Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sozial- und Verbraucherschutz.

Rn 20 Die dem BGB zu Grunde liegende Privatautonomie (s.o. Rn 18) kann nicht schrankenlos gewährt werden. Wo die Erwartung des BGB versagt, dass privatrechtliche Selbstbestimmung zu einem Ausgleich entgegengesetzter Interessen führen werde, dort muss auf normativem Wege der Schutz des Schwächeren abgesichert werden. Angesichts des im GG verankerten Sozialstaatsprinzips (Art ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Durchsetzung der Auskunftspflicht

Rz. 33 Die Elterngeldstelle kann dem Arbeitgeber gegenüber durch VA regeln, dass und mit welchen erforderlichen Angaben, er die Auskünfte nach Abs. 1 zu erteilen oder Daten nach Abs. 2 zu übermitteln hat. Es ist zulässig und sachgerecht, das Auskunftsersuchen mit einer angemessenen Frist zur Vorlage der Bescheinigung zu verbinden. Der Erlass eines VA wird insbesondere in Bet...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Grenzen der Auskunfts- und Bescheinigungspflicht

Rz. 19 Die Auskunfts- und Bescheinigungspflicht nach Abs. 1 der Vorschrift ist in 2-facher Weise begrenzt. Sie besteht erstens nur, "soweit erforderlich". Die zuständige Elterngeldstellemuss die Daten zur Bestimmung von Grund und/oder Höhe eines Anspruchs benötigen. Die Angaben müssen zur Berechnung des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit oder zur Bestimmung der Arbeitszeit ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Factoring

Rz. 18 Bei dem Kauf/Verkauf von Forderungen ist zwischen unechtem und echtem Factoring zu unterscheiden. Beim Factoring handelt es sich um den Ankauf von Forderungen durch einen spezialisierten Unternehmer (Factor, meist eine Bank oder ein sog. Factoring-Institut) von einem die Forderung besitzenden Unternehmer (sog. Anschlusskunde) gegen einen unter dem Nominalwert der Ford...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Insolvenzantragspflicht des... / 2 Zahlungsunfähigkeit

Eine GmbH (GmbH & Co. KG) ist zahlungsunfähig, wenn sie fällige Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Davon geht das Gesetz aus wenn die Gesellschaft ihre Zahlungen eingestellt hat (§ 17 II 2 InsO). Ansonsten ist fraglich, welcher Grad der Zahlungsunfähigkeit zu fordern ist und wie lange dieser Zustand andauern muss, damit der Insolvenzgrund angenommen werden kan...mehr

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Jung, SGB VII § 210 Zuständige Verwaltungsbehörde

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz – UVMG) v. 31.10.2008 (BGBl. I S. 2130) wurden mit Wirkung zum 5.11.2008 Abs. 1 und 2 aufgehoben und die Absatzbezeichnung d...mehr

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Jung, SGB VII § 209 Bußgeld... / 2.4 Ordnungswidrigkeitenverfahren

Rz. 21 Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt gemäß § 47 Abs. 1 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen. Letzteres kommt in Betracht bei geringer Schuld des ordnungswidrig Handelnden oder wenn er einen eigenen Schaden infolge des Verstoßes erlitten hat oder wenn es sich um einen erstmal...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.3.1 Erkenntnisverfahren

Rz. 33 Das Arbeitsgericht entscheidet über den – hinreichend bestimmten – Antrag des Betriebsrats oder der im Betrieb vertretenen Gewerkschaft im Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG, §§ 80 ff. ArbGG. Die Verfolgung der Ansprüche aus § 23 Satz 3 BetrVG kann nach bisher h. M. nicht im Wege der Einstweiligen Verfügung erfolgen. Die Vollstreckung setze eine rechtskrä...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 4.6 § 17 Abs. 2 AGG

Rz. 43 Einen dem § 23 Abs. 3 BetrVG sehr ähnlichen Rechtsbehelf enthält § 17 Abs. 2 AGG. Nach dieser Norm können der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft bei einem groben Verstoß des Arbeitgebers gegen arbeitsrechtliche Vorschriften des AGG die in § 23 Abs. 3 Satz 1 BetrVG genannten Rechte gerichtlich geltend machen. Der Verweis auf die Voraussetzungen de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckung aufgrund völkerrechtlicher Verträge (Nr 2).

Rn 15 Die Vollstreckung der an den Beklagten zu zahlenden Kosten muss aufgrund völkerrechtlicher Verträge, die dem Beklagten ausreichend Schutz gewähren, erfolgen. Notwendig ist ein Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung im anderen Staat (vgl die Nachweise bei MüKoZPO/Schulz § 110 Rz 21 f; für die Schweiz BGH ZIP 22, 2463 Rz 13). Erforderlich ist, dass ausdrücklich ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung von Ehescheidung und Folgesachen.

