Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Gesamtschuldverhältnis / Zusammenfassung

Begriff Gesamtschuldner sind Personen, die nebeneinander dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis schulden oder für sie haften oder die zusammen zu einer Steuer zu veranlagen sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesamtschuldner dem Finanzamt grundsätzlich die gesamte Leistung schuldet, das Finanzamt die Leistung aber insgesamt nur einmal verlangen kann. Hauptanwendungsfall...mehr

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Einspruch / 2.1 Finanzrechtsweg

Es muss der Finanzrechtsweg gegeben sein. Dies ist der Fall in Abgabenangelegenheiten, auf die die AO Anwendung findet[1], also auf Steuern, die durch Bundes- oder EG-Recht geregelt sind und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden. Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch Steuervergütungen [2], wie z. B. das durch die Familienkassen auszuzahlende und festzuse...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 3.2 Aussetzung für das Klageverfahren

Wird nach Zurückweisung des Einspruchs im Hauptverfahren Klage erhoben, kann und muss der Kläger Aussetzung der Vollziehung nunmehr für das gerichtliche Verfahren beantragen, und zwar auch hier zunächst grundsätzlich bei der beklagten Behörde[1], wenn die Behörde für das Vorverfahren die Vollziehung ausgesetzt hatte.[2] Nur wenn das Finanzamt einen Antrag auf Aussetzung der ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aussetzung der Vollziehung ... / 1.2 Unbillige Härte

Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte kommt in Betracht, wenn bei sofortiger Vollziehung dem Betroffenen Nachteile drohen würden, die über die eigentliche Realisierung des Bescheids hinausgehen, indem sie vom Steuerpflichtigen ein Tun, Dulden oder Unterlassen fordern, dessen nachteilige Folgen nicht mehr oder nur schwer rückgängig gemacht werden können oder ...mehr

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Die digitale Personalakte / 3.1.1 Verlust des Beweiswerts

Grundsätzlich ist das Digitalisieren von Dokumenten mit rechtlichen Risiken verbunden, da sich der Beweiswert im Rechtsstreit verringert oder zumindest ungeklärt ist. Vor Gericht gilt eine Urkunde dann als vollständig und richtig, wenn sie im Original unterzeichnet ist.[1] Das Gericht kann allerdings durch Inaugenscheinnahme eines ausgedruckten Dokuments dessen Inhalt im Rah...mehr

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§ 12 Schiedsgerichtsbarkeit... / 4. Durchsetzbarkeit

Rz. 30 Darüber hinaus führt das regelmäßig größere Vertrauen der Schiedsparteien in das Schiedsgericht in der Regel zu einer größeren Vergleichsgeneigtheit der Parteien als in staatlichen Gerichtsverfahren. Ein nicht zu verkennender Vorteil, welcher immer wichtiger wird, ist auch der, dass sich die Schiedssprüche im internationalen Bereich leichter durchsetzen lassen als sta...mehr

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§ 4 Vermögenserhalt durch f... / b) Gegenständliche Beschränkung des Zugewinnausgleichsanspruches bei Scheidung und Tod

Rz. 22 Um die oben dargestellten Nachteile des kompletten Ausschlusses des Zugewinnausgleichsanspruches nur für den Fall der Ehescheidung zu vermeiden, kann der Zugewinnausgleich auch nur bezogen auf einen genau definierten Teil des Vermögens ausgeschlossen werden. Die Rechtsprechung gewährt den Ehegatten gerade bei der gegenständlichen Beschränkung des Zugewinnausgleichsans...mehr

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§ 5 Vermögenserhalt durch l... / cc) Urteil des OLG Düsseldorf vom 28.2.1997

Rz. 26 Das OLG Düsseldorf hat in einem Urt. v. 28.2.1997[22] bei einem Sachverhalt, in dem sich die Übergeber ein Wohnungsrecht an der Wohnung im Erdgeschoss und den zugeordneten Nebenflächen vorbehalten hatten, entschieden, dass eine "Leistung" der Übergeber vorliegt, da die Übergeber damit nicht nur das Eigentum und damit das Bestimmungsrecht über das Hausgrundstück verlor...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neues zu nicht rechtsfähige... / aa) Durchsetzung von Steueransprüchen gegen nicht rechtsfähige Personenvereinigungen

