Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Exkurs: Neues Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)

Rz. 131 Gemäß § 1 Abs. 1 IntErbRVG regelt dieses Gesetz die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 4. Keine titelumschreibende Klausel gegen den vorläufigen Erben

Rz. 8 Eine Klauselumschreibung nach § 727 ZPO in Bezug auf Urteile, die bereits gegen den Erblasser erstritten wurden, auf den vorläufigen Erben, die es ermöglichen würde, auch in das Privatvermögen des Erben zu vollstrecken, ist gemäß § 1958 BGB nicht möglich. Wird dennoch eine Klausel erteilt, kann sich der vorläufige Erbe mit §§ 732, 768 ZPO wehren.[6] Hinweis Im Falle ein...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 3. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 54 Neben all diesen verschiedenartigen materiell-rechtlichen Erwägungen muss der Erbe die prozessualen Besonderheiten beachten, die sich aus den §§ 778 ff. ZPO ergeben, um tatsächlich eine Haftungsbeschränkung herbeizuführen. Der Erbe, der die Erbschaft angenommen hat, kann einer Verurteilung als Rechtssubjekt im Falle einer Klage eines Nachlassgläubigers und damit einer ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Erben, Vermächtnisnehmer

Rz. 74 Zwar kann der Erblasser jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernennen, bestimmte Personen sind jedoch, entweder aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen, von der Übernahme des Amtes ausgeschlossen. So kann der Alleinerbe, weil er sich nicht selbst beschränken kann, nicht zum alleinigen Testamentsvollstrecker hingegen aber zum Mitvollstrecker nach § ...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / A. Der Erbe in der Schuldnerposition

Rz. 1 Ohne wirksame Ausschlagungserklärung oder Anfechtung der Annahme, ist das Einrücken in die Schuldnerstellung durch den Erben in Bezug auf die Verbindlichkeiten des Erblassers irreversibel. Das bedeutet:[1]mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Einreden gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 48 Die §§ 2045, 2046 BGB geben jedem Miterben die Möglichkeit, die Auseinandersetzung zu verweigern, bis zur Auffindung der Nachlassgläubiger ein Aufgebotsverfahren durchlaufen ist (förmlich nach §§ 1970 ff. oder privat nach § 2061 BGB ; siehe hierzu § 7 Rdn 52 ff., 86 ff.) und die sämtlichen sich hieraus und sonst ergebenden Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden.[38] ...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 44 Muss eine Forderung gegen den Nachlass, die auf eine Verfügung gerichtet ist, im Wege der Klage durchgesetzt werden, so sind nur die nicht zustimmenden Erben zu verklagen. Der Klageantrag lautet auf Mitwirkung des nicht zustimmenden Erben bei der von den übrigen Miterben vorzunehmenden Verfügung.[117] Praxishinweis Im Vorfeld des Prozesses sollte der Gläubigervertreter...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Haftung im Außenverhältnis (§§ 420 ff., 2058 ff. BGB)

Rz. 22 Das Vermächtnis beschwert die Miterben im Außenverhältnis im Zweifel als Gesamtschuldner. Die Miterben haften mit dem Nachlass und mit ihrem Eigenvermögen, wobei sie die Möglichkeit haben, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Die Haftung im Außenverhältnis regeln die §§ 420 ff., 2058 ff. BGB, während für das Innenverhältnis die Vorschrift des § 2148 BGB Anwend...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Zweck der Nachlassverwaltung und Rechtsstellung des Nachlassverwalters

Rz. 204 Die Nachlassverwaltung dient – aus der Sicht eines Erben – in erster Linie der Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben.[126] Antragsberechtigt ist der Erbe, ferner jeder Nachlassgläubiger, auch wenn er zugleich Miterbe ist. Voraussetzung für die Anordnung der Nachlassverwaltung ist dann, dass die Befriedigung sämtlicher, nicht nur einzelner Nachlass...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Sicherheitsleistung (§ 2128 Abs. 1 BGB)

