Fachbeiträge & Kommentare zu Vorweggenommene Erbfolge

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Abzugsbeschränkung

Rz. 31 Es gilt der Grundsatz, dass Schulden und Lasten (z.B. Vorbehaltsnießbrauch oder Rentenzahlungsverpflichtungen), die ganz oder teilweise mit befreiten Vermögensgegenständen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, nicht bzw. nur mit dem Betrag abzugsfähig sind, der dem steuerpflichtigen Teil entspricht, § 10 Abs. 6 ErbStG (siehe § 8 Rdn 117 ff.>). Ein in der Praxis häu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 187 Während für Erwerbe von Todes wegen die Abzugsfähigkeit der Kosten, die dem Erwerber im Zusammenhang mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, in § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG gesetzlich geregelt ist (siehe § 3 Rdn 137 ff.>), fehlt für Schenkungen eine entsprechende Regelung. Aufschluss dazu gibt der " Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.3....mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Allgemeines

Rz. 154 In Fällen, in denen sich bei Zugewinnehen ein Großteil des Vermögens bei einem Ehegatten (der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Eheleute am Vermögens, § 1363 Abs. 2 BGB) befindet, kommt zur Vermeidung bzw. Reduzierung der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer (z.B. auch zur gleichmäßigen Verteilung des Vermögens im Lichte d...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 196 Auch bei der mittelbaren Schenkung gilt bei einer Kostentragung durch den Schenker, dass zwar eine zusätzliche Bereicherung vorliegt, diese jedoch durch die Entreicherung in gleicher Höhe als Folgekosten der Schenkung neutralisiert wird. Bei der anteiligen mittelbaren Schenkung sind die Kosten in das entsprechende Verhältnis zu setzen. Rz. 197 Gleiches gilt bei einer ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 200 Trägt der Beschenkte die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung, sind die entsprechenden Kosten stets, d.h. unabhängig davon, ob es sich um eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage von (teilweise) steuerbefreitem Vermögen handelt, in vollem Umfang vom Steuerwert der Zuwendung abzugsfähig. Eine Abzug...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / f) Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 86 Bei einer entgeltlichen Grundstücksübertragung bzw. -veräußerung kommt es – anders als insbesondere bei einer Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs – zu einem Wechsel der Zurechnung der Vermietungseinkünfte. Durch die Verlagerung von Mieteinkünften auf die jüngere Generation lassen sich in der Gesamtschau teils zusätzliche Progressionsvorteile erzielen,[62] mithin ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Erfüllung des Zugewinnausgleichanspruchs und Einkommensteuer

Rz. 153 Die Hingabe eines Gegenstandes zur (teilweisen) Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs an Erfüllungs statt (§ 364 Abs. 1 BGB) stellt ertragsteuerlich einen Anschaffungs- bzw. Veräußerungsvorgang dar. Mithin kann die Übertragung eines Grundstücks als privates Veräußerungsgeschäft i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG eine Einkommensbesteuerung auslösen (siehe § 12 Rdn...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Gütergemeinschaft

Rz. 156 Vereinbaren Ehegatten (bzw. Lebenspartner, § 7 LPartG) den Güterstand der Gütergemeinschaft i.S.d. § 1415 BGB, ist in der Bereicherung des weniger vermögenden Ehegatten wegen ihrer subjektiven Unentgeltlich kein schenkungsteuerpflichtiger Erwerb zu sehen.[114] Bei Zuwendungen von Todes wegen oder unter Lebenden an nur einen Ehegatten besteht nach Ansicht der Finanzve...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Selbstnutzung durch den Erwerber beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 20 Nutzt der Erwerber bzw. mit dem Nießbrauch belastete Eigentümer die Immobilie selbst, ist zu differenzieren:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Abzugsfähigkeit der Kosten im Zusammenhang mit der Schenkung

