Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / I. Gesamthandsklage, § 2059 Abs. 2 BGB

Rz. 10 Vor der Teilung können die Gläubiger Gesamthandsklage gegen alle Miterben nach § 2059 Abs. 2 BGB erheben.[31] Hinweis Beklagte sind auch bei einer Gesamthandsklage die Miterben und nicht etwa die Erbengemeinschaft, da diese nicht rechtsfähig ist.[32] Die Erben sind in diesem Fall notwendige Streitgenossen, müssen also zusammen verklagt werden, § 62 ZPO.[33] Rz. 11 Aufgr...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / b) Vollstreckungsabwehrklage, §§ 785, 767 ZPO

Rz. 20 Mit der Vollstreckungsabwehrklage nach §§ 785, 767 ZPO kann der Erbe zwei unterschiedliche Ziele verfolgen:[14] aa) Materielle Einwendungen i.S.e. Haftungsbeschränkung auf den Nachlass Rz. 21 Zum einen kann der Erbe über §§ 785, 767 ZPO begehren, dass über die konkrete Einrede entschieden wird (was bei einer bloßen Verurteilung unter Vorbehalt im Erkenntnisverfahren noc...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / II. Keine Passivlegitimation bei Klagen vor Annahme der Erbschaft

Rz. 8 Eine Ausnahme besteht für Klagen vor Annahme der Erbschaft; diese sind nach § 1958 BGB unzulässig. Hinweis Ob der vorläufige Erbe trotz § 1958 BGB aktivlegitimiert ist, ist umstritten.[3] In der Regel wird in der Einleitung eines Aktivprozesses durch den vorläufigen Erben bereits eine konkludente Annahme der Erbschaft zu sehen sein. In diesem Fall stellt sich also die F...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / a) Trotz Vorbehaltsurteil möglich

Rz. 18 Vollstreckt ein Gläubiger aus einem Vorbehaltsurteil in das Eigenvermögen des Erben, so ist dies zulässig, § 781 ZPO . Hinweis Daher führt das Einlegen einer Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung gemäß § 766 ZPO nicht weiter. Rz. 19 Der Erbe kann und muss dagegen Vollstreckungsabwehrklage erheben, §§ 785, 767 ZPO , um die Vollstreckung zu stoppen bzw....mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / aa) Materielle Einwendungen i.S.e. Haftungsbeschränkung auf den Nachlass

Rz. 21 Zum einen kann der Erbe über §§ 785, 767 ZPO begehren, dass über die konkrete Einrede entschieden wird (was bei einer bloßen Verurteilung unter Vorbehalt im Erkenntnisverfahren noch nicht geschehen ist); dann wird die Haftung auf den Nachlass beschränkt:[15] Formulierungsbeispiel Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des … vom …, Az. …, in das nicht zum Nachlass des a...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Grundsätze

Die wohl größte Neuerung der Brüssel-IIb-VO ist die Abschaffung des Exequaturverfahrens für die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedstaat. Während die Brüssel-IIa-VO nur bei sog. privilegierten Entscheidungen, also solchen betreffend das Umgangsrecht oder die Rückgabe des Kindes, auf eine Vollstreckbarerklärung im anderen Mitgliedstaat verzichtete, ist ...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / B. Europäische Harmonisierungen

Rz. 2 Das deutsche Internationale Erbrecht war bis zum 17.8.2015 im Wesentlichen in den Art. 25, 26 sowie in Art. 3, 4 ff. EGBGB kodifiziert. Daneben existierten und existieren noch staatsvertragliche Regelungen, welche den nationalen Rechtsvorschriften vorgehen.[1] Am 17.8.2018 trat die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates üb...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 1. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Nachlass, § 779 Abs. 1 ZPO

Rz. 4 Eine bereits zu Lebzeiten des Erblassers begonnene Zwangsvollstreckung in den Nachlass wird ohne Weiteres (insbesondere, ohne dass es einer Titelumschreibung bedürfte,) fortgesetzt, § 779 Abs. 1 ZPO . Hierfür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass vor Eintritt des Erbfalls eine konkrete Vollstreckungsmaßnahme von dem Gläubiger gegen den Erblasser eingeleitet word...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / 2. Auswirkungen der Anordnung von Nachlassverwaltung oder der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf bereits erhobene Klagen oder erzielte Titel

