Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 2.8 Vollstreckung (Abs. 8)

Rz. 49 Nach Abs. 8 gilt für Vollstreckungen von Ansprüchen der in gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirkenden Träger nach dem SGB II das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Bundes. Zu vollstreckende Forderung nach dem SGB II dürfen ausschließlich Geldforderungen sein (Bay. LSG, Beschluss v. 29.4.2014, L 7 AS 260/14 B ER). Im Übrigen gilt § 66 SGB X. Rz. 50 Wenn die Vollstreck...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2023). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.4 Gesamtschuldnerschaft von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 S. 5

Rz. 116 Soweit die Haftung des Entleihers reicht, sind der Verleiher als Arbeitgeber, der Entleiher und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d Abs. 6 S. 5 EStG). Die Auswahl zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Leiharbeitnehmer hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 42d Abs. 1 bis 5 EStG zu treffen (§ 42d Abs. 6 S. 8 EStG). Rz. 117 Was das Verhältnis zwischen...mehr

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Sauer, SGB II § 61 Auskunft... / 2.4 Rechtsfolgen

Rz. 24 Die Auskunftspflicht des Maßnahmeträgers nach Abs. 1 ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung (allg. Meinung vgl. Blüggel, in: Eicher/Luik/Harich, SGB II, § 61 Rz. 3 m. w. N.). Unterlässt der Maßnahmeträger die Erteilung von Auskünften kann die Agentur für Arbeit bzw. der zugelassene kommunale Träger die Auskunftspflicht im Wege des Verwaltungszwanges durchsetzen ...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit Art. 1 des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) am 1.1.2005 (Art. 61 Abs. 1 des genannten Gesetzes) in Kraft. Durch das Gesetz zur Neufassung der Freibetragsregelung für erwerbsfähige Hilfebedürftige vom 14.8.2005 (BGBl. I S. 2407) ist Abs. 1 Nr. 1a zum 1.10.2005 eingefügt worden, wonach d...mehr

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Sauer, SGB II § 40 Anwendun... / 1 Allgemeines

Rz. 3 Die Vorschrift erklärt in Abs. 1 das SGB X sowie wesentliche Sonderregelungen des Dritten Buches zum Verfahren für entsprechend anwendbar. Die Vorschrift stellt insofern sicher, dass auf das Verwaltungsverfahren beim SGB II die allgemeinen Verfahrensvorschriften Anwendung finden. Die entsprechenden Verfahrensvorschriften gelten unabhängig, ob die Agenturen für Arbeit, ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 17 An... / 3.4 Kläger und Beklagter

Rz. 21 Nach § 17 TzBfG obliegt das Recht zur Erhebung der Befristungskontrollklage dem Arbeitnehmer. Dies bedeutet, dass nur er selbst klageberechtigt sein kann. Nach § 613 BGB hat der Arbeitnehmer die Arbeitsleistung persönlich zu erbringen und er soll deshalb selbst entscheiden können, ob er eine Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen ihrer (vermeintlichen) Unwirksamk...mehr

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JStG 2022: Änderungen im Ei... / 8. Durchführung von Vollstreckungsverfahren

Seit dem 1.1.2022 dürfen Vollstreckungsbehörden zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a ZPO bei der Polizei stellen, ob von dem Schuldner eine Gefahr für Leib oder Leben des Vollstreckungsbeamten ausgeht, bei dem vollstreckt werden soll (§ 249 Abs. 3 AO). Nach § 757a Abs. 5 ZPO ist ein Schuldner über die Durchführung des ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 96... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 96 AO regelt als Ausführungsvorschrift zu § 92 S. 2 Nr. 2 AO die Einzelheiten der Hinzuziehung eines Sachverständigen durch die Finanzbehörde im Beweisverfahren. Als allgemeine Verfahrensvorschrift gilt die Norm gleichermaßen in allen Sachaufklärungsverfahren der Steuerfestsetzung, -erhebung und -vollstreckung. Keine Anwendung findet § 96 AO im Straf- und Bußgeldverf...mehr

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FF 02/2023, Rechtsprechung ... / 11 Vollstreckung

BGH, Urt. v. 29.9.2022 – I ZB 180/21 Die Anhängigkeit eines Zwangsmittelverfahrens nach § 888 ZPO , in dem der Schuldner den Erfüllungseinwand mit Blick auf den gegen ihn titulierten Anspruch erheben kann und erhoben hat, hindert den Schuldner nicht an der Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 ZPO) gegen den Gläubiger, die ebenfalls auf die Erhebung des Erfüllungsein...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / Leitsatz