Rz. 24 Dabei geht es zum einen um die Frage, wie der Steuergläubiger seinen Steueranspruch durchsetzen kann. Richtet sich der Steueranspruch gegen die nicht rechtsfähige Personenvereinigung als Steuerpflichtige, die den gegen sie gerichteten Steueranspruch verwirklichen kann. Eine gegen diese Personenvereinigung gerichtete Steuerfestsetzung erweist sich nur dann als durchset...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / I. Motive für die Anordnung einer Testamentsvollstreckung

Rz. 1 Das Schicksal des Nachlasses nach dem Ableben des Erblassers und die Frage, inwieweit die von ihm in einer letztwilligen Verfügung getroffenen Anordnungen befolgt werden, hängen von dem Verhalten der Erben bzw. Vermächtnisnehmer ab. Oft haben Erblasser den Wunsch, auf das Schicksal des Nachlasses nach ihrem Tod über einen bestimmten Zeitraum noch Einfluss zu nehmen (z....mehr

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§ 1 Risiken für das Familie... / D. Risiken durch Sozialhilfeträger und/oder Gläubiger des Erben

Rz. 27 Ganz andere Risiken bestehen, wenn Familienmitglieder auf Sozialleistungen angewiesen sind oder ein Vollstreckungs- oder Insolvenzrisiko besteht (vgl. hierzu § 2 Rdn 126 ff.). Rz. 28 So müssen erwerbsunfähige behinderte Angehörige vor einer weiteren Gewährung von Sozialhilfe zunächst das ihnen per Erbschaft zugeflossene Vermögen aufbrauchen, bevor sie wieder Sozialhilf...mehr

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§ 7 Testamentsvollstreckung / II. Bestimmung der angemessenen Vergütung anhand der Neuen Rheinischen Tabelle

Rz. 97 In der Praxis wurden Richtlinien für die Ermittlung der angemessenen Vergütung in Tabellenform schematisiert. Zu nennen sind hier zunächst die Zahlentabelle des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen aus dem Jahr 1925 (die sogenannte Rheinische Tabelle),[94] die von der Rechtsprechung als geeignete Berechnungsgrundlage anerkannt wurde,[95] sowie die Möhring’sche Tab...mehr

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Insolvenztourismus gestoppt? Erste deutsche Entscheidung zur Anerkennung eines englischen Part-26A-Verfahrens in Deutschland

Zusammenfassung Das Part-26A-Verfahren des Companies Act ermöglicht es kriselnden Unternehmen in England schuldnerfreundliche Restrukturierungen durchzuführen. Ein deutsches Gericht hat nun erstmals die Anerkennung einer solchen Restrukturierung in Deutschland abgelehnt. Gegenwärtig herrscht Unsicherheit darüber, ob Restrukturierungspläne nach Part 26A des UK Companies Act 20...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 8 Vollstreckung

Rz. 61 Für die Beitreibung offener Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren ist die Justizbeitreibungsstelle zuständig. Aufgrund der Regelungen der Justizbeitreibungsordnung (JBeitrO) stehen der Justizbeitreibungsstelle alle gesetzlichen Zwangsvollstreckungsmittel zur Verfügung. In der Praxis fordert die Justizbeitreibungsstelle vor der Einleitung der Zwangsvollstreckung durch Z...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2 Wirkung der Beschwerde (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, wenn sie die Festsetzung eines Ordnungsgelds zum Gegenstand hat.[1] Während des laufenden Beschwerdeverfahrens kann die Vollstreckung eines festgesetzten Ordnungsgelds nicht begonnen und nicht fortgesetzt werden. Auch die Verjährung gem. Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 EGStGB ruht in dieser Zeit.[2] Die Beschwerde hindert nicht die ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.2.1 Regelungsinhalt

