Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Autorenverzeichnis

Katharina Bellmann ist gelernte Rechtsanwaltsfachangestellte und seit 2016 geprüfte Rechtsfachwirtin. Nach ihrer Ausbildung und mehreren Jahren beruflicher Tätigkeit in verschiedenen Hamburger Rechtsanwaltskanzleien zog es sie nach Bremen, wo sie als Rechtsfachwirtin in einem Anwaltsnotariat tätig ist. Daneben ist sie Vorstandsmitglied des RENO Bremen e.V. und engagiert sich ...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / II. Allgemeines

Rz. 592 Aus prozessualer Sicht eines Zivilprozesses gehören Tätigkeiten noch zum Rechtszug, die aus gebührenrechtlicher Sicht bereits zur Zwangsvollstreckung gehören. So erfolgt z.B. die Zustellung in gerichtlichen Vollstreckungsverfahren auch an den bisherigen Prozessbevollmächtigten. Aus gebührenrechtlicher Sicht gehört die Zwangsvollstreckung dagegen nicht mehr zum bisher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Künstlersozialabgabe / 6 Sanktionen

Abgabepflichtigen Verwertern, die ihre Melde-, Auskunfts-, Aufzeichnungs- und Zahlungspflichten nicht erfüllen, drohen neben den üblichen Beitreibungsverfahren (Mahnung und Vollstreckung) weitere Maßnahmen der Künstlersozialkasse. Dazu gehören – ebenso wie bei anderen Einzugsstellen der Sozialversicherung - Erhebung von Säumniszuschlägen Auferlegung von Barauslagen (z. B. bei ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Anlagen

Rz. 144 Modul D gibt einige eventuelle Anlagen zum Auftrag vor, wie z.B. einen Beschluss über bereits bewilligte PKH, Vollmachten oder die Negativauskunft des Einwohnermeldeamtes für Anträge nach § 755 ZPO. Weitere Anlagen können (bzw. müssen) in die Freizeilen eingetragen werden. aa) Aufstellung über bisherige Vollstreckungskosten Rz. 145 Bisherige Vollstreckungskosten sind s...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Aufstellung über geleistete Zahlungen

Rz. 146 Bisherige Zahlungen des Schuldners / Drittschuldners müssen in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Versicherungen

Rz. 150 Unter Modul E folgen die Pflichtangaben nach §§ 753a, 754a ZPO.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Durchführung einer normalen Räumungsvollstreckung

Rz. 507 Bei der Räumungsvollstreckung wird der Schuldner aus dem Besitz gesetzt und der Gläubiger wird durch den Gerichtsvollzieher in den Besitz eingewiesen. Rz. 508 Der Gerichtsvollzieher hat die Räumung rechtzeitig dem Schuldner anzukündigen, damit dieser ggf. die 2-Wochenfrist des § 765a Abs. 3 ZPO für einen Räumungsschutzantrag (vgl. Rdn 578) nutzen kann. Rz. 509 Da die W...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 10. Freiwillige Vornahme durch den Schuldner

Rz. 490 Der Schuldner ist auch nach Erlass eines Ermächtigungsbeschlusses nach § 887 ZPO nicht daran gehindert, die von ihm geschuldete Leistung noch freiwillig zu erbringen, um so ggf. Kosten einzusparen. Eine bloße Ankündigung reicht jedoch nicht aus. Die geschuldete Leistung muss tatsächlich erbracht worden sein.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Haftbefehl

Rz. 178 Es kann zum einem gem. § 802g ZPO ein Haftbefehl gegen den Schuldner erlassen werden, wenn dieser unentschuldigt zum Termin zur Abgabe der VA fehlt oder er sich weigert die VA freiwillig abzugeben. Zuständig ist hierfür das Amtsgericht am Wohnsitz des Schuldners. Häufig wird bereits im Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher der Hinweis aufgenommen, der Gerich...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Zentrale Vollstreckungsgerichte nach § 802k ZPO

