Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 15 Kündigung und Insolvenz / 1. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" (sog. "vorläufiges Insolvenzverfahren")

Rz. 8 Geht bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein, so beginnt das sog. "Eröffnungs-" oder "Antragsverfahren" – auch "vorläufiges Insolvenzverfahren" genannt. In dieser Phase hat das Gericht von Amts wegen zu ermitteln,mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Lenzen, Die Testamentsvollstreckung bei der GmbH & Co KG nach höchstrichterlicher Rspr, GmbH-Rdsch 1977, 56; Durchlaub, Die Ausübung von Gesellschaftsrechten in PersGes durch Testamentsvollstrecker, DB 1977, 1399; Bommert, Neue Entwicklungen zur Frage der Testamentsvollstreckung in PersGes, BB 1984, 178; nn, Testamentsvollstreckung an Gesellschaftsanteilen, GmbHR 6/1985, R 4; Kl...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.9.8 Abweichende Bewertung von Kapitalschulden

Rz. 117 Schulden sind unabhängig davon abzuziehen, dass sie uneinbringlichen und damit nach § 12 Abs. 2 BewG nicht anzusetzenden Forderungen der Gläubiger entsprechen; § 12 Abs. 2 BewG gilt ausdrücklich nur für Forderungen, nicht jedoch für die entsprechenden Schulden.[1] Ebenso wenig rechtfertigt es der Umstand, dass die Durchsetzung der Forderung aus Sicht des Gläubigers z...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 1 Allgemeines

Rz. 9 Die Vorschrift bestimmt, wer den Gesamtsozialversicherungsbeitrag (vgl. § 28d SGB IV) zu zahlen hat. Geregelt wird nur die Zahlungspflicht (vgl. dazu auch Rz. 11). Hieraus ist nicht herzuleiten, dass der Zahlungspflichtige den Gesamtsozialversicherungsbeitrag allein aufzubringen hätte (vgl. § 28g). Vielmehr wird dieser von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam getrage...mehr

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Jansen, SGB IV § 28e Zahlun... / 2.4.2 Haftung des Entleihers (§ 28e Abs. 2 Satz 1)

Rz. 38 Die Vorschrift greift bei rechtmäßiger Arbeitnehmerüberlassung (vgl. auch Rz. 35). Dem Verleiher als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers obliegt es, dessen Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Einzugsstelle abzuführen. Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, haftet der Entleiher für die Erfüllung der Zahlungspflicht wie ein selbstschuldnerischer Bürge (h...mehr

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Jung, SGB VIII § 6 Geltungs... / 2.4.2 Zwischenstaatliches Recht

Rz. 18 Völkerrechtliche Verträge haben Gesetzesrang, soweit sie nach Maßgabe von Art. 59 GG in das innerstaatliche Recht transformiert wurden. Dies würde zunächst einmal Gleichrangigkeit, nicht aber den Vorrang vor innerstaatlichem Recht bedeuten. Abs. 4 stellt übereinstimmend mit § 30 Abs. 2 SGB I insoweit klar, dass das innerstaatliche Recht die vertraglichen Regeln unberü...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.1 Kein Zufluss von Arbeitslohn

Erteilt der Arbeitgeber eine Direkt-/Pensionszusage, kann er die Risiken, die er mit der Pensionsverpflichtung eingeht (vorzeitiger Tod des Arbeitnehmers, Invalidität, Langlebigkeit), durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf einen externen Risikoträger verlagern. Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Le...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha...mehr

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Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist steuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer. Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleiher als ...mehr

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Jansen, SGB X § 85a Bußgeld... / 2.2.2 Anwendung der Gesetze über Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren

Rz. 13 § 41 Abs. 2 Satz 1 BDSG erklärt die Anwendbarkeit des OWiG und der allgemeinen Gesetze über das Strafverfahren (vgl. Rz. 12). Der Begriff der Ordnungswidrigkeit ist in § 1 OWiG bestimmt. Eine Ordnungswidrigkeit ist danach eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt. Die Tat muss ...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 2.2 Vollstreckung (Satz 2)