Rz. 34 Nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ist bei der Bewertung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dieser nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der vom Gesetz damit unterstellte Regelfall wird auch als going-concern-Prämisse/Prinzip bezeichnet. Dem Prinzip zufolge sind die VG und Schulden gem. ihrer tatsächlich beabsichtigten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer-Karussell / 2.2 Missing Trader

Im Beispiel oben (Abb. 1) liefern die in Belgien und Italien ansässigen Großhändler "Distributor B" und "Distributor I" an den inländischen MT. Ein solcher MT wird i. d. R. aus zwei Gründen zwischengeschaltet: zur Verbilligung der Ware zur Vorsteuer-Erschleichung. Bei MT handelt es sich zumeist um Scheinfirmen. So wurde z. B. in dem vom FG Nürnberg entschiedenen Fall eine im Ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.4 Haftung des Verleihers nach § 42d Abs. 7

Rz. 123 Soweit der Entleiher Arbeitgeber ist, haftet der Verleiher nach § 42d Abs. 7 EStG wie ein Entleiher nach § 42d Abs. 6 EStG. Der Entleiher ist ausnahmsweise dann Arbeitgeber, wenn er die Leiharbeitnehmer im eigenen Namen und auf eigene Rechnung entlohnt (H 42d.2 "Steuerrechtlicher Arbeitgeber" LStH 2025). Aufgrund dessen wird der Entleiher einbehaltungs- und abführung...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Grunderwerbsteuer: Ausnahme... / 2.3 BREXIT, § 4 Nr. 6 GrEStG

Erwerbe, die allein auf dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union am 31.1.2020 beruhen, sind von der Besteuerung ausgenommen. Die Finanzverwaltung hat sich ausführlich zu den zivilrechtlichen Konsequenzen der Fortsetzung der britischen Ltd. mit inländischer Geschäftsleitung als Personengesellschaft oder als Einzelunterne...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.4 Verhältnis zu anderen Haftungsvorschriften

Rz. 13 Wenn ein Arbeitgeber erkennt, dass er die LSt nicht vorschriftsmäßig einbehalten hat, so kann er eine Haftungsinanspruchnahme vermeiden, indem er die noch fehlende LSt nachträglich vom Arbeitslohn einbehält (§ 41c Abs. 1 Nr. 2 EStG). Dies darf er aber nur bei der jeweils nachfolgenden Lohnzahlung tun. Später kann er sich von der Haftung durch eine Anzeige beim Betrieb...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8.3.4 Gesamtschuldnerschaft von Verleiher, Entleiher und Leiharbeitnehmer nach § 42d Abs. 6 S. 5

Rz. 116 Soweit die Haftung des Entleihers reicht, sind der Verleiher als Arbeitgeber, der Entleiher und der Arbeitnehmer Gesamtschuldner (§ 42d Abs. 6 S. 5 EStG). Die Auswahl zwischen dem Verleiher (Arbeitgeber) und dem Leiharbeitnehmer hat das FA nach pflichtgemäßem Ermessen gem. § 42d Abs. 1 bis 5 EStG zu treffen (§ 42d Abs. 6 S. 8 EStG). Rz. 117 Was das Verhältnis zwischen...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 8 Prozessuales

Rz. 18 Der Mieter kann die Auskunft grundsätzlich einklagen, wenn der Vermieter die geschuldete Auskunft nicht erteilt. Die Darlegungs- und Beweislast für den Verstoß gegen die höchstzulässige Miete nach § 556d Abs. 1 trägt der Mieter (Fleindl, WuM 2015, 212). Hinsichtlich des Rückforderungsanspruchs hat der Mieter zu beweisen, dass er qualifiziert sowie rechtzeitig gerügt ha...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bring Your Own Device / 3 Arbeitsschutz und Arbeitszeit

Die Kehrseite der eingangs genannten Steigerung bei Kosteneffizienz, Steigerung der Produktivität/Erreichbarkeit und Mitarbeiterzufriedenheit liegt in der potenziell ständigen Erreichbarkeit der Mitarbeiter ("always online"). Die Verwendung privater Geräte für berufliche Aufgaben erhöht die Gefahr, dass Arbeitnehmer auch während ihrer Ruhezeit, der Pausen oder des Urlaubs abs...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahrensrecht, Auslandsbezug, Vollstreckung.