Rz. 195 Die Zentralen Vollstreckungsgerichte haben zwei Aufgaben: a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jew...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Forderungsaufstellung

Rz. 214 In welcher Höhe Ansprüche vollstreckt werden sollen, ergibt sich ausschließlich aus der Forderungsaufstellung, die gem. § 2 Abs. 2 ZVFV jedem Gerichtsvollzieherauftrag zwingend beizufügen ist. In die Forderungsaufstellung sind sämtliche Forderungen einzutragen, die der Gläubiger geltend macht. Sofern die Eintragungsmöglichkeiten nicht ausreichen, sind die Forderungsau...mehr

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§ 11 Besondere Verfahren / 2. Einleitung des Verfahrens

Rz. 20 Nach § 24 FamFG kann das Familiengericht Verfahren von Amts wegen einleiten, wenn es Kenntnis von Umständen erhält, die sein Einschreiten erforderlich machen (z.B. Verfahren der elterlichen Sorge bei Kenntnis über Kindeswohlgefährdung). Nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag werden dagegen Ehesachen (§ 121 FamFG) und Familienstreitsachen (§ 112 FamFG) eingeleite...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Vollstreckungsverbote

Rz. 132 Weiterhin hat der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsverbote zu beachten: In §§ 811, 812 ZPO ist geregelt, welche Gegenstände unpfändbar sind. Das Sozialstaatsprinzip gebietet es verfassungsrechtlich, dass jedem Menschen das Minimum dessen, was er zur eigenverantwortlichen Führung eines menschenwürdigen Lebens benötigt, zu verbleiben hat.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Vollstreckungstitel

Rz. 143 Der Vollstreckungsauftrag sieht unter Modul C separate Eingabemöglichkeiten für zwei Vollstreckungstitel vor. Weitere Titel können bei Bedarf eingegeben werden durch Mehrfachverwendung des Feldes bei Nutzung einer Branchensoftware oder durch Angabe in einer Anlage. Sind mehrere Titel Grundlage des Vollstreckungsauftrages sind diese durchzunummerieren.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Aufstellung der Inkassokosten

Rz. 147 Werden Inkassokosten geltend gemacht, ist der Gesamtbetrag in die Forderungsaufstellungen einzutragen. Zusätzlich müssen diese Kosten in einer gesonderten Aufstellung nachvollziehbar dargestellt werden. Diese Aufstellung ist dem Auftrag als Anlage beizufügen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Abnahme der Vermögensauskunft und Sachpfändungsauftrag

a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Entscheidung des Gerichts

Rz. 484 Das Gericht entscheidet über den Antrag durch Beschluss (der Schuldner ist vor einer Entscheidung zu hören, § 891 ZPO). Der Beschluss muss die Ersatzvornahme der Handlung, zu der der Gläubiger ermächtigt wird, konkret bezeichnen. Ggf. ist ein Vorschuss für die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme festzusetzen.mehr

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ZErb 01/2026, Internationales Erbrecht

Anzuwendendes Recht bei Verweis auf Drittstaat Das auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendende Recht wird seit dem 17.8.2015 von der EuErbVO[1] bestimmt. Gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO ist grundsätzlich das Recht des Staates anwendbar, in dem der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit ihres ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / cc) Kombi-Auftrag

Rz. 159 Sind dem Gläubiger verwertbare Vermögensgegenstände des Schuldners bekannt, sollte der Gläubiger daher im Rahmen eines Kombi-Antrags den Auftrag unter Modul H mit einem Auftrag in Modul L verbinden: Beispiel:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 503 Zu den unbeweglichen Sachen gehören insbesondere Grundstücke und Wohnungen, aber auch eingetragene Schiffe (was in der täglichen Praxis eher selten vorkommt). § 885 Abs. 2 ZPO regelt daneben aber auch, wie vorgefundene bewegliche Sachen, die eigentliche nicht Gegenstand der Vollstreckung sind, behandelt werden müssen.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / dd) Vorpfändungsbenachrichtigung

