Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen im Ertragsteuerrecht

Rz. 37 Ertragsteuerliches Ziel der beratenden Gestaltung im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen ist i.d.R., dass der Übernehmer die zu erbringenden Versorgungsleistungen als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG abziehen kann, während der Übergeber korrespondierend hierzu Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen nach § 22 Nr. 1a EStG zu vers...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Lebzeitiger Ausgleich des Zugewinns

Rz. 80 Leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der (modifizierten) Zugewinngemeinschaft, kann durch den lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns Vermögen von dem Ehegatten, der den höheren Zugewinn erzielt hat, auf den anderen Ehegatten schenkungsteuerfrei gemäß § 5 Abs. 2 ErbStG übertragen werden.[134] Rz. 81 Nach § 5 Abs. 2 ErbStG gehört die Ausgleichsforderung nach § 1378 BG...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / f) Schenkung von Gesellschaftsanteilen

Rz. 108 Werden Gesellschaftsanteile verschenkt, ist die Vereinbarung eines freien Widerrufsrechts noch aus anderen Gründen problematisch: Soll der Beschenkte bspw. in den Familienbetrieb einsteigen und soll seine Motivation durch die schenkweise Übertragung von Gesellschaftsanteilen gesteigert werden, so sind recht schnell Situationen denkbar, in denen die finanzielle Existe...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / d) Für alle Vermögensarten geeignet; Wahl der richtigen Gesellschaftsform

Rz. 61 Die Familiengesellschaft kann insb. genutzt werden, um liquides Vermögen (Aktien, Rentenpapiere etc.) oder Grundbesitz zu verwalten. Je nach der gegebenen steuerlichen Situation, der geplanten Tätigkeit und der Ausschüttungspolitik muss entschieden werden, in welcher Rechtsform die Familiengesellschaft ausgestaltet wird.[106] Wie bereits gesagt, kann hier eine pauscha...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Umwandlung von Privatvermögen in Betriebsvermögen

Rz. 66 Die Einbringung von privaten Vermögenswerten in eine Familiengesellschaft kann geeignet sein, um erbschaftsteuerliche Vergünstigungen bei der Übertragung von Betriebsvermögen zu erhalten. Sofern der sog. "Verwaltungsvermögenstest" nach § 13b Abs. 2 ErbStG bestanden wird (siehe unten Rdn 67 f.), können Verschonungsabschläge i.H.v. 85 oder sogar 100 Prozent des Verkehrs...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / I. Erforderlichkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers und/oder einer familiengerichtlichen Genehmigung

Rz. 129 Grundsätzlich werden Kinder gemäß § 1629 Abs. 1 S. 2 BGB von ihren Eltern gemeinschaftlich vertreten. Eine Vertretung ist jedoch gemäß § 1629 Abs. 2 S. 1 BGB insoweit nicht möglich, als nach § 1824 BGB [213] ein Vormund von der Vertretung des Kindes ausgeschlossen ist. Dies ist insbesondere der Fall bei einem Insichgeschäft gemäß § 1824 Abs. 2 BGB und bei Rechtsgeschä...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Mittelbare Grundstücks-, Gebäudeschenkung

Rz. 88 Wie bereits in Rdn 86 ausgeführt, ist dasjenige geschenkt, was die Parteien zum Gegenstand der Schenkung machen wollen. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass die Beteiligten eine klare schriftliche Vereinbarung [148] treffen. Inhalt der schriftlichen Vereinbarung mussmehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / c) Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften

Rz. 23 Beim Vorbehaltsnießbrauch an Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften (sog. Mitunternehmerschaften) hängt die ertragsteuerliche Beurteilung auch davon ab, ob der Nießbraucher, der Übernehmer oder beide ertragsteuerlich als Mitunternehmer anzusehen sind. Insbesondere für die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG ist Voraussetzung, dass der Erwerber Mitunt...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Gestaltung von Poolverträgen

Rz. 68 Das Erbschaftsteuerrecht benachteiligt die Inhaber von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 25 % oder weniger gegenüber Gesellschaftern von Personengesellschaften. Es besteht allerdings gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 3 S. 2 ErbStG die Möglichkeit in den Genuss der steuerlichen Verschonungsregeln zu gelangen, wenn der Gesellschafter unter Hinzurechnung w...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 5. Muster

Rz. 111 Eine typische Rückabwicklungsvereinbarung in einem Schenkungsvertrag über eine Gesellschaftsbeteiligung könnte folgendermaßen aussehen: Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechts Muster 17.2: Vereinbarung eines Rückforderungsrechtsmehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / e) Abschließende Tatbestandsvoraussetzungen oder freier Rückabwicklungsvorbehalt?