Rz. 15 Laufende Prozesse gegen den Erben werden mit der Anordnung der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz gemäß §§ 240 ZPO bzw. 241 Abs. 3 ZPO, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB unterbrochen. Der Nachlass- oder Nachlassinsolvenzverwalter kann den Prozess aufnehmen. Bei Titeln, die der Erblasser oder die Erben bereits erstritten haben, wird die Klausel auf den Nachlass(insolvenz)ve...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / I. Ausnahmsweise Haftungsbeschränkungsmöglichkeit ohne Vorbehalt möglich

Rz. 17 Ausnahmsweise kann sich der Erbe in der Zwangsvollstreckung auf eine Haftungsbeschränkung auch ohne Erwirken eines Vorbehaltes berufen. Hinweis Ergibt sich allerdings die Chance hierzu, ist aus Gründen anwaltlicher Vorsicht gleichwohl zu raten, deklaratorisch einen Vorbehalt aufnehmen zu lassen.[10] Bei Titeln, aus denen sich eindeutig ergibt, dass sie nur zur Vollstrec...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 2. Vollstreckungsversagung

Das Vollstreckungsgericht kann allerdings die Vollstreckung aus bestimmten abschließend aufgezählten Gründen versagen.[48] Bei privilegierten Entscheidungen ist einziger möglicher Versagungsgrund nach Art. 50 Brüssel-IIb-VO die Unvereinbarkeit mit einer späteren Entscheidung. Bei nicht privilegierten Entscheidungen entsprechen die Gründe für eine Vollstreckungsversagung gem....mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / 1. Offene Punkte

Trotz der Präzisierungen und Klarstellungen verbleiben auch nach der Reform offene Fragen, die sich erst im Verlaufe der Zeit bei der praktischen Anwendung der neuen Normen beantworten lassen werden. Mit nicht wenigen Punkte wird sich dabei auch der EuGH befassen müssen.[86] Im Rahmen der Zuständigkeit ist insbesondere das Verhältnis zu Drittstaaten offen:[87] Unter welchen B...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / a) Einrede des ungeteilten Nachlasses als gegenständliche Haftungsbeschränkung des nicht unbeschränkt haftenden Miterben, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB

Rz. 17 Besteht die eingeklagte Forderung, so werden die Miterben gesamtschuldnerisch verurteilt. Aus einem solchen Urteil können Nachlassgläubiger nicht nur in den Nachlass und den Miterbenanteil, sondern auch in das sonstige Eigenvermögen eines jeden verklagten Miterben uneingeschränkt vollstrecken. Daran ändert auch das Erheben der Einrede des ungeteilten Nachlasses nach §...mehr

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§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / D. Auszug aus der ZPO

Rz. 4 § 305 Urteil unter Vorbehalt erbrechtlich beschränkter Haftung (1) Durch die Geltendmachung der dem Erben nach den §§ 2014, 2015 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zustehenden Einreden wird eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen. (2) Das Gleiche gilt für die Geltendmachung der Einreden, die im Falle der fortgeset...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Der vermeintlich sicherste Weg: Ausschlagung und vorsorglicher Insolvenzantrag

Rz. 35 Solange die Ausschlagungsfrist noch läuft, besteht auch beim überschuldeten Nachlass jedenfalls keine Insolvenzantragspflicht (siehe oben Rdn 2). Aufgrund der dargestellten Rechtsunsicherheit bezüglich fristgerechter Ausschlagung und/oder Anfechtungsgrund (siehe oben Rdn 7, 23) suchen viele Rechtsanwälte den vermeintlich sichersten Weg zu gehen: Sie raten zu einer Aus...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / b) Trotz unbeschränkter Haftung eines Miterben: Wertmäßige Haftungsbeschränkung im Falle des ungeteilten Nachlasses, § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB

Rz. 20 Haftet ein Miterbe unbeschränkt (§ 2013 BGB), so können die Gläubiger zwar mit einem Titel gegen ihn in sein Eigenvermögen vollstrecken. Die Haftung mit seinem Eigenvermögen ist aber wertmäßig auf den Wert seines Miterbenanteils beschränkt, solange der Nachlass noch nicht auseinandergesetzt ist, § 2059 Abs. 1 S. 2 BGB.[48] Es erfolgt also keine Beschränkung der Haftun...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / a) Einrede des ungeteilten Nachlasses als weitere vorübergehende Einrede

