Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2.2 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 23–41 Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Anders als bei den Sonderausgaben sind die außergewöhnlichen Belastungen im Vordruck mit Krankheitskosten (Zeilen 23-2... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Checkliste Jahresabschluss ... / 8.1.2 Anlässe zur Erstellung von Eröffnungsbilanzen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkung zu §§ 2325 ff. BGB

Rz. 1 Der ordentliche Pflichtteil ist gem. §§ 2303, 2311 BGB nach dem Wert des im Zeitpunkt des Erbfalls real vorhandenen Nachlasses zu berechnen. Würde das Gesetz an dieser Stelle Halt machen, hätte der Erblasser also ohne weiteres die Möglichkeit, das Pflichtteilsrecht seiner nächsten Angehörigen, also deren gesetzlich fixierte und verfassungsrechtlich garantierte[1] Minde... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkung zu §§ 2274 ff.... / VIII. Steuerliche Fragen

Rz. 10 Nach §§ 1 Abs. 1 Nr. 2, 7 ErbStG unterliegt auch die vorweggenommene Erbfolge der Schenkungsteuer. Die in §§ 16, 17 ErbStG vorgesehenen Freibeträge gelten jeweils für einen Zeitraum von 10 Jahren, so dass die Freibeträge bei der Schenkung mehrfach in Anspruch genommen werden können. Entscheidend ist, dass die Schenkung einer Erbfolge gleichkommt. Steuerschuldner ist n... mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
Vorbemerkung zu §§ 2050 ff.... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
aaaasdasda
§ 21 Insolvenzrecht / b) Erbfall/Schenkung/Gewinn nach Beendigung des Insolvenzverfahrens und vor dem Ende der Abtretungsfrist

Rz. 215 Eine nach Beendigung des Insolvenzverfahrens während des Restschuldbefreiungsverfahrens anfallende Erbschaft unterliegt nicht dem Insolvenzbeschlag. Als Rechtsinhaber ist der Schuldner daher vollumfänglich zur Verfügung berechtigt, wenn der Erbfall nach dem Aufhebungsbeschluss eintritt. Der Schuldner ist jedoch, wenn er vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode erwirbt, n... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.4 Schenkung nach § 7 ErbStG und vorweggenommene Erbfolge sowie Übergabeverträge im Rahmen der Generationennachfolge

Rz. 17 Vorweggenommene Erbfolgen haben in der Beratungspraxis ein weites Anwendungsfeld (einen guten historischen Überblick aus ertragsteuerlicher Sicht gibt Geck, ZEV 2018, 571 und aus gesellschaftsrechtlicher Sicht von Oertzen, ZEV 2018, 557). Gleichwohl fehlt es an einer speziellen gesetzlichen Regelung (s. Risthaus, DB 2007, 240). In jüngerer Vergangenheit verstärkt in d... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19 Annex: Überschneidungsbereiche von Schenkungsteuer und Einkommensteuer, insbesondere vorweggenommene Erbfolge

19.1 Allgemeines Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuer... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3 Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Dedden/ Denker, Wiederkehrende Leistungen im Zeichen der vorweggenommenen Erbfolge, NWB 2022, 997; Geck, Die vorweggenommene Erbfolge gegen Versorgungsleistungen: ein Update aufgrund aktueller Rechtsprechung, ZEV 2022, 128. 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmat... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1 Unentgeltliche Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

19.2.1.1 Grundsatz Rz. 805 Der dem Erbfall am nächsten kommende Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die unentgeltliche Übertragung des Vermögens des Übergebers an den Übernehmer (präsumtiver Erbe). In diesem Falle liegt grundsätzlich ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Vorgang vor. Der Übernehmer führt (zwingend) die Buchwerte fort (§§ 6 Abs. 3, 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, §... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2 Einkommensteuerliche Behandlung von Vermögensübertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Ausgewählte Literaturhinweise: Bisle, Vorbehaltsnießbrauch an einem Personengesellschaftsanteil, NWB 2017, 65; Dräger, Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Vorbehaltsnießbrauch, DB 2017, 2768; Geck, Nachträgliche Umschichtung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge in sog. Altfällen, DStR 2011, 1215; Graw, Möglichkeiten steuerneutraler Übertragungen bei Personenges... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

