Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 11. Kosten der Zwangsvollstreckung

Rz. 491 In dem Verfahren gem. § 887 ZPO erfolgt die Kostenfestsetzung gem. § 788 Abs. 2 ZPO durch das Prozessgericht (Zustellungskosten des Urteils, vorgerichtliche Aufforderung an den Schuldner, der Verpflichtung aus dem Vollstreckungstitel nachzukommen, Kosten für den Antrag gem. § 887 ZPO). Sofern die Ersatzvornahme durchgeführt wird, sind die in diesem Verfahren entstande...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Zustellung

Rz. 151 Handelt es sich um einen isolierten Zustellungsauftrag, kann das Formular genutzt werden, muss aber nicht – denn die Zustellung selbst ist keine Zwangsvollstreckungsmaßnahme. Das Formular kann sowohl für den Auftrag mit der Zustellung von Schriftstücken als auch von elektronischen Dokumenten genutzt werden, vergl. §§ 193, 193a ZPO. Werden Zustellungen in Auftrag gegeb...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / ee) Wirkung der Pfändung

Rz. 161 Die Pfändung hat zwei wichtige Rechtsfolgen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / e) Antrag – Gerichtsvollzieher fertigt die Vorpfändungsbenachrichtigung an

Rz. 395 Der Gläubiger hat auch die Möglichkeit, im Rahmen eines Vollstreckungsauftrages den Gerichtsvollzieher mit der Erstellung und Zustellung eines vorläufigen Zahlungsverbotes zu beauftragen, sofern dieser im Rahmen der Vollstreckung Kenntnis von einer pfändbaren Forderung erhält. Beispiel: Gläubiger G liegt ein Vollstreckungsbescheid gegen Schuldner S vor. G beauftragt d...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / C. Allgemeine und besondere Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 9 Vor Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme muss grundsätzlich geprüft werden, ob die allgemeinen und ggf. die besonderen Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Rz. 10 Folgende Grundvoraussetzungen müssen bei Einleitung einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme vorliegen:mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / gg) Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft ohne Sachpfändungsauftrag

Rz. 173 Geht beim Gerichtsvollzieher ein Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft (VA) gem. §§ 802a, 802c ZPO ein, so überprüft der Gerichtsvollzieher zunächst, ob der Schuldner innerhalb der letzten zwei Jahre bereits für einen anderen Gläubiger die Vermögensauskunft abgegeben hat. Ist dies der Fall, übersendet der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger dieses bereits hinterlegt...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VI. Beschluss

Rz. 189 Über die Nichtzulassungsbeschwerde entscheidet das Revisionsgericht durch Beschluss. Hilft das Revisionsgericht der Nichtzulassungsbeschwerde nicht ab, erwächst das Urteil mit dem ablehnenden Beschluss in Rechtskraft. Der Beschluss ist nicht anfechtbar, § 544 Abs. 6, 7 ZPO (welches Gericht sollte auch für eine Beschwerde gegen den Beschluss des BGH zuständig sein?). ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 5. Weitere Vermögensauskunft nach § 802d ZPO

Rz. 207 Die weitere Vermögensauskunft ist in § 802d ZPO geregelt. Rz. 208 § 802d ZPO beinhaltet einen Schuldnerschutz dahin gehend, dass der Schuldner innerhalb von zwei Jahren ab Abgabe der Vermögensauskunft (VA) nicht erneut eine VA abgeben muss, es sei denn, der Gläubiger kann glaubhaft machen, dass sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners in der Zwischenzeit wesentli...mehr

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§ 10 Die gerichtliche Gelte... / IX. Ablauf des Verfahrens

Rz. 28 Der Vergütungsfestsetzungsantrag des RA wird dem Antragsgegner (= Auftraggeber) unter Fristsetzung zum Zwecke der Stellungnahme übersandt. Äußert sich dieser nicht und ergibt sich aus dem Antrag eine Berechtigung der Vergütungsansprüche des RA, wird die Vergütung festgesetzt. Es ergeht ein Vergütungsfestsetzungsbeschluss, den der RA in vollstreckbarer Ausfertigung erh...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / V. Sofortige Beschwerde bei Kostenfestsetzungsbeschlüssen

Rz. 221 Über die Kostentragungsverpflichtung des Verfahrens entscheidet das Gericht von Amts wegen, § 308 Abs. 2 ZPO . Damit steht noch nicht fest, in welcher Höhe der zur Kostentragung Verpflichtete die Kosten nun erstatten muss. Um die Höhe der Zahlungsverpflichtung festzustellen, ist ein Kostenfestsetzungsantrag (§ 104 ZPO) erforderlich. Bei einer Verteilung der Kostentrag...mehr