Rz. 148 Um den Gerichtsvollzieher mit einer vom Antragsteller selbst erstellten Vorpfändung zu beauftragen, kann hier ein Kreuzchen gesetzt werden. Es macht jedoch wesentlich mehr Sinn, den Zustellungsauftrag formlos zu erteilen, vergl. Rdn 386.mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / g) Unterschrift / Signatur

Rz. 194 Zuletzt folgt die Unterschrift bzw. die Signatur des Antragstellers. In das linke Feld ist der vollständig ausgeschriebene Name des Antragstellers einzutragen. Bei Antragstellung durch einen Rechtsanwalt ist hier der Name des Rechtsanwalts einzutragen – nicht der Name der Kanzlei.mehr

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§ 13 Arrest und Einstweilig... / II. Persönlicher Arrest

Rz. 20 Die Sicherung des Anspruches erfolgt, indem der Schuldner durch Verhaftung daran gehindert wird, die künftige Vollstreckung in der Form zu vereiteln, dass er sich ins Ausland absetzt. Rz. 21 Ein Arrestgrund für den persönlichen Arrest ist wegen der Schwere des mit ihm verbundenen Eingriffs in die persönliche Freiheit des Schuldners gem. § 918 ZPO nur gegeben, wenn eine...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ff) Verwertung der gepfändeten Sache

Rz. 162 Die Verwertung der gepfändeten Sachen erfolgt in Form einer Versteigerung durch den Gerichtsvollzieher. Die Versteigerung ist dabei in den §§ 814–825 ZPO geregelt. Nähere Einzelheiten zum Ablauf enthält auch noch die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA). Bei der Versteigerung handelt es sich um einen hoheitlichen Akt. Rz. 163 Der Gerichtsvollzieher kann die...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / A. Allgemeines

Rz. 1 Neben dem Kostenrecht stellt die Zwangsvollstreckung ein Spezialgebiet der Rechtanwaltsfachangestellten in der Kanzlei dar. Nach Sammlung von Berufserfahrung und ggf. entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen können Rechtsanwaltsfachangestellter die Zwangsvollstreckung in vielen Kanzleien eigenverantwortlich bearbeiten und damit die Rechtsanwälte spürbar entlasten. Rz. 2 Zwa...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 474 Wie bei jeder Vollstreckungsmaßnahme bedarf es auch hier eines Antrages des Gläubigers. Rz. 475 In der Praxis bereitet es mitunter Schwierigkeiten, abzugrenzen, wann eine Handlung unvertretbar und einzig und allein vom Schuldner vorgenommen werden kann und wann sie vertretbar ist und somit auch durch einen Dritten ausgeführt werden kann (s. Rdn 454). Rz. 476 Vertretbar...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / c) Vollstreckungsschuldner

Rz. 505 Eine besondere Problematik bei der Räumungsvollstreckung liegt darin, dass bereits im Erkenntnisverfahren ein Titel gegen alle Personen zu erwirken ist, die ggf. Allein- oder Mitgewahrsam an der Wohnung besitzen. Es kommt in der Zwangsvollstreckung eben nicht auf das zugrundeliegende Vertragsverhältnis an, sondern ausschließlich auf den Gewahrsam (= tatsächliche Sach...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Titelumschreibende Klausel, § 727 ZPO

Rz. 49 Eine titelumschreibende Klausel ist erforderlich, wenn die Vollstreckung für oder gegen den Rechtsnachfolger der im Titel bezeichneten Parteien erfolgen soll. Sinn der Titelumschreibung ist es, einen neuen Rechtsstreit über denselben prozessualen Anspruch zu vermeiden. Soweit eine Umschreibung möglich ist, fehlt für eine neue Klage das Rechtsschutzinteresse. § 727 ZPO ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Verwaltung der Vermögensverzeichnisse

