückforderungsrecht

Rz. 127 In der Praxis finden sich im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen immer wieder vertraglich vorbehaltene "freie" Rückforderungsrechte, nach denen der Veräußerer jederzeit und grundlos die Rückforderung verlangen kann. Zivilrechtlich ist eine solche Vereinbarung grundsätzlich wirksam (allerdings steht sie dem Anlauf der Zehnjahresfrist i.S.d. § 232... mehr

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Literaturverzeichnis

Bengel/Reimann/Holtz/Röhl (Hrsg.), Handbuch der Testamentsvollstreckung, 7. Auflage 2023 Brandis/Heuermann, EStG, KStG, GewStG, Loseblatt-Kommentar, 174. Auflage 2024 Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.), Praxiskommentar ErbStG und BewG, 4. Auflage 2022 Fischer/Pahlke/Wachter (Hrsg.), ErbStG, Online-Kommentar, 57. Auflage 2020 Götz/Hülsmann, Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrech... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Weber-Grellet, Betriebsausgaben im Zusammenhang mit schenkweise begründeten Rechtspositionen zugunsten naher Angerhöriger – zur Bedeutung des § 12 Nr 2 EStG, DStR 1993, 1010; Strahl, Übertragung existenzsichernden Vermögens als Tatbestandsmerkmal des Rechtsinstituts Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen, Stbg 1996, 263; Horn, Einkommensteuerliche Behandlung wiederkehre... mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage WA / 5 Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG

Vor Zeilen 11a–11g In den Zeilen 11a–11g sind Angaben zu einem im VZ 2024 erfolgten schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG zu machen, der zum Fortfall der Verlustvorträge und auch des laufenden Verlustes führt. In der Anlage Verluste sind hierzu keine Angaben zu machen. Zeile 11a In dieser Zeile ist durch Eintragung einer Schlüsselzahl anzugeben, ob im VZ 2024 ein nach §... mehr

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ZErb 02/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Frenz/Miermeister Bundesnotarordnung: BNotO mit BeurkG, NotAktVV, DONot, RLEmBNotK Kommentar 6., aktualisierte und erweiterte Auflage, 2024 C.H.B... mehr

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ZErb 02/2025, Freibetrag fü... / 2 Anmerkung

I. Das Urteil des II. Senats des BFH vom 31.7.2024 betrifft die Frage, inwieweit Versterbensfiktionen aus dem Bereich des Erbrechts auch im Erbschaftsteuerrecht zu berücksichtigen sind. Konkret hatte der Vater des Klägers mit dessen Großvater gem. §§ 2346 Abs. 1 S. 1, 2349 BGB einen Erbverzichtsvertrag unter Ausschluss der Erstreckung des Verzichts auf Abkömmlinge vereinbart... mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2.4.4 Die gesetzliche Nachbesserung

Durch das Gesetz zur Umsetzung der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen (sogenanntes BEPS-1-Gesetz) erfolgt sowohl eine Beschränkung des Abs. 1 als auch eine rückwirkende Änderung des § 50i Abs. 2 EStG. Im Detail zur Änderung des Abs. 1: Die Anwendung des § 50i Abs. 1 EStG wird damit auf diejenigen Fälle begrenzt, in denen ... mehr

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Tschechien / 1. Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 123 Die vorweggenommene Erbfolge spielt in der tschechischen Praxis keine große Rolle. Zwar kommen Schenkungen und Überlassungen von Eltern an Kinder durchaus vor. Aufgrund der Steuerfreiheit beim Erwerb von Todes wegen (siehe Rdn 163) besteht jedoch i.d.R. kein Handlungsbedarf. mehr

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Deutschland / 1. Vorweggenommene Erbfolge

Rz. 176 Auch außerhalb des Erbrechts kommen Nachlassregelungen in Betracht. Zu nennen ist hier insbesondere die vorweggenommene Erbfolge. Die Rechtsprechung versteht darunter die Übertragung des Vermögens (oder eines wesentlichen Teils davon) durch den (künftigen) Erblasser auf einen oder mehrere als Erben in Aussicht genommene Empfänger, wobei derartige Verträge regelmäßig ... mehr