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§ 7 Verfahrensrecht für die... / VIII. Begründung des Wiedereinsetzungsantrags

Rz. 252 Der RA muss die Tatsachen, die die Wiedereinsetzung begründen, und damit das Nichtvorliegen des Verschuldens innerhalb der Antragsfrist wiedergeben. Die versäumte Prozesshandlung muss nachgeholt werden (§ 236 Abs. 2 ZPO). Die Angaben zur unverschuldeten Versäumung der Frist müssen glaubhaft gemacht werden. Sinnvollerweise geschieht dies gleich mit dem Antrag auf Wied...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / d) Anschriftenermittlung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 187 Kann die Mitteilung eines Termins zur Sachpfändung in der Wohnung des Schuldners oder die Ladung zum Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht zugestellt werden, weil der Schuldner unter der vom Gläubiger angegebenen Anschrift nicht wohnhaft ist, hat der Gläubiger gem. § 755 ZPO die Möglichkeit, den Gerichtsvollzieher mit der Ermittlung der neuen Anschrift zu bea...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 1. Höhe der Einigungsgebühr

Rz. 210 Für die Höhe des Gebührensatzes der Einigungsgebühr Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG ist es entscheidend, wo der Gegenstand, über den die Einigung getroffen wird, gerichtlich anhängig ist. In I. Instanz beträgt der Gebührensatz (mit Ausnahme eines selbstständigen Beweisverfahrens) 1,0, während er in II. Instanz oder höher 1,3 beträgt. Fehlt es an einem gerichtlichen Verfahren, ...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / aa) Allgemeines

Rz. 412 Eine Zwangsversteigerung stellt für den Schuldner oft eine besondere Härte dar. Er verliert "sein Haus" oder "seine Eigentumswohnung" und gleichzeitig seinen Lebensmittelpunkt, wenn die Immobilie selbst genutzt wird. Rz. 413 Es ist keine Voraussetzung der Zwangsversteigerung, dass der Gläubiger vorher bereits ergebnislos andere Maßnahmen der Vollstreckung durchgeführt...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 8. Rechtsbehelf

Rz. 464 Wird der Antrag des Gläubigers zurückgewiesen, kann er sofortige Beschwerde gemäß § 793 ZPO einlegen. Rz. 465 Der Schuldner kann ebenfalls sofortige Beschwerde gem. § 793 ZPO einlegen, sofern dem Antrag des Klägers stattgegeben und der Beschluss antragsgemäß erlassen wurde. Der Schuldner kann, sofern die Voraussetzungen des § 775 ZPO vorliegen, gleichzeitig die Einstel...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 1. Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO

Rz. 551 Die Erinnerung nach § 766 ZPO ist der grundlegende Rechtsbehelf des Zwangsvollstreckungsrechts. Gläubiger, Schuldner und von einer Vollstreckungsmaßnahme betroffene Dritte können auf diesem Wege das Vollstreckungsgericht anrufen und Verfahrensfehler des Vollstreckungsorgans rügen. Voraussetzung für die Statthaftigkeit der Erinnerung ist, dass der Antragsteller beschw...mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / 7. Umfang der Bewilligung und Zwangsvollstreckung

Rz. 513 Eine PKH-Bewilligung gilt nur für den jeweiligen Rechtszug. Ist Folge des gerichtlichen Verfahrens, dass ein zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel vorliegt, so muss für die Zwangsvollstreckung gesondert PKH beantragt werden (§ 48 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 RVG). Nur wenn lediglich die Vollziehung eines Arrests, einer einstweiligen Verfügung oder einer einstweiligen oder vo...mehr

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§ 5 Zwangsvollstreckung, Zw... / 9. Muster

Rz. 487 Nachfolgend ist ein Mustertext für einen Antrag gem. § 887 ZPO mit Vorschuss für das Fallbeispiel aus Rdn 473 abgebildet. Der Gläubiger ist im Übrigen nicht verpflichtet, sofern ihm ein Vollstreckungstitel vorliegt, den Schuldner vor Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnamen (unter Fristsetzung) "anzumahnen" (es sei denn, dass ggf. eine dahin gehende Regelung in ei...mehr

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Überblick über die erbrecht... / b) Vollstreckung des Wertermittlungsanspruchs aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB

Der Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben aus § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB ist nicht nach § 887 ZPO, sondern nach § 888 ZPO zu vollstrecken. OLG Hamm v. 4.6.2025 – 10 W 84/25 BGB § 2314; ZPO § 887, § 888, § 892 Beraterhinweis Anders als kürzlich das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung v. 2.4.2024 – 5 W 16/24, ErbR 2024, 630 folgt das OLG Hamm der h...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenz des Arbeitgebers / 1 Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz eines Arbeitgebers hat der Rentenversicherungsträger die Betriebsprüfung einzuleiten, sobald die Mitteilung einer Einzugsstelle oder eines Unfallversicherungsträgers vorliegt, dass das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, das Insolvenzverfahren mangels Masse nicht eröffnet wurde oder die Betriebstätigkeit vollständig beendet wurde. Zu diesem Zweck informiert die Einz...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.1 Allgemeines

Rz. 358 Urteile wegen Räumung der Mietsache, wegen Fortsetzung des Wohnraummietverhältnisses gemäß §§ 574 bis 574b BGB sind gemäß § 708 Nr. 7 ZPO ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären; dies gilt auch für Pachtverhältnisse (OLG Celle, Teilurteil v. 16.5.2023, 2 U 37/23, BeckRS 2023, 12898). Die Zwangsvollstreckung darf nur durchgeführt werden, wenn ...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.2 Räumungsvollstreckung

Rz. 379 Die Räumungsvollstreckung setzt einen Titel voraus, der auf Herausgabe, Überlassung oder Räumung des Grundstücks oder der Wohnung lautet. Die Wohnung muss nach der Lage (Anschrift, Gebäudeteil, Stockwerk) sowie herauszugebenden Räumlichkeiten (Anzahl der Zimmer, Nebenräume) im Titel genau bezeichnet sein. Es genügt, wenn im Urteilstenor die zu räumende Wohnung nach N...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.1 Kosten

Rz. 493 Die Kostenpflicht des unterliegenden Teils (§ 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO) gilt grundsätzlich auch im Mietprozess. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen sind die Kosten des Mietprozesses gegeneinander aufzuheben oder verhältnismäßig zu teilen (§ 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Verteilungsmaßstab ist der Gebührenstreitwert, der wiederum vom Streitgegenstand abhängt. Das gilt auch f...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.1 Zwangsvollstreckung wegen Handlungen

Rz. 408 Die Zwangsvollstreckung von Titeln, durch die die verurteilte Partei zu Handlungen verpflichtet wird, ist unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um eine vertretbare oder um eine unvertretbare Handlung handelt. Dagegen sind Titel, die zur Abgabe einer Willenserklärung verurteilen, nicht im eigentlichen Sinne vollstreckungsfähig, weil die entsprechende Willenserklärun...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.4 Räumungsfrist

Rz. 447 Wird auf Räumung von Wohnraum erkannt, so kann das Gericht auf Antrag oder von Amts wegen dem Mieter eine den Umständen nach angemessener Räumungsfrist gewähren (§ 721 Abs. 1 Satz 1 ZPO). Wohnräume sind alle Räume, die tatsächlich Wohnzwecken dienen, auch der als Wohnraum vermietete Geschäftsraum, nicht dagegen eine Wohnung, die als Lager und Abstellraum gemietet wur...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.5 Vollstreckungsschutz

Rz. 472 Wird gegen ein für vorläufig vollstreckbares Urteil Berufung eingelegt, so kann das Berufungsgericht unter den weiteren Voraussetzungen des § 707 Abs. 1 Satz 1 ZPO auf Antrag anordnen, dass die Zwangsvollstreckung gegen oder ohne Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird oder nur gegen Sicherheitsleistung stattfindet. Bei der Entscheidung über einen solchen Ei...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.8 Einstweilige Verfügung

Rz. 300 Die einstweilige Verfügung ist im Mietverhältnis bisher nur dann zulässig, wenn zu besorgen ist, dass durch eine Veränderung des bestehenden Zustands die Verwirklichung des Rechts einer Mietvertragspartei vereitelt oder wesentlich erschwert werden könnte (§ 935 ZPO), oder wenn die einstweilige Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile oder zur Verhinderung drohe...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 2.3.2 Zwangsvollstreckung wegen Unterlassung und Duldung

Rz. 430 Die Vollstreckung aus Titeln, durch die dem Schuldner die Verpflichtung auferlegt wurde, bestimmte Handlungen zu unterlassen (z. B. Hundehaltung, Lärmbeeinträchtigungen, Modernisierungsarbeiten) oder die Vornahme bestimmter Handlungen zu dulden (z. B. Betreten der Wohnung zum Zweck der Modernisierung), geschieht durch Festsetzung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft du...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 3.2 Streitwert