Rn 8 Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen richtet sich gem § 120 I nach den Vorschriften der ZPO; die Endentscheidungen sind gem § 120 II 1 mit Wirksamkeit vollstreckbar. IÜ erfolgt die Vollstreckung von fG-Folgesachen nach §§ 86 ff.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung und Vollziehung.

Rn 2 Seinem Wortlaut nach umfasst I 1 nur die Vollstreckung einer EA. Ein Unterschied zur Aussetzung der Vollziehung iSv § 64 III 2. Var u § 620e ZPO aF ist damit nicht bezweckt (BTDrs 16/6308, 202). Da in fG-Familiensachen die rechtlichen Wirkungen allerdings mitunter schon ex lege m dem Wirksamwerden der Entscheidung (§ 40 I) eintreten, ohne dass es einer gesonderten Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckung aus der ausländischen öffentlichen Urkunde.

Rn 6 Mit der Neufassung der EuGVO ist das Erfordernis einer Vollstreckbarerklärung im ersuchten Mitgliedstaat aufgegeben worden. Die ausländische öffentliche Urkunde ist Vollstreckungstitel. Auf die Vollstreckung hieraus sind gemäß Abs 1 UnterAbs 2 die Art 39–44, 46–55 sinngemäß anwendbar. Der Vollstreckungsgläubiger hat der Vollstreckungsbehörde neben einer nach dem Maßstab...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 248 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, durch den ein Mann auf Zahlung von Unterhalt für ein Kind oder dessen Mutter in Anspruch genommen wird, ist, wenn die Vaterschaft des Mannes nach § 1592 Nr. 1 und 2 oder § 1593 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht besteht, nur zulässig, wenn ein Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft nach § 1600d des Bür...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 242 FamFG – Einstweilige Einstellung der Vollstreckung.

Gesetzestext Ist ein Abänderungsantrag auf Herabsetzung anhängig oder hierfür ein Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe eingereicht, gilt § 769 der Zivilprozessordnung entsprechend. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. A. Allgemeines. Rn 1 Enthält eine Entscheidung des Familiengerichts eine Verpflichtung zur Leistung von Unterhalt, soll in der Endentscheidung nicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 55 FamFG – Aussetzung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) In den Fällen des § 54 kann das Gericht, im Fall des § 57 das Rechtsmittelgericht, die Vollstreckung einer einstweiligen Anordnung aussetzen oder beschränken. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (2) Wenn ein hierauf gerichteter Antrag gestellt wird, ist über diesen vorab zu entscheiden. A. Normzweck. Rn 1 Die Vorschrift regelt die Aussetzung oder Beschränkung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 758a ZPO – Richterliche Durchsuchungsanordnung; Vollstreckung zur Unzeit.

Gesetzestext (1) Die Wohnung des Schuldners darf ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht durchsucht werden, in dessen Bezirk die Durchsuchung erfolgen soll. Dies gilt nicht, wenn die Einholung der Anordnung den Erfolg der Durchsuchung gefährden würde. (2) Auf die Vollstreckung eines Titels auf Räumung oder Herausgabe von Räumen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 720 ZPO – Hinterlegung bei Abwendung der Vollstreckung.

Gesetzestext Darf der Schuldner nach § 711 Satz 1, § 712 Abs. 1 Satz 1 die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abwenden, so ist gepfändetes Geld oder der Erlös gepfändeter Gegenstände zu hinterlegen. A. Ratio und Anwendungsbereich. Rn 1 Die Regelung konkretisiert die Rechtsfolgen, die der Ausspruch der Abwendungsbefugnis im Urt für den Schuldner nach den ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 753 ZPO – Vollstreckung durch Gerichtsvollzieher; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) (1) Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten zugewiesen ist, durch Gerichtsvollzieher durchgeführt, die sie im Auftrag des Gläubigers zu bewirken haben. (2) 1Der Gläubiger kann wegen Erteilung des Auftrags zur Zwangsvollstreckung die Mitwirkung der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen. 2Der von der Geschäftsstelle beauftragte Gerichtsvollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 96a FamFG – Vollstreckung in Abstammungssachen.

