Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.2 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im betrieblichen Bereich

Rz. 836 Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil i. R.d. vorweggenommenen Erbfolge teilentgeltlich übertragen, ist die Einheitstheorie anzuwenden, wonach der gesamte Betrieb(steil)/Mitunternehmeranteil nebst den Betriebsschulden das Übertragungsobjekt bildet (BFH GrS vom 05.07.1990, BStBl II 1990, 847). Dies hat zur Folge, dass Gegenleistungen, die der Überneh...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.3 Rechtsfolgen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 876 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vor, so handelt es sich um einen unentgeltlichen Vorgang, mit der Folge, dass auf Seiten des Übergebers keine Veräußerung vorliegt und der Übernehmer keine Anschaffungskosten hat, sondern die Buchwerte des Übergebers gem. § 6 Abs. 3 EStG übernimmt. Handelt es sich bei Altfä...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.4 Schematische Schnellübersicht für die Praxis

mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.3.4 Umgehung der Pflichtteilssteuer

Rz. 298 In der Literatur (statt aller s. K/E, § 3 Rn. 208 f. sowie Hannes/Holtz, in M/H/H, § 3 Rn. 54) werden folgende Verschonungsalternativen vorgeschlagen: vorgezogene vorweggenommene Erbfolge, wobei auf den Zehnjahreszeitraum (s. § 2325 Abs. 3 BGB) zu achten ist; Verzicht auf den Pflichtteil (s. § 2346 BGB), ggf. modifizierter Verzicht (s. hierzu Nieder in Münchener Vertra...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 2.3.1 Die unentgeltliche Leistungsfähigkeit

Rz. 22 Die strenge Trennung in die beiden gegensätzlichen Formen der entgeltlichen und unentgeltlichen Übertragung führt herkömmlich in der ersten Gruppe (entgeltliche Übertragung = Veräußerung, Sacheinlage) zu einem einkommensteuerbaren Vorgang, während die unentgeltlichen Übertragungsakte zwar im EStG erwähnt werden, aber nicht selten steuerneutral vonstattengehen (s. § 6 ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.2.1 Teilentgeltliche Vermögensübertragungen im Privatbereich

Rz. 829 Einkommensteuerliche Auswirkung von teilentgeltlichen Vermögensübertragungen von Privatvermögen kommen lediglich i. R.d. §§ 17, 20 Abs. 2 und 22 i. V. m. § 23 EStG in Betracht. Hinsichtlich der Ermittlung des Abschreibungsvolumens bei vermieteten Grundstücken ist auch partiell § 21 EStG berührt. Rz. 830 Liegt die Gegenleistung unter dem Verkehrswert des übertragenen V...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.1 Historische Entwicklung des Rechtsinstituts der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und seine rechtsdogmatische Begründung

Rz. 850 Das Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen hat eine über 100 Jahre alte Tradition und gehört zu den ältesten Steuerinstituten des Einkommensteuerrechts. Entwickelt wurde es im Rahmen der Leibgedinge bei Hofübergaben. So erfasste bereits § 15 Abs. 1 PreußEStG 1891 neben Leibrenten auch Altenteile als wiederkehrende Bezüge und ließ – korrespon...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.2 Besonderheiten bei der Übertragung eines Anteils an einer Personengesellschaft

Rz. 806 Folgende Besonderheiten sind bei der Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften zu beachten: Rz. 807 Wird ein Mitunternehmeranteil übertragen, so besteht dieser aus dem anteiligen Gesamthandsvermögen sowie dem Sonderbetriebsvermögen (BFH vom 25.04.1985, BStBl II 1986, 350; BFH GrS vom 25.02.1991, BStBl II 1991, 691). Damit setzt eine Buchwertfortführung gem. §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.1.3 Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 816 Der Fall der unentgeltlichen Vermögensübergabe zu Lebzeiten des Erblassers wird jedoch in der Praxis nur dann eintreten, wenn der Übergeber entweder noch sonstige Einkunftsquellen hat, die er sich zum Lebensunterhalt zurückbehält, oder wenn die Vermögensübergabe mit einem Nutzungsvorbehalt, meist Vorbehaltsnießbrauchs, belastet wird, durch den sich der Übergeber die ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.2 Voraussetzungen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 856 Damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen als unentgeltlich einzustufen ist und somit beim Übergeber zu einer dauernden Last und beim Übernehmer zu Sonderausgaben führt, sind diverse Voraussetzungen erforderlich, die sich – jedenfalls teilweise – nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben. Die Finanzverwaltung hat daher mit BMF-Schreiben vom 11....mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.1 Allgemeines

