Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Weitere Anträge

Rz. 360 Das Vollstreckungsrecht sieht aber auch für den Normalgläubiger eine Reihe von Möglichkeiten vor, unter bestimmten Vorsetzungen den Vollstreckungszugriff zu erweitern. Rz. 361 Insbesondere besteht hier für den Gläubiger – sofern die Voraussetzungen jeweils erfüllt sind – die Möglichkeit, einen Antrag gem. § 850c Abs. 6 ZPO auf Nichtberücksichtigung von Unterhaltsberec...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Allgemeines

Rz. 128 Hat der Gläubiger keine Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners, empfiehlt es sich, zunächst den Gerichtsvollzieher zu beauftragten. Die Regelbefugnisse des Gerichtsvollziehers sind in § 802a ZPO bestimmt: Diese lauten wie folgt:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / III. Pfändungs- und Überweisungsantrag

Rz. 224 Hat der Gläubiger Kenntnis über pfändbare Forderungen des Schuldners (insbesondere z.B. aus Arbeitslohn, Bankverbindung) sollte umgehend die Forderungspfändung eingeleitet werden. Alternativ setzt hier die Vollstreckung ein, wenn der Gläubiger durch die über den Gerichtsvollzieher eingeholte Vermögensauskunft entsprechende Informationen über den Schuldner erlangt hat...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / b) Gerichtsvollzieherschutzgesetz

Rz. 130 Zum 1.1.2022 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (GvSchuG) in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund, dass Gerichtsvollzieher in der Vergangenheit bei der Durchführung von Vollstreckungshandlungen wiederholt vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Aufbau des Formulars

Rz. 136 Der Auftrag ist an das zuständige Amtsgericht zu übermitteln, das den Auftrag sodann an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterleitet. Sollte dem Gläubiger(-vertreter) bekannt sein, welcher Gerichtsvollzieher zuständig ist, kann der Auftrag auch an diesen direkt übermittelt werden. Rz. 137 Die örtliche Zuständigkeit der Gerichtsvollzieher richtet sich i.d.R. nach de...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Inhalt des Anspruchs

Rz. 452 Der Antrag gem. § 888 ZPO ist nur dann zulässig, wenn der Anspruch des Gläubigers auf Vornahme einer bestimmten Handlung ausschließlich durch den Schuldner selbst erfolgen kann und somit kein Dritter in der Lage ist, diese Handlung anstelle des Schuldners vorzunehmen. Rz. 453 Hinweis: Die Abgabe einer Willenserklärung ist keine Handlung i.S.d. Vorschrift des § 888 ZPO...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 6. Inhalt des Antrages

Rz. 460 Der Antrag des Gläubigers ist dahin gehend zu stellen, dass der Schuldner zur Vornahme der im Vollstreckungstitel bezeichneten Verpflichtung durch Zwangsgeld (ersatzweise Zwangshaft) oder durch Zwangshaft angehalten werden soll. Auch wenn manche Gläubiger ihre Schuldner gerne in Zwangshaft sehen würden, besteht kein Wahlrecht diesbezüglich. Ob Zwangshaft oder Zwangsge...mehr

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Fälligkeit von Lohnsteuer u... / 1 Säumniszuschlag bei verspäteter Zahlung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, die im Anmeldungszeitraum einbehaltene (individuelle) und von ihm zu tragende (pauschale) Lohnsteuer bis zum 10. des Folgemonats an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen. Bei verspäteter Zahlung der Lohnsteuer erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag.[1] Der Säumniszuschlag entsteht kraft Gesetzes allein durch Zeitablauf; auf ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 4. Vorliegen der allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 458 Bei der Entscheidung über den Antrag des Gläubigers gem. § 888 ZPO müssen die drei allgemeinen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen Titel, Klausel, Zustellung vorliegen. Die vollstreckbare Ausfertigung des Titels muss mit dem Antrag im Original eingereicht werden. Sonstige für den Beginn der Zwangsvollstreckung erforderlichen Urkunden müssen ebenfalls vorgelegt werden (...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 2. Zeitpunkt

