Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Anagnostopoulos, Ne bis in idem in der Europäischen Union: Offene Fragen, in FS Hassemer, 2010, S. 1121 ff.; Bender, Der Transitschmuggel im europäischen ne bis in idem (Anm. zu BGH, StV 2008, 506), wistra 2009, 176; Beyer, Verbot der Doppelverfolgung im Steuerstrafverfahren, AO-StB 2013, 129; Brockhaus, Geltung des ne bis in idem Grundsatzes beim EU-Haftbefehl, StRR 2010, 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Bindungswirkung der Entscheidungen des EGMR

Rz. 919 [Autor/Stand] Anders als bei der Verfassungsbeschwerde haben die Entscheidungen keine kassatorische Wirkung (Art. 41 EMRK), sondern nur deklaratorischen Charakter.[2] Der Gerichtshof kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung zusprechen. Daraus folgt eine entsprechende staatliche Leistungspflicht.[3] Rz. 920 [Autor/Stand] Der EMRK kommt in der deu...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / 1. Teilungsversteigerung = Garantie der Auszahlung?

Wahrscheinlich bedingt durch den Begriff der "Teilungs" versteigerung gehen die Beteiligten davon aus, dass das Gericht die Versteigerung durchführt und dann den gezahlten Erlös entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt. Aufgabe des Versteigerungsgerichts ist es indes nur, den unteilbaren Gegenstand (Immobilie) in einen teilbaren Gegenstand (Geld, welches vom Erwerber z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Erzwingung der Herausgabe

Rz. 313 [Autor/Stand] Gemäß § 95 Abs. 2 StPO kann die Herausgabe der in Rede stehenden Gegenstände, die von dem Herausgabepflichtigen (§ 95 Abs. 1 StPO) nicht freiwillig vorgelegt und ausgeliefert werden, durch Verhängung der in § 70 StPO bestimmten Ordnungs- und Zwangsmittel erzwungen werden,[2] was besonders für die Fälle Bedeutung hat, in denen zwar bekannt ist, dass sich...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sicherung der Vermögensabschöpfung

Rz. 451 [Autor/Stand] Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13.4.2017[2] hat zum 1.7.2017 die strafrechtliche Vermögensabschöpfung in materieller und verfahrensrechtlicher Hinsicht grundlegend neu konzipiert (s. dazu § 370 Rz. 1130 ff., § 399 Rz. 300 ff. auch zu sonstigen Neuerungen und § 375 Rz. 32 ff.). Auch wenn der Gesetzgeber nun eine einhei...mehr

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FF 03/2026, Die Teilungsver... / b) Hoch belastete Grundstücke

Im Verhältnis zum Verkehrswert hoch belastete Grundstücke eignen sich in der Regel nicht für eine Teilungsversteigerung. Das hängt damit zusammen, dass bei einer Teilungsversteigerung alle eingetragenen Rechte von einem Erwerber mit übernommen werden müssen. Zusätzlich müssen noch die Kosten des Verfahrens durch ein Bargebot abgedeckt sein. Der Betreiber des Verfahrens agier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / i) Einzelheiten der Durchführung

Rz. 287 [Autor/Stand] Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist der StA bzw. der FinB zu übergeben (§ 36 Abs. 2 StPO, §§ 386, 399 Abs. 1 AO), die regelmäßig die Steufa mit der Ausführung der Durchsuchung beauftragt. Von dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss muss die FinB (StA) keinen Gebrauch machen; erst recht kann sie seine Vollziehung hinausschieben.[2] Die Vollstrec...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / j) Beendigung der Durchsuchung, Geltungsdauer der Anordnung

Rz. 296 [Autor/Stand] Nach der Beendigung der Durchsuchung müssen dem Betroffenen auf sein Verlangen eine schriftliche Bestätigung und ein Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände ausgestellt werden (§ 107 StPO). Die in Beschlag zu nehmenden Gegenstände sind möglichst genau zu bezeichnen. Ob Sammelbezeichnungen von Kartons und Ordnern hierzu ausreichen (so Nr. 69 Abs. 5 ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. ABC der wichtigen Einzelfälle

