Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 346 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es in § 805 ZPO eine sehr ähnlich ausgestaltete Bestimmung.[2] Im Gegensatz zur Regelung in der ZPO sieht § 293 AO allerdings nicht die Möglichkeit einer Hinterlegung des Erlöses vor, da der Staat als Vollstreckungsgläubiger stets als ein sicherer Schuldner anzuseh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1 Begriff des Vollziehungsbeamten

Rz. 2 § 285 Abs. 1 AO bestimmt, dass die Vollstreckungsbehörden die Vollstreckung in bewegliche Sachen durch Vollziehungsbeamte ausführen. Vollziehungsbeamte sind Personen, die in der Vollstreckungsbehörde mit der Pfändung beweglicher Sachen beauftragt sind. Dabei ist der Begriff "Vollziehungsbeamter" nicht im beamtenrechtlichen Sinn zu verstehen, sondern i. S. v. Amtsträger...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 3 Entgegennahme des Erlöses

Rz. 5 Wird der Erlös der Versteigerung an den Vollstreckungsbeamten gezahlt, tritt dieses Geld an die Stelle der versteigerten Sache.[1] Der Erlös geht also in das Eigentum des Schuldners über, während er sein Eigentum an den versteigerten Gegenständen verliert. Der Gläubiger des Schuldners erwirbt statt des Pfändungspfandrechts an den Sachen ein Pfändungspfandrecht an dem E...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung war § 350 RAO.[1] Die Vorschrift verweist auf §§ 811–813 ZPO sowie § 882a ZPO, die insbesondere Pfändungsverbote für die Vollstreckung in Sachen sowie die Möglichkeiten einer Austausch- bzw. Vorwegpfändung regeln. Der Verweis wurde mit Wirkung ab 1.12.2021 durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.6 Bargeld (§ 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO)

Rz. 11 Bargeld unterliegt dem Vollstreckungsschutz nach § 811 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, allerdings bestehen erhebliche Einschränkungen.[1] Bargeld darf nämlich nur dann nicht gepfändet werden, bei einem Schuldner, der eine natürliche Person ist, in Höhe von 1/5 und für jede weitere mit dem Schuldner im Haushalt lebende Person 1/10 des Betrags, der der Pfändungsfreiheit nach § 850c Z...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Grundlagen

Rz. 1 § 292 Abs. 1 AO entspricht § 345 RAO.[1] Hingegen gab es eine § 292 Abs. 2 AO entsprechende Bestimmung in der RAO nicht. Für das zivilprozessuale Vollstreckungsverfahren trifft § 775 ZPO eine analoge Regelung, die sprachlich leicht anders gefasst ist und zudem für sämtliche Arten der Zwangsvollstreckung Anwendung findet.[2] Insgesamt eröffnet § 292 AO fünf Möglichkeite...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.3 Durchführung der vorzugsweisen Befriedigung

Rz. 5 Die vorzugsweise Befriedigung berechtigt den Inhaber des Rechts dazu, eine Befriedigung aus dem Reinerlös auch dann zu verlangen, wenn seine Forderung noch nicht fällig ist.[1] Hierzu hat er zunächst einen Antrag auf Berücksichtigung seines Rechts an die Vollstreckungsstelle zu stellen, die über seine Einwendungen unverzüglich zu entscheiden hat.[2] Die Verwertung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3.2 Nachweis einer Zahlungsfrist

Rz. 8 Auch der Nachweis einer Zahlungsfrist, die dem Vollstreckungsschuldner durch das zuständige FA eingeräumt wurde, ist nach § 292 Abs. 1 Alt. 2 AO dazu geeignet, die Vollstreckung abzuwenden. Die Einräumung der Zahlungsfrist kann erfolgen durch eine Stundung nach § 222 AO, die Bewilligung eines Zahlungsaufschubs nach § 223 AO oder durch einen Vollstreckungsaufschub nach ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 5 Zuschlag an den Gläubiger (§ 299 Abs. 4 AO)