Rz. 168 Bedeutung hat die mittelbare Grundstücksschenkung auch bei der steuerlichen Behandlung von Kosten im Zusammenhang mit der Schenkung (siehe Rdn 195 ff.>). Obwohl beim Schenkenden (nur) Geld abfließt, sind vom Beschenkten getragene Erwerbsnebenkosten (insbesondere Notar- und Grundbuchkosten) und die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung auch bei der mi...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Zeitpunkt der Steuerentstehung

Rz. 169 Bei einer Schenkung entsteht die Steuer gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Bei Grundstücksschenkungen mithin regelmäßig mit Auflassung i.S.d. § 925 BGB und Eintragungsbewilligung i.S.d. § 19 GBO (siehe § 9 Rdn 18>). Dies gilt auch für mittelbare Grundstücksschenkungen.[127] Rz. 170 Bei der Schenkung von Geld zur ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 6 Bei Grundstücksübertragungen unter einer Auflage sind von dem steuerlichen Wert des Grundvermögens (siehe § 8 Rdn 17 ff.>) die vom Erwerber übernommenen Nutzungsauflagen (z.B. Nießbrauch), Duldungsauflagen (z.B. Wohnungsrecht) sowie Leistungsauflagen (z.B. Renten) erwerbsmindernd abzuziehen. In der Regel führen solche Auflagen zu einer erheblichen Reduzierung der Bemes...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Deckelung des Jahreswerts

Rz. 16 Bei der Ermittlung des Jahreswerts von Nutzungs- und Duldungsauflagen ist die Höhe des ansetzbaren Jahreswerts, mithin der schenkungsteuerliche Abzugsbetrag, begrenzt. Nach § 16 BewG kann der Jahreswert der Nutzungen höchstens den Wert betragen, der sich ergibt, wenn der für das genutzte Wirtschaftsgut nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes anzusetzende Wert – o...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Finanzierungszinsen beim Vorbehaltsnießbrauch

Rz. 98 Finanzierungszinsen für Darlehen zur Anschaffung oder Herstellung einer mit dem Nießbrauch belasteten Immobilie kann der Vorbehaltsnießbraucher weiterhin im Rahmen seiner Einkünfte absetzen, wenn die Verbindlichkeiten (daher sinnvollerweise) nicht vom Erwerber bzw. neuen Eigentümer übernommen wurden.[70] Tilgungsleistungen sollten dem Vorbehaltsnießbraucher im Rahmen ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung

Rz. 199 Die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung und der Erklärung zur gesonderten Feststellung nach § 157 i.V.m. § 151 BewG sind in vollem Umfang abzugsfähig. Sie unterliegen nicht der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG.[150] a) Kostentragung durch den Beschenkten Rz. 200 Trägt der Beschenkte die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung, sind die ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / V. Berücksichtigung von Nutzungsrechten auf der Bewertungsebene

Rz. 32 Zur Vermeidung einer doppelten Berücksichtigung bestimmt § 10 Abs. 6 S. 6 ErbStG, dass Nutzungsrechte, die sich als Grundstücksbelastungen bei der Ermittlung des gemeinen Werts des Grundbesitzes ausgewirkt haben, bei der Erbschaftsteuer nicht in Abzug zu bringen sind. Dies spielt insbesondere bei der Beibringung eines Verkehrswertgutachtens zum Nachweis eines niedrige...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Einkommensteuerliche Zurechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 94 Nutzt der Übergeber das Grundstück durch Vermietung und Verpachtung als (Vorbehalts-)Nießbraucher (weiter), ist er gem. §§ 566, 567 BGB oder §§ 1030, 1059 BGB selbst Vermieter und Verpächter. Damit verwirklicht der Nießbraucher den Tatbestand der Vermietung und Verpachtung i.S.d. § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG, wenn diese nicht betrieblich veranlasst ist und er die dazu ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Änderung des Güterstands als Gestaltungsalternative

