Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs.

Rn 7 Der auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs oder/und Beseitigung des geschaffenen vertragswidrigen Zustandes (AG München ZMR 19, 287) gerichtete Anspruch verjährt (dazu Dieckmann NZM 24, 521) während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert (BGH ZMR 19, 330, aA Brandbg NJ 08, 176) und ist regelmäßig im Wege der Unterlassun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Mit der Nachlassverwaltung soll die Vollstreckung von Nachlassgläubigern in das Eigenvermögen des Erben abgewehrt werden, sie wird (anders als die Nachlasspflegschaft vgl § 1960 Rn 3) nur auf Antrag der Beteiligten (Erbe, Nachlassgläubiger) angeordnet. Rn 2 Die Anordnung der Nachlassverwaltung kann nach § 1982 abgelehnt werden, wenn keine kostendeckende Masse vorhanden i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verfügung über den Anteil, S 1.

Rn 1 Anders als bei der Gesamthand kann jeder Teilhaber über seinen Anteil frei verfügen (ebenso § 2033 I für Erbengemeinschaft). Gleiches gilt für Verfügungen über einen Teil des Anteils (BayObLG MDR 79, 844). Für die Verfügung gelten die allgemeinen Vorschriften für die Verfügung über das Vollrecht (vgl BGH NJW-RR 01, 477 [BGH 17.10.2000 - X ZR 223/98] zur Abtretung von Fo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Schiedsgutachter.

Rn 3 Auch der Schiedsgutachter wird privatrechtlich aufgrund einer Parteivereinbarung tätig (ausf Maus, Das Schiedsgutachten im Allgemeinen bürgerlichen Recht 21). Er soll aber nicht einen Rechtsstreit entscheiden, sondern kraft seiner Sachkunde einzelne Tatbestandselemente einer Rechtsnorm feststellen (zB die Größe eines Grundstücks oder den Verkehrswert eines Kfz). Diese F...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Beispiele für eine ordnungsgemäße Verwaltung.

Rn 24 Rechtsstreitigkeiten, einschl der Prozessführung (Hamm BB 76, 671), Berichtigung von Nachlassverbindlichkeiten nach § 2046, sofern sie nicht von einem Konto getilgt werden, das den gesamten Nachlass bildet, dafür aber nicht ausreicht und der Nachlass dadurch überschuldet wird (Celle FamRZ 03, 1224); Mitwirkung bei der Eigentumsübertragung (Saarbr ZFE 07, 439); Benutzun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32009R0004 Art 15 EuUntVO – Bestimmung des anwendbaren Rechts.

Gesetzestext Das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht bestimmt sich für die Mitgliedstaaten, die durch das Haager Protokoll vom 23. November 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht (nachstehend ›Haager Protokoll von 2007‹ genannt) gebunden sind, nach jenem Protokoll. Rn 1 Art 15 über die Bestimmung des anwendbaren Rechts verzichtet auf eine eigene kollis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundschuldzinsen.

Rn 2 Da eine Forderung nicht Voraussetzung für das Bestehen der Grundschuld ist, muss § 1192 II die Geltung der Vorschriften über Hypothekenzinsen ausdrücklich anordnen. Die Grundschuldzinsen sind von den Zinsen der gesicherten Forderung unabhängig. Deshalb haftet der Ersteher in der Zwangs- und Teilungsversteigerung ab Zuschlag für die Zinsen bestehenbleibender Grundschulde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Wohnungszuweisung.

Rn 23 Mit der Zuweisungsentscheidung ist der Ehegatte, der die Wohnung verlassen muss, vAw und ausdrücklich zu verpflichten, sie zu räumen und an den anderen herauszugeben (BGH FamRZ 94, 98, 101). Die bloße Zuweisung ohne gleichzeitige Herausgabeverpflichtung stellt keinen vollstreckbaren Räumungstitel dar (Zweibr FamRZ 20, 832; Stuttg FamRZ 02, 589; Thomas/Putzo/Hüßtege § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, KSÜ Art 47 KSÜ

Art 47 KSÜ0 Gelten in einem Staat in Bezug auf die in diesem Übereinkommen geregelten Angelegenheiten zwei oder mehr Rechtssysteme oder Gesamtheiten von Regeln in verschiedenen Gebietseinheiten, so ist jede Verweisungmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 34 BGB – Ausschluss vom Stimmrecht.