I. Zuständigkeit. Rn 20 Gewinnzusagen werden ganz überwiegend aus dem Ausland versandt (Jauernig/Mansel Rz 2). Kommt es zum Abschluss des mit der Gewinnzusage angebahnten Verbrauchervertrages und hängt der Gewinn nach der Mitteilung von diesem ab, so kann der Verbraucher hinsichtlich der internationalen Zuständigkeit wählen zwischen seinem Wohnsitzstaat und demjenigen des Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Erfolglose vorausgehende Vollstreckung.

Rn 6 Nachgewiesen wird die Erfolglosigkeit durch das entspr Pfändungsprotokoll des Gerichtsvollziehers. Die erfolglose Vollstreckung muss nur überhaupt stattgefunden haben, aber nicht gerade wegen der der Pfändung zugrunde liegenden Forderung dieses Privatgläubigers. Es muss sich um einen Vollstreckungsversuch ins bewegliche Vermögen gehandelt haben, sodass vorhandene andere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung.

Rn 4 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 36–57) geregelt (deutsche Durchführungsbestimmungen in §§ 4–10, 15–26 IntGüRVG). Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 36 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungsers...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung, Vollstreckbarkeit und Vollstreckung.

Rn 10 Die Anerkennung, Vollstreckbarkeit u Vollstreckung von Entscheidungen werden in Kap IV (Art 39–58) geregelt. Die Regelung entspricht weitgehend der der Brüssel I-VO. Die in einem MS ergangenen Entscheidungen werden in den anderen MS anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf, also ipso iure (Art 39 I). Es gilt der Grundsatz der Wirkungserstrecku...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Vollstreckung (§ 17 IV).

Rn 19 Aus dem Veräußerungsurteil – oder nach § 17 IV 2 aus einem Schuldtitel iSd § 794 ZPO, durch den sich der WEigtümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verpflichtet – ist die GdW nach § 17 IV 1 zur Zwangsvollstreckung entspr dem ZVG ›berechtigt‹. Aus dem Veräußerungsurteil kann 30 Jahre lang vollstreckt werden (§ 197 I Nr 3 BGB). Rn 20 Die Vollstreckung erfolgt im W...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollstreckung mit Zahlungstitel.

Rn 4 Schließlich kann der Gläubiger aufgrund der gesicherten Forderung einen Zahlungstitel gg den Schuldner erwirken u in dessen Vermögen einschl der ihm gehörenden Pfandsache vollstrecken (§§ 803 ff, 809). Eine Klage aus § 771 ZPO des mit dem Schuldner nicht identischen Eigentümers verstößt wegen des Verwertungsrechts des Gläubigers aus § 1204 I gg § 242 (RGZ 143, 275, 277 ...mehr

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FF 09/2025, Umgangsrecht im... / 5. Vollstreckung einer Umgangsvereinbarung

In letzter Zeit hat die Praxis vermehrt die Frage beschäftigt, wie mit gerichtlich gebilligten Umgangsvereinbarungen i.S.v. § 86 Abs. 1 Nr. 1 FamFG als Vollstreckungstitel umzugehen ist, wenn sich die Umgangsvereinbarung lediglich zu einem persönlichen Umgang in Präsenz verhält und der umgangsberechtigte Elternteil außerhalb dieser Zeiten auf digitale Art und Weise Kontakt z...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anerkennung und Vollstreckung.

Rn 9 Aufgrund der VO wird die in einem Mitgliedstaat ergangene Entscheidung (s Art 2 I Nr 1 EuUntVO) im Verhältnis zwischen den an das HaagUntProt gebundenen EU-Mitgliedstaaten (dazu näher Gruber IPRax 10, 135 ff; Rauscher/Andrae EG-UntVO Art 16 Rz 12) automatisch anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfahrens bedarf und ohne dass die Anerkennung angefochten wer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Verstoß gg ordre public, Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.