Rz. 10 Satz 2 bestimmt wesentliche Erleichterungen für das Vollstreckungsverfahren. Hiernach kann der Leistungsträger unmittelbaren Zwang anwenden, ohne dies zuvor androhen zu müssen. Er muss auch keine Frist zur Erfüllung der auferlegten Pflicht setzen. Schließlich muss er auch keine Ermessensentscheidung dahingehend treffen, ob nicht ein anderes weniger einschneidendes Zwa...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Regelung des § 7a orientiert sich an § 82 Abs. 5 AuslG a. F. Sie räumt dem Leistungsträger das Recht ein, von einem Leistungsberechtigten, der über eigenes Vermögen verfügt, Sicherheiten zu verlangen (Linhart/Adolph, ZFSH/SGB 2005, 403). Satz 2 enthält eine Regelung zur Vollstreckung. Rz. 3 Sinn der in § 7a geregelten Sicherheitsleistung ist es, zu gewährleisten, da...mehr

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Jung, AsylbLG § 7a Sicherhe... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Zweite Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz (BGBl. I S. 2505) mit Wirkung zum 1.9.1998 in das Gesetz eingefügt worden und seither nicht verändert worden. In den Materialien über das Gesetzgebungsverfahren finden sich folgende Äußerungen (BT-Drs. 13/10155): Zitat Leistungsberechtigte, insbesondere Asylbewerber führen bei ihrer Ankunf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.4.1 Anwendungsbereich

Rz. 68 Die im steuerlichen Bereich bestehenden Probleme bei der vollständigen Ermittlung der Einkünfte stellen sich gleichermaßen in Verfahren, die auf eine Inanspruchnahme sozialer Transferleistungen, der Bekämpfung von Straftaten oder der Vollstreckung sonstiger öffentlicher Forderungen abzielen. Auch in diesem Bereich bietet das Kontenabrufverfahren ein präventiv wirkende...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Grenada

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Der Staat Grenada (Hauptstadt: St. George's; Amtssprache: Englisch) ist ein Inselstaat auf der gleichnamigen Insel in der Karibischen See. Mit Grenada besteht kein Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung, deshalb ist der > Auslandstätigkeitserlass anwendbar. Mit Stand vom 01.01.2024 sind auch keine etwaigen Abkommensplanungen bekannt ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Ghana

Rz. 1 Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Die Republik Ghana (Hauptstadt: Accra; Amtssprache: Englisch) ist ein westafrikanischer Staat. Ghana grenzt im Westen an die > Elfenbeinküste, im Norden an > Burkina Faso, im Osten an > Togo und im Süden an den Atlantischen Ozean (Golf von Guinea). Es gilt das DBA vom 12.08.2004 nebst Protokoll und Zustimmungsgesetz vom 30.11.2006 (BGBl 2006 I...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.10.4 Vollstreckung

Rz. 57 Die Auskunft und Belegvorlage ist eine Handlung, die durch einen Dritten nicht vorgenommen werden kann. Es entspricht allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung regelmäßig als unvertretbare Handlung nach § 888 ZPO zu vollstrecken ist durch Zwangsgeld oder Zwangshaft.[1] Wird die Auskunft im Laufe des Vollstre...mehr

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FoVo 03/2024, Die vorläufig... / 1 Der Fall

Antrag auf europäische Kontopfändung Die Schuldnerin mit Sitz in Malta bietet Online-Glücksspiele auch in Deutschland an. Sie verfügt über eine maltesische Glücksspiellizenz, aber über keine entsprechende Lizenz für Deutschland oder Baden-Württemberg. In diesem Zusammenhang verurteilte das LG die Schuldnerin (rechtskräftig) zur Zahlung von 13.000 EUR nebst Zinsen an die Gläub...mehr

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FoVo 03/2024, Die vorläufig... / 2 II. Die Entscheidung zusammengefasst

Die nach Art. 21 EuKoPfVO i.V.m. § 953 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Gläubigerin bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das LG hat den Antrag auf Erlass eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung zu Recht abgelehnt. Die Voraussetzungen sind nicht dargetan oder feststellbar. Voraussetzung: dringendes Sicherungsbedürfnis Nach Art. 7 Abs. 1 EuKoPfVO erlässt ...mehr

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Erbprozessrecht / 2.6.3 Haftungsbeschränkung im Vollstreckungsverfahren

