Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 1088 [Autor/Stand] Mit der Einführung des § 370 Abs. 3 AO zum 1.1.1977 wurden zum ersten Mal besonders schwere Fälle unter eine erhöhte Strafandrohung gestellt. Dies entspricht den Strafschärfungsmöglichkeiten beim Betrug (§ 263 Abs. 3 StGB) und beim Subventionsbetrug (§ 264 Abs. 2 StGB). Der erhöhte Strafrahmen sieht ausschließlich Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Taterfolg

Rz. 1567 [Autor/Stand] Umstritten ist, ob eine Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren nur in Form der Steuervorteilserlangung oder auch als Steuerverkürzung begangen werden kann (zur Abgrenzung s. Rz. 371 ff.). Regelmäßig wird die Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren in Form der ungerechtfertigten Erlangung von Steuervorteilen i.S.d. § 370 Abs. 1 AO begangen. Da... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH v 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH v 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH v 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH v 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 1990, 201.... mehr

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AGS 06/2026, Terminsgebühr ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe befasst sich mit einigen verfahrens- und gebührenrechtlichen Problemen, die man durchaus auch anders sehen kann. 1. Kosten der Hauptsache Der vom LG Freiburg im Breisgau durch Beschl. v. 10.3.2025 im selbstständigen Beweisverfahren festgestellte Vergleich kann m.E. durchaus auch die Kosten der Parteien für die bereits zu diesem Zeitpunkt erte... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (d) Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Rz. 1129.4 [Autor/Stand] Durch das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017,[2] welches zum 1.7.2017 in Kraft trat, wurde die Richtlinie 2014/42/EU in innerstaatliches Recht umgesetzt und das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu gefasst. Es erfolgten zahlreiche Änderungen im materiellen Recht (§§ 73 ff. StGB) und pr... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.1 Allgemeines

Tz. 14 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Der in § 1 Abs 1 Nr 6, § 4 KStG (seit 1977) verwendete Begriff der "jur Pers d öff Rechts" ist weiter gefasst als der der KöR und umfasst neben diesen alle Gebilde, die aufgr öff Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet sind. Als öff-rechtlich sind solche jur Pers anzusehen, die diese Eigenschaft entweder nach Bundes- oder nach L... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Versagung der Steuerbefreiung bei Wissen bzw. Wissenmüssen der Beteiligung des Abnehmers an einem Umsatzsteuerbetrug

Rz. 1408 [Autor/Stand] Der Ursprung für die heutige Rspr. zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen ist sicher bereits in den zum Vorsteuerabzug ergangenen EuGH-Urteilen (s. Rz. 1402) zu sehen. Konkret mit der möglichen Einschränkung der Steuerbefreiung für Lieferungen ins EU-Ausland bei missbräuchlicher Erlangung der Befreiung hatte der EuGH s... mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.6.1 Allgemeines

Tz. 98 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zur Ausübung öff (= hoheitlicher) Gewalt gehören auch die sog Amtshilfe bzw Beistandsleistungen. Nach Art 35 Abs 1 GG "leisten sich alle Behörden des Bundes und der Länder gegenseitig Rechts- und Amtshilfe". In § 4 Abs 1 VwVfg ist die Amtshilfe als "ergänzende Hilfe einer Behörde gegenüber einer Anderen auf deren Ersuchen" definiert. Zu den ... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Beispiele für Tateinheit (§ 52 StGB)

Rz. 914 Beim Einfuhrschmuggel von Zigaretten führt die Verletzung der Gestellungspflicht (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) zu Tateinheit der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer, Zoll und Tabaksteuer.[1] Für den Solidaritätszuschlag nach § 1 SolZG besteht keine selbständige Erklärungspflicht, sondern sie ist als Annex auf der Grundlage der Hauptsteuererklärung (im konkreten Fall der L... mehr

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AGS 06/2026, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dominic Wolf und wiss. Mit. Maximilian Reinhardt, Zur Erstattungsfähigkeit der Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte mit Spezialkenntnissen, ZAP 2026, 177 Nach § 91 Abs. 2 S. 1 ZPO sind die Reisekosten eines Rechtsanwalts der obsiegenden Partei, der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassen ist und am Ort des Prozessgerichts auch nicht wohnt, nur insowei... mehr

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AGS 06/2026, Pauschgebühr i... / I. Sachverhalt

Der Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Amberg war Pflichtverteidiger des zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten: Er verbüßt die Strafe in der JVA Straubing. Der Rechtsanwalt war für den Verurteilten in einem Prüfungsverfahren über die Aussetzung des Strafrests der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung nach § 57a StGB bis zur Entscheidung des LG sowie im nachfol... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Lohnsteuerhinterziehung