Rz. 783 Im Allgemeinen schließen sich erbschaftsteuerliche/schenkungsteuerliche Tatbestände und einkommensteuerliche Tatbestände bereits deshalb aus, da die Erbschaftsteuer typischerweise an unentgeltliche Vermögensübertragungen anknüpft, während die Einkommensteuer entgeltliche Vorgänge erfasst (vgl. auch Crezelius, ZEV 2011, 393, 395; Kirchhof, Bundessteuergesetzbuch, 2011...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Einführung ErbStG / 4.1 Erbschaftsteuergesetz und Art. 14 GG

Rz. 41 Die erste Frage, ob sich die Erbrechtsgarantie auf das Erbrecht vor oder nach der Belastung mit ErbSt bezieht, lässt sich mit § 9 ErbStG und mit ihrem Charakter als Erbanfallsteuer nur bei Unterscheidung der Grundrechtssubjekte beantworten. Wenn danach die ErbSt mit dem Erwerb (von Todes wegen) entsteht, gewinnt man zwei Antworten: Die Erbrechtsgarantie des Erblassers ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.4 Exkurs: Die einkommensteuerlichen Folgen bei der Vererbung von Beteiligungen an Personengesellschaften

Rz. 361 Die Beteiligung an einer Personengesellschaft (steuerrechtlich: an einer Mitunternehmerschaft) stellt ebenso wie der (Teil-)Betrieb eine steuerliche Funktionseinheit dar. Im Unterschied zu diesem gilt bei der erbrechtlichen Nachfolge nicht der geschlossene Übergang auf die Miterbengemeinschaft, sondern – wie aufgezeigt – die Sonderrechtsnachfolge. Danach ist die Nach...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.2 Zuwendungen an Kinder und andere Familienangehörige

Rz. 551 Bei Schenkungen zwischen Familienangehörigen besteht oftmals großes Gestaltungspotential. Dies resultiert daraus, dass je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedliche Steuerklassen, Freibeträge und Steuersätze bestehen. Ein weiterer Grund liegt in der Möglichkeit der Aufspaltung einer Zuwendung in zwei getrennte Zuwendungen. So kann z. B. ein im Eigentum des Vaters steh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.8.5 Die Beteiligung muss in den fünf Jahren vor der Spaltung bestanden haben

Tz. 355 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bereits ausgeführt (s Tz 331 ff), setzt die St-Neutralität der Spaltung im Fall der Trennung von Gesellschafterstämmen zusätzlich voraus, dass die Beteiligung an der übertragenden Kö bereits mindestens fünf Jahre vor dem stlichen Übertragungsstichtag bestanden hat (s UmwSt-Erl 2025 Rn 15.38). Haben die Gesellschafterstämme in den fünf J...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2. Ermittlung der 26-Mio.-EUR-Grenze

Rz. 16 Von besonderer Bedeutung ist in der Beratungspraxis, dass sich die 26-Mio.-EUR-Grenze ausschließlich auf das begünstigte Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 2 ErbStG bezieht. Folglich kann auch auf begünstigungsfähiges Vermögen i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG, dessen gemeiner Wert 26 Mio. EUR übersteigt, eine vollumfängliche Begünstigung des begünstigten Vermögens Anwendung fin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mieteinnahmen-ABC / Dingliches Wohnrecht

Die entgeltliche Bestellung eines zeitlich begrenzten dinglichen Wohnrechts führt beim Eigentümer zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1] Die Übertragung eines Grundstücks[2] gegen die Verpflichtung, dieses mit einem Wohngebäude zu bebauen und dem Veräußerer ein dingliches Wohnrecht an einer Wohnung zu bestellen, stellt keine entgeltliche Überlassung des Wohnrechts,...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Werbungskosten Vermietung u... / Renten

Wird ein Mietwohngrundstück von Fremden[1] gegen eine Leibrente erworben, deren kapitalisierter Wert den Kaufpreis bildet, ist der Barwert Grundlage der Anschaffungskosten.[2] Der Zinsanteil von Veräußerungsleibrenten ist nach der Ertragstabelle des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i. V. m. § 55 Abs. 1 EStDV zu ermitteln und als Werbungskosten abziehbar.[3]mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2 Vorweggenommene Erbfolge