Rn 66 Ein Verstoß gg den ordre public (Art 6 EGBGB bzw. Art 21 ROM I) kann vorliegen, wenn im Einzelfall ein untragbares Ergebnis eintreten würde (BGHZ 104, 240, 243 ff für einen Fall, in dem die Durchsetzung eines Bürgschaftsanspruchs im Widerspruch zu Art 14 GG die Anerkennung einer entschädigungslosen Enteignung im Ausland bedeutet hätte; Reitmann/Martiny/Martiny Rz 1186)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 772 BGB – Vollstreckungs- und Verwertungspflicht des Gläubigers.

Gesetzestext (1) Besteht die Bürgschaft für eine Geldforderung, so muss die Zwangsvollstreckung in die beweglichen Sachen des Hauptschuldners an seinem Wohnsitz und, wenn der Hauptschuldner an einem anderen Ort eine gewerbliche Niederlassung hat, auch an diesem Ort, in Ermangelung eines Wohnsitzes und einer gewerblichen Niederlassung an seinem Aufenthaltsort versucht werden....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Vollstreckungs- und Insolvenzrecht.

Rn 3 Maßgebend für die Pfändbarkeit ist zunächst das Vollstreckungsrecht. Die Pfändungsverbote und -schranken des Zwangsvollstreckungsrechts wirken nach § 394 grds auch als Aufrechnungsverbote, zB: § 850a Nr 3 ZPO (LAG Hamm ArbuR 06, 74); § 850b I ZPO (BGHZ 35, 317; 197, 326; NJW 97, 1441; NJW-RR 02, 1513); § 850c ZPO (BGHZ 197, 326; NJW-RR 07, 1553); auch § 1629 III mit § 8...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB Abkürzungsverzeichnis

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, 32016R1103 Erwägungsgründe EuGüVO

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION – (1–13) (nicht abgedruckt) (14) Diese Verordnung sollte gemäß Artikel 81 AEUV auf eheliche Güterstände mit grenzüberschreitendem Bezug Anwendung finden. (15) Damit für verheiratete Paare Rechtssicherheit in Bezug auf ihr Vermögen und ein gewisses Maß an Vorhersehbarkeit in Bezug auf das anzuwendende Recht gegeben ist, sollten alle Regelungen, wel...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1147 BGB – Befriedigung durch Zwangsvollstreckung.

Gesetzestext Die Befriedigung des Gläubigers aus dem Grundstück und den Gegenständen, auf die sich die Hypothek erstreckt, erfolgt im Wege der Zwangsvollstreckung. Rn 1 Aus § 1147 ergibt sich, dass der Eigentümer keine Zahlung, sondern lediglich Duldung der Zwangsvollstreckung in das Grundstück schuldet (vgl weiter § 1113 Rn 1); der Gläubiger kann deshalb auch nicht gg eine ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verfahren.

Rn 8 Auskunftsansprüche, die trotz Aufforderung außergerichtlich nicht erfüllt werden, können mit einem Antrag an das FamG gerichtlich verfolgt werden, der idR ein selbstständiges Verfahren iSd §§ 111 Nr. 7, 217 ff FamFG einleitet (vgl BGH FamRZ 81, 533; 82, 687). In Betracht kommt auch ein Stufenantrag entspr § 254 ZPO (Frankf FamRZ 00, 99; Celle FamRZ 15, 2057). Ist ein Sc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ausnahmen und Sonderfälle.

Rn 8 Bei einer Ausfallbürgschaft ist die Erhebung der Einrede der Vorausklage nicht notwendig (s § 765 Rn 72 ff). Dem Nachbürgen (s § 765 Rn 94 ff) steht hingegen eine Einrede der Vorausklage direkt aus § 771 (zum Verweis auf die vorgehende Vollstreckung gg den Vorbürgen) und indirekt über § 768 (zum Verweis auf die vorgehende Vollstreckung gg den Hauptschuldner) zu. Denn de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Kein Prozessrecht.

Rn 3 (Zu diesem vgl neben den ZPO-Kommentierungen zB Geimer/Schütze Internationaler Rechtsverkehr in Zivil- und Handelssachen, 6 Ordner, Loseblatt 65. Aufl 22; Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 8. Aufl 21; Geimer/Schütze Europäisches Zivilverfahrensrecht, 4. Aufl 20; Rauscher (Hrsg) Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht, 5. Aufl 22 ff (5 Bde); nahezu voll...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vollstreckungshandlungen.