Rz. 1302 [Autor/Stand] Für die Strafbarkeit wegen Lohnsteuerhinterziehung stellt sich die Frage, wer Arbeitgeber der eingesetzten Leiharbeitnehmer ist und insoweit gem. § 38 Abs. 1, § 41a EStG die jeweilige Lohnsteuer einzubehalten und abzuführen hat. Rz. 1302.1 [Autor/Stand] Die Lohnsteuerhaftung bei (legaler und illegaler) Arbeitnehmerüberlassung für (auch ausländische) Ver... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Passversagung und -entzug

Rz. 1175 [Autor/Stand] Der Pass ist zu versagen (§ 7 PassG) bzw. kann unter den Voraussetzungen des § 7 PassG entzogen werden (§ 8 PassG), wenn bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passbewerber bzw. -Inhaber sich einer Strafverfolgung oder -Vollstreckung (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 PassG) oder seinen steuerlichen Verpflichtungen entziehen oder den Vorschriften des Zoll-... mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8 Verfahrensfragen (§ 18h Abs. 6 UStG)

Rz. 30 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Gemäß § 18h Abs. 6 UStG gelten für das Verfahren, soweit es vom BZSt durchgeführt wird, die angeführten Vorschriften von AO und FGO. Die Regelung ist erforderlich, da § 18h UStG ausländische Umsatzsteuer und somit keine durch Bundesrecht geregelte Steuer betrifft und deshalb die AO und die FGO nicht unmittelbar anwendbar sind (§ 1 Abs. 1 S. 1... mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Tatausführung und verschuldete Auswirkungen (Steuerschaden)

Rz. 1029.1 [Autor/Stand] Bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der Steuerverkürzung seit jeher ein bestimmender Strafzumessungsfaktor.[2] Der BGH leitet die Bedeutung des Steuerschadens im Rahmen der Strafzumessung aus der gesetzgeberischen Wertung des § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO ab. Mit dieser Regelung habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass sich das Strafmaß i... mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl... mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Mitwirkungspflicht des Beteiligten, wobei untechnisch und in Abgrenzung zu §§ 93 Abs. 1 S. 3 und 93c AO nur der Steuerschuldner selber gemeint ist, ist die Kehrseite des Amtsermittlungsgrundsatzes der Finanzbehörde. Grundsätzlich ist aus der Mitwirkungspflicht auch ohne weiteres ein Mitwirkungsrecht abzuleiten, das z. B. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Steuersc... mehr

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Sauer, SGB III § 1 Ziele de... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 109 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Axer, Der verfassungsrechtliche Schutz der Sozialversicherung in Organisation und Finanzen, SGb 2022, 453. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Brussig/Kirsch/Schilling, Der Einsatz von Maßnahmen zu... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Vollstreckung ausländischer Urkunden nach der EuGVVO (Brüssel Ia-VO)

Rz. 114 Die grenzüberschreitende Vollstreckbarkeit ausländischer Vollstreckungstitel ist für die Mitgliedstaaten der EU (Dänemark ausgenommen[290]) in der EuGVVO geregelt. Die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ("Brüssel Ia") löste zum 10.1.2015 die frühere Ver... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus Urkunden deutscher Notare im Ausland

Rz. 97 Im Inland kann aus Urkunden deutscher Notare nach Maßgabe des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO vollstreckt werden (zur Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland vgl. Rdn 77). Das deutsche Recht stellt danach ausländische vollstreckbare Urkunden ausländischen Gerichtsentscheidungen nicht gleich. In vielen ausländischen Rechtsordnungen ist das anders. Rz. 98 N... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Vollstreckung aus ausländischen notariellen Urkunden im Inland

Rz. 77 § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO gilt ausweislich des Wortlauts nur für Urkunden deutscher Notare.[240] Urkunden ausländischer Notare können auch nicht gem. §§ 722, 723 ZPO für vollstreckbar erklärt werden.[241] Aus ihnen kann in Deutschland vielmehr nur dann vollstreckt werden, wenn einschlägige internationale Verträge das zulassen. Besonderes gilt, wenn es sich um ausländisch... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Ab dem 10.1.2015 errichtete Urkunden