Rz. 103 Wie beim Anspruch nach § 2127 BGB muss die Besorgnis bestehen, dass eine erhebliche Verletzung der Nacherbenrechte eintreten kann. Die Sicherheitsleistung erfolgt nach den §§ 232 ff. BGB. Im Gegensatz zu § 2127 BGB kann die Besorgnis auch durch die ungünstige Vermögenslage beim Vorerben entstehen. Dies ist der Fall, wenn die Vollstreckung durch Gläubiger des Vorerben...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / II. Gegenvortrag des Gläubigers

Rz. 5 Dem kann der Gläubiger die dolo agit-Einrede des § 242 BGB entgegenhalten, wenn der Erbe aus §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB [6] oder aus §§ 3 ff. AnfG [7] haftet. Soweit die Haftung des Erben reicht, wird die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen, obwohl trotz wirksamer Haftungsbeschränkung in das Eigenvermögen vollstreckt wird.[8] Dem Vortrag zu §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB kann de...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Einrede des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Untervermächtnis (§ 2187 BGB)

Rz. 162 Nach § 2187 Abs. 1 BGB kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung eines Untervermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung des Untervermächtnisses nicht ausreicht. Nach § 2187 Abs. 3 BGB kommen dann die Vorschriften über die Erbenhaftung nach § 1992 BGB und §§ 1990, 1991 BGB entsprechend zwischen dem Vermächtnisnehm...mehr

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§ 10 Fortführung von Prozes... / B. Fortsetzung durch Terminsantrag

Rz. 3 Der Erbe kann den Rechtsstreit durch Terminsantrag fortsetzen, § 239 Abs. 1 ZPO . Die Aufnahme kann auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen, der gemäß § 2039 BGB zur Geltendmachung des Klageanspruchs berechtigt ist.[1] Dies gilt auch auf Beklagten- bzw. Schuldnerseite, soweit die Miterben als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.[2] Im Übrigen entbindet die ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 230 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[302] Ein derartiger Wid...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VII. Nachlassgläubiger

Rz. 60 Den Gläubigern von reinen Nachlassverbindlichkeiten, denen gegenüber der Erbe seine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung noch nicht verloren hat, haftet während des laufenden Insolvenzverfahrens nur der Nachlass als Masse, § 1975 BGB.[129] Hinweis Aktive und passive Prozesse sind vom Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu führen;[130] bereits laufende Prozesse mit...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / I. Vortrag des Erben

Rz. 4 In der Drittwiderspruchsvariante der §§ 785, 767 ZPO muss der Erbe (für den Fall der Klagenhäufung nach § 260 ZPO zusätzlich) darlegen und nötigenfalls beweisen, dass der Gegenstand, in den der Gläubiger vollstreckt hat, zu seinem Eigenvermögen gehört. Hier kann § 2009 BGB helfen. Hinweis Surrogate, die an die Stelle von Nachlassgegenständen getreten sind, gehören nicht...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / II. Gesamtschuldklage, § 2058 BGB

Rz. 14 Auch vor der Teilung kann der Gläubiger die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) im Wege der Gesamtschuldklage in Anspruch nehmen.[38] Hinweis Hierzu verklagt er einzelne, mehrere oder sämtliche Miterben gesamtschuldnerisch als einfache Streitgenossen, §§ 59, 60 ZPO (d.h. uneinheitliche Entscheidungen sind möglich, § 425 BGB). Eine Gesamtschuldklage ist auch bei u...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / V. Fazit

Die Brüssel-IIb-VO stellt im Vergleich zur Brüssel-IIa-VO eine zwar komplexere, aber strukturiertere und systematischere Regelung der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung in den Mitgliedstaaten dar. Ob die Ziele der Verordnung auch erreicht werden können, hängt insbesondere davon ab, ob der EuGH es tatsächlic...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / c) Überschwerung nach § 1992 BGB