Gesetzestext (1) Die Vollstreckung eines durch rechtskräftigen Beschluss oder gerichtlichen Vergleich titulierten Anspruchs nach § 1598a des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf Duldung einer nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft durchgeführten Probeentnahme, insbesondere die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe, ist ausgeschlossen, wenn die Art der Probeentnahme der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 93 FamFG – Einstellung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Das Gericht kann durch Beschluss die Vollstreckung einstweilen einstellen oder beschränken und Vollstreckungsmaßregeln aufheben, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, ZPO § 866 ZPO – Arten der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsverwaltung. (2) Der Gläubiger kann verlangen, dass eine dieser Maßregeln allein oder neben den übrigen ausgeführt werde. (3) 1Eine Sicherungshypothek (Absatz 1) darf nur für einen Betrag von mehr als 750 Euro ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 120 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Die Vollstreckung in Ehesachen und Familienstreitsachen erfolgt entsprechend den Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Zwangsvollstreckung. (2) Endentscheidungen sind mit Wirksamwerden vollstreckbar. Macht der Verpflichtete glaubhaft, dass die Vollstreckung ihm einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf seinen Antrag die Vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung.

Rn 8 Der Vergleich ist Vollstreckungstitel (§ 86 I Nr 3), u zwar – anders als bei § 156 II – auch ohne die gerichtliche Bestätigung (BGH Beschl v 10.7.19 – XII ZB 507/18, FuR 19, 670 = FamRZ 19, 1616; BTDrs 18/9946, 16). Er muss vor der Vollstreckung grds zugestellt werden (Kobl Beschl v 21.5.19 – 13 WF 399/19, FamRZ 19, 1947).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 53 FamFG – Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Eine einstweilige Anordnung bedarf der Vollstreckungsklausel nur, wenn die Vollstreckung für oder gegen einen anderen als den in dem Beschluss bezeichneten Beteiligten erfolgen soll. (2) Das Gericht kann in Gewaltschutzsachen sowie in sonstigen Fällen, in denen hierfür ein besonderes Bedürfnis besteht, anordnen, dass die Vollstreckung der einstweiligen Anordn...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, FamFG § 216 FamFG – Wirksamkeit; Vollstreckung vor Zustellung.

Gesetzestext (1) 1Die Endentscheidung in Gewaltschutzsachen wird mit Rechtskraft wirksam. 2Das Gericht soll die sofortige Wirksamkeit anordnen. (2) 1Mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit kann das Gericht auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Antragsgegner anordnen. 2In diesem Fall tritt die Wirksamkeit in dem Zeitpunkt ein, in dem die Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung und Rechtsbehelfe.

Rn 3 In das Gesamtgut kann bis zur Beendigung der Auseinandersetzung vollstreckt werden, §§ 1475 III, 1477 BGB. Danach richtet sich die Vollstreckung aus den Titeln gg das Vermögen des persönlich haftenden Ehegatten oder Lebenspartners. Der andere haftet nach § 1480 nunmehr auch persönlich als Gesamtschuldner, allerdings beschränkt auf die ihm aus dem Gesamtgut zugewiesenen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 45 Die Vollstreckung der Zwangsgeldanordnung steht im Belieben des Gläubigers. Es erfolgt keine Vollstreckung vAw nach dem JBeitrG (so aber München NJW 83, 947), sondern auf Gläubigerantrag hin nach den Bestimmungen über die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (RGZ 53, 181, 182 f; BGH NJW 83, 1859, 1860 mwN; Stuttg FamRZ 97, 1495; LG Gießen 9.3.23 – 3 O 493/21, Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Einschränkung oder Aussetzung der Vollstreckung (Abs 1).

Rn 1 Zum Begriff der Entscheidung vgl. Art 2. Unter die Vorschrift fallen kraft Verweises auch öffentliche Urkunden (Art 58 Abs 1 S 1) und Vergleiche (Art 59). Der Antrag auf Versagung der Vollstreckung führt nicht automatisch zur Beschränkung auf Sicherungsmaßnahmen. Erst auf besonderen Antrag des Schuldners kann das Gericht auf den Maßnahmenkatalog in Abs 1 lit a bis c zur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckung.

Rn 2 § 745 I trägt dem vollstreckungsrechtlich insoweit Rechnung, als ein Titel gg den überlebenden, das Gesamtgut allein verwaltenden Ehegatten oder Lebenspartner genügt, solange die fortgesetzte Gütergemeinschaft besteht. Das entspricht der Regelung des § 740 I (Schuschke/Walker/Schuschke § 745 Rz 2). Wird sie gem §§ 1490–1494, 1496 BGB beendet, verweist § 745 II für die V...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollstreckung in Personenhandelsgesellschaften.

Rn 12 Für die Personenhandelsgesellschaften gilt § 736 nicht. Diese Gesellschaften waren schon immer parteifähig (§§ 124 I, 161 II HGB – jetzt: §§ 105, 161 II HGB nF). Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen war daher zwingend ein Titel gegen die Gesellschaft erforderlich. Ein gg die Gesellschafter ergangener Titel berechtigt nicht zur Zwangsvollstreckung gegen die Pe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 9. Vollstreckung.