Rz. 826 Eine teilentgeltliche Vermögensübertragung liegt vor, wenn die Gegenleistung betragsmäßig unter dem Verkehrswert des übertragenen Vermögens liegt, die Gegenleistung mithin nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen ist, sondern mit Rücksicht auf die angestrebte vorweggenommene Erbfolge gewählt wurde. Als Gegenleistung kommen insbesondere Abstandszahlungen an... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.1 Grundsatz

Rz. 805 Der dem Erbfall am nächsten kommende Fall der vorweggenommenen Erbfolge ist die unentgeltliche Übertragung des Vermögens des Übergebers an den Übernehmer (präsumtiver Erbe). In diesem Falle liegt grundsätzlich ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Vorgang vor. Der Übernehmer führt (zwingend) die Buchwerte fort (§§ 6 Abs. 3, 23 Abs. 1 Satz 3 EStG, § 11d EStDV), der Ü... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Einführung ErbStG / 2.1 Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf der Planungs- und Belastungsebene des Steuerbürgers

Rz. 10 Nachdem die Vorschriften des ErbStG auch für Schenkungen gelten (s. § 1 Abs. 2 ErbStG und insb. s. § 1 Rn. 19 ff.), kommt der jeweiligen Gesetzesfassung eine große Bedeutung für die Dispositionen der Steuerbürger zu. Manchmal nimmt der Zufall den Beteiligten die Entscheidung ab. Ein der Praxis entnommener prototypischer Fall erzählt die stürmische Entwicklung der Refo... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.3 Rechtsfolgen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 876 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vor, so handelt es sich um einen unentgeltlichen Vorgang, mit der Folge, dass auf Seiten des Übergebers keine Veräußerung vorliegt und der Übernehmer keine Anschaffungskosten hat, sondern die Buchwerte des Übergebers gem. § 6 Abs. 3 EStG übernimmt. Handelt es sich bei Altfä... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.4 Schematische Schnellübersicht für die Praxis

mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3.4 Umgehung der Pflichtteilssteuer

Rz. 298 In der Literatur (statt aller s. K/E, § 3 Rn. 208 f. sowie Hannes/Holtz, in M/H/H, § 3 Rn. 54) werden folgende Verschonungsalternativen vorgeschlagen: vorgezogene vorweggenommene Erbfolge, wobei auf den Zehnjahreszeitraum (s. § 2325 Abs. 3 BGB) zu achten ist; Verzicht auf den Pflichtteil (s. § 2346 BGB), ggf. modifizierter Verzicht (s. hierzu Nieder in Münchener Vertra... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Einführung ErbStG / 2.3.1 Die unentgeltliche Leistungsfähigkeit

Rz. 22 Die strenge Trennung in die beiden gegensätzlichen Formen der entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragung führt herkömmlich in der ersten Gruppe (entgeltliche Übertragung = Veräußerung, Sacheinlage) zu einem einkommensteuerbaren Vorgang, während die unentgeltlichen Übertragungsakte zwar im EStG erwähnt werden, aber nicht selten steuerneutral vonstattengehen (s. § 6 ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.1 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Privatbereich

Rz. 829 Einkommensteuerliche Auswirkung von teilentgeltlichen Vermögensübertragungen von Privatvermögen kommen lediglich i. R.d. §§ 17, 20 Abs. 2 und 22 i. V. m. § 23 EStG in Betracht. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschreibungsvolumens bei vermieteten Grundstücken ist auch partiell § 21 EStG berührt. Rz. 830 Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert des übertragenen V... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.2 Voraussetzungen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 856 Damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen als unentgeltlich einzustufen ist und somit beim Übergeber zu einer dauernden Last und beim Übernehmer zu Sonderausgaben führt, sind diverse Voraussetzungen erforderlich, die sich – jedenfalls teilweise – nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben. Die Finanzverwaltung hat daher mit BMF-Schreiben vom 11.... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ... mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Einführung ErbStG / 4.1 Erbschaftsteuergesetz und Art. 14 GG