Rz. 163 Als Alternative zur Erstschenkung kommt stets als Rechtsgrundlage zu einer Schenkung ein etwaiger Zugewinnausgleich bzw. eine sog. Güterstandsschaukel (siehe Rdn 154 ff.>) in Betracht. Zum einen stellt sich dann die Frage nach einem Gestaltungsmissbrauch i.S.d. § 42 AO nicht, zum anderen bleiben die Freibeträge zwischen den Ehegatten unberührt. Hinweis Allerdings darf...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 6. "Steuerklauseln"

Rz. 124 In unsicheren Fällen – z.B. bei Fragen der steuerlichen Bewertung von Immobilienvermögen (siehe § 8 Rdn 17 ff.>), der Gewährung der Steuerbefreiung der lebzeitigen Übertragung des Familienheims an Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.>) oder auch, um einem steuerschädlichen Verstoß gegen eine Behaltensfrist bei der Übertragung von Betriebsverm...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 157 In der Praxis findet sich die Kettenschenkung in erster Linie im Rahmen schenkung- und erbschaftsteuerlicher Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge als Mittel zur Korrektur ungleichgewichtiger Vermögensverteilung unter Ehegatten. Es werden Vermögensgenstände von einem Ehegatten an den anderen vorübertragen, um diese anschließend (auch) durch Letzteren auf eine...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Gutachterkosten bei Grundbesitz

Rz. 203 Die Kosten eines Gutachtens (z.B. zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts von Grundvermögen gem. § 198 BewG; siehe § 8 Rdn 97 ff.>) sind im vollen Umfang abzugsfähig, wenn sie im Rahmen der Verpflichtung zur Abgabe der Schenkungsteuererklärung bzw. Feststellungserklärung angefallen sind. Sie unterliegen nicht der Kürzung nach § 10 Abs. 6 ErbStG. Rz. 204 Gleiches...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 43 Neben dem Interesse des Übergebers, sich für den Alters- und Pflegefall durch eine Verpflichtung zur häuslichen Pflege durch den Übernehmer abzusichern, ist Motiv der Vereinbarung einer entsprechenden Verpflichtung im Rahmen der lebzeitigen Immobilienübergabe regelmäßig, den entgeltlichen Teil der Zuwendung zu erhöhen. Auf diese Weise können Pflichtteilsergänzungsansp...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Einkommensteuer

Rz. 46 Regelmäßig findet sich in den Mustern zur Wart- und Pflegevereinbarung die Zuteilung von an den Pflegebedürftigen ausgezahltem Pflegegeld i.S.d. § 37 Abs. 1 SGB XI an den Übernehmer.[32] Grundsätzlich handelt es sich dabei um einkommensteuerpflichtige Einkünfte, für die allerdings gem. § 3 Nr. 36 EStG eine Steuerbefreiung gilt.mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VI. Vorbehaltsnießbrauch bei Ehegatten

Rz. 101 Im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen unter Nießbrauchsvorbehalt kann es bei der Beteiligung von Ehegatten zu zwei steuerschädlichen Konstellationen kommen: Rz. 102 Wird eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende fremdvermietete Immobilie unter Nießbrauchsvorbehalt zugunsten des Veräußerers und seines Ehegatten als Gesamtberechtigte i.S.d. ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 10. Besteuerung des Nutzungsvorteils

Rz. 132 Der Erwerber ist gem. § 29 Abs. 2 ErbStG für den Zeitraum, für den ihm die Nutzungen (z.B. Mieterträge) des zugewendeten Vermögens zugestanden haben, wie ein Nießbraucher zu behandeln. Hintergrund ist, dass dem herausgabepflichtigen Erwerber die Vorteile des Geschenks verbleiben können und entsprechend zur Schenkungsteuer herangezogen werden sollen. Diese Regelung gr...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 3 Bei einer gemischten Schenkung oder Schenkung unter einer Auflage gilt entsprechend § 10 Abs. 1 S. 1 und 2 ErbStG als steuerpflichtiger Erwerb die Bereicherung des Beschenkten, soweit keine Steuerbefreiung greift (siehe § 6 Rdn 1 ff.>). Die Bereicherung wird ermittelt, indem von dem nach § 12 ErbStG zu ermittelnden Steuerwert (siehe § 8 Rdn 11 ff.>) der Leistung des Sc...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / d) Abstandszahlungen an den Veräußerer