Rz. 521 Zu unterscheiden sind der Zuständigkeitsstreitwert, der Gebührenstreitwert, der Beschwerdewert und der Gegenstandswert für Rechtsverfolgungskosten. Rz. 522 Für Streitigkeiten über Ansprüche aus einem Mietverhältnis über Wohnraum kommt es auf den Zuständigkeitsstreitwert deswegen nicht an, weil für diese ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands die AG zuständi...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.4 Veräußerung/Verwertung der Streitsache

Rz. 46 Die Aktivlegitimation ändert sich grundsätzlich nicht dadurch, dass die vermietete Sache von den Vermietern veräußert wird (§ 265 Abs. 2, § 325 Abs. 1 ZPO). Dies gilt insbesondere für Mietzahlungsansprüche – einschließlich vereinbarter Betriebskostenvorauszahlungen –, die in der Zeit entstanden und fällig geworden sind, in der der veräußernde Eigentümer noch Vermieter...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.2 Klage auf künftige Leistung

Rz. 229 Die Klage auf künftige Mietzahlung ist nur dann zulässig, wenn die Besorgnis der Nichterfüllung besteht (§ 259 ZPO). Eingestellte Mietzahlungen rechtfertigen ohne weitere Begründung keine Klage auf zukünftige Leistung (AG Groß-Gerau, Urteil v. 18.7.2018, 63 C 15/17, ZMR 2018, 1006). Die Besorgnis der Nichterfüllung (§ 259 ZPO) besteht aber dann, wenn die Miete über M...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.3 Mängelbeseitigungsklage

Rz. 233 Der Mieter kann auf Beseitigung der Mängel klagen, die den vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigen. Hat der Mieter einen Anspruch auf Herstellung eines Schall – oder Trittschutzes, ist der entsprechende Klageantrag jedoch nur dann hinreichend bestimmt, wenn er unter Bezugnahme auf objektive Maßstäbe (DIN-Vorschriften oder Dezibel-Grenzen) konkretisiert ist (LG Berli...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.5 Duldungsklagen

Rz. 256 Der Vermieter kann den Mieter auf Duldung derjenigen Einwirkungen auf die gemieteten Räume in Anspruch nehmen, die zur Erhaltung der Mieträume oder des Gebäudes erforderlich sind; damit soll sichergestellt werden, dass der Vermieter seine Gewährleistungspflicht aus § 535 Abs. 1 Satz 2 erfüllen kann. Voraussetzung ist eine Ankündigung des Beginns und des voraussichtli...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.7.9 Vollstreckungsgegenklage

Rz. 284 Die unterlegene Mietvertragspartei kann Einwendungen gegen die titulierte Forderung mittels einer Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 Abs. 1 ZPO geltend machen, wenn die Gründe – auf denen sie beruhen – erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den Vorschriften dieses Gesetzes spätestens hätten geltend gemacht werden müssen, entstan...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.3 Darlegungs- und Beweislast

Rz. 54 Darlegungslast bedeutet im Prozess die Verpflichtung, dass jede Partei sämtliche Tatbestandsmerkmale einer für sie günstigen Rechtsnorm behaupten muss. Hinweis Schlüssig- und Erheblichkeit des Sachvortrags Ein Sachvortrag zur Begründung eines Klaganspruchs ist dann schlüssig und erheblich, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeign...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.5 Räumungsklage

Rz. 146 Der Vermieter hat nach Beendigung des Mietverhältnisses gegen den Mieter einen Anspruch auf Rückgabe der Mietsache (§ 546 Abs. 1). Aus einer dreiseitigen Vereinbarung zwischen Vermieter, Altmieter und Neumieter, nach welcher der Neumieter mit Wirkung für die Zukunft anstelle des Altmieters in den Mietvertrag mit dem Vermieter eintritt, erwächst regelmäßig kein unmitt...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.7.4 Unterlassungsklagen

Rz. 238 Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können ihren jeweiligen Vertragspartner auf Unterlassung von Vertragsverstößen in Anspruch nehmen. Ein Unterlassungsantrag muss so deutlich gefasst sein, dass er den Gegenstand des Verfahrens und damit den Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 ZPO) so genau bestimmt, dass sich der Gegner erschöpfend verteidigen ...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3.1 Vermieter

Rz. 10 Vermieter ist derjenige, der den (schuldrechtlichen) Mietvertrag als Vermieter abgeschlossen hat. Beim schriftlichen Mietvertrag ergibt sich die Vermieterstellung aus dem Vertrags"rubrum" im Zusammenhang mit der Unterschrift desjenigen am Ende des Formulars, der im Rubrum als Vermieter bezeichnet ist – vom Abschluss durch einen rechtsgeschäftlichen oder gesetzlichen V...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 5 Bedingt pfändbare Bezüge