Rz. 47 Bei Überschwerung des Nachlasses gilt das Gleiche wie im Rahmen von § 1990 BGB. Der Erbe muss sich aber die Abwendungsbefugnis ausdrücklich vorbehalten: Dem Erben bleibt vorbehalten, die Vollstreckung in den Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers) wegen des Vermächtnisses durch Zahlung des Wertes der Nachlassgegenstände in Höhe von … abzuwenden.mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Zuständiges Gericht

Rz. 89 Eine abweichende Zuständigkeit von Erbengemeinschaften mit ausländischem Erbstatut könnte sich aus geschlossenen bilateralen Verträgen ergeben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz EuGVVO, findet ebenso wenig Anwendung wie das Lugano...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / a) Ausschluss nach §§ 1973 f. BGB

Rz. 43 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Haftungsbeschränkung nach §§ 1973 f. BGB geprüft und bejaht,[75] so verurteilt es den Erben unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlassüberschuss. Der Beklagte wird verurteilt, … den Kläger aus dem Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers), der nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger übrig bleib...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / cc) Einrede nach § 782 S. 2 ZPO

Rz. 27 Die Möglichkeit, vorübergehend die Vollstreckung "einzufrieren", kann sich weiter "verlängern", wenn der Erbe vor Ablauf der Frist der §§ 2014, 2015 BGB Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellt. Die Beschränkung der Zwangsvollstreckung bleibt dann so lange aufrecht, bis über den Insolvenzantrag rechtskräftig entschieden ist, § 782 S. 2 ZPO.mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Nach dem Prozess – Folgen

Rz. 354 Ergeht ein Leistungsurteil über ein der Verwaltung unterliegendes Nachlassrecht des Testamentsvollstreckers, hat dieses Urteil nach § 327 Abs. 2 ZPO auch Rechtswirkung für und gegen den Erben. Dementsprechend kann in den Nachlass nach § 748 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden. § 748 ZPO gilt ab dem Tod des Erblassers und nicht erst ab Annahme des Amtes durch den Testaments...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Abwicklungsvollstreckung

Rz. 129 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2303 BGB) und bei Erbenmehrheit den Nachlass auseinanderzusetzen (§ 2204 BGB). Diese Art der Vollstreckung stellt den Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Die Auseinandersetzung unter den Miterben hat der Tes...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 142 Während es für die Anfechtungstatbestände nach den §§ 130, 132 InsO auf die Dreimonatsfrist vor dem Eröffnungsantrag ankommt, können vorsätzliche Benachteiligungen nach § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Rz. 143 Beispiel: Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Der überschuldete und meiste...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / IV. Herausgabeansprüche allgemein

Rz. 55 Beim vorläufigen Rechtsschutz bzgl. Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[34] Um zudem die Herausgabe vollstrecken zu können, ist in der Praxis ratsam, zugleich einen Durchsuchungsantrag gem. §§ 758, 758a ZPO zu beantragen. Muster 14.5: Durchsuchungsantrag Muster 14.5: ...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Keine Passivlegitimation des Erben

Rz. 70 Der Erbe ist mit der Anordnung der Nachlass(insolvenz)verwaltung nicht mehr passivlegitimiert in Bezug auf reine Nachlassverbindlichkeiten, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB. Die Gläubiger müssen gegen den Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter vorgehen und können Befriedigung nur noch aus dem Nachlass suchen, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB. Hinweis Prozesse sind gegen den Nachlass- oder Inso...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / A. Vorbehaltstitel

Rz. 1 Der klagende Erbe muss darlegen und (durch Vorlage des Titels) beweisen, dass die Vollstreckung aufgrund eines Vorbehaltsurteils erfolgt (siehe oben § 11 Rdn 16, 22 ff.).[1] Ist dies nicht der Fall, kann der Erbe dartun, dass ein Vorbehalt ausnahmsweise nicht erforderlich ist (siehe oben § 11 Rdn 17). Hinweis Im Falle des Vorbehaltsurteils steht auch fest, dass es sich ...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Ansatz und Bewertung unsicherer Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 175 Das die Wertermittlung im Pflichtteilsrecht prägende Stichtagsprinzip stößt an seine Grenzen, wenn die Realisierbarkeit oder auch der rechtliche Bestand bestimmter Vermögensgegenstände zum Stichtag nicht sicher ermittelt werden kann. Eine Schätzung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen die Realisierbarkeit des Werts sprechen, bzw. die Vorn...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / Literaturtipps