Rz. 65 Abstandszahlungen des Erwerbers an den Veräußerer führen ertragsteuerlich zu entgeltlichen Vorgängen. Unbeachtlich ist, ob der Erwerber diese aus dem übernommenen Vermögen oder dem eigenen Vermögen leistet. Die Abstandszahlung kann auch in Form einer sonstigen geldwerten Leistung (z.B. Herstellung eines Gebäudes) vereinbart werden.[42] Die Ausgleichszahlung kann auch ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Werbungskosten und Absetzung für Abnutzung (AfA)

Rz. 95 Aufwendungen, die der Vorbehaltsnießbraucher nach den Bestimmungen des BGB zu tragen hat, und solche, die er im Rahmen der Nießbrauchsbestellung aufgrund einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarung übernommen und tatsächlich getragen hat,[68] kann er bei vermieteten Grundstücken grundsätzlich nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG als Werbungskosten bei den Einkünften...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / c) Umwidmung übernommener Verbindlichkeiten

Rz. 82 Übernimmt der Erwerber Verbindlichkeiten, die beim Überlassenden einkommensteuerlich nicht in Abzug gebracht werden konnten (z.B. Konsumenten-Darlehen), können diese in einkommensteuerrelevante Schulden umgewandelt werden, wenn und soweit der Übernehmer das betreffende Wirtschaftsgut dann zur Erzielung steuerpflichtiger Einkünfte, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 191 Trägt der Beschenkte diese Kosten, sind sie bei einer Vollschenkung in vollem Umfang vom Steuerwert der Zuwendung abziehbar. Dies gilt auch, wenn zum Erwerb Vermögensgegenstände gehören, für die eine Steuerbefreiung nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG zur Anwendung kommt.[144]mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / IV. Rückwirkende Vereinbarungen

Rz. 148 Anders als bei der Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch die erbrechtliche Abwicklung gem. § 5 Abs. 1 S. 4 ErbStG (siehe § 3 Rdn 82>) besteht beim lebzeitigen Güterstandswechsel kein Rückwirkungsverbot. Vereinbaren die in Gütertrennung lebenden Eheleute den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft rückwirkend ab Beginn der Ehe, findet nach Auffassung der ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Zurechnung der Einkünfte

Rz. 181 Der wesentliche ertragsteuerliche Effekt einer vollentgeltlichen Übertragung gegenüber dem Vorbehaltsnießbrauch ist der Wechsel der Zurechnung der Vermietungseinkünfte. Durch die Verlagerung von Mieteinkünften auf die jüngere Generation können sich in der Gesamtschau zusätzliche Progressionsvorteile erzielen,[142] mithin ein "Familiensplitting" gestalten lassen. Hinw...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 9. Abwendung der Herausgabe

Rz. 131 Zu einer (teilweisen) "Steuerstornierung" kommt es auch, soweit die Herausgabe bei Verarmung des Schenkers gem. § 528 Abs. 1 S. 2 BGB durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abgewendet wird, da die Schenkung dann – in Höhe der Abwendungsleistung – keine freigebige Zuwendung mehr darstellt. Zahlungen des Beschenkten gem. § 2329 Abs. 2 BGB zur Abwendu...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / II. Verfügungsvollmacht