Rn 51 Der Festsetzungsbeschluss ist ein Vollstreckungstitel iSv § 86 I Nr 1 und wird gem § 95 I Nr 1 nach den Vorschriften der ZPO vollstreckt. Ist die Vergütung eines Nachlasspflegers gg den Erben festgesetzt worden, soll die Vollstreckung nur in den Nachlass und nicht in das sonstige Vermögen des Erben möglich sein (Celle FamRZ 17, 398; Prütting/Helms/Hammer § 168 Rz 43; a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Vollstreckung.

Rn 50 Die Zwangshaft wird aufgrund eines Gläubigerantrags nach den Vorschriften über die Haft, §§ 802g–802j, vollstreckt. Die gerichtlich vollstreckbare Ausfertigung der Haftanordnung ist der Haftbefehl des Prozessgerichts (§§ 888 I 3, 802g I; LG Kiel SchlHA 83, 75, 76; AG Berlin-Charlottenburg DGVZ 79, 28). Rn 51 Die Zwangshaft wird nach § 171 StVollzG vollzogen. Die Vollzie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Rn 28 Entsprechend den Regelungen des § 1025 werden Schiedsverfahren und ebenso Schiedssprüche danach eingeteilt, ob es sich um inländische oder ausländische Schiedsverfahren und Schiedssprüche handelt. Dabei zeigt die Norm, dass rein örtlich nach dem jeweiligen Ort des Schiedsverfahrens abzugrenzen ist. Jeder Schiedsspruch, der an einem Ort außerhalb Deutschlands ergeht (se...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkennung und Vollstreckung (lit b).

Rn 4 Lit b S 1 stellt klar, dass eine in einem Mitgliedstaat unter Inanspruchnahme der Zuständigkeit aus einem Übereinkommen iSv Abs 1 ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt wird. Maßgeblich ist dabei das Regime der Art 36 ff EuGVO, wenn das Abkommen selbst keine Regeln zu Anerkennung und Vollstreckung enthält; anderenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung nach der ZPO (Abs 4).

Rn 4 Für die Fälle der Herausgabe oder der Vorlage einer Sache sowie die Vornahme vertretbarer Handlungen eröffnet Abs 4 neben bzw anstelle der weiterhin bestehenden Möglichkeiten des Zwangsgeldes und der Zwangshaft den Weg für die Zwangsvollstreckung nach den §§ 883, 886, 887 ZPO. Die Vollstreckung nach der ZPO ergeht durch Beschluss (§ 891 ZPO) und setzt kein Verschulden v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckung vor Zustellung.

Rn 3 Gem II 1 kann das Gericht auf Antrag (s.a. § 214 II aE) oder vAw zur Wahrung eines effektiven Eilrechtsschutzes abw v § 87 II bzw § 120 I iVm § 750 I ZPO die Vollstreckung der EA vor der Titelzustellung an den Schuldner anordnen. Da jedoch Vollstreckungsvoraussetzung eine wirksame Entscheidung ist u die Wirksamkeit regelmäßig zumindest eine Bekanntgabe an den Betroffene...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zügige Vollstreckung von Geldforderungen (Abs 1).

Rn 5 Effektive Vollstreckung sieht die Norm für das gesamte Vollstreckungsverfahren durch den Gerichtsvollzieher vor. Diese Anordnung ist vornehmlich als Programmsatz (o Rn 1) zu verstehen, so dass aus ihr allein keine konkreten Rechtsfolgen abgeleitet werden können (BTDrs 16/10069, 24; S/W/K/T/Vuia § 802a, Rz 1). Vor allem ist sie ein Appell an den Gerichtsvollzieher, ohne ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Grundsätze der Vollstreckung und Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers.

Rn 4 Die neue Bestimmung statuiert in Abs 1 den Grundsatz der effektiven Vollstreckung, in ihrem Abs 2 legt sie die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers fest. Für den Vollstreckungsauftrag gilt gem § 753 III Formularzwang, soweit das BMJ entspr Formulare eingeführt hat. Am 1.10.15 ist die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung (GVFV) in Kraft getreten (BGBl I 2015, 1586), ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 59 Brüssel IIb-VO – Antrag auf Versagung der Vollstreckung.