Die Pfändung der in § 850b ZPO aufgeführten bedingt pfändbaren Bezüge ist nur zulässig, wenn die vorrangig zu betreibende Vollstreckung in das sonstige Vermögen des Schuldners erfolglos war und das Vollstreckungsgericht die Pfändung auf Antrag des Gläubigers ausdrücklich zugelassen hat.mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.6.1 Mieter als Verpflichteter

Rz. 186 Bei wirksamer Überbürdung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter hat der Vermieter den Erfüllungsanspruch (BGH, NJW 1990, 2376 = GE 1990, 1139), der auch klageweise geltend gemacht werden kann. Praktische Bedeutung wird das häufig jedoch nur dann haben, wenn der Vermieter zufälligerweise von dem Zustand der Mietwohnung Kenntnis erhält und nun, weil ihm der Zustand ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Pfändung von Lohn und Gehalt / 4 Unpfändbare Bezüge

Völlig unpfändbar sind folgende in § 850a ZPO aufgeführten Bezüge: Die Hälfte des für Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens. Bei den Mehrarbeitsvergütungen ist nicht nur der Zuschlag, sondern der gesamte für die Überstunden gezahlte Lohn zur Hälfte unpfändbar. Die für die Dauer eines Urlaubs über das Arbeitseinkommen hinaus gewährten Bezüge (Urlaubsgelder, n...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.2 Anspruchsinhalt

Rz. 124 Der Anspruch des Mieters bezieht sich auf die (Wieder-)Herstellung der vermieteten Sache zum vertragsgemäßen Gebrauch. Gefordert ist ein Handeln des Vermieters, das über §§ 887, 888 ZPO vollstreckungsmäßig durchzusetzen ist, wie z. B. die Verpflichtung des Vermieters zur Teppicherneuerung (LG Lüneburg, Beschluss v. 22.9.2014, 6 T 88/14, ZMR 2015, 318) oder bei vom Mi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitgeberhaftung / 5.1 Beschränkte Inanspruchnahme des Entleihers

Bei der Arbeitnehmerüberlassung ist lohnsteuerrechtlich grundsätzlich der Verleiher Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer.[1] Wird der Entleiher als Haftungsschuldner in Anspruch genommen, so ist wegen der unterschiedlichen Voraussetzungen und Folgen stets danach zu unterscheiden, ob er als Arbeitgeber der Leiharbeitnehmer oder als Dritter nach § 42d Abs. 6 EStG neben dem Verleih...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 16.3 Vollstreckung

Rz. 80 Hat der Mieter gegen den Vermieter ein Urteil auf Beseitigung bestimmter Mängel in der Wohnung erwirkt, so kann er sich von dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs ermächtigen lassen, die Handlung auf Kosten des Vermieters von einem Dritten vornehmen zu lassen (§ 887 ZPO; vgl. dazu LG Berlin, Urteil v. 4.8.2010, 67 T 146/10, GE 2010, 1339). Umstritten ist, ob im Verf...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12 Minderungsrecht während der Räumungsfrist

Rz. 69 Die Rechte aus § 536 setzen voraus, dass ein Mietverhältnis besteht. Die Gewährleistungsrechte entfallen demgemäß mit Beendigung des Mietverhältnisses. Nach Beendigung des Mietverhältnisses mindert sich die Nutzungsentschädigung nicht, wenn ein Mangel erst während der Zeit der Vorenthaltung auftritt (LG München I, Urteil v. 5.2.2025, 14 S 9406/23, IMR 2025, 2441). Die...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, Abkürzungsverzeichnis

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 3 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten über die Vollziehung von Verwaltungsakten (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 19 Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 FGO ist der Finanzrechtsweg auch in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten (Rz. 7) gegeben über die Vollziehung von Verwaltungsakten in anderen als den in § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO bezeichneten Angelegenheiten, soweit die Verwaltungsakte durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden i. S. der §§ 1, 2 FVG [1] nach den Vorschriften der AO zu vollziehen sind. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 3... / 2.1 Öffentlich-rechtliche Streitigkeiten

Rz. 7 Für die Frage, ob eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit in Abgrenzung zur bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit, für die nach § 13 GVG die ordentlichen Gerichte zuständig sind, vorliegt, ist die Natur des Rechtsverhältnisses entscheidend, aus dem der Klageanspruch nach dem tatsächlichen Sachvortrag des Klägers hergeleitet wird.[1] Allerdings ist bisher nicht abschließe...mehr