Die Bestimmung des § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG, nach der für die Bemessung des Gegenstandswertes in der Zwangsvollstreckung der Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung maßgebend sein soll, findet nur dann Anwendung, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Gläubigers zu dienen bestimmt ist. Ist die Vollstreckung ausschließlich auf vorläufige Sicherung des Gläubigers vor eine...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / III. Bedeutung für die Praxis

Ich halte die Entscheidung des OLG Brandenburg für falsch. Das OLG wendet eine jedenfalls nach dem Gesetzeswortlaut eindeutig einschlägige Gesetzesvorschrift, nämlich hier § 25 Abs. 1 Nr. 1 Hs. 1 RVG, nicht an und gibt für seine hiervon abweichende Begründung keine Vorschrift an. Es setzt somit Richterrecht anstelle des Gesetzes. Die hierfür vom OLG Brandenburg herangezogenen...mehr

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ZErb 02/2023, Zur Verhängun... / 1 Gründe

Die sofortige Beschwerde ist zulässig und auch in der Sache erfolgreich. I. Der Kläger (= Gläubiger) hat die Festsetzung eines Zwangsgelds gegen den Beklagten (= Schuldner) beantragt, damit dieser ein notarielles Nachlassverzeichnis vorlegt. Der Beklagte war durch Teilanerkenntnis-, Teilversäumnis- und Teilurteil des LG Memmingen v. 3.12.2020 zur Auskunftserteilung unter gleich...mehr

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AGS 02/2023, Gegenstandswer... / II. Gegenstandswert für die Arrestvollziehung

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert bei der Vollziehung eines Arrestes nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung einschließlich der Nebenforderungen. Diese Vorschrift ist nach Auffassung des OLG Brandenburg hier nicht einschlägig. Diese Bestimmung sei nur dann anwendbar, wenn die Vollstreckung der Befriedigung des Glä...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / III. Modul B: vieles zum Schuldner

Basisdaten Modul B fasst die Angaben zum Schuldner, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen und gleicht in der Struktur Modul A. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Schuldners zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Schuldner handeln. Anderenfalls wü...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / II. Modul A: alles zum Gläubiger

Basisdaten Modul A fasst die Angaben zum Gläubiger, seinen gesetzlichen Vertretern und seinen Bevollmächtigten zusammen. Als Basisdaten sind zunächst die Daten zur Individualisierung zumindest eines Gläubigers zu benennen. Hierbei muss es sich gemäß § 750 Abs. 1 ZPO um einen im Vollstreckungstitel benannten Gläubiger handeln. Anderenfalls würde es an den allgemeinen Vollstreck...mehr

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FoVo 02/2023, Die neuen For... / I. Zwei identische Module für drei Formulare

Standardisierung aktueller und künftiger Formulare In den Antragsformularen der Anlagen 1 (Gerichtsvollzieherauftrag) und 2 (Antrag auf Durchsuchungsanordnung oder Anordnung der Zulässigkeit der Vollstreckung zur Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen) sowie in der Anlage 5/Entwurf für einen Pfändungs- oder Pfändungs- und Überweisungsbeschluss) der ZVFV wurden die Angaben zum...mehr

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AGS 02/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 81. Aufl., 2023. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3.180 S., 179,00 EUR Ebenso zuverlässig wie das Christkind erscheint jedes Jahr die Neuauflage des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars. Die 81. Aufl. berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil zur Drucklegung noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Ei...mehr

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zfs 02/2023, Verteilung der... / 2 Aus den Gründen:

[3] A. Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung in MDR 2021, 1263 veröffentlicht ist, meint, die Klägerin könne von der Beklagten gemäß § 985 BGB die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II verlangen, weil sie Eigentümerin des Fahrzeugs geworden sei und das Eigentum an den Fahrzeugpapieren dem Eigentum an dem Fahrzeug folge (§ 952 BGB entsprechend). Die Klägerin, zu ...mehr

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ZErb 02/2023, Abseits der a... / D. Stundung des Pflichtteils – warum nicht öfter?