2.1 Zivilrechtliche Behandlung Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Der Vermögensübergang tritt nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einzelvertraglicher R...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.1 Zivilrechtliche Behandlung

Unter der vorweggenommenen Erbfolge sind vertragliche Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge zu verstehen. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten. Der Vermögensübergang tritt nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einzelvertraglicher Regelungen ein.[1] Zivilrechtli...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.1 Abgrenzung zu voll entgeltlichen Geschäften

Im Gegensatz zum Vermögensübergang durch vorweggenommene Erbfolge ist ein Vermögensübergang durch voll entgeltliches Veräußerungsgeschäft anzunehmen, wenn die Werte der Leistung und Gegenleistung wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen sind. Trotz objektiver Ungleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung kann ein Veräußerungs-/Erwerbs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 1 Grundsätze

1.1 Unentgeltlicher Erwerb Unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn die Übereignung ohne Gegenleistung erfolgt. Gleiches gilt, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verknüpft wird (z. B. Grundstücksschenkung unter der Auflage, dem Übereigner ein Nutzungsrecht einzuräumen). Eine unentgeltliche Übertragung liegt auch vor, soweit Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauern...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2 Steuerrechtliche Behandlung

Steuerrechtlich ist nicht auf die zivilrechtliche Beurteilung abzustellen.[1] Maßgebend ist allein die Frage, ob beim Vermögensempfänger Anschaffungskosten entstehen, d. h., ob er eigene Aufwendungen tätigt, um das übertragene Vermögen zu erlangen. Danach kann die Übertragung von Vermögen in vorweggenommener Erbfolge unabhängig davon, ob der Übergabevertrag zivilrechtlich al...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4 Vermögensübertragung und einmalige Gegenleistung

Soweit der Übernehmer ein Grundstück des Privatvermögens im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich erworben hat, führt er die AfA des Übergebers fort. Er kann die AfA nur bis zu dem Betrag abziehen, der anteilig von der Bemessungsgrundlage des Übergebers nach Abzug der AfA, der erhöhten AfA und Sonderabschreibungen verbleibt.[1] Soweit er das Grundstück entgeltlic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.3 Anerkennung von Vereinbarungen

Vereinbarungen zwischen Angehörigen setzen für die steuerrechtliche Anerkennung stets voraus, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Vertrag klar und eindeutig vereinbart sind, dass sie zivilrechtlich wirksam sind und dass die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Insbesondere müssen sich aus dem notariellen Übergabevertrag nicht nur der Umfang des...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.1 Abstandszahlungen an den Übergeber

Abstandszahlungen an den Übergeber führen i. d. R. zu einem (teil-)entgeltlichen Erwerb und somit stets zu Anschaffungskosten.[1] Praxis-Beispiel Abstandszahlung bei teilentgeltlichem Erwerb V überträgt an seinen Sohn S eine vermietete Eigentumswohnung (Verkehrswert 150.000 EUR), die er 1995 für 85.000 EUR erworben hat. Im Übergabevertrag wird vereinbart, dass S an V eine Abst...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.3 Übernahme von Verbindlichkeiten

Die Übernahme von Verbindlichkeiten des Übergebers durch den Übernehmer führt ebenfalls stets zu einem entgeltlichen Erwerb[1], d. h. zu Anschaffungskosten des Erwerbers.[2] Hierbei ist es unerheblich, ob es sich um Verbindlichkeiten handelt, die auf dem Grundstück lasten, oder ob z. B. andere private Verbindlichkeiten des Übergebers übernommen werden. Voraussetzung ist jedoc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.5 Aufschiebend bedingte oder aufschiebend befristete Gegenleistungen

Ist eine Gegenleistung nur beim Eintritt einer noch ungewissen Bedingung (z. B. Zahlung von 30.000 EUR an den Bruder, falls dieser heiratet) zu erbringen, liegt zunächst noch kein (teil-)entgeltliches Anschaffungs- bzw. Veräußerungsgeschäft vor. Aufschiebend bedingte oder befristete Leistungsverpflichtungen des Übernehmers führen erst bei Eintritt des Ereignisses, von dem di...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge durch Grundstücksübertragung auf Angehörige