Rz. 41 Die erste Frage, ob sich die Erbrechtsgarantie auf das Erbrecht vor oder nach der Belastung mit ErbSt bezieht, lässt sich mit § 9 ErbStG und mit ihrem Charakter als Erbanfallsteuer nur bei Unterscheidung der Grundrechtssubjekte beantworten. Wenn danach die ErbSt mit dem Erwerb (von Todes wegen) entsteht, gewinnt man zwei Antworten: Die Erbrechtsgarantie des Erblassers ... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh... mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
aaaasdasda
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.5 Die Beteiligung muss in den fünf Jahren vor der Spaltung bestanden haben

Tz. 355 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bereits ausgeführt (s Tz 331 ff), setzt die St-Neutralität der Spaltung im Fall der Trennung von Gesellschafterstämmen zusätzlich voraus, dass die Beteiligung an der übertragenden Kö bereits mindestens fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag bestanden hat (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.38). Haben die Gesellschafterstämme in den fünf J... mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
aaaasdasda
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2. Ermittlung der 26-Mio.-EUR-Grenze

Rz. 16 Von besonderer Bedeutung ist in der Beratungspraxis, dass sich die 26-Mio.-EUR-Grenze ausschließlich auf das begünstigte Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG bezieht. Folglich kann auch auf begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG, dessen gemeiner Wert 26 Mio. EUR übersteigt, eine vollumfängliche Begünstigung des begünstigten Vermögens Anwendung fin... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Mieteinnahmen-ABC / Dingliches Wohnrecht

Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Wohnrechts führt beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Die Übertragung eines Grundstücks[2] gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts,... mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
aaaasdasda
Werbungskosten Vermietung u... / Renten

Wird ein Mietwohngrundstück von Fremden[1] gegen eine Leibrente erworben, deren kapitalisierter Wert den Kaufpreis bildet, ist der Barwert Grundlage der Anschaffungskosten.[2] Der Zinsanteil von Veräußerungsleibrenten ist nach der Ertragstabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV zu ermitteln und als Werbungskosten abziehbar.[3] mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2 Vorweggenommene Erbfolge

2.1 Zivilrechtliche Behandlung Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Der Vermögensübergang tritt nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einzelvertraglicher R... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.1 Zivilrechtliche Behandlung

Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Der Vermögensübergang tritt nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einzelvertraglicher Regelungen ein.[1] Zivilrechtli... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.1 Abgrenzung zu voll entgeltlichen Geschäften

Im Gegensatz zum Vermögensübergang durch vorweggenommene Erbfolge ist ein Vermögensübergang durch voll entgeltliches Veräußerungsgeschäft anzunehmen, wenn die Werte der Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Trotz objektiver Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung kann ein Veräußerungs-/Erwerbs... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 1 Grundsätze

1.1 Unentgeltlicher Erwerb Unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn die Übereignung ohne Gegenleistung erfolgt. Gleiches gilt, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verknüpft wird (z. B. Grundstücksschenkung unter der Auflage, dem Übereigner ein Nutzungsrecht einzuräumen). Eine unentgeltliche Übertragung liegt auch vor, soweit Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauern... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich ist nicht auf die zivilrechtliche Beurteilung abzustellen.[1] Maßgebend ist allein die Frage, ob beim Vermögensempfänger Anschaffungskosten entstehen, d. h., ob er eigene Aufwendungen tätigt, um das übertragene Vermögen zu erlangen. Danach kann die Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge unabhängig davon, ob der Übergabevertrag zivilrechtlich al... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4 Vermögensübertragung und einmalige Gegenleistung

Soweit der Übernehmer ein Grundstück des Privatvermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich erworben hat, führt er die AfA des Übergebers fort. Er kann die AfA nur bis zu dem Betrag abziehen, der anteilig von der Bemessungsgrundlage des Übergebers nach Abzug der AfA, der erhöhten AfA und Sonderabschreibungen verbleibt.[1] Soweit er das Grundstück entgeltlic... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.3 Anerkennung von Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzen für die steuerrechtliche Anerkennung stets voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Vertrag klar und eindeutig vereinbart sind, dass sie zivilrechtlich wirksam sind und dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Insbesondere müssen sich aus dem notariellen Übergabevertrag nicht nur der Umfang des... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.1 Abstandszahlungen an den Übergeber