Obwohl das Gesetz in § 2331a BGB mit der Stundung eine hervorragende Möglichkeit geschaffen hat, durch Pflichtteilsberechtigte in Bedrängnis geratenen illiquiden Erben zur Seite zu springen, wird dieser Rettungsanker nur selten genutzt. Dies liegt häufig daran, dass den Erben diese Stundungsmöglichkeit gar nicht bekannt ist und der anwaltliche Berater aufgrund fehlender Nach...mehr

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Das Testament / 2.10 Testamentsvollstreckung

Der Erblasser kann testamentarisch die Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) über seinen Nachlass oder Teile davon anordnen, wenn er z. B. unerfahrene Nachlassbeteiligte schützen, Konflikte zwischen mehreren Nachlassbeteiligten vermeiden[246], die Abwicklung des Nachlasses erleichtern, die Unternehmensnachfolge sichern, den Zugriff von Gläubigern des Nachlassbeteiligten ...mehr

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Das Jahressteuergesetz 2022... / 8. Besteuerung der Entlastungen durch die Gas-/Wärmepreisbremse

Zuordnung zu einer Einkunftsart: Auf Basis der Empfehlungen des Abschlussberichts der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme[22] v. 31.10.2022 regeln die neuen §§ 123–126 EStG die Besteuerung der Entlastungen nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG). Sofern diese Leistungen nicht direkt einer Einkunftsart zuzuordnen sind, ordnet § 123 Abs. 1 S. 1, 2 EStG die Zugehörigkei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Literaturverzeichnis

Rn. 50 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. BfJ (2022), Informationen zu den Offenlegungspflichten (6. Nachreichungsfähige Unterlagen), URL: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahres­abschluesse/Offenlegung/Offenlegungspflichten/Offenlegungspflichten_node.html;jsession%­C2%Adid=8B85F466ADC...mehr

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Verfahrensrechtliche Neueru... / 8. Durchführung von Vollstreckungsverfahren

Seit dem 1.1.2022 dürfen Vollstreckungsbehörden zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a ZPO bei der Polizei stellen, wenn von dem Schuldner, bei dem vollstreckt werden soll, eine Gefahr für Leib oder Leben des Vollstreckungsbeamten ausgeht (§ 249 Abs. 3 AO). Nach § 757a Abs. 5 ZPO ist ein Schuldner über die Durchführung d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Verpfändung und Pfändung (Abs. 3)

Rz. 48 Bei der Verpfändung oder Pfändung von Forderungen gelten die Regeln der Vorschrift zur Haftung bei der Abtretung gem. Abs. 3 S. 1 entsprechend. Die Ausdehnung der Haftung auf die Verpfändung und Pfändung soll ein missbräuchliches Ausweichen aus der Haftung bei Abtretung verhindern und ist deshalb sachgerecht.[1] Wegen der vergleichbaren Wirkungen der Verpfändung und P...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.3 Vollständige Gläubigerbefriedigung nicht zu erwarten (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)

Rz. 25 In Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist geregelt, dass Drittauskünfte auch dann eingeholt werden können, wenn der Schuldner die Vermögensauskunft zwar abgegeben hat, bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers aber nicht zu erwarten ist. Hierdurch soll die Effektivität der Zwangsvollstreckun...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Zweckbindung der erlangten Daten (Abs. 2)

Rz. 29 Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erforderlich sind, hat der Gerichtsvollzieher unverzüglich zu löschen oder zu sperren. Die Löschung ist zu protokollieren. Hierbei ist die Art und Weise der Sperrung von nicht erforderlichen Informationen aus Drittauskünften bei Mitteilung an den Gläubiger aus Praktikabilitätsgründen dem Gerichtsvollzieher zu überlasse...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.1 Erforderlichkeit

Rz. 6 Die Maßnahmen müssen zur Vollstreckung erforderlich sein. Mit diesem Erfordernis sollen unnötige Datenerhebungen in den Fällen verhindert werden, in denen nach den Umständen des Einzelfalls aus der jeweils begehrten Drittauskunft keine verwertbaren Erkenntnisse für die Vollstreckung zu erwarten sind (BGH, DGVZ 2022, 191), ebenso, dass unverhältnismäßig in das Recht des...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3.2 Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2)