Rz. 196 Das Vermögensverzeichnis wird durch den Gerichtsvollzieher als elektronisches Dokument erstellt und sodann an das Zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes übermittelt. Die Vermögensverzeichnisse werden dort gespeichert und können ausschließlich von Gerichtsvollzieher, von Insolvenzgerichten, Vollstreckungsgerichten, Registergerichten und Strafverfol...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Allgemeines zur Hebegebühr

Rz. 263 Die Hebegebühr kann in jedem Verfahrensabschnitt entstehen. Es ist weder erforderlich, dass ein Rechtsstreit geführt wird oder wurde, noch, dass die Vollstreckung durchgeführt wird. Rz. 264 Durch die Hebegebühr wird die über die allgemeine Tätigkeit hinausgehende Verwahrungstätigkeit des RA von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten abgegolten. Neben der Hebegebühr erhä...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 450 In dem Zwangsvollstreckungsverfahren stehen dem Gläubiger viele Wege offen, seine Forderung im besten Fall erfolgreich durchzusetzen. Auf die Mitwirkung des Schuldners kommt es i.d.R. nicht an. Rz. 451 Bei einigen Titeln hängt jedoch die Durchsetzung des titulierten Anspruchs des Gläubigers einzig von dem Willen des Schuldners ab. Das bedeutet, dass nur der Schuldner ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Zuständigkeit

Rz. 459 Ausschließlich zuständig für die Entscheidung über den Antrag gem. § 888 ZPO ist das Prozessgericht erster Instanz – somit das Gericht, das z.B. das Urteil oder den Beschluss erlassen hat oder das Gericht, vor dem die Parteien einen Prozessvergleich geschlossen haben; bei notariellen Urkunden das Gericht, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat. Das Prozessger...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 7. Kosten

Rz. 220 Je nach Auftrag des Gläubigers können bei dem Gerichtsvollzieher z.B. folgende Gebühren anfallen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Gläubiger und Schuldner

Rz. 139 Die nachfolgenden Seiten des Auftrags sind in Module aufgeteilt. Modul A und B betreffen die Angaben zum Gläubiger bzw. Schuldner und sind inhaltlich überwiegend identisch. Der Vollstreckungsauftrag enthält Eingabefelder für einen Gläubiger bzw. einen Schuldner. Zusätzliche Gläubiger und Schuldner können durch mehrfaches Ausfüllen dieser Felder – sofern die genutzte B...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Gewahrsam

Rz. 133 Der Gerichtsvollzieher darf bewegliche Sachen, die sich im Besitz des Schuldners befinden, pfänden. Hierbei muss bzw. darf der Gerichtsvollzieher nicht prüfen, ob der Schuldner Eigentümer dieser Sachen ist. Er hat ausschließlich zu prüfen, ob sich die Sachen im Gewahrsam des Schuldners befinden. Lediglich wenn nach außen eindeutig ersichtlich ist, dass der zu pfänden...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Antrag des Gläubigers

Rz. 457 Um seinen Anspruch durchzusetzen, muss der Gläubiger einen entsprechenden Antrag stellen. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das LG, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftragen, ansonsten würde der Antrag als unzulässig abgewiesen werden. Das Zwangsmittel oder die Zwangshöhe muss der Gl...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 468 In dem Verfahren gem. § 888 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 888 ZPO). Rz. 469 Sofern Sie aus dem Zwangsgeld bzw. Haftbeschluss Zwangsvollstreckungsmaßnah...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 478 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 887 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Niederschlagung von Beitrag... / 1.2 Unbefristete Niederschlagung