Rz. 7 In § 299 Abs. 4 AO wird eine Sonderregelung von § 299 Abs. 2 AO für den Fall getroffen, dass der Zuschlag an den Gläubiger erteilt wird.[1] Er ist von der baren Zahlung soweit befreit, als ihm der Erlös zur Tilgung seiner Forderung auszuhändigen wäre. Insoweit gilt der Gläubiger mit dem Zuschlag bereits als befriedigt. Seine Forderung erlischt damit. Der Zuschlag an de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 301 AO war § 354a RAO. Inhaltlich stimmt die Norm überein mit §§ 818, 819 ZPO,[1] die für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht verschiedene Teilaspekte des § 301 AO regeln.[2] Inhaltlich regelt § 301 Abs. 1 AO, wann die Versteigerung einzustellen ist. In § 301 Abs. 2 AO werden an die Entgegennahme des Erlöses bestimmte Rechtsfolgen geknüpf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.3 Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen (§ 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO)

Rz. 8 § 811 Abs. 1 Nr. 1c ZPO gewährt Pfändungsschutz aus gesundheitlichen Gründen. Diese Regelung ersetzt den bisherigen Schutz für künstliche Gliedmaßen, Brillen und andere wegen körperlicher Gebrechen notwendige Hilfsmittel, soweit diese Gegenstände zum Gebrauch des Schuldners und seiner Familie bestimmt sind, in § 811 Abs. 1 Nr. 12 ZPO a. F.[1] Damit wird man auch Rollst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Hinzuziehung von Zeugen

Rz. 3 In zwei Fallgestaltungen sieht § 288 AO die grundsätzliche Verpflichtung der Hinzuziehung von Zeugen vor.[1] Die Mitwirkung von Privatpersonen kann dabei nur freiwillig erfolgen.[2] Die Entschädigung der Zeugen erfolgt nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz v. 5.4.2004.[3] Die Zeugenentschädigung zählt dabei zu den Kosten der Vollstreckung, die der Vollstr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 30... / 2 Einstellung der Versteigerung

Rz. 2 Nach § 301 Abs. 1 AO wird die Versteigerung eingestellt, sobald der Erlös zur Deckung der beizutreibenden Beträge einschließlich der Kosten der Vollstreckung sowie etwaiger weiterer Beträge (Zinsen, Abgaben) ausreicht.[1] Damit ist Voraussetzung für eine Anwendung des § 301 AO, dass mehrere Pfandstücke vorhanden sind.[2] Zu beachten ist hierbei indes, dass bei einer An...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 335 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht gibt es in §§ 758, 758a ZPO entsprechende Bestimmungen.[2] Ausführliche Ergänzungen zu § 287 AO finden sich in Abschn. 28 bis 31 VollzA.[3] Die Norm regelt im Einzelnen verschiedene Befugnisse, die Vollziehungsbeamte bei der Ausführung von Vollstreckungshandlungen haben...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.1 Wohnräume

Rz. 5 Wohnräume unterliegen dem besonderen Schutz des Art. 13 GG. Der Begriff der Wohnung umfasst hierbei sämtliche zu Aufenthaltszwecken geeigneten und bestimmten Räumlichkeiten.[1] Hierzu zählen neben den eigentlichen Aufenthalts- und Arbeitsräumen die den Bewohnern dienenden Nebenräume (Flur, Keller, Dachboden usw.) sowie die weiteren umfriedeten Besitztümer wie insbesond...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.1.13 Eigentumsvorbehalt (§ 811 Abs. 2 ZPO)

Rz. 18 Aus § 811 Abs. 2 ZPO ergeben sich Sonderregelungen für den Fall eines Kaufs unter Eigentumsvorbehalt. Ist ein solcher vereinbart, kann eine nach § 811 Abs. 1 Nr. 1a und b, Nr. 2 ZPO oder auch bei einem Tier nach § 811 Abs. 8b ZPO grundsätzlich pfändungsfreie Sache ausnahmsweise doch gepfändet werden.[1] Der Sinn dieser Bestimmung ist darin zu sehen, dass die Vollstrec...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Gewaltanwendung