Rz. 69 Der Grundsatz des § 750 Abs. 1 ZPO erfordert spätestens die zeitgleiche Zustellung des Titels mit Beginn der Vollstreckungsmaßnahme. Hiervon sieht das Gesetz folgende Ausnahmen vor:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / f) Einstweilige Einstellung auf Antrag des Gläubigers

Rz. 430 Der Zwangsversteigerungsantrag hat auf viele Schuldner eine Signalwirkung. Spätestens jetzt merkt der Schuldner, dass es dem Gläubiger mit seiner Vollstreckung ernst ist. Viele Schuldner wenden sich nach Eröffnung des Zwangsversteigerungsverfahrens an den Gläubiger und versuchen, Ratenzahlung zu vereinbaren. Der Gläubiger muss, wenn er diese Ratenzahlung akzeptiert, ...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / X. Gläubiger des Kostenerstattungsanspruchs

Rz. 103 Der Kostenfestsetzungsbeschluss wird vom Gericht in vollstreckbarer Ausfertigung erteilt. Aus dem Zustellnachweis ist ersichtlich, wann der Kostenfestsetzungsbeschluss an den Kostenschuldner zugestellt wurde. Bevor eine Vollstreckung erfolgen kann, muss eine 2-Wochen-Frist von diesem Datum an berechnet abgewartet werden (§ 798 ZPO). Der Schuldner soll ausreichend Gel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / V. Wartefristen

Rz. 81 § 798 ZPO sieht für bestimmte, dort genannte Titel eine Wartefrist von zwei Wochen ab Zustellung vor. Erst nach Ablauf der Wartefrist ist die Zwangsvollstreckung bei diesen Titeln zulässig. Die wichtigsten Titel des § 798 ZPO sindmehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Inhalt des Antrages

Rz. 479 Der Antrag des Gläubigers ist dahin gehend zu stellen, dass der Gläubiger zur Ersatzvornahme der im Vollstreckungstitel bezeichneten Verpflichtung ermächtigt wird. Dabei ist die Maßnahme konkret zu bezeichnen. Insbesondere ist dies dringend erforderlich, wenn im zugrundeliegenden Vollstreckungstitel nur der Handlungserfolg, nicht aber der Weg zum Handlungserfolg bezei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 3. Zuständigkeit

Rz. 477 Die örtliche und sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 887 ZPO, demnach ist das Prozessgericht der ersten Instanz ausschließlich zuständig. Ist das Prozessgericht in erster Instanz das Landgericht oder das Familiengericht, so besteht Anwaltszwang (§ 78 Abs. 1 ZPO bzw. § 114 Abs. 1 FamFG). Der Gläubiger muss in diesem Fall einen RA mit der Antragstellung beauftrag...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Sachpfändung

Rz. 154 Ein sog. Kombi-Auftrag oder aber ein separater Antrag auf Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners ist – wie die Praxis immer wieder zeigt – nur dann sinnvoll, wenn der Gläubiger von pfändbaren Werten des Schuldners Kenntnis hat und den Gerichtsvollzieher daher konkret mit der Pfändung bestimmter Gegenstände beauftragen kann. Rz. 155 Denn nicht alle im Gewahrsam des...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / H. Kurzübersicht Verbraucherinsolvenz

Rz. 598 Das Verbraucherinsolvenzverfahren soll es ermöglichen, dass neben einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung auch natürliche Personen einen schuldenfreien wirtschaftlichen Neuanfang schaffen können und nicht bis zu ihrem Tod verschuldet bleiben, sofern sie redlich sind. Rz. 599 Bei der Zwangsvollstreckung handelt es sich um Einzelzwangsvollstreckung, d.h. einzelne Gläu...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Vollmacht bzw. Geldempfangsvollmacht