Will der Erbe die Vollstreckung aus einem im Erkenntnisverfahren ergangenen Titel verhindern, muss er sich durch eine Vollstreckungsgegenklage gemäß §§ 785, 767 ZPO gegen die Maßnahme des Nachlassgläubigers verteidigen, sofern dieser in Gegenstände vollstreckt, die zum Eigenvermögen des Erben gehören und deshalb nicht der Haftung unterliegen. Die Haftungsbeschränkung entfalte...mehr

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Erbprozessrecht / 12.2.3 Auswirkungen der EuErbVO

Die Europäische Union nimmt zunehmend Einfluss auch auf das nationale Erbrecht. Mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäis...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 8.5.1 Vorbemerkung

Rz. 43 Die Europäische Union nimmt zunehmend Einfluss auch auf das nationale Erbrecht. Mit der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines E...mehr

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AGS 03/2024, Formulierung d... / I. Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt Prozesskostenhilfe (PKH) für eine Klage auf Strafverfolgungsentschädigung. Er ist durch inzwischen rechtskräftiges amtsgerichtliches Urteil wegen Vollstreckungsvereitelung und Bankrott zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf drei Jahre, verurteilt worden. Das Urteil wurde am 21.3.2017 nach Rücknahme der hiergegen ...mehr

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Erbprozessrecht / 11.1 Zwangsvollstreckung mit Titel gegen den Erblasser

Ist der Schuldner verstorben, so kann jedoch eine bereits vor dem Erbfall gegen ihn begonnene Zwangsvollstreckung nach § 779 Abs. 1 ZPO in den Nachlass fortgesetzt werden. Eine Klauselumschreibung nach § 727 ZPO sowie eine erneute Zustellung sind hier ausnahmsweise nicht erforderlich. Soll die Zwangsvollstreckung nach dem Erbfall eingeleitet werden, muss zwischen den Zeiträum...mehr

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FoVo 03/2024, Die Anforderu... / 2 II. Die Entscheidung

Die sofortige Beschwerde des Gläubigers ist zulässig, insbesondere als Vollstreckungsbeschwerde nach § 793 ZPO statthaft sowie form- und fristgerecht eingelegt worden, § 569 ZPO. In der Sache hat das Rechtsmittel jedoch keinen Erfolg. Einigungsgebühr sei nicht erstattungsfähig Zu Recht hat das AG den Erlass eines PfÜB zur Vollstreckung wegen der Forderung aus dem Vollstreckung...mehr

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FoVo 03/2024, Die Anforderu... / Leitsatz

Der Inkassodienstleister muss auch in der Vollstreckung darlegen und glaubhaft machen, dass er nach Maßgabe des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vergütet wird, wenn er bei den Vollstreckungskosten die Gebühren nach dem RVG, insbesondere die Einigungsgebühr, berücksichtigt. LG Mainz, Beschl. v. 21.6.2023 – 3 T 30/23mehr

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FF 03/2024, Rechtsprechung ... / 13 Internationales

BGH, Beschl. v. 20.12.2023 – XII ZB 117/23 Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird zur Auslegung von Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 des Rates vom 20.12.2010 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich des auf die Ehescheidung und Trennung ohne Auflösung des Ehebandes anzuwendenden Rechts (Rom III-VO) folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgeleg...mehr

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Erbprozessrecht / 11.2 Zwangsvollstreckung mit Titel gegen den Erben

Vor Annahme der Erbschaft können gegen den Nachlass gerichtete Ansprüche gegenüber den Erben nicht geltend gemacht werden, § 1958 BGB. Hierbei ist besonders auf den Vollstreckungsschutz nach § 778 Abs. 1 ZPO zu achten. Wird dieser ignoriert, so kann der Erbe nach § 766 ZPO entweder die Vollstreckungserinnerung geltend machen oder aber nach § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage erh...mehr

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FoVo 03/2024, Der Antrag au... / Einführung

Der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses und eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses umfasst als Anlage 4 zur Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) insgesamt zwei Seiten. Er wird ergänzt durch die Anlage 5 zur ZVFV, den Entwurf eines Pfändungsbeschlusses und/oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sowie je nach dem zu vollstreckenden Anspruch ...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 12.4 Fälligkeit