Rz. 139 Wenn dem Schenkenden (kumulativ zu Nießbrauch und/oder Rückübertagungsrechten) eine (unwiderrufliche) Verfügungsvollmacht des Zuwendungsempfängers erteilt wird, hindert dies das Entstehen der Schenkungsteuer gem. § 9 Abs. 1 ErbStG nicht, da die Besteuerung nicht voraussetzt, dass die vom Erwerber erlangte Rechtsposition von sicherem Bestand ist.[95] Allerdings ist im...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Allgemeines

Rz. 78 Liegt im Rahmen der lebzeitigen Übertragung von Immobilienvermögen auf die nächste Generation ein entgeltlicher oder auch nur ein teilentgeltlicher Vorgang vor, hat dies regelmäßig weit reichende einkommensteuerliche Konsequenzen:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Anerkennung durch das Finanzamt

Rz. 185 Um eine einkommensteuerrechtliche Anerkennung durch das Finanzamt unter nahen Angehörigen i.S.d. § 15 AO zu erreichen, muss der zugrunde liegende Kaufvertrag zivilrechtlich wirksam geschlossen sein und die Gestaltung und Durchführung des Vereinbarten müssen dem zwischen Fremden Üblichen entsprechen. Hinweis Die Finanzverwaltung könnte bei Vereinbarung eines Verkäuferd...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Zugewinnehen

Rz. 141 Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft ändert nichts an den Eigentumsverhältnissen der Eheleute/Lebenspartner am Vermögen, § 1363 Abs. 2 BGB. Wird der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft in anderer Weise als durch den Tod eines Ehegatten beendet, gehört die Ausgleichsforderung i.S.d. § 1378 BGB nicht zum schenkungsteuerpflichtigen Erwerb, § 5 Abs. 2 i.V....mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Überblick

Rz. 58 Im Rahmen der lebzeitigen Überlassung von Immobilienvermögen kommen folgende Vorbehalte bzw. Gegenleistungen des Erwerbs als Entgeltlichkeit im einkommensteuerlichen Sinne in Betracht:mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 194 Trägt der Schenker die allgemeinen Erwerbsnebenkosten, sind diese wie bei der Vollschenkung (siehe Rdn 192>) zu beurteilen. Es handelt sich demnach um eine zusätzliche Schenkung, die die Bereicherung des Beschenkten erhöht, allerdings sind die Kosten wiederum in vollem Umfang abzugsfähig. Dies gilt auch bei gemischten Schenkungen und Schenkungen unter Leistungs-, Nut...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 180 Die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Effekte einer unentgeltlichen Übertragung mit Gegenrechten bzw. Auflagen (siehe § 1 Rdn 2>) greifen bei einer entgeltlichen Übergabe freilich nicht. Hinweis Im Regelfall wird als Verkaufsgegenstand nicht ein von der übertragenden Generation selbstgenutztes, sondern in erster Linie fremdvermietetes Grundeigentum in Betracht komm...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / III. Vertragliche Modifikation des Zugewinnausgleichsanspruchs

Rz. 146 Grundsätzlich gilt die Steuerbefreiung der Zugewinnausgleichsforderung i.S.d. § 5 Abs. 2 ErbStG auch für eine durch (wirksamen) Ehevertrag gem. § 1408 BGB oder (wirksame) Scheidungsfolgenvereinbarung gem. § 1378 Abs. 3 S. 2 BGB modifizierte Ausgleichsforderung.[99] Eine einem Ehegatten durch eine solche Vereinbarung verschaffte überhöhte Ausgleichsforderung stellt na...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / a) Kostentragung durch den Beschenkten

Rz. 195 Die vom Beschenkten getragenen Folgekosten einer Schenkung sind auch bei einer mittelbaren Schenkung (siehe Rdn 164 ff.>) in vollem Umfang (unabhängig von einer Steuerfreiheit nach §§ 13, 13a oder 13d ErbStG) vom Steuerwert der Zuwendung abzuziehen. Dies gilt aber dann nicht, wenn dem mittelbar Beschenkten nur ein (nicht unwesentlicher) Teil des Kaufpreises zugewende...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / e) "Spekulationssteuer" bei Grundstücksveräußerungen