Rz. 116 Für vollstreckbare notarielle Urkunden, die am oder nach dem Stichtag 10.1.2015 errichtet wurden, ist gem. Art. 66 Abs. 1 EuGVVO die geltende Fassung der EuGVVO anwendbar (zu vor dem Stichtag errichteten vollstreckbaren notariellen Urkunden siehe Rdn 118). Gemäß Art. 58 Abs. 1 S. 1 EuGVVO sind Urkunden, die im Ursprungsmitgliedstaat vollstreckbar sind, auch in den an... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Zwangsvollstreckung für und gegen Rechtsnachfolger (§§ 799, 800 ZPO)

Rz. 40 § 799 ZPO lässt die Zwangsvollstreckung durch den im Grundbuch eingetragenen Rechtsnachfolger des Gläubigers, dem eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels erteilt wurde, unter erleichterten Voraussetzungen zu. Er ist von dem Erfordernis, eine die Rechtsnachfolge nachweisende öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde zuzustellen, enthoben.[110] Rz. 41 Nach § 80... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Persönliche Unterwerfung insbesondere wegen der persönlichen Haftung aufgrund eines abstrakten Schuldversprechens oder abstrakten Schuldanerkenntnisses

Rz. 44 Wenn der Eigentümer des Grundstücks nicht nur dinglich, sondern auch persönlich mit seinem gesamten Vermögen haftet, verlangt der Gläubiger regelmäßig neben der dinglichen auch eine sog. persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung, um über einen Titel zu verfügen, der die einfachere und im Übrigen auch für den Schuldner i.d.R. weniger belastende Vollstreckung in das ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Inhalt

Rz. 31 Der Anwendungsbereich der vollstreckbaren Urkunde (§ 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) wurde mit der 2. Zwangsvollstreckungsnovelle vom 17.12.1997[77] erweitert und dem in den meisten europäischen Ländern des lateinischen Notariats herrschenden Standard angeglichen.[78] Der Vollstreckungsunterwerfung unterliegen alle Ansprüche, die einer vergleichsweisen Regelung zugänglich sind,... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsätze

Rz. 35 Bei natürlichen Personen sind zunächst der Vorname oder die Vornamen und der Familienname vollständige anzugeben. Bei mehreren Vornamen reicht die Angabe des Rufnamens oder des ersten Namens grundsätzlich aus; der Notar soll nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wie viele Vornamen er für eine sichere Identifizierung angibt.[91] Häufig wird in der Praxis bei mehrer... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / c) Insolvenzverfahren

Rz. 96 Wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Schuldners oder Gläubigers auf eine Partei kraft Amtes übergegangen ist und der vollstreckbar gestellte Anspruch zu den Aktiva oder Passiva des verwalteten Vermögens gehört, findet § 727 ZPO entsprechende Anwendung.[253] Dabei soll der Nachweis der Rechtsnachfolge des Insolvenzverwalters nicht durch den Eröffnungsbeschl... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Legalisation; Zwischenbeglaubigung

Rz. 85 Häufig bedürfen die Beurkundungsakte deutscher Notare zu ihrer Anerkennung im Ausland der Legalisation. Was man als Legalisation aufzufassen hat, ist terminologisch nicht immer ganz deutlich. Der deutsche Gesetzgeber definiert in § 13 Abs. 2 KonsG die Legalisation im engeren Sinn. Demnach bestätigt die Legalisation die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in we... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Abgabe durch den Schuldner

Rz. 18 Die Unterwerfungserklärung muss als einseitige Prozesshandlung vom Schuldner abgegeben werden. Darauf ist zu achten, wenn bei einem Kaufvertrag Angebot und Annahme in getrennten Urkunden erklärt werden. Enthält die Angebotserklärung des Verkäufers die Unterwerfungserklärung wegen der Kaufpreisschuld, so gibt der Käufer mit der schlichten Annahmeerklärung keine Prozess... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Vollstreckungsreife

Rz. 86 Eine vollstreckbare Ausfertigung darf nur bei Vollstreckungsreife erteilt werden. Ist die Vollstreckung aus der Urkunde ihrem Inhalt nach bedingt oder anders als kalendermäßig befristet, muss der Gläubiger den Eintritt der entsprechenden Umstände nach § 726 Abs. 1 ZPO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachweisen, wenn er nach dem Titelinhalt oder ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Stellungnahme

Rz. 10 Die zweite Ansicht kann mit ihrer strikten Trennung von Beurkundungsrecht und Zivilprozessrecht systematische Konsequenz für sich verbuchen und vermeidet überdies, dass irreführende Abschriften in den Rechtsverkehr geraten, die für eine Vollstreckung nicht tauglich sind und auf die sich der Gläubiger, der einen Vollstreckungstitel in Händen zu haben glaubt, vergeblich... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / IV. Vollstreckungsbedingungen und -beschränkungen