Rz. 46 Miterben steht neben den §§ 2014, 2015 BGB, § 782 S. 2 ZPO (siehe Rdn 25 ff.) eine weitere zeitlich beschränkte Einrede zu: Sie können bis zur Teilung des Nachlasses die Erfüllung von Nachlassverbindlichkeiten aus ihrem Eigenvermögen verweigern, § 2059 Abs. 1 S. 1 BGB. Hinweis Eine Vollstreckung in ihren Miterbenanteil oder eine Vollstreckung in den Nachlass bleibt übe...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / I. Aufhebung von bereits erfolgten Zwangsvollstreckungsmaßnahmen im Falle der Anordnung der Nachlassverwaltung oder bei Eröffnung der Nachlassinsolvenz, § 784 ZPO

Rz. 26 Eine bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens[23] oder Anordnung der Nachlassverwaltung erfolgte Zwangsvollstreckungsmaßnahme in das Eigenvermögen des Erben muss nach § 784 Abs. 1 ZPO aufgehoben werden, solange er nicht unbeschränkt haftet (§ 2013 BGB). Dies geschieht nur auf Verlangen des Erben, das dieser gemäß § 785 ZPO im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / II. Miterbe ist Gläubiger

Rz. 190 Ist der Mandant Gläubiger einer gegen eine Erbengemeinschaft gerichteten Forderung, muss das Ziel der anwaltlichen Tätigkeit sein, einerseits Zugriff auf den gesamten Nachlass zu erhalten, andererseits aber auch auf das Eigenvermögen der Miterben: Rz. 191 Für eine Zwangsvollstreckung in den ungeteilten Nachlass sind gem. § 747 ZPO alle Miterben gleichlautend zu verurt...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / 2. Exkurs: Neues Internationales Erbrechtsverfahrensgesetz (IntErbRVG)

Rz. 131 Gemäß § 1 Abs. 1 IntErbRVG regelt dieses Gesetz die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.7.2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden in Erbsachen sowie zur Einführung eines Europäischen Nachla...mehr

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§ 12 Der Gläubiger will geg... / 4. Keine titelumschreibende Klausel gegen den vorläufigen Erben

Rz. 8 Eine Klauselumschreibung nach § 727 ZPO in Bezug auf Urteile, die bereits gegen den Erblasser erstritten wurden, auf den vorläufigen Erben, die es ermöglichen würde, auch in das Privatvermögen des Erben zu vollstrecken, ist gemäß § 1958 BGB nicht möglich. Wird dennoch eine Klausel erteilt, kann sich der vorläufige Erbe mit §§ 732, 768 ZPO wehren.[6] Hinweis Im Falle ein...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / 3. Prozessuale Besonderheiten

Rz. 54 Neben all diesen verschiedenartigen materiell-rechtlichen Erwägungen muss der Erbe die prozessualen Besonderheiten beachten, die sich aus den §§ 778 ff. ZPO ergeben, um tatsächlich eine Haftungsbeschränkung herbeizuführen. Der Erbe, der die Erbschaft angenommen hat, kann einer Verurteilung als Rechtssubjekt im Falle einer Klage eines Nachlassgläubigers und damit einer ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Erben, Vermächtnisnehmer

Rz. 74 Zwar kann der Erblasser jede natürliche Person zum Testamentsvollstrecker ernennen, bestimmte Personen sind jedoch, entweder aus rechtlichen oder aus tatsächlichen Gründen, von der Übernahme des Amtes ausgeschlossen. So kann der Alleinerbe, weil er sich nicht selbst beschränken kann, nicht zum alleinigen Testamentsvollstrecker hingegen aber zum Mitvollstrecker nach § ...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / A. Der Erbe in der Schuldnerposition

Rz. 1 Ohne wirksame Ausschlagungserklärung oder Anfechtung der Annahme, ist das Einrücken in die Schuldnerstellung durch den Erben in Bezug auf die Verbindlichkeiten des Erblassers irreversibel. Das bedeutet:[1]mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / b) Einreden gegen den Auseinandersetzungsanspruch

Rz. 48 Die §§ 2045, 2046 BGB geben jedem Miterben die Möglichkeit, die Auseinandersetzung zu verweigern, bis zur Auffindung der Nachlassgläubiger ein Aufgebotsverfahren durchlaufen ist (förmlich nach §§ 1970 ff. oder privat nach § 2061 BGB ; siehe hierzu § 7 Rdn 52 ff., 86 ff.) und die sämtlichen sich hieraus und sonst ergebenden Nachlassverbindlichkeiten erfüllt werden.[38] ...mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / A. Grundsätze