Rz. 1070 [Autor/Stand] Die Frage der Annahme und des Umfangs eines BVV ist daher auf den jeweiligen Einzelfall bezogen zu prüfen. Die folgende alphabetische Übersicht zur Rspr.-Kasuistik gibt insoweit lediglich Hinweise auf den Streitstand und verweist auf die vertiefte Darstellung m.w.N. an anderer Stelle. – Abgabenordnung Rz. 1071 [Autor/Stand] Ausdrücklich gesetzlich gerege...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Ermittlungspersonen der StA

Rz. 73 [Autor/Stand] Die wichtigste Stütze der StA in einem allgemeinen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist die Polizei. Die Polizeibehörden sind der StA nicht organisatorisch unterstellt (die StA untersteht den Landesjustizbehörden, die Polizei den Innenministerien), sondern nur "funktional" zugeordnet.[2] Nach dem Gesetz werden sie i.d.R. aufgrund "Ersuchens oder Auf...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 2. Haftungsbescheid

Die Haftung nach § 70 AO wird durch den Erlass eines Haftungsbescheids nach § 191 AO geltend gemacht. Dieser muss den Anforderungen an einen Verwaltungsakt genügen und hinreichende Ausführungen zur Ermessensausübung der Finanzbehörde enthalten (§§ 118, 119 AO). Der Haftungsbescheid kann mit einer Zahlungsaufforderung verbunden werden oder ohne Zahlungsaufforderung ergehen. Be...mehr

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Die Haftung des Vertretenen... / 4. Erlöschen des Haftungsanspruchs

Der Haftungsanspruch erlischt gem. § 47 AO durch Zahlung, Aufrechnung oder Verjährung. In Einzelfällen kommt ein Erlass aus Billigkeitsgründen in Betracht. Z.B. wenn nach Erlass des Haftungsbescheids ein freisprechendes Urteil des Strafgerichtes ergeht und der Haftungsbescheid nach den Vorschriften der §§ 129 bis 131 AO nicht mehr zu ändern ist. Rechtsstreitigkeiten vor den ...mehr

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Was ist neu an den neuen AS... / II. Nr. 60 Anordnung der Durchsuchung (nützlich)

Eine der positivsten Änderungen für die Verteidigung – und insbesondere für unbeteiligte Dritte wie Banken oder Steuerberater – findet sich in Nr. 60 Abs. 3 AStBV (St) 2026. Bislang war die Praxis, insbesondere unter Berufung auf die umstrittene Rechtsprechung des LG Köln (Beschl. v. 13.5.2020 – 112 Qs 4/20, wistra 2021, 38), oft restriktiv. Durchsuchungen bei Dritten wurden ...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / H. Vollstreckung aus der Zwangssicherungshypothek

Rz. 146 Will der Vollstreckungsgläubiger wegen des dinglichen Anspruchs aus der Rangstelle seiner Zwangssicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, muss er einen Duldungstitel vorlegen (§ 1147 BGB; h.M.). Es besteht hierbei kein Unterschied zu einer rechtsgeschäftlich bestellten Hypothek.[195] Rz. 147 Den dinglichen Titel muss der Gläubiger nach der Regelung in § 86...mehr

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§ 6 Arresthypothek / J. Vollstreckung aus der Arresthypothek

Rz. 29 Sofern der Gläubiger aus der Arresthypothek die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung in das Grundstück betreiben will, benötigt er einen Duldungstitel (§ 1147 BGB). Zur Erlangung eines Duldungstitels muss er gegen den Eigentümer klagen[17] (kein Verweis in § 932 Abs. 2 auf § 867 Abs. 3 ZPO). Rz. 30 In einer Zwangsversteigerung kann der Gläubiger aus der Arresthypo...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 5. Auswirkungen bei "Einzel"-Vollstreckung

Rz. 148 Rz. 149 Beispiel 1 Der Gläubiger pfändet nur den Anspruch auf Rückgewähr gegenüber dem Grundpfandrecht III/1. Der Gläubiger des Rechts III/2 betreibt die Zwangsversteigerung in das schuldnerische Grundstück. Folge: Na...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / II. Nachlassgläubiger – Eigengläubiger