Rz. 52 Der Schuldner bestimmt den Inhalt des Vollstreckungstitels. Er kann die Zwangsvollstreckung zeitlich, örtlich und gegenständlich beschränken.[137] Möglich sind beispielsweise Beschränkungen hinsichtlich der Art der Vollstreckung oder bezogen auf bestimmte Vermögensgegenstände.[138] Aus dem durch den Schuldner festgelegten Inhalt des Titels ergibt sich auch, unter welc... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Ausfertigungsberechtigung Dritter

Rz. 25 Andere Personen als die in Abs. 1 Nr. 1 und 2 Genannten, deren Rechtsnachfolger sowie die nach Abs. 2 bestimmten Personen können grundsätzlich keine Ausfertigungen und Abschriften verlangen. Sonderfälle sind in den §§ 792, 896 ZPO geregelt. Der Gläubiger eines nach Abs. 1 Nr. 1 oder 2 Ausfertigungsberechtigten ist nach § 792 ZPO berechtigt, Ausfertigungen von Urkunden ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Allgemeines

Rz. 1 § 52 BeurkG regelt nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung, sondern verweist auf die einschlägigen außerhalb des BeurkG bestehenden Vorschriften. Die Verweisung ist konsequent, da die Schaffung eines Vollstreckungstitels eine aus dem staatlichen (Zwangs-) Gewaltmonopol abgeleitete Tätigkeit ist, so dass es sich bei der Erteilung v... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXII. Sanierungsgebiete

Rz. 49 Um städtebauliche Missstände durch Sanierungsmaßnahmen zu beheben, können die Gemeinden durch Satzung förmliche Sanierungsgebiete festlegen. Grundstücke, die in diesen förmlich festgelegten Sanierungsgebieten (§ 142 Abs. 1 BauGB) belegen sind, unterliegen Verfügungs- und Teilungsbeschränkungen nach Maßgabe des § 144 Abs. 2 BauGB. Im grundbuchlichen Vollzug löst dieses... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Unterwerfungserklärung und materiell-rechtliche Verpflichtung

Rz. 12 Die Erklärung des Schuldners, sich wegen eines bezeichneten Anspruchs der Zwangsvollstreckung zu unterwerfen, ist eine auf die Schaffung eines Vollstreckungstitels gerichtete einseitige Prozesshandlung.[13] Als solche unterliegt sie beispielsweise nicht dem Zustimmungserfordernis nach § 1365 BGB.[14] Die Unterwerfungserklärung bezieht sich auf einen nur angeblichen An... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 5. Abgabe durch einen Nichtberechtigten, Unterwerfungserklärung des künftigen Eigentümers

Rz. 29 Die prozessuale Unterwerfungserklärung ist keine Verfügung, so dass § 185 BGB konsequenterweise keine Anwendung findet. Hat ein Nichtberechtigter im eigenen Namen die Unterwerfung erklärt, ist eine Heilung durch Genehmigung des Berechtigten also nicht möglich.[70] Fälle, in denen an eine entsprechende Anwendung des § 185 BGB zu denken wäre, können auf andere Weise gel... mehr

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Testamentsregister / VII. Gebühren

Rz. 43 Für Registrierungen im ZTR werden Gebühren erhoben, deren Höhe von der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer in einer ZTR-Gebührensatzung festgelegt wird (§ 78g Abs. 4 S. 1 BNotO). Rz. 44 Die Registrierungsgebühr beträgt für den Fall, dass die Gebührenerhebung durch den Melder selbst erfolgt gem. § 1 Abs. 2 S. 1 ZTR-GebS seit 2022 12,50 EUR je Registrierung (nach ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Eigentümergrundschuld

Rz. 49 Der Eigentümer kann sich anerkanntermaßen auch wegen einer Eigentümergrundschuld dinglich unterwerfen, obwohl er kein wirklicher Gläubiger und eine Vollstreckung aus der Grundschuld wegen § 1197 Abs. 1 BGB erst nach Umwandlung in eine Fremdgrundschuld[132] bzw. im Fall der Pfändung der Eigentümergrundschuld[133] möglich ist. Die rechtliche Konstruktion der Eigentümerg... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Nachweisverzicht und Nachweiserleichterungen

Rz. 58 Die (negative) Bestimmung der Vollstreckungsvoraussetzungen, mit der der Schuldner zum Ausdruck bringt, dass die Zwangsvollstreckung ohne Rücksicht auf die Fälligkeitsvoraussetzungen des materiellen Geschäfts erfolgen soll, wird gemeinhin als Nachweisverzicht bezeichnet.[155] Ein solcher Nachweisverzicht ist grds. zulässig.[156] Ob es neben dem sog. Nachweisverzicht a... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen

Rz. 76 Nach der Änderung des § 797 ZPO durch das Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare vom 26.6.2013[194] wurde den Notaren auch die Zuständigkeit zur Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen übertragen, die nach früherem Recht in den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fiel. Gemäß § 797 Abs. 2 Nr. 2a ZPO wird ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / a) Allgemeines

Rz. 88 Eine vollstreckbare Ausfertigung für oder gegen einen Rechtsnachfolger ist nach den §§ 795, 727 ZPO zu erteilen,[229] wenn die Rechtsnachfolge offenkundig oder durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen ist (zur Schuldübernahme vgl. aber oben Rdn 48).[230] Der Rechtsnachfolger muss dabei namentlich benannt werden (vgl. § 750 Abs. 1 ZPO). Wird ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Erkennbares Drohen eines unwiederbringlichen Schadens (Nr. 2)

Rz. 12 Wie bereits oben (vgl. Rdn 2) aufgezeigt wurde auch diese Fallgruppe von der Rspr. bereits vor Inkrafttreten des neu gefassten BeurkG im Jahre 1998 entwickelt und anerkannt. Im Wesentlichen geht es um zwei Situationen, in denen ein unwiederbringlicher Schaden drohen kann.[34] Beides sind seltene Ausnahmefälle. Die Fallgruppen können sich "überschneiden". Grundgedanke ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Bestimmtheit und Bezeichnung des Anspruchs

Rz. 34 Der vollstreckbare Anspruch muss inhaltlich bestimmt sein. Fehlt es an einem bestimmten Anspruch, wurde die vollstreckbare Urkunde nicht prozessual ordnungsgemäß errichtet.[87] Auch bedingte und künftige Ansprüche können Gegenstand der Vollstreckungsunterwerfung sein, wenn sie hinreichend bestimmt sind.[88] Der vollstreckbar gestellte Anspruch ist in der Unterwerfungs... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / b) Vor dem 10.1.2015 errichtete Urkunden

Rz. 118 Für vollstreckbare Urkunden, die vor dem Stichtag des 10.1.2015 errichtet wurden, ist eine Vollstreckbarerklärung nach Maßgabe der EuGVVO a.F. ("Brüssel I") erforderlich (Art. 66 Abs. 2 EuGVVO n.F.).[295] Das Exequaturverfahren ist in den Art. 38 f. EuGVVO a.F. geregelt. Nach Maßgabe des Art. 57 EuGVVO a.F. können auch öffentliche Urkunden,[296] die in einem Mitglied... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Auslegung der formularmäßigen Unterwerfungserklärung

Rz. 55 Probleme ergeben sich bei formularmäßigen Vollstreckungsunterwerfungen wegen der Grundschuldansprüche aus Sicherungsgrundschulden, die vor Inkrafttreten des Risikobegrenzungsgesetzes[145] bestellt wurden (vgl. hierzu oben Rdn 14).[146] Eine Bedingung i.S.v. § 726 Abs. 1 ZPO kann generell auch dann vorliegen, wenn die Unterwerfungserklärung wegen der Ansprüche aus eine... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / V. Änderungen

Rz. 62 Nachträgliche Änderungen des Unterwerfungstitels sind prinzipiell möglich.[171] Einigen sich die Parteien über eine Reduzierung des vollstreckbar gestellten Anspruchs, wird der Titel hierdurch nicht berührt. Eine sonstige Änderung oder Erweiterung des vollstreckbar gestellten Anspruchs, die die Haftung modifiziert, macht jedoch eine erneute Unterwerfungserklärung des ... mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / VII. Exkurs: Anwaltsnotare

Rz. 94 Nr. 7 betrifft vor allem die Anwaltsnotare. Für sie gilt von der anderen, der anwaltlichen Seite ihrer Berufstätigkeit her außerdem § 45 BRAO. Diese Vorschrift lautet: § 45 BRAO Tätigkeitsverbote Der Rechtsanwalt darf nicht tätig werden, mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 3. Umfang der Prüfungspflicht

Rz. 80 Dem Notar kommen im Klauselerteilungsverfahren prinzipiell die gleichen Befugnisse zu wie dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle. Er hat somit zu prüfen, ob die formellen Voraussetzungen für die Erteilung der Vollstreckungsklausel vorliegen, also Rz... mehr