Rz. 1 Bei Miterben besteht die Besonderheit,[1] dass die Vermögensmassen Nachlass und Eigenvermögen bis zur Teilung des Nachlasses,[2] der ihnen in gesamthänderischer Verbundenheit zusteht,[3] getrennt bleiben und damit die oben bereits genannte Ratio für die unbeschränkte Haftung auch mit dem Eigenvermögen entfällt. Rz. 2 Ferner können einzelne Miterben alleine die Nachlassv...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 4. Prozessführung und Zwangsvollstreckung

Rz. 44 Muss eine Forderung gegen den Nachlass, die auf eine Verfügung gerichtet ist, im Wege der Klage durchgesetzt werden, so sind nur die nicht zustimmenden Erben zu verklagen. Der Klageantrag lautet auf Mitwirkung des nicht zustimmenden Erben bei der von den übrigen Miterben vorzunehmenden Verfügung.[117] Praxishinweis Im Vorfeld des Prozesses sollte der Gläubigervertreter...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / b) Haftung im Außenverhältnis (§§ 420 ff., 2058 ff. BGB)

Rz. 22 Das Vermächtnis beschwert die Miterben im Außenverhältnis im Zweifel als Gesamtschuldner. Die Miterben haften mit dem Nachlass und mit ihrem Eigenvermögen, wobei sie die Möglichkeit haben, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken. Die Haftung im Außenverhältnis regeln die §§ 420 ff., 2058 ff. BGB, während für das Innenverhältnis die Vorschrift des § 2148 BGB Anwend...mehr

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§ 12 Nachlasspflegschaft un... / I. Zweck der Nachlassverwaltung und Rechtsstellung des Nachlassverwalters

Rz. 204 Die Nachlassverwaltung dient – aus der Sicht eines Erben – in erster Linie der Abwehr einer Vollstreckung in das Eigenvermögen des Erben.[126] Antragsberechtigt ist der Erbe, ferner jeder Nachlassgläubiger, auch wenn er zugleich Miterbe ist. Voraussetzung für die Anordnung der Nachlassverwaltung ist dann, dass die Befriedigung sämtlicher, nicht nur einzelner Nachlass...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Sicherheitsleistung (§ 2128 Abs. 1 BGB)

Rz. 103 Wie beim Anspruch nach § 2127 BGB muss die Besorgnis bestehen, dass eine erhebliche Verletzung der Nacherbenrechte eintreten kann. Die Sicherheitsleistung erfolgt nach den §§ 232 ff. BGB. Im Gegensatz zu § 2127 BGB kann die Besorgnis auch durch die ungünstige Vermögenslage beim Vorerben entstehen. Dies ist der Fall, wenn die Vollstreckung durch Gläubiger des Vorerben...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / II. Gegenvortrag des Gläubigers

Rz. 5 Dem kann der Gläubiger die dolo agit-Einrede des § 242 BGB entgegenhalten, wenn der Erbe aus §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB [6] oder aus §§ 3 ff. AnfG [7] haftet. Soweit die Haftung des Erben reicht, wird die Vollstreckungsabwehrklage abgewiesen, obwohl trotz wirksamer Haftungsbeschränkung in das Eigenvermögen vollstreckt wird.[8] Dem Vortrag zu §§ 1991 Abs. 1, 1978 BGB kann de...mehr

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§ 6 Vermächtnisrecht / 4. Einrede des Vermächtnisnehmers gegenüber dem Untervermächtnis (§ 2187 BGB)

Rz. 162 Nach § 2187 Abs. 1 BGB kann der Vermächtnisnehmer die Erfüllung eines Untervermächtnisses insoweit verweigern, als dasjenige, was er aus dem Vermächtnis erhält, zur Erfüllung des Untervermächtnisses nicht ausreicht. Nach § 2187 Abs. 3 BGB kommen dann die Vorschriften über die Erbenhaftung nach § 1992 BGB und §§ 1990, 1991 BGB entsprechend zwischen dem Vermächtnisnehm...mehr

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§ 10 Fortführung von Prozes... / B. Fortsetzung durch Terminsantrag

Rz. 3 Der Erbe kann den Rechtsstreit durch Terminsantrag fortsetzen, § 239 Abs. 1 ZPO . Die Aufnahme kann auch durch einen einzelnen Miterben erfolgen, der gemäß § 2039 BGB zur Geltendmachung des Klageanspruchs berechtigt ist.[1] Dies gilt auch auf Beklagten- bzw. Schuldnerseite, soweit die Miterben als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.[2] Im Übrigen entbindet die ...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Allgemeines