Gesetzestext Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft. Rn 1 Die zwingende (§ 40 1) Vorschrift gilt entspr für OHG, KG, GbR, VoRp, Erben- und Bruchteilsgemeinschaft sowie Körperschaften des Öffentlichen Rechts und ver...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung.

Rn 33 Notwendig für einen Anwaltsvergleich ist, dass sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft (Zö/Geimer § 796a Rz 12; St/J/Kern § 796a Rz 7; ThPu/Seiler § 796a Rz 6). Gegenstand der Unterwerfung kann jeder einer Vollstreckung zugängliche Anspruch sein (Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 796a Rz 6), der im Vergleich konkret bezeichnet werden muss (MüKoZPO/Wol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Prozessuale Besonderheiten.

Rn 25 Sollte der Eigentümer die herausverlangte Sache nach den §§ 873, 929, 930, 931 an einen Dritten übereignet haben, entstehen im Herausgabeprozess keine Folgen für den Verfahrensverlauf, § 265 II 1 ZPO. Urteilsbindung an die Rechtskraft des Urteils entsteht für den Rechtsnachfolger gem § 325 I ZPO. Dieser kann nach einer den Titel übertragenden Umschreibung der Vollstrec...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 751 BGB – Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger.

Gesetzestext 1Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger. 2Hat ein Gläubiger die Pfändung des Anteils eines Teilhabers erwirkt, so kann er ohne Rücksicht auf die Vereinbarung die Aufhebung der Gemeinsch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 23 Für das Verfahren zur Wohnungsüberlassung ist das Familiengericht ausschließlich sachlich zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Wird der Antrag nach GewSchG mit Schadensersatzanträgen wegen unerlaubter Handlung verbunden, ist wegen Letzterer an das Zivilgericht zu verweisen (Karlsr FamRZ 20, 172). Anträge nach GewSchG und § 1361b BGB können in einem Verfahre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Unangemessene Verwertungsregelung bei Lohnzession.

Rn 29 Insgesamt nichtig ist eine formularmäßige Sicherungsabtretung aller pfändbaren Ansprüche eines Kreditnehmers aus einem Arbeitsverhältnis bei unangemessener Verwertungsregelung. Die existentiellen Interessen des Arbeitnehmers sind nur gewahrt, wenn die Verwertung der Forderung so rechtzeitig angekündigt wird, dass er sich noch bemühen kann, die weit reichenden Folgen de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Schuldverhältnisse aus Familienverhältnissen oder Verhältnissen gleicher Wirkung (lit b).

Rn 12 Der Ausschluss familien- und erbrechtlicher Verhältnisse – früher in Art 1 II lit b EVÜ – ist auf Art 1 II lit b und c aufgespalten. Diese Bereiche werden tw durch besondere Verordnungen geregelt: S (1) die Verordnung des Rates (EG) Nr 4/2009 über die Zuständigkeit und das anwendbare Recht in Unterhaltssachen, die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anwendbares Recht.

Rn 21 Kollisionsrechtlich anwendbar ist zwar nach Art 3 ROM I das durch Zugrundelegung im Prozess von den Parteien stillschweigend gewählte Recht (BGH NJW 04, 1653 [BGH 19.02.2004 - III ZR 226/03] und 3040 [BGH 15.07.2004 - III ZR 315/03]; 03, 3620 [BGH 16.10.2003 - III ZR 106/03]; aA BGH NJW 06, 232), sonst das objektive Vertragsstatut des Art 4 ROM I (Braunschw NJW 06, 162...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 896 BGB – Vorlegung des Briefes.