Rz. 6 Nachlassgläubiger ist derjenige, der bereits vor dem Erbfall einen Anspruch gegen den Erblasser hatte. Rz. 7 Eigengläubiger ist derjenige, der erst nach dem Erbfall gegen den Erben einen Anspruch erlangt hat. Rz. 8 Vor Annahme der Erbschaft kann der Eigengläubiger nur in das Eigenvermögen des Schuldners vollstrecken und nicht in den Nachlass (§ 778 Abs. 2 BGB). Sollte de...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Klausel

Rz. 48 Sofern der Vollstreckungstitel einer Klausel bedarf (Ausnahme z.B. der Vollstreckungsbescheid, § 796 ZPO, der Arrestbefehl oder die einstweilige Verfügung, §§ 929, 936 ZPO), wird das Grundbuchgericht grundsätzlich nicht deren wirksame Erteilung prüfen. Rz. 49 Bei der Überschreitung der funktionellen Zuständigkeit hält das OLG Hamm[64] an seiner Auffassung fest, dass ei...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / VIII. Wartefristen

Rz. 78 Bei der Vollstreckung aus bestimmten Titeln, z.B. dem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nicht auf das Urteil gesetzt ist, oder der notariellen Urkunde, muss der Gläubiger eine festgelegte Zwei-Wochen-Wartefrist einhalten (§ 798 ZPO). Eine Vollstreckung vor Ablauf der Frist führt zur Anfechtbarkeit der Vollstreckungshandlung, nicht zur Nichtigkeit. Der Vollstreckungsran...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / VII. Zug-um-Zug-Leistung

Rz. 75 Hängt die Zwangsvollstreckung von einer echten Zug-um-Zug-Leistung ab, muss der Gläubiger vor Beginn der Vollstreckung den Annahmeverzug des Schuldners formgerecht nachweisen (§ 765 ZPO).[94] Dem als Vollstreckungsorgan tätigen Grundbuchgericht sind durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden die Tatsachen nachzuweisen, aus denen es in eigenverantwortlicher...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / VI. Sicherheitsleistung

Rz. 70 Hängt die Vollstreckung von einer dem Gläubiger obliegenden Sicherheitsleistung ab, muss diese grundsätzlich vor Beginn der Zwangsvollstreckung erbracht und formgerecht nachgewiesen sowie eine Abschrift dieser Nachweisurkunden dem Schuldner vorher zugestellt werden (§ 751 Abs. 2 ZPO). Wegen der Möglichkeit der Sicherungsvollstreckung ist dieser Nachweis in der Praxis ...mehr

Urteilskommentierung aus TVöD Office Professional
Formmängel eines Zeugnisses verhindern Erfüllung des Anspruchs

Ein Arbeitszeugnis muss in formaler Hinsicht die im Geschäftsleben üblichen Mindestanforderungen erfüllen. Ist dies nicht der Fall, ist der Zeugnisanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Dazu zählt jedenfalls, dass das Arbeitszeugnis mit einem ordnungsgemäßen Briefkopf ausgestaltet sein muss, aus dem der Name und die Anschrift des Ausstellers erkennbar sind. Dies führt...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / V. Wirkung der Pfändung

Rz. 116 Der Gläubiger kann nach Pfändung und Überweisung zur Einziehung den Rückgewähranspruch erst bei Fälligkeit durchsetzen. Der Vollstreckungsgläubiger, der einen Anspruch des Sicherungsgebers auf Rückgewähr einer Grundschuld pfändet, ist nicht berechtigt, die Sicherungsvereinbarung oder die Geschäftsbeziehung zum Sicherungsnehmer zu kündigen; die Pfändung des Rückgewähr...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / A. Grundbuch als Vollstreckungsorgan

Rz. 1 Das Grundbuchgericht wird bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek nach §§ 866, 867 ZPO in einer doppelten Funktion tätig: sowohl als Vollstreckungsgericht als auch als Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Eintragung ist sowohl ein Akt der Zwangsvollstreckung und richtet sich nach den Vorschriften des 8. Buchs der ZPO als auch ein reines Grundbuchgeschä...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / III. Zustellung