Rz. 18 Wird gegenüber dem Vollziehungsbeamten Widerstand geleistet, kann er nach § 287 Abs. 3 AO seinerseits Gewalt anwenden, um die Vollstreckung durchzuführen. Unter Widerstand ist hierbei insbesondere eine Tätlichkeit zu sehen oder aber auch bereits die Drohung mit einem empfindlichen Übel.[1] Die Vorschrift ist auch dann anwendbar, wenn die Gewaltanwendung gegen einen Dr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Schätzung gepfändeter Sachen (§ 813 Abs. 1–3 ZPO)

Rz. 24 § 813 Abs. 1–3 ZPO normieren Vorgaben für die Schätzung von gepfändeten Sachen.[1] Insbesondere bei Kostbarkeiten ist demnach ein Sachverständiger hinzuzuziehen. Dies gilt auch bei der Vollstreckung im landwirtschaftlichen Bereich.[2] Ein Verstoß gegen § 813 ZPO berührt die Wirksamkeit der Pfändung nicht. Ausgelöst werden können allerdings Schadensersatzansprüche.[3] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 10 Die Anordnung der Versteigerung stellt einen Verwaltungsakt dar, sodass gegen diese ein Einspruch nach § 347 AO statthaft ist.[1] Da mit der Ablieferung des Gelds durch den Vollziehungsbeamten die Vollstreckung beendet wird, erlischt damit das durch die Pfändung begründete Pfandrecht. Eine etwaiger Einspruch oder eine Anfechtungsklage gegen die Pfändung erledigt sich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2.4.2 Ausnahmen

Rz. 13 Nicht erforderlich ist eine richterliche Durchsuchungsanordnung in zwei Fällen. Aus § 287 Abs. 4 S. 1 AO ergibt sich, dass der betroffene Vollstreckungsschuldner in die Durchsuchung einwilligen kann.[1] Er verzichtet in diesem Fall auf den Schutz, der ihm durch Art. 13 GG gewährt wird. Die Durchsuchung darf sich in diesem Fall jedoch nur auf Räume des Vollstreckungssc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3 Inhalt der Niederschrift

Rz. 3 Die in § 291 Abs. 2 AO aufgeführten erforderlichen Inhalte der Niederschrift stellen lediglich den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestinhalt dar.[1] Allgemein zur Aufnahme von Urkunden s. Abschn. 19 VollzA. Über die Bestimmung des § 291 AO hinaus finden sich in der VollzA weitergehende Erfordernisse für verschiedene Vollstreckungshandlungen. Dies gilt insbesondere...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwierige Mandantentypen i... / 9.4 Praktische Strategien im Umgang mit diesem Mandantentyp – wirtschaftliche, psychologische und kommunikative Aspekte

Klare Kommunikationsregeln aufstellen: Anfangs mag man dem eifrigen Mandanten gerne helfen, aber sobald ein Muster erkennbar wird, braucht es Regeln. Kommunikativ sollte man das Thema offen ansprechen: "Ich merke, Sie haben häufig Fragen zwischendurch. Vielleicht ist es sinnvoll, dafür feste Zeiten zu vereinbaren, damit wir Ihnen konzentriert helfen können." Das macht deutli...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Unpfändbarkeit eines Pkw aus gesundheitlichen Gründen

Leitsatz Ein privates Kraftfahrzeug kann aus gesundheitlichen Gründen unpfändbar sein. Sachverhalt Der Antragsteller hatte Steuerschulden in erheblicher Höhe. Wegen dieser Steuerschulden ließ das Finanzamt beim Antragsteller unter anderem dessen privates Fahrzeug pfänden, um es verwerten zu lassen. Der Antragsteller legte gegen die Pfändung Einspruch ein und beantragte die Herausgabe des Fahrzeugs. Er begründete dies mit gesundheitlichen Gründen. Er leide unter Agoraphobie, er benötige das Fahrze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 17... / 2 Sachlicher Anwendungsbereich: Steuerbescheide und gleichgestellte Verwaltungsakte