Rz. 106 Der Schenker muss sich die Rückabwicklung nicht für eine abschließende, im Voraus beschriebene Zahl von Fällen vorbehalten. Er ist frei, die Ausübung des Rückabwicklungsrechts gänzlich in sein eigenes Ermessen zu stellen.[181] Dies hat nicht nur den Vorteil, dass der Schenker auf Entwicklungen reagieren kann, die nicht vorhergesehen werden konnten, es schließt auch d...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) An den Ehegatten

Rz. 78 Zunächst ist auf eine vergleichsweise einfache und effektive Möglichkeit zur Reduzierung der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer bei Übertragungen zwischen Ehegatten hinzuweisen. Nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist die lebzeitige Zuwendung des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Hauses oder der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnung, sog. Familienheim[127] schenkun...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Schenkung eines vermieteten Grundstücks unter Nießbrauchsvorbehalt

Rz. 132 Eine simple Grundstücksschenkung ist nach gefestigter Rechtsprechung ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft, selbst wenn das Grundstück dinglich belastet ist.[218] Es ist jedoch höchstrichterlich entschieden, dass der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist.[219] Dies gilt nach ...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Notwendigkeit der Zuziehung eines Pflegers

Rz. 142 Nach der oben skizzierten gesetzlichen Regelung handeln für Minderjährige ihre gesetzlichen Vertreter bei der Gründung einer Familiengesellschaft. Das sind im Regelfall die Eltern, soweit sie sorgeberechtigt sind. Das ist auch in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft der Fall, wenn beide Elternteile erklärt haben, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen, § 1626a A...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 152 Tritt ein Minderjähriger in eine bestehende Personengesellschaft ein, die ein Erwerbsgeschäft betreibt, ist der Erwerb durch die Neuregelung des § 1852 Nr. 1 lit. b) BGB [261] zum 1.1.2023 der Genehmigungspflicht unterworfen unabhängig davon, ob die Kommanditanteile schenkungsweise erworben werden,[262] vgl. Rdn 145. Nach h.M. ist somit auch die Schenkung und Abtretun...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / III. Bestimmungen über die Vermögenssorge des geschenkten Vermögens

Rz. 159 Da die Zahl der Scheidungen in Deutschland stetig zu nimmt, besteht immer häufiger das Interesse von Schenkern, die Verwaltung von an Minderjährige verschenktem Vermögen durch ein bestimmtes Elternteil zu verhindern. Beispielseise, wenn Großeltern schon lebzeitig Teile ihres Vermögens auf ihren noch minderjährigen Enkel übertragen, möchten sie i.d.R. nicht, dass im F...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vereinbarung von Rückforderungsrechten

Rz. 135 In der Praxis werden die Eltern sich häufig Rückforderungsrechte für unvorhergesehene Fälle (z.B. das Vorversterben ihres Kindes) vorbehalten wollen (im Einzelnen vgl. Rdn 96 ff.). Auch bei diesen Gestaltungen stellt sich, wie bereits dargelegt, die Frage, ob die Zuwendung unter dem Vorbehalt eines Rückforderungsrechts für das minderjährige Kind lediglich rechtlich v...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / b) Familiengerichtliche Genehmigung

Rz. 145 Neben die Notwendigkeit, einen Ergänzungspfleger i.R.d. Gründung einer Familiengesellschaft zu bestellen, wird in vielen Fällen noch das Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung treten. Nach § 1813 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1799 BGB i.V.m. §§ 1850 bis 1854 BGB ist das immer dann der Fall, wenn auch ein Vormund und ein Betreuer der Genehmigung des FamG[247] bedür...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / a) Hinzuziehung eines Pflegers

Rz. 147 Für den Eintritt in eine bereits bestehende Gesellschaft bspw. durch Anteilsabtretung oder durch die Aufnahme des Minderjährigen im Wege des Beitritts unter Abschmelzung der Beteiligung der bisherigen Gesellschafter am Vermögen der Gesellschaft gelten bzgl. der Vertretung eines Minderjährigen die bereits dargelegten Grundsätze entsprechend vgl. Rdn 142 ff. Bei sämtli...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderungen des Gesellschaftsvertrages

Rz. 154 Zunächst gelten auch hier wiederum die allg. Vertretungsgrundsätze, die bereits i.R.d. Darlegungen zur Gründung einer Gesellschaft aufgezeigt wurden. Soll ein Gesellschaftsvertrag oder eine GmbH-Satzung geändert werden, so muss in aller Regel ein Ergänzungspfleger bestellt werden, wenn neben dem Minderjährigen zumindest ein Elternteil oder auch ein Geschwister des Mi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.1 Allgemeines