Die unbefristete Niederschlagung kommt einem Verzicht auf die Beiträge gleich. Der Eintritt der Verjährung wird dabei bewusst in Kauf genommen. Die unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge, deren Höhe insgesamt die Bezugsgröße übersteigt (2026: 47.460 EUR; 2025: 44.940 EUR), darf nur im Einvernehmen mit den beteiligten Trägern der Ren...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft mit/ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 153 Verlangt der Gläubiger die Abnahme der Vermögensauskunft, so hat er bei Auftragserteilung die Wahl, ob er den Gerichtsvollzieher Beispiel: odermehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / VII. Zuständiges Gericht für Antrag auf Vergütungsfestsetzung

Rz. 21 Unter Verwendung des im rechtlichen Alltag unverzichtbaren Worts "grundsätzlich" gilt, dass grds. das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig ist. Rz. 22 Für die in einem gerichtlichen Mahnverfahren entstandene Vergütung ist das Gericht des ersten Rechtszugs zuständig, auch wenn keine Abgabe erfolgt ist.[2] Rz. 23 Bei Verweisungen ist das Gericht für die Vergütungsfests...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / I. Mandant

Rz. 92 Bereits bei Auftragsannahme sollte der Mandant wichtige Informationen zu seinem Kunden einholen bzw. festhalten. Da der Mandant bei Auftragserteilung jedoch nicht davon ausgeht, dass die anstehende Geschäftsbeziehung notleidend wird, geht er häufig zu lasch mit dem Informationsmanagement um. Dabei ist der Mandant immer noch die kostengünstigste Auskunftsquelle. Bei Au...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 485 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 486 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Vorüberlegungen vor Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen

Rz. 590 Wenn die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung vorliegen, hat der RA oftmals den Auftraggeber bereits im gerichtlichen Verfahren zuvor vertreten, um den zur Zwangsvollstreckung notwendigen Titel zu schaffen. Der Auftraggeber musste dafür meistens bereits erhebliche Vergütungsforderungen begleichen. Auch wenn die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung für den RA selbs...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / bb) Austauschpfändung

Rz. 156 Neuwertige und besonders wertvolle der oben genannten Sachen können jedoch im Wege der sogenannten Austauschpfändung gem. § 811a ZPO durch einfachere preiswertere Gegenstände ersetzt werden. Beispiel: Der Schuldner besitzt einen neuwertigen großen Fernseher im Wert von 9.000,00 EUR. Ein Fernseher ist grds. unpfändbar, kann jedoch durch einen kleineren – preiswerteren ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Vorschuss der notwendigen Kosten

Rz. 481 Die notwendigen Kosten der Ersatzvornahme hat der Schuldner nach § 887 Abs. 1 ZPO zu tragen, dies ist im Beschluss ausdrücklich festzuhalten. Der Gläubiger kann, muss jedoch nicht, in Vorleistung gehen. Er kann auch mit seinem Antrag nach § 887 ZPO vom Schuldner einen Vorschuss über die voraussichtlichen Kosten verlangen. Rz. 482 Als notwendig werden die Kosten angeseh...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Vollstreckungsgegenstand

Rz. 494 In den meisten Fällen handelt es sich bei dem Vollstreckungsgegenstand um eine Einzelsache, grds. ist aber auch die Vollstreckung zur Herausgabe einer individuell bestimmten Sachgesamtheit (z.B. einem Warenlager, die Geräte eines Sportstudios oder einer Bibliothek) möglich. Rz. 495 Achtung: Die Herausgabe eines Kindes erfolgt nicht nach § 883 ZPO, sondern vielmehr nac...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Voraussetzungen

Rz. 388 Es müssen nachstehende Voraussetzungen gegeben sein, damit ein vorläufiges Zahlungsverbot rechtmäßig ist:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Reihenfolge der Aufträge und Hinweise

Rz. 193 Es folgen die Module P und Q. In Modul P kann der Gläubiger Angaben zur Reihenfolge der einzelnen Aufträge machen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge dabei fortbestehen muss. Es ist also nicht möglich, den Gerichtsvollzieher anzuweisen z.B. zuerst die Drittauskünfte einzuholen und dann die VA abzunehmen. In Modul Q kann der...mehr