Rz. 12 Anwendbar ist § 176 AO auf alle Steuerbescheide sowie diejenigen Verwaltungsakte, die wie Steuerbescheide behandelt werden.[1] Zur Anwendung bei den einzelnen Änderungstatbeständen Rz. 18ff. Da Steueranmeldungen die Wirkung von Steuerbescheiden haben, greift § 176 AO auch bei der Änderung der in einer Steueranmeldung bestehenden Steuerfestsetzung ein. Eine Änderung de...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anhörung / 1.6 Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung

Eine vorherige Anhörung würde die Vollstreckung gefährden.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Summenbeitragsbescheid / 3 Summenbeitragsbescheid für nicht gemeldete Arbeitnehmer

Wurde das Wahlrecht zur Krankenversicherung nicht ausgeübt, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers zu der Krankenkasse, bei der zuletzt eine Versicherung bestand. Ist eine letzte Krankenkasse nicht vorhanden, erfolgt eine Zuweisung des Arbeitnehmers in Anlehnung an die beiden letzten Ziffern der Betriebsnummer des Arbeitgebers. Seit 1.1.2022 bis laufend gelten folgende Zuwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen / 2 Pfändbarkeit

Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine als Beihilfe bezeichnete finanzielle Unterstützung aus besonderen Anlässen (z. B. Erziehungsbeihilfe, Heiratsbeihilfe, Erholungsbeihilfe, Krankheitsbeihilfe) gewährt, leistet er sie in der Regel aufgrund des Arbeitsverhältnisses. Die Beihilfe ist also kein Geschenk, sondern Arbeitslohn. Sie unterliegt deshalb den Vorschriften über...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ruhen des Leistungsanspruch... / 5 Strafgefangene

Der Anspruch auf Leistungen für Strafgefangene ruht auch, solange Versicherte sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft befinden, nach § 126 a StPO aus Gründen der öffentlichen Sicherheit einstweilen untergebracht sind (z. B. in einem psychiatrischen Krankenhaus) oder gegen sie eine Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung vollzo...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz eines Arbeitgebers hat der Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfung einzuleiten, sobald die Mitteilung einer Einzugsstelle oder eines Unfallversicherungsträgers vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde oder die Betriebstätigkeit vollständig beendet wurde. Zu diesem Zweck informiert die Einz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. OLG Hamm v. 4.6.2025 – 10 W 84/25 BGB § 2314; ZPO § 887, § 888, § 892 Beraterhinweis Anders als kürzlich das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung v. 2.4.2024 – 5 W 16/24, ErbR 2024, 630 folgt das OLG Hamm der h...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 10 Checkliste: Vorgehen bei Entziehung des Wohnungseigentums

Vorgehen bei Entziehung des Wohnungseigentumsmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 40... / 2.4.3.4 Durchsuchungsbeschluss

Rz. 23 Der richterliche Durchsuchungsbeschluss muss so gefasst sein, dass der Eingriff in das Grundrecht aus Art. 13 GG angemessen begrenzt sowie messbar und kontrollierbar bleibt.[1] Er muss inhaltlich möglichst bestimmt sein und im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren dem Betroffenen Aufschluss über Inhalt, Zweck und Ausmaß des Eingriffs geben.[2] Der Beschluss muss daher S...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Entziehung des Wohnungseige... / 9 Unterbliebene Veräußerung

Aufgrund bestandskräftigen Eigentümerbeschlusses ist der betroffene Wohnungseigentümer verpflichtet, seine Wohnung zu verkaufen. Klageerhebung Unterbleibt die Veräußerung, kann er nach entsprechender Klageerhebung zur Veräußerung der Eigentumswohnung verurteilt werden. Da die Ausübung des Entziehungsrechts gemäß § 17 Abs. 1 WEG der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zusteht, ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.3 Fälle, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist

Rz. 9 § 44 Abs. 1 FGO verlangt das Vorverfahren als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage nur in "Fällen, in denen ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegeben ist". Die Vorschrift nimmt damit Bezug auf den 7. Teil der Abgabenordnung, der in den §§ 347 bis 368 AO das "Außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren" regelt und als einzigen (formellen) Rechtsbehelf den Einspruch vor...mehr

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Teilungsversteigerung / 1.2 Anwendungsbereich

Arten der Gemeinschaft Die Gemeinschaft, deren Aufhebung begehrt wird, kann eine Bruchteilsgemeinschaft oder eine Gemeinschaft zur gesamten Hand sein. Miteigentum Eine Bruchteilsgemeinschaft [1] liegt vor, wenn etwa ein Grundstück mehreren Personen zu bestimmten Teilen gehört (z. B. Eheleuten zu je 1/2). SolchesMiteigentum kann nicht nur zu gleichen, sondern auch zu ungleichen An...mehr

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Teilungsversteigerung / 2.1 Antragsberechtigte

Antrag Zur Einleitung des Verfahrens bedarf es eines entsprechenden Antrags an das Amtsgericht, in dessen Bezirk das betreffende Grundstück liegt. Es besteht kein Anwaltszwang. Kein Titel nötig Der Versteigerungsantrag setzt keinen vollstreckbaren Titel voraus.[1] Denn in diesem Verfahren fehlt es an einem Gläubiger-Schuldner-Verhältnis. Wer nicht Antragsteller ist, ist Antrags...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 11 Vollstreckung

11.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.2.2025 – 17 UF 37/24 1. Ein im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffener Titel über den Trennungsunterhalt besteht, vorbehaltlich des § 56 FamFG, auch nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs als Vollstreckungstitel fort. 2. Der Einwand des Wegfalls des Anspruchs auf Trennungsunterhalt nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs kann gegen...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung der Verpflichtung, eine Bauhandwerkersicherung zu stellen

Leitsatz 1. Ein Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB wird gemäß § 887 ZPO vollstreckt. 2. Auch bei der Vollstreckung eines Titels über einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB kann der Gläubiger, der Hinterlegung als Art der Sicherheitsleistung gewählt hat, vom Schuldner gemäß § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des zu h...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / Leitsatz

1. Ein Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB wird gemäß § 887 ZPO vollstreckt. 2. Auch bei der Vollstreckung eines Titels über einen Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB kann der Gläubiger, der Hinterlegung als Art der Sicherheitsleistung gewählt hat, vom Schuldner gemäß § 887 Abs. 2 ZPO Vorauszahlung des zu hinterleg...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / 3 Der Praxistipp

BGH klärt offene Streitfragen Bisher war offen, ob die Vollstreckung eines Anspruchs auf Stellung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 887 ZPO oder nach § 888 ZPO erfolgt. Ebenso war streitig, ob der Hinterlegung wählende Gläubiger die Vorauszahlung an sich oder nur an die Hinterlegungsstelle verlangen kann. Beide Streitfragen hat der BGH nun im Sinne einer effektiven...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / 2 II. Die Entscheidung

BGH folgt dem Gläubiger und dem LG Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und zulässig, §§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3, 575 ZPO. Sie hat auch in der Sache Erfolg. Im Ausgangspunkt zutreffend geht das OLG davon aus, dass der Anspruch auf Stellung einer Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB als vertretbare Handlung (vgl. OLG Schleswig, 6.9.2023 – 12 U 59/23, MDR 2023, 1413, juris...mehr

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FoVo 12/2025, Vollstreckung... / 1 Der Fall