Tz. 56 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Als schädlichen Beteiligungserwerb, der den vollständigen Untergang des bis dahin noch nicht genutzten Verlustabzugs zur Folge hat, bezeichnet § 8c Abs 1 S 1 KStG den mehr als 50%igen Erwerb der Anteile am gezeichneten Kap, der Mitgliedschaftsrechte, der Beteiligungsrechte oder der Stimmrechte an der Verlust-Kö. Die Motivation für den Beteil...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / Literaturtipps

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§ 5 Erbengemeinschaft / b) Rechtsstellung des Erwerbers

Rz. 22 Der Erwerber tritt – lediglich – in die vermögensrechtliche Position des veräußernden Miterben und wird nicht anstelle des Veräußernden Miterbe,[55] da er keine Rechtsbeziehung zum Erblasser hat. Er übernimmt vom Miterben die Rechte und Pflichten hinsichtlich der Verwaltung und Auseinandersetzung des Nachlasses,[56] und ihn treffen auch die Beschränkungen und Beschwer...mehr

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Anhang 6 / II. Die Antragstellung bei der Kammer

Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer zu stellen, bei der man Mitglied ist. Dieser wird meist nur dann bearbeitet, wenn zuvor die Bearbeitungsgebühr eingezahlt wurde.[1] Die Unterlagen (Nachweise der Lehrgangsteilnahme etc.) sollten im Original vorgelegt werden. Dabei ist neben dem eigentlichen Antrag auch eine Fallliste beizufügen. Wesentlich ist für...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Begriff und Zeitpunkt der Anteilsübertragung

Tz. 84 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 § 8c Abs 1 S 1 KStG fordert die (dingliche) Übertragung der Beteiligung bzw die Übertragung von Mitgliedschafts-, Beteiligungs- oder Stimmrechten. Das umfasst jegliche entgeltliche oder unentgeltliche rechtsgeschäftliche (derivative) Übertragung bestehender Beteiligungen unter Lebenden, und zwar sowohl durch Einzel- als auch durch Gesamtrech...mehr

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Anhang 6 / I. Auszug auf der Fachanwaltsordnung (FAO)

Zunächst sollen die wichtigsten Vorschriften der Fachanwaltsordnung aufgezeigt werden: Erster Teil Fachanwaltschaft Zweiter Abschnitt: Voraussetzungen für die Verleihung § 2 Besondere Kenntnisse und Erfahrungen (1) Für die Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung hat der Antragsteller nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 4. Besonderheiten bei Kapitalgesellschaften

Rz. 566 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[942] Rz. 567 Die Definition des Veräußer...mehr

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Anlage Energetische Maßnahm... / 3 Höhe der Förderung

Rz. 511 Die Steuerermäßigung ist nur im Jahr des Abschlusses der energetischen Maßnahmen und in den beiden folgenden VZ möglich.mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

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Die Anwendung des Erbrechts... / 2. Jüngste Rechtsentwicklung

Dieser unterschiedlichen steuerrechtlichen Einordnung der Nachfolgevereinbarung setzte das Oberste Gericht durch Urteil vom 9.2.2016 (Urteil des Obersten Gerichts [STS] Nr. 407/2016) ein Ende und stellte fest, dass es sich bei diesem Übertragungsvorgang um ein einziges Rechtsgeschäft handele. Zudem stellte das Gericht klar, dass, wenn der Gesetzgeber die Nachfolgevereinbarun...mehr

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Außergewöhnliche Belastunge... / Erbausgleich

Aufwendungen eines Vaters für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind: nein.[1] Es gilt hier das Gleiche wie allgemein für vermögensumschichtende Vorgänge, etwa die Erbauseinandersetzung und die vorweggenommene Erbfolge.mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 23... / 4.1.1 Grundsatz

Rz. 84 § 23 EStG setzt die Anschaffung und Veräußerung der genannten Wirtschaftsgüter (vgl. Rz. 28ff.) innerhalb der genannten Fristen (Rz. 80ff.) voraus. Rz. 85 Der Begriff der Anschaffung nach § 23 EStG ist i. S. d. § 6 EStG und § 255 Abs. 1 HGB auszulegen. Es ist der entgeltliche Erwerb und die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem Vermögen eines Dritten a...mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

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Private Veräußerungsgeschäfte / 4 Behaltefrist