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / (4) Vorgehen aus § 1978 BGB statt aus der ursprünglichen Nachlassverbindlichkeit

Rz. 56 Sind keine oder nur noch wertlose oder im Wert unzureichende Nachlassgegenstände vorhanden, so bleibt dem Gläubiger noch der Weg, über §§ 1991 Abs. 1, 1978 ff. BGB gegen den Erben vorzugehen.[77] Der Anspruch kann sich auf Herausgabe von Surrogaten oder auf Leistung von Schadensersatz richten (siehe § 8 Rdn 82 ff.). Hinweis Voraussetzung für einen Schadensersatzanspruc...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / VII. Inhalt des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

Rz. 264 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen den Erben richtet sich stets auf Geldzahlung. Im Gegensatz hierzu geht der Anspruch gegen den Beschenkten nach § 2329 BGB nicht von vornherein auf Zahlung, sondern auf "Herausgabe des Geschenkes zum Zwecke der Befriedigung wegen des fehlenden Betrags nach den Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung". Die Bestimmun...mehr

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§ 9 Ein Nachlassgläubiger m... / bb) Vorliegen von Dürftigkeit

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / e) Antrag auf Nachlassverwaltung

Rz. 38 Ist der Nachlass weder überschuldet noch zahlungsunfähig i.S.d. § 320 InsO, so ist das Mittel zur Beschränkung der Haftung auf den Nachlass die Nachlassverwaltung. Sie dient der vollständigen Befriedigung der Nachlassgläubiger. Ein Antrag auf Anordnung einer Nachlassverwaltung ist beim Nachlassgericht zu stellen. Eines Anordnungsgrundes bedarf es nicht. Miterben sind n...mehr

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FoVo 12/2023, Notwendigkeit... / 2 II. Die Entscheidung

Der GV ist jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt nicht berechtigt, die beantragten Drittauskünfte wegen des fehlenden Geburtsdatums zu verweigern. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen Gemäß § 802l Abs. 1 ZPO darf der Gerichtsvollzieher sogenannte Drittauskünfte einholen, soweit sie zur Vollstreckung erforderlich sind, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Ve...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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Anhang 3

3. Klausur: Einstweiliger Rechtsschutz[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 90 Minuten Sachverhalt: Ein in Zugewinngemeinschaft lebendes Ehepaar setzt sich in zwei Einzeltestamenten gegenseitig zu Alleinerben des gesamten Vermögens ein. Der einzige Abkömmling, die Tochter T, soll nur den Pflichtteil erhalten. Die in München lebende Mutter M verstirbt zue...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / I. Einleitung

Wenn sich Eltern streiten, sind Kinder meist die Hauptleidtragenden. Aufgabe der Familiengerichte ist es, die Konflikte zwischen den Eltern in Bezug auf das Kind rechtlich zu erfassen, die gegenläufigen Interessen auszugleichen und eine Lösung zu finden, die im größtmöglichen Umfang die Belange des Kindes schützt. Die Herausforderungen dieser bereits für sich genommen anspru...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / I. Antragsberechtigung

Rz. 10 Das Nachlassinsolvenzverfahren beginnt nur auf Antrag, es wird nicht von Amts wegen eröffnet, § 13 InsO. Rz. 11 Berechtigt, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Nachlass zu beantragen, sind:mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / IX. Testamentsvollstrecker und Steuerrecht