Rz. 230 Aufgrund der Disparität der erb- und gesellschaftsrechtlichen Haftungsordnungen (vgl. § 2 EGHGB) kommt es zu erheblichen Problemen von Testamentsvollstreckungen im Unternehmensbereich. So würde die Fortführung eines Handelsgeschäfts durch einen Testamentsvollstrecker auf die Führung eines Handelsgeschäfts mit beschränkter Haftung hinauslaufen.[302] Ein derartiger Wid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen

Tz. 98 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Nach § 31 Abs 1 S 1 KStG iVm der entspr Anwendung der §§ 37 und 51a Abs 4 EStG ist der SolZ gleichzeitig und unabhängig eines etwaigen Mindestbetrags mit den betr Vorauszahlungen zur KSt zu entrichten. § 37 Abs 5 EStG (Mindestbetrag der Vorauszahlung) ist nicht anzuwenden (s § 51a Abs 4 S 1 HS 2 EStG). Eine besondere Aufforderung zur Zahlung...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / VII. Nachlassgläubiger

Rz. 60 Den Gläubigern von reinen Nachlassverbindlichkeiten, denen gegenüber der Erbe seine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung noch nicht verloren hat, haftet während des laufenden Insolvenzverfahrens nur der Nachlass als Masse, § 1975 BGB.[129] Hinweis Aktive und passive Prozesse sind vom Nachlassverwalter als Partei kraft Amtes zu führen;[130] bereits laufende Prozesse mit...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / I. Vortrag des Erben

Rz. 4 In der Drittwiderspruchsvariante der §§ 785, 767 ZPO muss der Erbe (für den Fall der Klagenhäufung nach § 260 ZPO zusätzlich) darlegen und nötigenfalls beweisen, dass der Gegenstand, in den der Gläubiger vollstreckt hat, zu seinem Eigenvermögen gehört. Hier kann § 2009 BGB helfen. Hinweis Surrogate, die an die Stelle von Nachlassgegenständen getreten sind, gehören nicht...mehr

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FF 12/2023, Die Rechte des ... / V. Fazit

Die Brüssel-IIb-VO stellt im Vergleich zur Brüssel-IIa-VO eine zwar komplexere, aber strukturiertere und systematischere Regelung der Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen betreffend die elterliche Verantwortung in den Mitgliedstaaten dar. Ob die Ziele der Verordnung auch erreicht werden können, hängt insbesondere davon ab, ob der EuGH es tatsächlic...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / c) Überschwerung nach § 1992 BGB

Rz. 47 Bei Überschwerung des Nachlasses gilt das Gleiche wie im Rahmen von § 1990 BGB. Der Erbe muss sich aber die Abwendungsbefugnis ausdrücklich vorbehalten: Dem Erben bleibt vorbehalten, die Vollstreckung in den Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers) wegen des Vermächtnisses durch Zahlung des Wertes der Nachlassgegenstände in Höhe von … abzuwenden.mehr

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§ 14 Besonderheiten bei Mit... / II. Gesamtschuldklage, § 2058 BGB

Rz. 14 Auch vor der Teilung kann der Gläubiger die Miterben als Gesamtschuldner (§ 2058 BGB) im Wege der Gesamtschuldklage in Anspruch nehmen.[38] Hinweis Hierzu verklagt er einzelne, mehrere oder sämtliche Miterben gesamtschuldnerisch als einfache Streitgenossen, §§ 59, 60 ZPO (d.h. uneinheitliche Entscheidungen sind möglich, § 425 BGB). Eine Gesamtschuldklage ist auch bei u...mehr

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§ 31 Internationales Erbrecht / a) Zuständiges Gericht

Rz. 89 Eine abweichende Zuständigkeit von Erbengemeinschaften mit ausländischem Erbstatut könnte sich aus geschlossenen bilateralen Verträgen ergeben. Dies ist jedoch nicht der Fall. Die Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, kurz EuGVVO, findet ebenso wenig Anwendung wie das Lugano...mehr

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§ 11 Der Erbe wird verklagt... / a) Ausschluss nach §§ 1973 f. BGB

Rz. 43 Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Haftungsbeschränkung nach §§ 1973 f. BGB geprüft und bejaht,[75] so verurteilt es den Erben unter Beschränkung der Haftung auf den Nachlassüberschuss. Der Beklagte wird verurteilt, … den Kläger aus dem Nachlass des am … in … verstorbenen … (Erblassers), der nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger übrig bleib...mehr