Die Behaltefrist beträgt für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre.[1] Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Behaltefrist ebenfalls 10 Jahre, wenn aus deren Nutzung zumindest in einem Jahr Einkünfte – z. B. aus der Vermietung – erzielt werden.[2] Sinn dieser Regelung ist die Vermeidung von Steuersparmodellen, die sich in der Praxis insbesondere aus der Ver...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2 Vorweggenommene Erbfolge

2.1 Zivilrechtliche Behandlung Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten.[1] Zivilrechtlich erfolgt die vorweggenommene Erbfolge i. d. R. im Wege der Schenkung. W...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.1 Zivilrechtliche Behandlung

Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten.[1] Zivilrechtlich erfolgt die vorweggenommene Erbfolge i. d. R. im Wege der Schenkung. Wenn die Vermögensübertragung m...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.1 Abgrenzung zu voll entgeltlichen Geschäften

Im Gegensatz zum Vermögensübergang durch vorweggenommene Erbfolge ist ein Vermögensübergang durch voll entgeltliches Veräußerungsgeschäft anzunehmen, wenn die Werte der Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Trotz objektiver Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung kann ein Veräußerungs-/Erwerbs...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 1 Grundsätze

1.1 Unentgeltlicher Erwerb Unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn die Übereignung ohne Gegenleistung erfolgt. Gleiches gilt, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verknüpft wird (z. B. Grundstücksschenkung unter der Auflage, dem Übereigner ein Nutzungsrecht einzuräumen). Eine unentgeltliche Übertragung liegt auch vor, soweit Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauern...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich ist nicht auf die zivilrechtliche Beurteilung abzustellen.[1] Maßgebend ist allein die Frage, ob beim Vermögensempfänger Anschaffungskosten entstehen, d. h., ob er eigene Aufwendungen tätigt, um das übertragene Vermögen zu erlangen. Danach kann die Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge unabhängig davon, ob der Übergabevertrag zivilrechtlich al...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4 Vermögensübertragung und einmalige Gegenleistung

Soweit der Übernehmer ein Grundstück des Privatvermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich erworben hat, führt er die AfA des Übergebers fort. Er kann die AfA nur bis zu dem Betrag abziehen, der anteilig von der Bemessungsgrundlage des Übergebers nach Abzug der AfA, der erhöhten AfA und Sonderabschreibungen verbleibt.[1] Soweit er das Grundstück entgeltlic...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.2 Voll unentgeltliche Übertragung

Wenn ein Gebäude ohne Gegenleistung verschenkt wird, liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn der Beschenkte an den Schenker oder einen Dritten Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauernde Lasten[1] erbringen muss.[2] Renten oder dauernde Lasten, die nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind und daher nicht zu ...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.5 Aufschiebend bedingte oder aufschiebend befristete Gegenleistungen

Ist eine Gegenleistung nur beim Eintritt einer noch ungewissen Bedingung (z. B. Zahlung von 30.000 EUR an den Bruder, falls dieser heiratet) zu erbringen, liegt zunächst noch kein (teil-)entgeltliches Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäft vor. Aufschiebend bedingte oder befristete Leistungsverpflichtungen des Übernehmers führen erst bei Eintritt des Ereignisses, von dem di...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.3 Anerkennung von Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzen für die steuerrechtliche Anerkennung stets voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Vertrag klar und eindeutig vereinbart sind, dass sie zivilrechtlich wirksam sind und dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Insbesondere müssen sich aus dem notariellen Übergabevertrag nicht nur der Umfang des...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge durch Grundstücksübertragung auf Angehörige

Zusammenfassung Überblick Neben der Anschaffung eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag zwischen fremden Dritten und der Herstellung eines Gebäudes als Bauherr gibt es noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch die der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks werden kann. Diese ergeben sich oft durch Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Ein in der Praxis häu...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.1 Abstandszahlungen an den Übergeber

Abstandszahlungen an den Übergeber führen i. d. R. zu einem (teil-)entgeltlichen Erwerb und somit stets zu Anschaffungskosten.[1] Praxis-Beispiel Abstandszahlung bei teilentgeltlichem Erwerb V überträgt an seinen Sohn S eine vermietete Eigentumswohnung (Verkehrswert 150.000 EUR), die er 1995 für 85.000 EUR erworben hat. Im Übergabevertrag wird vereinbart, dass S an V eine Abst...mehr

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Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.3 Übernahme von Verbindlichkeiten

Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Übergebers durch den Übernehmer führt ebenfalls stets zu einem entgeltlichen Erwerb[1], d. h. zu Anschaffungskosten des Erwerbers.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Verbindlichkeiten handelt, die auf dem Grundstück lasten, oder ob z. B. andere private Verbindlichkeiten des Übergebers übernommen werden. Voraussetzung ist jedoc...mehr