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Estland / d) Die vorweggenommene Erbfolge

Rz. 23 Eine vorweggenommene Erbfolge[17] liegt vor, wenn der Erblasser seinem Abkömmling, der im Erbfall sein gesetzlicher Erbe wäre, eine Schenkung macht, und der Erblasser in der Schenkungsurkunde bestimmt, dass es sich dabei um eine vorweggenommene Erbschaft handelt. Der Wert der vorweggenommenen Erbschaft wird bei der Errechnung der Anteile der Erben berücksichtigt und d... mehr

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Kosovo / C. Testamentarische Erbfolge

Rz. 9 Die Testierfähigkeit tritt gem. Art. 70 kosvErbG erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres ein. Das gemeinschaftliche Testament ist gem. Art. 69 Abs. 2 kosvErbG unwirksam – und zwar unabhängig davon, ob gegenseitige Verfügungen getroffen werden oder nicht. Rz. 10 Ordentliche Testamentsformen sind: mehr

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Serbien / D. Testamentarische Erbfolge

Rz. 16 Der Erblasser kann durch Testament Erben einsetzen, Vermächtnisse aussetzen und Testamentsvollstrecker bestellen. Das Vermächtnis begründet im serbischen Rechtssystem einen schuldrechtlichen Anspruch und lässt den vermachten Gegenstand noch nicht mit dem Erbfall auf den Vermächtnisnehmer übergehen (Damnationslegat). Schließlich kann der Erblasser einen Erben oder Verm... mehr

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Griechenland / III. Steuerpflichtige Vermögensanfälle

Rz. 107 Ein Vermögen gilt als von Todes wegen erworben, wenn es folgendermaßen erworben wird: durch Erbanfall, aufgrund von Vermächtnis oder Auflage, durch elterliche Teilung (Teilung des Vermögens unter Lebenden)[66] oder durch Wiedervereinigung von Nießbrauch mit dem Eigentum nach dem Tod des Nießbrauchsberechtigten. Erfasst werden zudem auch Versicherungssummen bzw. Abfin... mehr

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Bosnien und Herzegowina / e) Vertrag über die Abtretung und Aufteilung des Nachlasses zu Lebzeiten des Erblassers (Übergabevertrag)

Rz. 90 Die nächste zugelassene Vertragsform stellt der sog. Übergabevertrag dar, der durch alle drei Erbgesetze weitestgehend gleich geregelt ist. Dabei handelt es sich im weiteren Sinne um eine vorweggenommene Erbfolge, die – um wirksam zu sein – der Erfüllung einiger strikter Voraussetzungen bedarf. Dieser Vertrag wird zwischen dem zukünftigen Erblasser und allen seinen Ab... mehr

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Italien / Literaturtipps

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Zypern (Nord) / E. Erbschaftsteuer

Rz. 10 Anders als im Süden ist in Nordzypern die Erbschaftsteuer nicht abgeschafft worden. Für jeden Nachlass wird ein Grundfreibetrag in Höhe eines jährlich angepassten Betrages gewährt.[6] Der übersteigende Wert des Nachlasses wird mit 1 % besteuert. Rz. 11 Die Erbschaftsteuer kann durch vorweggenommene Erbfolge vermieden werden. Schenkungen werden von der Erbschaftsteuer n... mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei... mehr

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Immobilienübertragungen zwi... / 2.3 Abschluss eines fremdvergleichbaren Kaufvertrags

Dass prinzipiell die für eine private Versorgungsrente sprechende Unentgeltlichkeitsvermutung auch in Rentenfällen widerlegbar und eine Veräußerungsrente auch zwischen nahen Angehörigen erreichbar ist, entspricht seit Langem der Rechtsprechung. Dem ist zuzustimmen, denn nahe Angehörige können entgeltliche Geschäfte miteinander tätigen, die das Steuerrecht nicht negieren kann... mehr

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Die ErbschaftsteuerBerater-... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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§ 7 Ausgleichung / Literaturtipps

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