Gesetzestext Ist zur Berichtigung des Grundbuchs die Vorlegung eines Hypotheken-, Grundschuld- oder Rentenschuldbriefs erforderlich, so kann derjenige, zu dessen Gunsten die Berichtigung erfolgen soll, von dem Besitzer des Briefes verlangen, dass der Brief dem Grundbuchamt vorgelegt wird. Rn 1 Nur soweit nach §§ 41 f GBO die Vorlage eines Grundpfandrechtsbriefes erforderlich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Vollstreckbares Urteil des Gläubigers gg den Bürgen (Nr 4).

Rn 14 Unter Nr 4 fallen: (1.) rechtskräftige Urteile (Wortlaut); (2.) vorläufig vollstreckbare Urteile (arg § 704 I ZPO; LG Meiningen ZIP 98, 991, 993); (3.) Vollstreckungsbescheide nach §§ 699, 700 I ZPO (MüKoBGB/Habersack § 775 Rz 9; Erman/Zetzsche § 775 Rz 4); (4.) vollstreckbare Schiedssprüche nach §§ 1054 I, 1060 ZPO (MüKoBGB/Habersack § 775 Rz 9; Staud/Stürner § 775 Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2187 BGB – Haftung des Hauptvermächtnisnehmers.

Gesetzestext (1) Ein Vermächtnisnehmer, der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, kann die Erfüllung auch nach der Annahme des ihm zugewendeten Vermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung nicht ausreicht. (2) Tritt nach § 2161 ein anderer an die Stelle des beschwerten Vermächtnisnehmers, so haftet er n...mehr

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FoVo 09/2025, Anfechtung ei... / 3 Der Praxistipp

Formelle Fragen entscheiden häufig In der Sache war der Vater verpflichtet, den Unterhalt zu zahlen, und ist dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Weder gegen Grund noch Höhe des Anspruchs wurden Einwendungen erhoben. Trotzdem hat er Erfolg und konnte sich für über ein Jahr der Vollstreckung gegen ihn entziehen; ein Zeitraum, in dem ein Schuldner seine Einkommens- und Verm...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Verfahren.

Rn 38 Die Ehewohnungssache kann Folgesache sein (§ 137 II Nr 3 FamFG), nicht jedoch das Verfahren auf Nutzungsentschädigung nach § 745 II, das eine sonstige Familiensache darstellt. Eine Umdeutung eines Antrages auf Wohnungszuweisung in einen auf § 985 gestützten Herausgabeanspruch kommt wegen der unterschiedlichen Verfahrensarten nicht in Betracht (Hamm FamRB 19, 52). Die V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1034 BGB – Feststellung des Zustands.

Gesetzestext 1Der Nießbraucher kann den Zustand der Sache auf seine Kosten durch Sachverständige feststellen lassen. 2Das gleiche Recht steht dem Eigentümer zu. Rn 1 Zur Vermeidung von Beweisschwierigkeiten können bei der Bestellung oder später der Berechtigte und der Eigentümer den Zustand der Sache, Mobilie oder Immobilie durch einen Sachverständigen feststellen lassen. De...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsgeschäft oder rechtskräftiges Urteil.

Rn 4 Einwendungen können nur gg ein Rechtsgeschäft oder gg ein rkr Urteil erhoben werden. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Vornahme des Rechtsgeschäfts. Dies bedeutet, dass eine Einwendung insoweit nicht erhoben werden kann, wenn der Anspruch auf einer unerlaubten Handlung beruht. Dies gilt auch im Falle gesetzlicher Unterhaltspflichten (MüKo/Münch Rz 4). § 1412 schließt also ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Sozialverpflichtungen.