Abstandszahlungen an den Übergeber führen i. d. R. zu einem (teil-)entgeltlichen Erwerb und somit stets zu Anschaffungskosten.[1] Praxis-Beispiel Abstandszahlung bei teilentgeltlichem Erwerb V überträgt an seinen Sohn S eine vermietete Eigentumswohnung (Verkehrswert 150.000 EUR), die er 1995 für 85.000 EUR erworben hat. Im Übergabevertrag wird vereinbart, dass S an V eine Abst... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.3 Übernahme von Verbindlichkeiten

Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Übergebers durch den Übernehmer führt ebenfalls stets zu einem entgeltlichen Erwerb[1], d. h. zu Anschaffungskosten des Erwerbers.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Verbindlichkeiten handelt, die auf dem Grundstück lasten, oder ob z. B. andere private Verbindlichkeiten des Übergebers übernommen werden. Voraussetzung ist jedoc... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.5 Aufschiebend bedingte oder aufschiebend befristete Gegenleistungen

Ist eine Gegenleistung nur beim Eintritt einer noch ungewissen Bedingung (z. B. Zahlung von 30.000 EUR an den Bruder, falls dieser heiratet) zu erbringen, liegt zunächst noch kein (teil-)entgeltliches Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäft vor. Aufschiebend bedingte oder befristete Leistungsverpflichtungen des Übernehmers führen erst bei Eintritt des Ereignisses, von dem di... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge durch Grundstücksübertragung auf Angehörige

Zusammenfassung Überblick Neben der Anschaffung eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag zwischen fremden Dritten und der Herstellung eines Gebäudes als Bauherr gibt es noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch die der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks werden kann. Diese ergeben sich oft durch Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Ein in der Praxis häu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.2 Zahlungen an andere Angehörige des Übergebers

Die sog. Gleichstellungsgelder an die Geschwister des Übernehmers oder auch an andere Angehörige des Übergebers sind ebenfalls stets Anschaffungskosten.[1] Entsprechendes gilt, wenn der Übernehmer verpflichtet ist, bisher in seinem Vermögen stehende Wirtschaftsgüter auf Dritte zu übertragen, oder wenn er zunächst zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet war und diese Verpflic... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.6 Betagte Gegenleistungen

Von einer Befristung ist die bloße Betagung zu unterscheiden, bei der lediglich der Eintritt der Fälligkeit der bereits bei Begründung des Schuldverhältnisses entstandenen Forderung von einem bestimmten Termin abhängt (z. B. Zahlung an die Schwester bzw. deren Erben zum 30.6.2024). Hier liegen Anschaffungskosten bereits im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vor.[1] Hat sich ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.4 Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen

Behält sich der Übergeber ein Nutzungsrecht (z. B. Nießbrauch oder dingliches Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögen vor, oder verpflichtet sich der Übernehmer, ein solches Recht dem Übergeber oder einer anderen Person einzuräumen, erwirbt der Übernehmer bereits belastetes Vermögen.[1] Anschaffungskosten bzw. ein Veräußerungserlös entstehen in diesen Fällen nicht. Der Wert ... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.2 Voll unentgeltliche Übertragung

Wenn ein Gebäude ohne Gegenleistung verschenkt wird, liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn der Beschenkte an den Schenker oder einen Dritten Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauernde Lasten)[1] erbringen muss. [2] Renten oder dauernde Lasten, die nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind und daher nicht zu... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Anschaffung eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag zwischen fremden Dritten und der Herstellung eines Gebäudes als Bauherr gibt es noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch die der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks werden kann. Diese ergeben sich oft durch Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Ein in der Praxis häufig vorkommende... mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
aaaasdasda
Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.2 Teilentgeltlicher Erwerb

Grundsätzlich ist ein Gebäude auf eine einheitliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wird ein Gebäude teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dabei berechnen sich der entgeltlich und der unentgeltlich erworbene Teil des Wirtschaftsguts nach dem Verhältnis des Entgelts (ohne Anschaffungsnebenkosten) zu dem Ver... mehr