Zusammenfassung Überblick Neben der Anschaffung eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag zwischen fremden Dritten und der Herstellung eines Gebäudes als Bauherr gibt es noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch die der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks werden kann. Diese ergeben sich oft durch Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Ein in der Praxis häu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.2 Zahlungen an andere Angehörige des Übergebers

Die sog. Gleichstellungsgelder an die Geschwister des Übernehmers oder auch an andere Angehörige des Übergebers sind ebenfalls stets Anschaffungskosten.[1] Entsprechendes gilt, wenn der Übernehmer verpflichtet ist, bisher in seinem Vermögen stehende Wirtschaftsgüter auf Dritte zu übertragen, oder wenn er zunächst zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet war und diese Verpflic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.6 Betagte Gegenleistungen

Von einer Befristung ist die bloße Betagung zu unterscheiden, bei der lediglich der Eintritt der Fälligkeit der bereits bei Begründung des Schuldverhältnisses entstandenen Forderung von einem bestimmten Termin abhängt (z. B. Zahlung an die Schwester bzw. deren Erben zum 30.6.2024). Hier liegen Anschaffungskosten bereits im Zeitpunkt der Vermögensübertragung vor.[1] Hat sich ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.4 Nutzungsrechte am übertragenen Vermögen

Behält sich der Übergeber ein Nutzungsrecht (z. B. Nießbrauch oder dingliches Wohnrecht) an dem übertragenen Vermögen vor, oder verpflichtet sich der Übernehmer, ein solches Recht dem Übergeber oder einer anderen Person einzuräumen, erwirbt der Übernehmer bereits belastetes Vermögen.[1] Anschaffungskosten bzw. ein Veräußerungserlös entstehen in diesen Fällen nicht. Der Wert ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.2 Voll unentgeltliche Übertragung

Wenn ein Gebäude ohne Gegenleistung verschenkt wird, liegt ein unentgeltlicher Erwerb vor. Daran ändert sich grundsätzlich nichts, wenn der Beschenkte an den Schenker oder einen Dritten Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauernde Lasten)[1] erbringen muss. [2] Renten oder dauernde Lasten, die nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind und daher nicht zu...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / Zusammenfassung

Überblick Neben der Anschaffung eines Grundstücks durch einen Kaufvertrag zwischen fremden Dritten und der Herstellung eines Gebäudes als Bauherr gibt es noch eine Vielzahl von Möglichkeiten, durch die der Steuerpflichtige Eigentümer eines Grundstücks werden kann. Diese ergeben sich oft durch Rechtsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen. Ein in der Praxis häufig vorkommende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.2 Teilentgeltlicher Erwerb

Grundsätzlich ist ein Gebäude auf eine einheitliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Wird ein Gebäude teilentgeltlich übertragen, ist der Vorgang in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Dabei berechnen sich der entgeltlich und der unentgeltlich erworbene Teil des Wirtschaftsguts nach dem Verhältnis des Entgelts (ohne Anschaffungsnebenkosten) zu dem Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.5 Vermögensübertragung gegen wiederkehrende Leistungen

Versorgungsleistungen, die anlässlich der Übertragung von Vermögen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge vom Übernehmer zugesagt werden, stellen keine Anschaffungskosten dar. Wiederkehrende Leistungen im Austausch mit einer Gegenleistung enthalten bis zur Grenze der Angemessenheit eine nichtsteuerbare oder steuerbare Vermögensumschichtung in Höhe ihres Barwerts (Tilgungsante...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.2.3 Teilentgeltliche Übertragung

Ein teilentgeltliches Veräußerungsgeschäft liegt vor, wenn und soweit der Übernehmer zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags an andere Angehörige des Übergebers oder an Dritte (sog. Gleichstellungsgeld) verpflichtet ist[1], der Übernehmer an den Übergeber eine einmalige Abstandszahlung zu leisten hat[2] und/oder der Übernehmer private Schulden des Übergebers übernimmt.[3] Dies ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Unentgeltlicher Erwerb liegt vor, wenn die Übereignung ohne Gegenleistung erfolgt. Gleiches gilt, wenn eine Schenkung mit einer Auflage verknüpft wird (z. B. Grundstücksschenkung unter der Auflage, dem Übereigner ein Nutzungsrecht einzuräumen). Eine unentgeltliche Übertragung liegt auch vor, soweit Versorgungsleistungen (Versorgungsrenten und dauernde Lasten) bei der Übertra...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vorweggenommene Erbfolge du... / 2.4.7 Bemessungsgrundlage und AfA