Rn 29 Sozialverpflichtungen sind Ansprüche einzelner Gesellschafter gg die Gesellschaft, die ihre Grundlage in der Mitgliedschaft selbst haben. Dazu gehören nicht sog Drittverhältnisse (Rn 31), dh Ansprüche aus Rechtsverhältnissen zwischen einem Gesellschafter und der Gesamthand, welche nicht auf dem Gesellschaftsvertrag, sondern anderem Rechtsgrund beruhen. Anspruchsverpfli...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Art 70 EuPartVO – Inkrafttreten.

Gesetzestext (1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. (2) Diese Verordnung gilt in den Mitgliedstaaten, die an der durch Beschluss (EU) 2016/954 begründeten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Streit, Ungewissheit iSv Abs 1 und Unsicherheit iSv Abs 2.

Rn 10 Streit oder Ungewissheit iSv I ist gegeben, wenn die Parteien ernsthaft gegensätzliche Standpunkte vertreten (RG JW 35, 1009). Der Streit oder die Ungewissheit der Vertragsparteien kann tatsächlicher oder rechtlicher Natur sein. Ausreichend sind bereits subjektive Zweifel über den Bestand des Ausgangsrechtsverhältnisses (BGH NJW-RR 92, 363 [BGH 06.11.1991 - XII ZR 168/...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 1989 vor, ist im Rechtsstreit des Erben mit den Nachlassgläubigern die eingetretene Haftungsbeschränkung im Urt festzustellen; dadurch wird die Zwangsvollstreckung auf den Nachlass beschränkt (Soergel/Magnus § 1989 Rz 6). Rn 7 Vollstreckt ein Gläubiger nach § 201 II aus dem Tabellenauszug in das Eigenvermögen des Erben, kann dieser, auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ähnliche Vorschriften.

Rn 3 Für eine Reihe von Rechtsgeschäften mit Auslandsbezug finden sich im EGBGB, anderen Gesetzen und Staatsverträgen vorrangige Sonderregelungen der einzuhaltenden Form, die tw das Günstigkeitsprinzip einschränken: für die Eheschließung im Inland Art 13 III, für die Ehescheidung im Inland Art 17 II, für Rechtswahlverträge Art 14 IV, 15 III, für letztwillige Verfügungen Art ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsatz der Surrogation.

Rn 1 Das vom Erbschaftsbesitzer mit Mitteln der Erbschaft Erworbene geht, ohne Durchgangserwerb bei ihm (Staud/Gursky § 2019 Rz 4), unmittelbar (vgl aber Rn 2) dinglich auf den Erben über (dingliche Surrogation); es bedarf also keiner Übertragung oder Abtretung durch den Erbschaftsbesitzer. Die unmittelbare Ersetzung hat den Erhalt des Nachlasses als Ganzes zur Folge und kom...mehr

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ZErb 09/2025, Der handlungs... / II. Rechtliche Grundlagen

Die Schwebelage zwischen dem Eintritt des Erbfalls und der Amtsannahme des Testamentsvollstreckers ist gekennzeichnet durch eine erhebliche Disparität zwischen der formalen Nachfolgeregelung und der praktischen Handlungsfähigkeit der Nachlassbeteiligten. Mit dem Erbfall geht der Nachlass kraft Gesetzes auf den Erben über, § 1922 Abs. 1 BGB. Die testamentarische Anordnung der ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Besonderheiten der Herausgabe beim mittelbaren Besitzer.

Rn 10 Gem § 986 I 2 kann der Eigentümer auch vom mittelbaren Besitzer Herausgabe verlangen, obwohl dieser die herausverlangte Sache begriffsnotwendig nicht ›in Händen hält‹. Da der Anspruch somit nur auf Einräumung des mittelbaren Besitzes durch Abtretung des Herausgabeanspruchs zu richten ist, § 870, und eine solche Abtretung nach § 894 ZPO mit Eintritt der Rechtskraft eine...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Erbschaftsklage.

Rn 21 Der Erbe muss, trotz des Gesamtanspruchs, im Klageantrag, wegen § 253 II Nr 2 ZPO und einer eventuellen Vollstreckung, die herausverlangten Nachlassgegenstände einzeln bezeichnen (MüKo/Helms § 2018 Rz 28), kann sie aber nach Rechtshängigkeit ergänzen. Auskunftsanspruch (§ 2027) und Klage aus dem Erbschaftsanspruch können in einer Stufenklage nach § 254 ZPO verbunden un...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1038 BGB – Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk.