Verurteilung zur Sicherheitsleistung Die Gläubigerin betreibt die Zwangsvollstreckung aus einem rechtskräftigen Versäumnisurteil, mit dem die Schuldnerin verurteilt worden ist, an sie für Vergütungsansprüche einschließlich Nebenforderungen eine Sicherheit gemäß § 650f BGB in Höhe von 224.325,95 EUR zu leisten. LG ordnet Ersatzvornahme an Auf Antrag der Gläubigerin hat das LG si...mehr

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FoVo 12/2025, Haftung des V... / 3 Der Praxistipp

Vermieter müssen handeln Eltern haften für ihre Kinder und – offensichtlich – Vermieter für ihre Mieter. Die Entscheidung des AG steht im Einklang mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, 21.3.2025 – V ZR 1/24) und wird im Ergebnis von einem Vermieter verlangen, dass er auf Hinweise Dritter über Störungen des eigenen Mieters unmittelbar reagieren muss. Er mu...mehr

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FoVo 12/2025, Zivilprozessrecht

Zöller Zivilprozessordnung Kommentar, 36. Aufl. 2026 3.011 Seiten, 189,00 EUR Verlag Dr. Otto Schmidt ISBN 978-3-504-47028-9 Ein "Must have" ist die Neuauflage des Zöller. Damit ist eigentlich alles gesagt. Der Zöller gehört zum täglichen Arbeitswerkzeug eines jeden Richters und Rechtspflegers und muss deshalb auch für jeden Rechtsdienstleister im unmittelbaren Zugriff stehen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Verwaltungsakt / 6 Wirkung

Ein wirksam gewordener Verwaltungsakt bindet die Behörde und kann nur noch bei Vorliegen spezieller Voraussetzungen zurückgenommen, widerrufen oder aufgehoben werden.[1] Wenn die Rechtsbehelfsfrist ungenutzt verstrichen ist, ist der Verwaltungsakt bestandskräftig. Ein bestandskräftiger Verwaltungsakt ist grundsätzlich Voraussetzung für die Vollstreckung.[2]mehr

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zfs 12/2025, Kein Anspruch ... / 1 Sachverhalt

[1] I. Der am 24.6.1952 geborene Kläger wurde am 27.10.1988 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. [2] Mit Urt. v. 9.9.2010 verurteilte das Landgericht Saarbrücken ihn wegen banden- sowie gewerbsmäßigen Betrugs in acht Fällen gegenüber Kfz-Haftpflichtversicherungen zu einer Gesamtfreiheitsstraße von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Strafe wurde...mehr

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ZErb 12/2025, Wer ist Schul... / a) Solange die Erbengemeinschaft noch besteht

Beispiel: Die Erblasserin hinterließ zwei Kinder, über den Hälfteanteil des A ordnete sie Testamentsvollstreckung an, der Hälfteanteil des B war vollstreckungsfrei. Im Testament ist nicht geregelt, wer die Vergütung des Testamentsvollstreckers zu zahlen hat. Der BGH[19] meint: Solange die Erbengemeinschaft nicht vollständig auseinandergesetzt ist, beziehe sich die Verwaltung ...mehr

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FoVo 12/2025, Früherer Betr... / I. Das Problem

Vollstreckung gegen einen betreuten Schuldner Wir sind Inkassodienstleister und haben für unsere Auftraggeberin zwei Vollstreckungsbescheide gegen einen unter Betreuung stehenden Schuldner erwirkt. Der Schuldner scheint über kein pfändbares Einkommen oder Vermögen zu verfügen und daher wird die Realisierung der Ansprüche extrem schwierig. Schuldner hat titulierten Freistellung...mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechung ... / 11.1 OLG Stuttgart, Beschl. v. 18.2.2025 – 17 UF 37/24

1. Ein im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffener Titel über den Trennungsunterhalt besteht, vorbehaltlich des § 56 FamFG, auch nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs als Vollstreckungstitel fort. 2. Der Einwand des Wegfalls des Anspruchs auf Trennungsunterhalt nach Rechtskraft des Scheidungsausspruchs kann gegen einen im einstweiligen Anordnungsverfahren geschaffen...mehr