Rz. 149 Wird der Auftrag durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen eingereicht, sind diese verpflichtet, ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung gem. § 753a ZPO zu versichern, vergl. Modul E. Der BGH hat entschieden, dass § 753a ZPO dahingehend auszulegen ist, dass Inkassounternehmen ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung versichern können. Des Nachweises einer Geldemp...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / a) Das Antrags-Formular

Rz. 249 Unter das Adressfeld wird ein Texteingabefeld für Antragsteller aufgenommen, in das die Referenznummer für die elektronische Kostenmarke eingetragen werden kann. Allerdings gibt es bislang nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit, Gerichtskostenmarken zu nutzen. Beispiel: Zudem kann dort ein Kontrollkästchen markiert werden, mit dem die Erteilung eines SEPA-Lastsc...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 491 In dem Verfahren gem. § 887 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 887 ZPO). Sofern die Ersatzvornahme durchgeführt wird, sind die in diesem Verfahren entstande...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Wirkung der Pfändung

Rz. 161 Die Pfändung hat zwei wichtige Rechtsfolgen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Zustellung

Rz. 151 Handelt es sich um einen isolierten Zustellungsauftrag, kann das Formular genutzt werden, muss aber nicht – denn die Zustellung selbst ist keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Das Formular kann sowohl für den Auftrag mit der Zustellung von Schriftstücken als auch von elektronischen Dokumenten genutzt werden, vergl. §§ 193, 193a ZPO. Werden Zustellungen in Auftrag gegeb...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Antrag – Gerichtsvollzieher fertigt die Vorpfändungsbenachrichtigung an

Rz. 395 Der Gläubiger hat auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages den Gerichtsvollzieher mit der Erstellung und Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes zu beauftragen, sofern dieser im Rahmen der Vollstreckung Kenntnis von einer pfändbaren Forderung erhält. Beispiel: Gläubiger G liegt ein Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner S vor. G beauftragt d...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / 2. Auftraggeber zahlt die festgesetzten Kosten

Rz. 99 Muss der Auftraggeber die festgesetzten Kosten zahlen, muss auch er darüber informiert werden, an wen er in welcher Höhe zu leisten hat. Die Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses ohne Erläuterungen ist für den Auftraggeber nicht hilfreich. Rz. 100 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 7.9: Übersendung des Kostenfestsetzungsbeschlusses an den...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / C. Allgemeine und besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 9 Vor Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss grundsätzlich geprüft werden, ob die allgemeinen und ggf. die besonderen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Rz. 10 Folgende Grundvoraussetzungen müssen bei Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme vorliegen:mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / I. Allgemeines

Rz. 637 Verfügt der Schuldner über Grundbesitz, kann der Gläubiger seine Forderung im Wege der Immobiliarvollstreckung, also der Vollstreckung in das unbewegliche Vermögen (§§ 864 ff. ZPO), zwangsweise durchsetzen. Dem Gläubiger bietet die Immobiliarvollstreckung zwei Möglichkeiten: die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung. Bei der Zwangsversteigerung wird das Eigentum ...mehr

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bAV: Unterstützungskasse un... / 7.1 Kein Zufluss von Arbeitslohn

Erteilt der Arbeitgeber eine Direkt-/Pensionszusage, kann er die Risiken, die er mit der Pensionsverpflichtung eingeht (vorzeitiger Tod des Arbeitnehmers, Invalidität, Langlebigkeit), durch den Abschluss einer Rückdeckungsversicherung auf einen externen Risikoträger verlagern. Zu diesem Zweck schließt der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eine Lebensversicherung auf das Le...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 189 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 6, 7 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO

Rz. 207 Die weitere Vermögensauskunft ist in § 802d ZPO geregelt. Rz. 208 § 802d ZPO beinhaltet einen Schuldnerschutz dahin gehend, dass der Schuldner innerhalb von zwei Jahren ab Abgabe der Vermögensauskunft (VA) nicht erneut eine VA abgeben muss, es sei denn, der Gläubiger kann glaubhaft machen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners in der Zwischenzeit wesentli...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / IX. Ablauf des Verfahrens

Rz. 28 Der Vergütungsfestsetzungsantrag des RA wird dem Antragsgegner (= Auftraggeber) unter Fristsetzung zum Zwecke der Stellungnahme übersandt. Äußert sich dieser nicht und ergibt sich aus dem Antrag eine Berechtigung der Vergütungsansprüche des RA, wird die Vergütung festgesetzt. Es ergeht ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss, den der RA in vollstreckbarer Ausfertigung erh...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 221 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO . Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 464 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 465 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 252 Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen, und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wied...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Anschriftenermittlung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 187 Kann die Mitteilung eines Termins zur Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners oder die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht zugestellt werden, weil der Schuldner unter der vom Gläubiger angegebenen Anschrift nicht wohnhaft ist, hat der Gläubiger gem. § 755 ZPO die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher mit der Ermittlung der neuen Anschrift zu bea...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 210 Für die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG ist es entscheidend, wo der Gegenstand, über den die Einigung getroffen wird, gerichtlich anhängig ist. In I. Instanz beträgt der Gebührensatz (mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens) 1,0, während er in II. Instanz oder höher 1,3 beträgt. Fehlt es an einem gerichtlichen Verfahren, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Allgemeines

Rz. 412 Eine Zwangsversteigerung stellt für den Schuldner oft eine besondere Härte dar. Er verliert "sein Haus" oder "seine Eigentumswohnung" und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Rz. 413 Es ist keine Voraussetzung der Zwangsversteigerung, dass der Gläubiger vorher bereits ergebnislos andere Maßnahmen der Vollstreckung durchgeführt...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Muster

Rz. 487 Nachfolgend ist ein Mustertext für einen Antrag gem. § 887 ZPO mit Vorschuss für das Fallbeispiel aus Rdn 473 abgebildet. Der Gläubiger ist im Übrigen nicht verpflichtet, sofern ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, den Schuldner vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen (unter Fristsetzung) "anzumahnen" (es sei denn, dass ggf. eine dahin gehende Regelung in ei...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / gg) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 173 Geht beim Gerichtsvollzieher ein Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (VA) gem. §§ 802a, 802c ZPO ein, so überprüft der Gerichtsvollzieher zunächst, ob der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre bereits für einen anderen Gläubiger die Vermögensauskunft abgegeben hat. Ist dies der Fall, übersendet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger dieses bereits hinterlegt...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 551 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der grundlegende Rechtsbehelf des Zwangsvollstreckungsrechts. Gläubiger, Schuldner und von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffene Dritte können auf diesem Wege das Vollstreckungsgericht anrufen und Verfahrensfehler des Vollstreckungsorgans rügen. Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Erinnerung ist, dass der Antragsteller beschw...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.3.2 Soweit der Einbringende Steuer entrichtet hat

Tz. 191 Stand: EL 121 – ET: 01/2026 Die St-Entrichtung auf den Einbringungsgewinn I durch den Einbringenden ist materiell-rechtliche Tatbestandsvoraussetzung des § 23 Abs 2 UmwStG. Der Tatbestand der St-Entrichtung geht allerdings in dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Bescheinigungsvorlage iSd § 22 Abs 5 UmwStG (s Tz 122) auf, dh idS, dass die Bescheinigung die St-Entrichtun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Vollstreckung zur Nachtzeit

Rz. 2 Eine Vollstreckung zur Nachtzeit hat grundsätzlich zu unterbleiben. Durch die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle v. 17.12.1997[1] wurde der Begriff der Nachtzeit nach der ZPO, auf die in § 289 AO Bezug genommen wird, einheitlich für das ganze Jahr neu bestimmt auf die Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 289 Zeit der Vollstreckung