Gesetzestext (1) 1Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. 2Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. 3Die Kos...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung.

Rn 7 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungserstreckung....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verfahren.

Rn 3 Um die Vermutung des I auszulösen, muss der Gläubiger die Voraussetzungen der Norm darlegen und beweisen, während es dem jeweils anderen Ehegatten obliegt, den vollen Nachweis seines Eigentums zu führen. Dieser Nachweis ist nicht durch Vorlage des Kfz-Briefes geführt (BGH NJW 70, 1002). Rn 4 Besondere Bedeutung erlangt die Norm im Fall der Zwangsvollstreckung, in der sie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Leistung des Schuldners.

Rn 10 Die Vorschrift erfasst die Erfüllung durch Leistung (Rn 1). § 366 gilt für alle Fälle, in denen dieselbe objektiv zur Tilgung verschiedener Forderungen geeignet ist. Darunter fallen etwa auch Abschlagszahlungen (Zweibr OLGR 05, 26), Leistungen an Erfüllungs statt und erfüllungshalber sowie Erfüllungssurrogate (BGH-Report 04, 1140: Aufrechnung). § 366 I gilt aber nicht ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Sicherungsgut.

Rn 19 Sicherungsgut können sein fremde bewegliche Sachen (§ 90), iRd § 138 auch unpfändbare (§§ 811, 812, 865 II ZPO; BGH WM 61, 243, 244), Sachgesamtheiten wie etwa Warenlager, Tiere (§ 90a; BGH NJW 96, 2654 [BGH 03.06.1996 - II ZR 166/95]), auch Zubehör (§ 97) sowie Scheinbestandteile (§ 95) (zu Windkraftanlagen Schlesw ZfIR 06, 62, 64; Flensburg WM 00, 2112; Nobbe/Fischer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Zurechnung des Verhaltens Dritter.

Rn 35 Spielt bei der Frage nach der Unzulässigkeit der Rechtsausübung das Verhalten eines Dritten herein, kommt es zunächst darauf an, ob die die Unzulässigkeit begründende Treuwidrigkeit im Verhalten des Berechtigten selbst liegt; ist dies der Fall, kommt es auf eine Zurechnung nicht an. Ist nur das Verhalten des Dritten als solches treuwidrig, stellt sich die Frage einer Z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anerkennung.

Rn 14 Eine im Ausland ergangene Entscheidung zur elterlichen Sorge, zu Teilbereichen der elterlichen Sorge oder zum Umgang ist im Inland anzuerkennen, sofern die Voraussetzungen der nachfolgend dargestellten Rechtsgrundlagen vorliegen (Andrae NZFam 16, 1011 ff). Einschlägig sind: Brüssel IIb-VO (Art 30 ff), – Luxemburger europäisches Üb über die Anerkennung u Vollstreckung v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1183 BGB – Aufhebung der Hypothek.

Gesetzestext 1Zur Aufhebung der Hypothek durch Rechtsgeschäft ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich. 2Die Zustimmung ist dem Grundbuchamt oder dem Gläubiger gegenüber zu erklären; sie ist unwiderruflich. Rn 1 Einseitig kann der Gläubiger nur auf die Hypothek verzichten (§ 1168), dadurch wird sie Eigentümerrecht. Erlöschen kann das Recht rechtsgeschäftlich nur, wenn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1715 BGB – Beendigung der Beistandschaft.

Gesetzestext (1) 1Die Beistandschaft endet, wenn der Antragsteller dies schriftlich verlangt. 2 § 1712 Abs. 2 und § 1714 gelten entsprechend. (2) Die Beistandschaft endet auch, sobald der Antragsteller keine der in § 1713 genannten Voraussetzungen mehr erfüllt. Rn 1 Ebenso wie die Beistandschaft nur aufgrund eines freiwilligen und schriftlichen Antrages eintritt, tritt sie auß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Unterlassungsanspruch, Abs 2.