Rz. 56 Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn der Vollstreckungstitel vorher oder gleichzeitig zugestellt wurde bzw. wird (§ 750 Abs. 1 ZPO).[73] Da die letztere Möglichkeit nur bei der Gerichtsvollziehervollstreckung zutrifft, hat der Gläubiger den Titel grundsätzlich vor der Antragstellung beim Grundbuchgericht dem Schuldner im Parteibetrieb zuzustellen, sofern ni...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / IV. Einheitsbeschluss von Pfändung und Überweisung

Rz. 13 In der gerichtlichen Vollstreckungspraxis werden der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss regelmäßig gleichzeitig in einem Beschluss erlassen. Hierbei wird kein Unterschied gemacht, ob es sich um eine Forderungspfändung, Rechtspfändung oder eine andere zulässige Pfändung handelt. Rz. 14 Dennoch ist zwischen beiden Beschlüssen zu unterscheiden.[11] Entscheidendes Kriter...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 3. Verwertung

Rz. 63 Die Verwertung der Eigentümergrundschuld erfolgt wie bei einer Fremdgrundschuld durch Überweisungsbeschluss zur Einziehung (§§ 837, 835 ZPO). Auch eine Überweisung an Zahlungs statt ist zulässig. Der Pfändungsgläubiger wird in diesem Fall kraft Gesetzes Inhaber der Grundschuld, die Eigentümergrundschuld wandelt sich in eine Fremdgrundschuld um. Rz. 64 Ist die Grundschu...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 3. Nacherbschaft

Rz. 25 Solange der Erblasser noch lebt, ist das Nacherbenrecht als künftiger Anspruch unpfändbar. Erst nach dem Tode des Erblassers ergibt sich für den Nacherben ein Recht auf die künftige Erbschaft, welches der Pfändung unterliegt.[19] Rz. 26 Eine Pfändungsmöglichkeit ergibt sich erst im Fall der Nacherbschaft (§ 2108 Abs. 2 BGB). Stirbt der eingesetzte Nacherbe vor dem Eint...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / IV. Sicherungsvollstreckung

Rz. 64 Bei der Eintragung der Zwangssicherungshypothek im Wege der "Sicherungsvollstreckung" nach § 720a Abs. 1b ZPO, d.h. ohne den erforderlichen und im Vollstreckungstitel ausgesprochenen Nachweis einer zu erbringenden Sicherheitsleistung, ist neben der Zustellung des Titels auch die Klausel zwei Wochen vor Beginn der Zwangsvollstreckung dem Schuldner zuzustellen, § 750 Ab...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / A. Einleitung

Rz. 1 Vor der Vollstreckung in Rechte oder Ansprüche, die sich unmittelbar oder auch nur mittelbar aus der Abt. III des Grundbuchs ergeben, steht wiederum die Informationsbeschaffung an erster Stelle. Rz. 2 Wenn der Gläubiger den Grundbuchauszug vorliegen hat, kann er häufig anhand der Bewilligungs- bzw. Eintragungsdaten der Grundpfandrechte (wie lange steht das Grundpfandrec...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / VI. Vorpfändung

Rz. 43 Auch die Vorpfändung einer hypothekarisch gesicherten Forderung ist grundsätzlich zulässig.[39] Einer Briefübergabe und/oder Eintragung im Grundbuch bedarf es zur Wirksamkeit nicht. Die Vorpfändung wird wirksam durch Zustellung an den Drittschuldner (§ 845 Abs. 1 ZPO). Rz. 44 Ob eine Vorpfändung im Wege der Grundbuchberichtigung im Grundbuch bei der Hypothek eingetrage...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / II. Verwertung

Rz. 95 Der gepfändete Anspruch wird dem Gläubiger zur Einziehung überwiesen. Eine Überweisung an Zahlungs statt ist nicht möglich, da der Anspruch keinen Nennwert hat. Aufgrund der Überweisung zur Einziehung kann der Gläubiger alle dem Schuldner zustehenden Erklärungen geltend machen, insbesondere das Wiederkaufsrecht bzw. Rückkaufsrecht gegenüber dem Drittschuldner ausüben ...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / I. Subjektiv dingliche Reallast