Gesetzestext (1) Für das Verfahren zur Beantragung der Versagung der Vollstreckung ist, soweit es nicht durch diese Verordnung geregelt ist, das Recht des Vollstreckungsmitgliedstaats maßgebend. (2) Der Antragsteller legt der für die Vollstreckung zuständigen Behörde oder dem Gericht eine Ausfertigung der Entscheidung und gegebenenfalls soweit möglich die entsprechende Besch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Voraussetzungen der Einstellung der Vollstreckung (Abs 1 S 1).

Rn 2 Die Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe einer Person oder die Regelung des Umgangs kann einstweilen eingestellt werden, wenn einer der in Abs 1 S 1 genannten Fälle vorliegt. Rn 3 Für die Nr 1 ist erforderlich, dass ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach §§ 17–19 gestellt wurde. Dieser kommt in Betracht, wenn jemand ohne sein Verschulde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 28 Brüssel IIb-VO – Vollstreckung von Entscheidungen, mit denen die Rückgabe des Kindes angeordnet wird.

Gesetzestext (1) Eine für die Vollstreckung zuständige Behörde, bei der die Vollstreckung einer Entscheidung beantragt wird, mit der die Rückgabe eines Kindes in einen anderen Mitgliedstaat angeordnet wird, bearbeitet den Antrag mit gebotener Eile. (2) Wurde eine Entscheidung gemäß Absatz 1 nicht binnen sechs Wochen nach dem Tag der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Durchführung der Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 41 Die internationale Zuständigkeit richtet sich nach Art 24 Nr 5 Brüssel Ia-VO (Hambg ZVertriebsR 19, 132, Rz 37 ff); ausschließlich zuständig sind somit die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll. Sachlich ausschl (§ 802) zuständiges Vollstreckungsorgan ist das Prozessgericht erster Instanz (§ 887 I), auch w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckung vor Zustellung.

I. Hauptsacheverfahren. Rn 5 Nach § 216 II 1 kann das FamG mit der Anordnung der sofortigen Wirksamkeit auch die Zulässigkeit der Vollstreckung vor der Zustellung an den Ag anordnen. Darin liegt eine Ausn vom Grundsatz, dass die Vollstreckung nur beginnen darf, wenn der Beschluss bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird (§ 87 II); die bloße Kenntnis vom Inhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Vollstreckung in Wohnungen.

1. Formeller Tatbestand. Rn 18 Die richterliche Erlaubnis wird nur auf Antrag des Gläubigers erteilt. Der GV kann diesen weder im Namen noch im Auftrag des Gläubigers stellen (s Rn 3). Für die Bescheidung des Antrags ist der Richter am Amtsgericht zuständig. Es handelt sich nicht um eine Aufgabe des Vollstreckungsgerichts, die nach § 20 Nr 17 RPflG dem Rechtspfleger zu übertr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschränkung und Einstellung der Vollstreckung.

1. Allgemeines. Rn 3 II 2 ermöglicht auf Antrag des Schuldners die Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung. Anwendbar ist II 2 lediglich auf die Fälle des § 116 III 2, 3 (vor Rechtskraft der Endentscheidung) u nur in einem Hauptsacheverfahren; bei EA geht § 55 vor (§ 55 Rn 1; ThoPu/Seiler Rz 6). 2. Voraussetzungen. Rn 4 Voraussetzung ist die Glaubhaftmachung (§ 113 I 2 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren und Durchführung der Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 4 § 889 regelt die sachliche (nach § 802 ausschl) Zuständigkeit des AGs als Vollstreckungsgericht nach § 764, auch bei arbeitsgerichtlichen (§ 62 II 1 ArbGG) Titeln (Wieczorek/Schütze/Rensen Rz 9). Die Zuständigkeit des Prozessgerichts betrifft sowohl die Terminsbestimmung und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung als auch deren Vollstreckung. IRd f...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anordnungsverfahren und Vollstreckung.

1. Allgemeines. Rn 34 Der Schuldner ist gem Abs 1 S 1 mittels Zwangsgeld oder Zwangshaft zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung anzuhalten. Es handelt sich um reine Zwangsmittel bzw Beugemaßnahmen, aber keine Kriminalstrafen (unstr, vgl Zweibr FamRZ 98, 384; Hamm NJW-RR 88, 1087, 1088). Das Gericht setzt das Zwangsmittel für den Fall fest, dass die geschuldete Handlung bi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vollstreckung.

Rn 7 Die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung richtet sich nach § 728 I.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Privilegierte Vollstreckung wegen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Abs 2).

I. Rechtsgrund. 1. Systematik. Rn 37 Bei der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung kann das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers den pfändbaren Betrag unabhängig von den Beschränkungen des § 850c bestimmen. Dem Schuldner ist jedoch der eigene und der zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten notwe...mehr