Rz. 23 Die Einholung von Drittauskünften setzt u. a. voraus, dass der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft in dem der Maßnahme nach Satz 1 zugrundeliegenden Vollstreckungsverfahren nicht nachkommt (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2). Dies ist der Fall, wenn der Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft bei Anwesenheit im Termin verweigert, oder bei ordnungsgemäßer Ladu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Zweck der Regelung ist es, die Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger (gilt auch für Vollstreckungsbehörden; LG Stuttgart, DGVZ 2018, 215) durch die ergänzende Einholung von Fremdauskünften wirkungsvoll zu stärken. Die Bestimmung ermöglicht es, Auskünfte bei Dritten einzuholen, bei denen nach der Lebenserfahrung typischerweise Informationen zu Verm...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1.2 Zulässigkeit

Rz. 7 Die Einholung von Drittauskünften ist nur dann zulässig, wenn eine Zustellung der Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft wegen unbekannten Aufenthalts des Schuldners nicht möglich ist (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1) wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachkommt (Abs. 1 Satz Nr. 2) oder bei einer Vollstreckung in die im Vermögensverze...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2.3 Abfrage von Fahrzeug- und Halterdaten (Abs. 1 Satz 1 Nr. 3)

Rz. 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gestattet die Erhebung von Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 Abs. 1 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg) zu einem Fahrzeug, als dessen Halter der Schuldner eingetragen ist. Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 gestattet die Möglichkeit des Abrufs von Daten im automatisierten Verfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt nach § 36 Abs. 2e StVG. Die Regelung verweist a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Kosten – Gebühren

Rz. 38 Wird die Einholung von Drittauskünfte im selben Auftragsformular erteilt wie die Abnahme der Vermögensauskunft, handelt es sich nicht um einen gesonderten Auftrag im kostenrechtlichen Sinne (AG Düsseldorf, DGVZ 2022, 115). Für jede Einholung der Auskunft bei den in § 802l ZPO genannten Stellen erhält der Gerichtsvollzieher eine Gebühr in Höhe von jeweils 14,30 EUR (Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Datenerhebungsbefugnis des Gerichtsvollziehers (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert (BGBl I 2021 S. 850). Die Norm gibt dem Gerichtsvollzieher bei Vorliegen engerVoraussetzungen die Befugnis bei bestimmten I...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.2 Umfang der Datenerhebung

Rz. 8 Abs. 1 Satz 1 nennt im Einzelnen die Daten, die im Wege der Fremdauskunft abgefragt werden können sowie gleichzeitig die Stellen, bei denen die Abfrage erfolgen kann. Zum Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts des Schuldners ist die Auskunftsmöglichkeit auf diejenigen Bereiche beschränkt, die typischerweise für die Vollstreckung von Bedeutung sind (BR-Druc...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Unterrichtungsverpflichtung des Gerichtsvollziehers (Abs. 3)

Rz. 30 Gemäß Abs. 3 Satz 1 hat der Gerichtsvollzieher den Gläubiger unverzüglich über das Ergebnis seiner Erhebung von Drittauskünften unter Beachtung von Abs. 2 (RZ 29) in Kenntnis zu setzen. Daten, die für die Zwecke der Vollstreckung nicht erforderlich sind, sind dabei unverzüglich zu löschen oder deren Verarbeitung einzuschränken (Abs. 2 Satz 1). Durch die Wortwahl "unte...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Isolierter Antrag durch Folgegläubiger (Abs. 4, 5)

Rz. 34 In Abs. 4 hat der Gesetzgeber zeitliche Grenzen für Auskunftsansprüche von Folgegläubigern normiert. Daten nach Abs. 1 Satz 1, die innerhalb der letzten 3 Monate eingegangen sind, darf der Gerichtsvollzieher einem weiteren Gläubiger (Folgegläubiger) mitteilen, sofern die Voraussetzungen für die Datenerhebung (vgl. RZ 6 ff.) auch beim Folgegläubiger vorliegen. Dies hat...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / e) Anforderung eines Protokolls des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses

Darf das FA zur Überprüfung der eingereichten KapErtrSt-Anmeldung einer GmbH das Protokoll des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbeschlusses anfordern und dies ggf. auch mit Zwangsmitteln durchsetzen? Das FG entschied dazu: Ermessensgerechtes Auskunftsersuchen: Das Anfordern des Protokolls des der Gewinnausschüttung zugrunde liegenden Gesellschafterbesch...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / N. Vollstreckung

I. Angelegenheit bei Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegen mehrere Drittschuldner 1. Frage Rz. 117 Für den Mandanten soll eine titulierte Forderung vollstreckt werden. Beim Vollstreckungsgericht wird daher ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt, der Forderungen gegen mehrere Drittschuldner umfasst. Die Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG wurde für jeden Drit...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / P. Vollstreckung