Im Fall einer teilentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks ist zur Berechnung der AfA der Vorgang in einen entgeltlichen und unentgeltlichen Teil aufzuspalten. Soweit beim Steuerpflichtigen nach den vorstehenden Ausführungen Anschaffungskosten für abnutzbare Gebäude entstehen, die er zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nutzt, kann er für diese Ansc...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Grundstücksübertragung auf ... / 1.4.4.1 Schenkung und vorweggenommene Erbfolge

Wird ein Erbteil verschenkt und gehört zum Nachlass nur Privatvermögen, findet § 11d Abs. 1 EStDV Anwendung. Durch den unentgeltlichen Erwerb des Erbteils ist der Beschenkte in die Rechtsstellung des Schenkers eingetreten, die dieser innerhalb der Erbengemeinschaft innegehabt hat. Die anteilige AfA, die dem Beschenkten an den zum Nachlass gehörenden Wirtschaftsgütern des Pri...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Allgemeines zur Abschreibun... / 1 Abschreibungsberechtigung

Grundsätzlich ist derjenige befugt, AfA nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG geltend zu machen, der den Tatbestand der Vermietung nach § 21 Abs. 1 EStG erfüllt und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das Wirtschaftsgut getragen hat oder dem sie zumindest steuerlich zuzurechnen sind.[1] Das wird regelmäßig der bürgerlich-rechtliche oder wirtschaftliche Eigentümer sein....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anschaffungs- und Herstellu... / 1.1 Bedeutung

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut sind Werbungskosten, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen getätigt werden.[1] Aufwendungen, die durch die Absicht veranlasst sind, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, sind nicht als Werbungskosten sofort abziehbar, wenn es sich um Anschaffungs- oder Herstellungskosten handelt. In diesem Fall sind ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.1 Unentgeltlicher Erwerb

Der unentgeltliche Erwerb eines Wirtschaftsguts z. B. durch Erbschaft, Vermächtnis, Pflichtteil oder Schenkung ist keine Anschaffung i. S. d. § 23 EStG. Bei Grundstücksübertragungen bei Ehescheidungen im Rahmen des Zugewinnausgleichs liegt dem entgegen i. d. R. ein Anschaffungsgeschäft vor.[1] Da der Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) in die gesamte Rechtsstellung des Erblassers ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 2.1.2 Erwerb durch Erbauseinandersetzung und teilentgeltlicher Erwerb

Erhält ein Miterbe im Rahmen der Erbauseinandersetzung wertmäßig mehr, als ihm nach seiner Erbquote zusteht, und zahlt er dafür den anderen Miterben eine Abfindung, führt dies grundsätzlich zu 2 selbstständig zu beurteilenden Erwerbsvorgängen, nämlich zu einem unentgeltlichen Erwerb entsprechend der Erbquote[1] sowie zu einem entgeltlichen Erwerb hinsichtlich des Mehrempfangs....mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Private Veräußerungsgeschäfte / 4 Behaltefrist

Die Behaltefrist beträgt für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 10 Jahre.[1] Für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt die Behaltefrist ebenfalls 10 Jahre, wenn aus deren Nutzung zumindest in einem Jahr Einkünfte – z. B. aus der Vermietung – erzielt werden.[2] Sinn dieser Regelung ist die Vermeidung von Steuersparmodellen, die sich in der Praxis insbesondere aus der Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Außergewöhnliche Belastunge... / Erbausgleich

Aufwendungen eines Vaters für den vorzeitigen Erbausgleich an sein nichteheliches Kind: nein.[1] Es gilt hier das Gleiche wie allgemein für vermögensumschichtende Vorgänge, etwa die Erbauseinandersetzung und die vorweggenommene Erbfolge.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Vermögenserhalt durch V... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vermögenserhalt durch f... / I. Grundsätze der zivilrechtlichen Wirksamkeitskontrolle von Eheverträgen

Rz. 2 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH unterliegen die gesetzlichen Regelungen über den nachehelichen Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich grundsätzlich der vertraglichen Disposition der Ehegatten.[1] Die Disponibilität der Scheidungsfolgen darf allerdings nicht dazu führen, dass der Schutzzweck der gesetzlichen Regelungen durch vertragliche Vereinbarungen beli...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Vermögenserhalt durch F... / Literaturtipps

mehr