Rz. 82 Ist nichts anderes bestimmt, so wird die Vergütung mit der Beendigung des Amtes in einem Betrag fällig. Eine Ausnahme gilt nur bei länger andauernden Verwaltungen, beispielsweise bei der Dauervollstreckung gemäß § 2209 BGB. In diesen Fällen kann der Testamentsvollstrecker periodisch – regelmäßig am Jahresende – seine Vergütung verlangen. Die Schlussvergütung kann alle...mehr

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Erbprozessrecht / 2.6.2 Reaktion des Klägers auf die Haftungsbeschränkungseinrede

Hat der beklagte Erbe die Einrede der beschränkten Erbenhaftung erhoben, kann der Kläger eine Verurteilung ohne Vorbehalt nur erreichen, indem er darlegt, dass der Erbe unbeschränkbar haftet. Dazu kann er beispielsweise vortragen, dass der Erbe eine gesetzliche Inventarfrist schuldhaft versäumt (§ 1994 Abs. 1 Satz 2 BGB) oder der Erbe ihm gegenüber die eidesstattliche Versic...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

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Erbprozessrecht / 12.5.2.2 Antragsbefugnis

Antragsbefugt ist zunächst jeder, der sich schlüssig eines Erbrechts berühmt. Eindeutig geregelt ist dies gemäß § 2353 BGB, § 352a FamFG für den Alleinerben bzw. jeden der Miterben. Dabei kann jeder Miterbe auch allein die Erteilung eines gemeinschaftlichen Erbscheins an sich beantragen, § 352a Abs. 1 Satz 2 FamFG. Als Rechtsnachfolger des Erben ist auch der Erbeserbe antrags...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 6 Aufgaben des Testamentsvollstreckers

Rz. 27 Der Testamentsvollstrecker hat sein Amt höchstpersönlich auszuüben. Er darf sich hierbei jedoch im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung stets Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB) bedienen. Sind dem Testamentsvollstrecker nicht nur einzelne Aufgaben übertragen, ist seine erste Aufgabe die sogenannte Konstituierung des Nachlasses. Die Konstituierung des Nachlasses dient dem Z...mehr

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Der gesetzliche Güterstand ... / 3.1.4 Belegansprüche

Rz. 41 Hinsichtlich der Auskunftsansprüche zum Trennungs-, Anfangs- und Endvermögen bestehen seit dem 1.9.2009 zu Kontrollzwecken auch korrespondierende Belegansprüche. Da sich der Auskunftsanspruch auf die Zusammensetzung des Vermögens des Auskunftspflichtigen am Stichtag einschließlich der wertbildenden Faktoren richtet, sollen die vorzulegenden Belege eine Überprüfung der...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318). Der Herstellun...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

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ZErb 03/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Doukoff Beck’sches Mandatshandbuch Zivilrechtliche Berufung Handbuch 7., völlig neubearbeitete Auflage, 2023 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-79153-6, 129 EU...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 9.1 Gebrauchspflicht

Rz. 117 Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, die gemieteten Räume zu nutzen. Dies gilt auch für Geschäftsräume, es sei denn, dass sich eine Verpflichtung aus den Umständen des Einzelfalles ergibt (wobei selbst die Vereinbarung einer am Umsatz orientierten Miete allein nicht als ausreichend angesehen wird, vgl. Bub/Treier/Kraemer, III A Rn. 937; vgl. ferner OLG Kö...mehr

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Die Testamentsvollstreckung / 7.3 Dauertestamentsvollstreckung, § 2209 Satz 1 HS. 2 BGB

Rz. 32 Nicht selten ist darüber hinaus eine Dauertestamentsvollstreckung über einen längeren Zeitraum hilfreich, um komplexe Nachlässe abzuwickeln, beispielsweise wenn ein Beteiligter minderjährig oder die auserwählten Erben nicht hinreichend geschäftstüchtig und erfahren sind. Gemäß § 2209 Satz 1 HS. 2 BGB wird dem Testamentsvollstrecker bei der sogenannten Dauertestamentsvo...mehr

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Kreditwürdigkeit und Kredit... / 10.3 Grundschuld

Die Grundschuld[1] ist im Gegensatz zu einer Hypothek ein Grundpfandrecht, das nicht das Bestehen einer persönlichen Forderung des Gläubigers voraussetzt. Die Grundschuld ist damit nicht akzessorisch. Demzufolge ist der Nachweis einer Forderung zur Geltendmachung der Grundschuld nicht erforderlich. Sie bleibt damit auch dann erhalten, wenn die zugrundeliegende Schuld vorüber...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 5 Nicht rechtsfähige Gesellschaften (Abs. 4)