Rz. 50 Ist die Reallast zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks bestellt (§ 1105 Abs. 2 BGB), gehört sie zum wesentlichen Bestandteil des herrschenden Grundstücks (§ 96 BGB). Sie ist somit nicht übertragbar und auch nicht pfändbar (§ 851 Abs. 1 ZPO).[43] Rz. 51 Die Unpfändbarkeit des Stammrechts der subjektiv dinglichen Reallast umfasst aber nicht die E...mehr

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§ 1 Pfändung in Rechtsgemei... / 2. Pfändungswirkung und -sicherung

Rz. 160 Mit Wirksamwerden der Pfändung des schuldrechtlichen Aufhebungsanspruchs entsteht kein Pfandrecht am Miteigentumsanteil des Schuldners. Es tritt keine Änderung am Miteigentumsanteil des Vollstreckungsschuldners ein.[142] Rz. 161 Der Miteigentumsanteil ist nicht gepfändet, da die Vollstreckung hier nur im Wege der Immobiliarvollstreckung erfolgen kann. Eine Eintragung ...mehr

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§ 3 Eigentumverschaffungsan... / 2. Sequesterbestellung

Rz. 7 Zuständig für die Bestellung des Sequesters ist, wenn diese gleichzeitig im Pfändungsbeschluss erfolgt, das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners (§ 828 Abs. 2 ZPO); bei nachträglicher Bestellung ist es das Vollstreckungsgericht der belegenen Sache (§ 848 Abs. 1 ZPO), also das Gericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.[7] Rz. 8 In der Praxis wird bei der...mehr

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Job Ghosting / 3.1.2 Kündigungsausschluss im Arbeitsvertrag

Um dem Risiko einer Kündigung vor Dienstantritt rechtssicher zu begegnen, können Arbeitgeber diese ausdrücklich im Arbeitsvertrag ausschließen. Bei der vertraglichen Gestaltung ist zweierlei zu beachten. Da das außerordentliche Kündigungsrecht vertraglich nicht angepasst werden kann[1], bezieht sich ein Kündigungsausschluss nur auf das Recht zur ordentlichen Kündigung. Außer...mehr

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Literaturverzeichnis

Abramenko/Riecke/Schmid, Kommentar zum WEG, 6. Aufl., 2024 Arnold/Meyer-Stolte/Rellermeyer/Hintzen/Georg, Rechtspflegergesetz, Kommentar, 9. Aufl., 2022 zitiert: Arnold/Meyer-Stolte/Bearbeiter Anders/Gehle, Kommentar zur ZPO, 84. Aufl., 2026 zitiert: Anders/Gehle/Bearbeiter Bergschneider, Familienvermögensrecht, 3. Aufl., 2016 Böhringer, Besonderheiten des Liegenschaftsrechts in d...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / II. Vollstreckungshindernisse

Rz. 127 Ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners eröffnet (§ 27 InsO), sind Einzelzwangsvollstreckungen in das schuldnerische Vermögen unzulässig (§ 89 Abs. 1 InsO). Die Zwangssicherungshypothek kann im Grundbuch nicht mehr eingetragen werden, der Gläubiger muss seine titulierte Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Hierbei ist nicht entscheidend, dass ...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 1. Titelarten

Rz. 26 Als Grundlage der Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist jeder auf Zahlung gerichtete rechtskräftige oder vorläufig vollstreckbare Titel geeignet (§§ 704 ff. ZPO). Auch ein Beschluss nach § 888 ZPO ist ausreichend. Die Eintragung wegen eines Bruttolohn-Titels des Arbeitsgerichts ist ebenfalls zulässig.[32] Rz. 27 Hat das Prozessgericht den Schuldner durch Zwangsge...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / N. Formulierungsvorschläge für die Pfändung

Rz. 97 Hinweis Mit Wirkung zum 22.12.2022 ist die Verordnung über Formulare für die Zwangsvollstreckung (Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung – ZVFV) vom 16.12.2022 eingeführt worden (BGBl I 2022, 2368); zuletzt geändert durch Art. 1 der VO vom 17.6.2024 (BGBl 2024 I Nr. 203). Der Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist gem. § 1 ZVFV verbindlich...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / I. Vollstreckungsbeschränkung