Rz. 84 § 23 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG sieht vor, dass Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Grundstücken unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommensbesteuerung unterliegen, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach ihrer Anschaffung veräußert werden (siehe § 12 Rdn 2 ff.>). Rz. 85 Eine Besteuerung nach § 23 EStG greift grundsätzlich auch bei teilentgeltlichen Grundst...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / I. Allgemeines

Rz. 164 Nach dem BFH bestimmt sich der Gegenstand einer unentgeltlichen Zuwendung ausschließlich nach dem Zivilrecht, wobei der Wille der Parteien für dessen Bestimmung maßgeblich ist.[123] Die Finanzverwaltung konkretisiert diesen Grundsatz dahingehend, dass die Schenkung von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes als Schenkung von Grundbesitz ...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 192 Die Kostentragung durch den Schenker stellt eine zusätzliche Schenkung dar und führt damit zu einer Erhöhung der Bereicherung des Beschenkten. Allerdings stellt die Finanzverwaltung dieser zusätzlichen Bereicherung eine Entreicherung durch die Folgekosten der Schenkung gegenüber. Das gilt nicht nur, wenn der Schenker dem Beschenkten einen Geldbetrag in Höhe der Erwer...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Voraussetzungen

Rz. 155 Die Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft und dessen anschließende Neuvereinbarung müssen rechtlich eindeutig und in notarieller Form i.S.d. § 1410 BGB vereinbart werden. Eine bloße (etwa privatschriftliche) Zwischenabrechnung reicht für eine Anwendung des § 5 Abs. 2 ErbStG nicht aus.[110] Das auf Grundlage einer solchen Vereinbarung dann Geleistete ste...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 2. Vervielfältiger

Rz. 8 In der Regel werden Vorbehaltsnießbrauch bzw. -wohnrecht und Rentenzahlungen auf Lebenszeit des Veräußerers vereinbart. Gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 BewG leiten sich dabei die Vervielfältiger aus der Sterbetafel des Statistischen Bundesamts ab und gelten für das ab dem 1.1. des auf die Veröffentlichung der Sterbetafel folgenden Kalenderjahres. Das Bundesministerium für Finan...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / b) Kostentragung durch den Schenker

Rz. 201 Trägt der Schenker die Kosten für die Erstellung der Schenkungsteuererklärung, handelt es sich stets, d.h. unabhängig davon, ob eine gemischte Schenkung oder eine Schenkung unter Leistungs-, Nutzungs- oder Duldungsauflage von (teilweise) steuerbefreitem Vermögen vorliegt, um eine zusätzliche Schenkung, die die Bereicherung des Beschenkten entsprechend erhöht. Die Kos...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / 1. Sachliche Steuerbefreiungen

Rz. 166 Die mittelbare Grundstücksschenkung spielt weiterhin in Bezug auf die Steuerbefreiung der lebzeitigen Zuwendung des (Mit-)Eigentums des Familienheims unter Ehegatten gem. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG (siehe § 6 Rdn 4 ff.>) eine Rolle. Wird dem Ehegatten Geld zum Kauf eines Familienheims zugewendet, greift – sofern die Voraussetzungen der mittelbaren Grundstücksschenkung...mehr

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§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VII. Entgeltlicher Vorgang bei Bestellung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 104 Ein Vorbehaltsnießbrauch stellt nach Ansicht der Finanzverwaltung kein Entgelt für die Grundstücksübertragung dar – unabhängig davon, ob das Grundstück entgeltlich oder unentgeltlich übertragen wird.[73] Mithin löst ein Vorbehaltsnießbrauch keinen einkommensteuerpflichtigen Veräußerungsvorgang aus. Rz. 105 Bestehen (objektbezogene) Verbindlichkeiten, werden diese rege...mehr