I. Angelegenheit 1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 12.12.2003 – IXa ZB 234/03 Rz. 194 Während eines Vollstreckungsverfahrens gilt die Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO auch eine Anfrage des Rechtsanwalts beim Einwohnermeldeamt über die Anschrift des Schuldners mit ab. Für eine solche Tätigkeit kann eine weitere Gebühr nach § 120 Abs. 2 BRAGO nicht verlangt werden. 2. Leitsatz: BGH, Besch...mehr

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FoVo 01/2023, Außendienst (nicht nur) in der Vollstreckung

Goldbach/Heuser Vollstreckungsaußendienst Handbuch, 2. Aufl. 2022 185 Seiten, 34,90 EUR ISBN 978-3-792-20398-9 Eigentlich wie zuhause: Das persönliche Gespräch hilft! Viele Schuldner bekommen ihre finanziellen Angelegenheiten auch deshalb nicht geregelt, weil sie über diese Verhältnisse keinen Überblick haben, gewinnen und behalten und vor allem keine Lösungskompetenz zeigen,...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 118 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Der BGH hat sich ausführlich mit der Frage befasst und entschieden, dass es sich bei der Pfändung und Überweisung der Forderungen eines Schuldners gegen mehrere Drittsc...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH: Es ist nur eine Gebühr angefallen Das LG nimmt zu Recht an, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG in Höhe von 0,4 für die Tätigkeit des Rechtsanwalts der Gläubigerin bei den nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Versteigerung zugleich beizutreibenden notwendigen Kosten nur einfach in Ansatz zu bringen ist. Allerdings mehrere Verfahren Dies folgt allerdings en...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 4. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 5.6.2014 – VII ZB 21/12

Rz. 205 a) Der Gläubiger eines Titels, der eine Vollstreckung nur Zug um Zug erlaubt, kann die für das Angebot der Gegenleistung durch den Gerichtsvollzieher entstehenden Gerichtsvollziehergebühren im Regelfall als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung von dem Schuldner erstattet verlangen. b) Gleiches gilt für die Anwaltskosten, die durch die Inanspruchnahme anwaltlicher...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / I. Angelegenheit

1. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 12.12.2003 – IXa ZB 234/03 Rz. 194 Während eines Vollstreckungsverfahrens gilt die Gebühr des § 57 Abs. 1 BRAGO auch eine Anfrage des Rechtsanwalts beim Einwohnermeldeamt über die Anschrift des Schuldners mit ab. Für eine solche Tätigkeit kann eine weitere Gebühr nach § 120 Abs. 2 BRAGO nicht verlangt werden. 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 24.9.2004 ...mehr

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§ 3 Die häufigsten Abrechnu... / 2. Antwort

Rz. 120 Nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG ist jede Vollstreckungsmaßnahme zusammen mit den durch diese vorbereiteten weiteren Vollstreckungshandlungen bis zur Befriedigung des Gläubigers eine besondere Angelegenheit. Dazu gehört nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 RVG ausdrücklich auch die Erinnerung nach § 766 ZPO, sodass für den Anwalt, der bereits im Vollstreckungsverfahren tätig war, hierfü...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / III. Gebühren

1. Leitsatz: BGH, Urt. v. 13.1.2011 – IX ZR 110/10 Rz. 206 Die vorgerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts vor Erhebung einer Vollstreckungsabwehrklage löst die allgemeine Gebühr für das Betreiben des Geschäfts aus. 2. Leitsatz: BGH, Beschl. v. 15.3.2007 – V ZB 77/06 Rz. 207 Lautet ein Titel auf die einzelnen Wohnungseigentümer einer Gemeinschaft, sind nur diese berechtigt, aus...mehr

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Daragan/Halaczinsky/Riedel,... / 2. Nachlasshaftung nach Abs. 3

Rz. 64 Der Nachlass haftet bis zur Erbauseinandersetzung (§ 2042 BGB) für die Steuer der am Erbfall Beteiligten (§ 20 Abs. 3 ErbStG). Mit "Nachlass" muss man wohl nach dem allgemeinen Sprachgebrauch das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen verstehen. § 20 Abs. 3 ErbStG begründet eine Sachhaftung des Nachlasses bis zu dessen Teilung. Die Vorschrift enthält d...mehr