Rz. 123 Ist dem Grundbuchgericht bekannt, dass die Zwangsvollstreckung aus dem vorgelegten Titel ganz oder teilweise eingestellt oder aufgehoben ist (§ 775 ZPO), darf es eine Eintragung nicht mehr vornehmen.[161] Eine Zwangssicherungshypothek wird nur dann zur Eigentümergrundschuld, wenn das Urteil, auf dem die Eintragung der Hypothek beruht, selbst aufgehoben wird (§ 775 Nr...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 4. Buchrecht

Rz. 86 Den Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Entstehen einer Eigentümergrundschuld führt der Gläubiger dem Grundbuchgericht gegenüber regelmäßig durch Vorlage einer löschungsfähigen Quittung. In der löschungsfähigen Quittung muss der Gläubiger erklären, dass er selbst und zu welchem Zeitpunkt von dem Grundstückseigentümer befriedigt wurde.[68] Rz. 87 Weitere Nac...mehr

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§ 2 Dingliche Vermögensrech... / H. Erbbaurecht

Rz. 72 Auf das Erbbaurecht finden die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften Anwendung (§ 11 Abs. 1 ErbbauRG). Das Erbbaurecht als solches kann daher nicht gepfändet werden. Die Zwangsvollstreckung in das Erbbaurecht erfolgt im Wege der Immobiliarzwangsvollstreckung durch Eintragung einer Zwangshypothek, Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Rz...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / I. Belastungsgegenstand

Rz. 6 Die Eintragung der Zwangssicherungshypothek ist neben der Zwangsversteigerung und der Zwangsverwaltung eine der drei Möglichkeiten der Immobiliarzwangsvollstreckung (§ 866 Abs. 1 ZPO). Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen unterliegen die in § 864 ZPO aufgeführten Vollstreckungsobjekte. Im Einzelnen kann die Zwangssicherungshypothek daher eingetragen wer...mehr

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§ 4 Pfändung von Grundpfand... / 2. Brief befindet sich bei einem Dritten

Rz. 31 Befindet sich der Brief bei einem Dritten und gibt dieser ihn freiwillig heraus, wird die Pfändung damit wirksam. Ist der Dritte nicht bereit, den Brief herauszugeben, muss der Gläubiger den Herausgabeanspruch des Schuldners gegen den Dritten nach §§ 985, 952 BGB pfänden lassen.[28] Rz. 32 Vollstreckungstitel für diese Pfändung ist der Pfändungsbeschluss.[29] Rz. 33 Mit...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 3. Fehlende Verteilungserklärung

Rz. 95 Zunächst kann dem Gläubiger nur angeraten werden, vor der Antragstellung festzustellen, wie der Grundbuchbestand des Schuldners aussieht. Er sollte sich daher immer einen unbeglaubigten Grundbuchauszug besorgen. Grundstück im Rechtssinn und damit auch selbstständig belastbar ist das im Bestandsverzeichnis unter einer laufenden Nr. gebuchte Grundstück oder der Miteigen...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / IX. Mindestgrenze

Rz. 79 Eine Zwangssicherungshypothek darf nur für einen Betrag von mehr als 750,00 EUR ins Grundbuch eingetragen werden (§ 866 Abs. 3 S. 1 ZPO). Hierdurch soll das Grundbuch von Kleinstbeträgen freigehalten und die Übersichtlichkeit erhalten werden. Kraft Gesetzes können mehrere dem Gläubiger zustehende Forderungen gegen den Schuldner zusammengerechnet werden. Hierbei kann e...mehr

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Vorwort

Die Zwangsvollstreckung in Vermögensrechte, die sich aus dem Grundbuch ergeben bzw. sich auf das Grundstück beziehen, wird nur selten in Anspruch genommen. Der Grund liegt möglicherweise in den praktischen und rechtlichen Problemen, die aus der Verzahnung des allgemeinen Zwangsvollstreckungsrechts mit Fragen des materiellen und formellen Grundbuchrechts und nicht zuletzt mit...mehr

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§ 5 Zwangssicherungshypothek / 2. Besonderheit: Hausgeldansprüche

Rz. 91 2007 wurde das WEG erstmals umfassend geändert (Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze v. 18.4.2007 – WEGuaÄndG). Durch das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) vom ...mehr