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§ 4 Ohne Ausschlagung – Haf... / cc) Einrede nach § 782 S. 2 ZPO

Rz. 27 Die Möglichkeit, vorübergehend die Vollstreckung "einzufrieren", kann sich weiter "verlängern", wenn der Erbe vor Ablauf der Frist der §§ 2014, 2015 BGB Antrag auf Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens stellt. Die Beschränkung der Zwangsvollstreckung bleibt dann so lange aufrecht, bis über den Insolvenzantrag rechtskräftig entschieden ist, § 782 S. 2 ZPO.mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / a) Abwicklungsvollstreckung

Rz. 129 Sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat, hat der Testamentsvollstrecker die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung zu bringen (§ 2303 BGB) und bei Erbenmehrheit den Nachlass auseinanderzusetzen (§ 2204 BGB). Diese Art der Vollstreckung stellt den Regelfall der Testamentsvollstreckung dar. Die Auseinandersetzung unter den Miterben hat der Tes...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 6. Nach dem Prozess – Folgen

Rz. 354 Ergeht ein Leistungsurteil über ein der Verwaltung unterliegendes Nachlassrecht des Testamentsvollstreckers, hat dieses Urteil nach § 327 Abs. 2 ZPO auch Rechtswirkung für und gegen den Erben. Dementsprechend kann in den Nachlass nach § 748 Abs. 1 ZPO vollstreckt werden. § 748 ZPO gilt ab dem Tod des Erblassers und nicht erst ab Annahme des Amtes durch den Testaments...mehr

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§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / a) Allgemeines

Rz. 142 Während es für die Anfechtungstatbestände nach den §§ 130, 132 InsO auf die Dreimonatsfrist vor dem Eröffnungsantrag ankommt, können vorsätzliche Benachteiligungen nach § 133 Abs. 1 InsO angefochten werden, die in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung vorgenommen wurden. Rz. 143 Beispiel: Anfechtung wegen vorsätzlicher Benachteiligung Der überschuldete und meiste...mehr

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§ 13 Der Vortrag des Erben ... / A. Vorbehaltstitel

Rz. 1 Der klagende Erbe muss darlegen und (durch Vorlage des Titels) beweisen, dass die Vollstreckung aufgrund eines Vorbehaltsurteils erfolgt (siehe oben § 11 Rdn 16, 22 ff.).[1] Ist dies nicht der Fall, kann der Erbe dartun, dass ein Vorbehalt ausnahmsweise nicht erforderlich ist (siehe oben § 11 Rdn 17). Hinweis Im Falle des Vorbehaltsurteils steht auch fest, dass es sich ...mehr

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§ 14 Einstweiliger Rechtssc... / IV. Herausgabeansprüche allgemein

Rz. 55 Beim vorläufigen Rechtsschutz bzgl. Herausgabe sollte regelmäßig die Herausgabe an einen Sequester beantragt werden, um nicht die Hauptsache im Antrag bereits vorwegzunehmen.[34] Um zudem die Herausgabe vollstrecken zu können, ist in der Praxis ratsam, zugleich einen Durchsuchungsantrag gem. §§ 758, 758a ZPO zu beantragen. Muster 14.5: Durchsuchungsantrag Muster 14.5: ...mehr

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§ 8 Nachlassverwaltung und ... / 2. Keine Passivlegitimation des Erben

Rz. 70 Der Erbe ist mit der Anordnung der Nachlass(insolvenz)verwaltung nicht mehr passivlegitimiert in Bezug auf reine Nachlassverbindlichkeiten, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB. Die Gläubiger müssen gegen den Nachlass- bzw. Insolvenzverwalter vorgehen und können Befriedigung nur noch aus dem Nachlass suchen, § 1984 Abs. 1 S. 3 BGB. Hinweis Prozesse sind gegen den Nachlass- oder Inso...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Ansatz und Bewertung unsicherer Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 175 Das die Wertermittlung im Pflichtteilsrecht prägende Stichtagsprinzip stößt an seine Grenzen, wenn die Realisierbarkeit oder auch der rechtliche Bestand bestimmter Vermögensgegenstände zum Stichtag nicht sicher ermittelt werden kann. Eine Schätzung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen die Realisierbarkeit des Werts sprechen, bzw. die Vorn...mehr