Rn 3 II erstreckt den Unterlassungsanspruch des § 23 III BetrVG auch auf grobe Verstöße des ArbG gg das AGG, gem 2 können Betriebsrat und Gewerkschaft jedoch nicht aus eigenem Recht Ansprüche des Benachteiligten geltend machen. II gilt nur in Betrieben nach § 1 I 1 BetrVG , ein Unterlassungsanspruch der Gewerkschaft jedoch auch in Betrieben ohne Betriebsrat (Besgen/Roloff NZA...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mauritius

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Die Republik Mauritius (Hauptstadt: Port Louis; Amtssprachen: Englisch und Französisch) ist ein zu Afrika gehörender Inselstaat im Indischen Ozean östlich von > Madagaskar. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 07.10.2011 nebst Protokoll (BGBl 2012 II, 1050 = BStBl 2013 I, 388), das am 07.12.2012 in Kraft getreten ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Geltung der Norm.

Rn 1 Die Norm erfasst gleichermaßen in einer Ehe wie auch außerhalb einer Ehe geborene Kinder. Dies gilt auch für Kinder, deren Heimatrecht noch zwischen ehelicher u nichtehelicher Kindschaft unterscheidet. Rn 2 Die Vorschrift regelt zum einen das Statut für die sich ex lege ergebenden Rechtsverhältnisse hinsichtlich der Personen- u Vermögenssorge (Sorgeinhaber? Umfang der So...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Anspruchsinhalt.

Rn 5 Der Anspruch ist zunächst auf das Geschenk beschränkt. Er geht bei Geldgeschenken auf Zahlung, wenn das Geld noch vorhanden ist oder der Beschenkte verschärft haftet (§§ 818 IV, 819 I), ansonsten auf Duldung der Zwangsvollstreckung in das Sachgeschenk in Höhe des zu beziffernden Fehlbetrags (BGH NJW 83, 1485, 1486 [BGH 10.11.1982 - IVa ZR 29/81]; 90, 2064). Die Vollstre...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Betreuung und Pflegschaft über Volljährige oder unbekannte Beteiligte.

Rn 27 Das Haager Übereinkomme über den internationalen Schutz von Erwachsenen vom 13.1.00 (ErwSÜ) ist am 1.1.09 in Kraft getreten. Es hat Vorrang vor Art 24 (BRDrs 564/20 S 433; Wagner FamRZ 22, 405, 412). Vertragsstaaten sind außer Deutschland (BGBl 07 II 323), Belgien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Lettland, Monaco, Österreich, Portugal, die Schweiz, Tschech...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1193 BGB – Kündigung.

Gesetzestext (1) 1Das Kapital der Grundschuld wird erst nach vorgängiger Kündigung fällig. 2Die Kündigung steht sowohl dem Eigentümer als dem Gläubiger zu. 3Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate. (2) 1Abweichende Bestimmungen sind zulässig. 2Dient die Grundschuld der Sicherung einer Geldforderung, so ist eine von Absatz 1 abweichende Bestimmung nicht zulässig. Rn 1 Die Fäl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Malaysia

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Malaysia (Hauptstadt: Kuala Lumpur; Amtssprachen: Malaysisch und Englisch) ist ein Staat in Südostasien am südlichen Rand des Chinesischen Meeres. Es besteht aus zwei Landesteilen, die einerseits auf der Malaiischen Halbinsel und andererseits auf der Insel Borneo liegen. Malaysia hat Landgrenzen zu > Thailand im Norden sowie > Singapur im Süd...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1104 Erwägungsgründe EuPartVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf die güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) (nicht abgedruckt) (16) Nichteheliche Lebensgemeinschaften sind im Recht der Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgestaltet, wobei zwischen Paaren, deren...mehr