Rz. 63 Auf nicht rechtsfähige Gesellschaften sind nach § 14a Abs. 4 AO die für nicht rechtsfähige Personenvereinigungen geltenden Vorschriften mit Ausnahme des § 267 Abs. 1 Satz 1 AO sinngemäß anzuwenden. Rz. 64 Nicht rechtsfähige Personengesellschaften sind nach § 705 Abs. 2, 2. Alt. BGB solche, die ihren Gesellschaftern nur zur Ausgestaltung ihres Rechtsverhältnisses untere...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 88 Unt... / 3.2.2 Wirtschaftlichkeit

Rz. 53 Der Wirtschaftlichkeitsgrundsatz lässt sich bereits als eine Spielart des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschreiben, der zunächst einseitig den Aufwand aufseiten der Verwaltung ins Verhältnis zum zu erwartenden Ertrag setzt, andererseits aber natürlich auch eine synchron zu erbringende Mitwirkungshandlung und den damit verbundenen Aufwand aufseiten des Stpfl. bzw. d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke, AO § 29c Ve... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 4 § 29c AO regelt nicht die Berechtigung zur Offenbarung geschützter Daten, sondern neben bzw. ergänzend zur DSGVO die datenschutzrechtliche Verwertungsbefugnis bei den Finanzbehörden vorliegender personenbezogener Daten. Die Offenbarungsberechtigung geschützter Daten richtet sich dagegen, entsprechend der grundlegenden Unterscheidung zwischen Datenschutz und steuerliche...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 1 Aufgabe u... / 3 Literatur, Materialien und Rechtsprechung

Rz. 24 Adamy, Die Achillesferse der Arbeitsmarktpolitik ist und bleibt die Spaltung in zwei Rechtskreise, SoSich 2016, 284. Bernau, Die Rechtsprechung des BGH zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, NJW 2017, 2001. Becker, Lebensstandard von Grundsicherungsbeziehern sinkt – trotz Entlastungspaket, SozSich 2022, 227. Bienert, Zur Anhörungspflicht nach § 24 SGB X und zur Heilu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 1.4 Ausschluss des § 39 Abs. 2 AO wegen Anknüpfung des Steuergesetzes an das Bürgerliche Recht

Rz. 7 Die Möglichkeit, Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis im Wege der Vollstreckung durchzusetzen, ist auf das Vermögen des Vollstreckungsschuldners beschränkt. Dessen Umfang richtet sich nicht nach den Zurechnungsregeln des § 39 AO, sondern nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Dieses bestimmt insbesondere darüber, welche Rechte Dritter die Veräußerung im Weg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 4 Vollstreckung von Ansprüchen gegen die Verwaltung

Rz. 9 Die Vorschriften des 6. Teils gelten nur bei einer Vollstreckung von Ansprüchen der Verwaltung aus Verwaltungsakten. Wenn demgegenüber zivilrechtliche Ansprüche gegen die Verwaltung vollstreckt werden sollen, richtet sich diese Vollstreckung vollständig nach der ZPO. Der Gläubiger muss somit einen Titel vor dem jeweils zuständigen Gericht erwirken und diesen dann mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Voraussetzungen der Vollstreckung

Rz. 5 Will ein Privatgläubiger die Durchsetzung eines Anspruchs gegen einen Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung erzwingen, müssen drei Voraussetzungen für die Zwangsvollstreckung zwingend gegeben sein: Titel, Vollstreckungsklausel und Zustellung des Titels.[1] Im Gegensatz hierzu benötigen die Finanzbehörden zur Vollstreckung ihrer Ansprüche grundsätzlich keine obsiege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 25... / 3 Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung

Rz. 5 § 257 Abs. 1 führt insgesamt vier Alternativen auf, bei deren Vorliegen die Vollstreckung einzustellen oder zu beschränken ist. Dies sind im Einzelnen: Wegfall der Vollstreckungsvoraussetzungen[1]; Aufhebung des zu vollstreckenden Verwaltungsakts[2]; Erlöschen des mit dem Verwaltungsakt geltend gemachten Leistungsanspruchs[3]; Stundung der Leistung, die mit dem Verwaltungs...mehr