Rz. 44 Der Testamentsvollstrecker ist lediglich Vermögensverwalter i.S.v. § 34 Abs. 3 AO. Er ist nicht Steuerschuldner, da er kein Vermögensinhaber ist. Der Testamentsvollstrecker ist nur insoweit Steuerpflichtiger, wie Steuergesetze ihn ausdrücklich verpflichten. Seine Verpflichtung geht demnach nur so weit, wie auch sein Verwaltungsrecht als Testamentsvollstrecker reicht. ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / A. Überblick

Rz. 1 Ausgangsfall Erblasser Max Meier (E) verstarb 2023. Er war verheiratet mit Magda (F) und hinterlässt zwei erwachsene Kinder, Daniel (K1) und Anna (K2). Er hatte keinen Ehevertrag geschlossen und hinterlässt kein Testament. Den Eheleuten gehörte gemeinsam je zu 1/2 das selbst bewohnte Einfamilienhaus in Berlin (EFH, Wert des hälftigen Anteils von E 390 TEUR). Außerdem ge...mehr

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FF 12/2023, Rechtsprechung ... / 6 Verfahrensrecht

BGH, Urt. v. 7.7.2023 – V ZR 210/22 Eine ordnungsgemäße Klageerhebung setzt grundsätzlich die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers voraus; die Adresse eines Postdienstleisters, der lediglich mit der Weiterleitung der an den Kläger gerichteten Post beauftragt ist, reicht hierfür nicht aus. OLG Oldenburg, Beschl. v. 1.6.2023 – 3 UF 26/23 1. Wurde bereits einmal über ei...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / 1. Persönliche Verhältnisse

Rz. 3 Bei der Personenerfassung wird es zunächst in jedem Fall ratsam sein, einen Familienstammbaum des Mandanten zu erstellen. Der Stammbaum versetzt den Berater in jeder Phase des Mandats in die Lage, einen schnellen Überblick über die am Verfahren Beteiligten zu gewinnen. Außerdem können aus dem Stammbaum heraus sehr schnell die Erb- und Pflichtteilsquoten der Beteiligten...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 78 Die Regelung in § 2038 Abs. 1 S. 1 BGB ist im Wesentlichen deckungsgleich mit § 744 Abs. 1 BGB. Der Begriff der "Verwaltung" ist weit und umfassend zu verstehen: Er umfasst alle tatsächlichen und rechtlichen Maßnahmen, die zur Verwahrung, Sicherung, Erhaltung und Vermehrung sowie zur Gewinnung der Nutzungen und Bestreitung laufender Verbindlichkeiten des Nachlasses er...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / III. Auskunftsklage

Rz. 327 Soweit kein Verjährungsrisiko besteht, kann der Pflichtteilsberechtigte auch eine isolierte Auskunftsklage erheben. Schließt sich daran eine Zahlungsklage an, entstehen zwar die bereits erwähnten höheren Prozesskosten, im Übrigen bestehen jedoch keine wirklichen Nachteile gegenüber der Stufenklage.[923] Es ist aber unbedingt zu beachten, dass durch die Auskunftsklage...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Vorteile nutzen

Rz. 11 a) Der Erbe kann aber dem Gläubiger auch zuvorkommen, indem er freiwillig und ohne an eine Frist gebunden zu sein, ein Inventar erstellt.[9] Hinweis Dies sollte – wenn nicht die Frist des § 1994 BGB zuvor abläuft – nicht vor Ablauf von drei Monaten geschehen, damit der Erbe nicht frühzeitig die Einrede des § 2014 BGB verliert.[10] Rz. 12 Dies bietet zwar dem Gläubiger d...mehr

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FoVo 12/2023, Was kostet ei... / II. Die Lösung

Ehegattenhaftung nach § 1357 BGB sehr gut gesehen Richtig hat der Gläubiger gesehen, dass bei Ehegatten immer zu prüfen ist, ob nur ein Ehegatte oder beide Ehegatten haften. Dies gilt auch dann, wenn nur ein Ehegatte gehandelt hat. Nach § 1357 BGB kommt nämlich eine gesamtschuldnerische Haftung nicht nur in Betracht, wenn beide Ehegatten gemeinsam gehandelt haben oder der ein...mehr