1 Allgemeines Rz. 1 Die Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 337 RAO.[1] Für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht findet sich in § 758a Abs. 4 ZPO eine entsprechende Bestimmung.[2] Ergänzende Ausführungen zu § 289 AO finden sich in Abschn. 10 VollzA.[3] Abschn. 10 Abs. 3 VollzA a. F., der bei der Nachtzeit zwischen Winter- und Sommerhalbjahr differenzierte, ist durch d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 286 Vollstreckung in Sachen

1 Allgemeines Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 286 AO war § 348 RAO.[1] §§ 808, 809 ZPO sind die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht.[2] Ergänzende Ausführungen finden sich in Abschn. 34ff. VollstrA [3] sowie Abschn. 42–46 VollzA.[4] Die Norm regelt die Art und Weise der Pfändung beweglicher Sachen durch den Vollziehungsbeamten. Im Einzelnen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 2.6 Vollstreckung in Sachen, die der Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen (§ 882 Abs. 4 ZPO)

Rz. 22a Durch das Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes v. 22.11.2020[1] wurde der Verweis auf § 882a Abs. 4 ZPO neu in das Gesetz aufgenommen. Steht eine Sache im Privateigentum, die für die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe unentbehrlich ist, kann die Vollstreckung in diese für unzulässig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 3 Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen

Rz. 3 Weitere Schutzzeiten bilden nach § 289 AO die Sonntage und die allgemeinen gesetzlichen Feiertage.[1] Nicht vom Schutz des § 289 AO umfasst werden damit die Samstage.[2] Welche Feiertage geschützt sind, regelt sich dabei nach Bundesrecht und ergänzend durch das jeweilige Landesrecht. Im ganzen Bundesgebiet sind Feiertage Neujahr, Karfreitag und Ostermontag, Tag der Arb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 2 Pfändung durch Inbesitznahme – § 286 Abs. 1 AO

Rz. 2 § 286 Abs. 1 AO ist der Grundtatbestand der Vollstreckung in Sachen. Diese werden grundsätzlich dadurch gepfändet, dass der Vollziehungsbeamte sie in seinen Besitz nimmt. 2.1 Begriff der beweglichen Sache Rz. 3 § 286 AO gilt, wie sich aus der Stellung der Norm in der AO ergibt, nur für die Vollstreckung in bewegliche Sachen[1] Sachen sind nach § 90 BGB körperliche Gegens...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 4 Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde

Rz. 4 Wenn eine schriftliche oder elektronische Erlaubnis der Vollstreckungsbehörde vorliegt, kann auch zur Nachtzeit oder an einem Sonn- oder Feiertag eine Vollstreckungshandlung vorgenommen werden. Eine richterliche Anordnung ist für diese Erlaubnis nicht erforderlich. Zuständig ist innerhalb der Vollstreckungsbehörde deren Leiter.[1] Hierbei entscheidet die Vollstreckungs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 5 Folgen eines Verstoßes

Rz. 6 Fehlt es an der schriftlichen oder elektronischen Erlaubnis, die Vollstreckungshandlung zur Nachtzeit oder an einem Sonntag oder Feiertag vorzunehmen, und erfolgt trotzdem eine Vollstreckung, ist die Vollstreckungshandlung zwar anfechtbar, aber nicht nichtig.[1] Wird die Erlaubnis zur Vollstreckung nicht vorgezeigt, braucht der Vollstreckungsschuldner die Vollstreckung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Vorgängerbestimmung des § 286 AO war § 348 RAO.[1] §§ 808, 809 ZPO sind die entsprechenden Bestimmungen für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht.[2] Ergänzende Ausführungen finden sich in Abschn. 34ff. VollstrA [3] sowie Abschn. 42–46 VollzA.[4] Die Norm regelt die Art und Weise der Pfändung beweglicher Sachen durch den Vollziehungsbeamten. Im Einzelnen betreffen di...mehr