Rn 5 Unterbrechungswirkung hat ferner jeder Antrag auf Vornahme einer Vollstreckungshandlung sowie (nochmals) deren tatsächliche Vornahme (BGHZ 93, 287, 295). Die Unterbrechung hat keine Dauerwirkung. Sie ist auf den Zeitpunkt beschränkt, in dem der jew Unterbrechungstatbestand verwirklicht wird, unabhängig davon, ob die Zwangsvollstreckung noch andauert (BGH NJW 98, 1058, 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1585a BGB – Sicherheitsleistung.

Gesetzestext (1) 1Der Verpflichtete hat auf Verlangen Sicherheit zu leisten. 2Die Verpflichtung, Sicherheit zu leisten, entfällt, wenn kein Grund zu der Annahme besteht, dass die Unterhaltsleistung gefährdet ist oder wenn der Verpflichtete durch die Sicherheitsleistung unbillig belastet würde. 3Der Betrag, für den Sicherheit zu leisten ist, soll den einfachen Jahresbetrag d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Mangelnde Erfolgsaussichten einer Zwangsvollstreckung gg den Hauptschuldner (Abs 1 Nr 4).

Rn 17 § 773 I Nr 4 ermöglicht dem Gläubiger den direkten Zugriff auf den Bürgen (vgl Rn 13) bei fehlender Aussicht, durch Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners eine vollständige Befriedigung seiner Forderung zu erlangen (Prognose voraussichtlicher Erfolglosigkeit). Die Norm will zwecklose Vollstreckungsversuche vermeiden (Mot II 671). Ist zu erwarten, dass der Gl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 274 BGB – Wirkungen des Zurückbehaltungsrechts.

Gesetzestext (1) Gegenüber der Klage des Gläubigers hat die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts nur die Wirkung, dass der Schuldner zur Leistung gegen Empfang der ihm gebührenden Leistung (Erfüllung Zug um Zug) zu verurteilen ist. (2) Auf Grund einer solchen Verurteilung kann der Gläubiger seinen Anspruch ohne Bewirkung der ihm obliegenden Leistung im Wege der Zwangsvo...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Inhalt.

Rn 4 Aufzunehmen ist die wirksame namentliche Ernennung des Betreffenden (KG NJW 64, 1905) zum Testamentsvollstrecker, der Name des Erblassers, nicht der der Erben (KG ZEV 03, 204, 205), sowie (nur) alle Abweichungen vom typischen Aufgabenbereich (zB Dauer-, Verwaltungs- oder reine Beaufsichtigungsvollstreckung nach § 2208 II; vgl BayObLG FamRZ 91, 612) einschl eines besonde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dingliche Sicherung (Abs 1).

Rn 12 Vollstreckt ein Nachlassgläubiger in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Erben, kann sich dieser im Falle des I gem §§ 784, 785, 767 ZPO dagegen wehren. Betroffen sind die Nachlassgläubiger, die die angeführten Sicherungsrechte der §§ 804, 866, 885 ZPO nach dem Erbfall an den Nachlassgegenständen erworben haben. Liegen die Voraussetzungen vor, kann er nach §§...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Europäische Unterhaltsregelung.

Rn 1 Als europäische Regelung greift die VO (EG) Nr. 4/2009 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (EuUntVO; ABl EU 09 L 7/1) ein. Rn 2 Die VO will die gemeinschaftsweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen erleichtern (näher Hoff/Schmidt JAmt 11, 433). Sie ist eine ›gemis...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Durchsetzung der Entscheidung.

Rn 28 Anders als bei rechtsgestaltenden Entscheidungen im Wertausgleich bei der Scheidung, die keiner Vollstreckung mehr bedürfen, wird die schuldrechtliche Ausgleichsrente als Geldforderung tituliert, die nach den dafür geltenden Vorschriften der §§ 802a ff ZPO zu vollstrecken ist (§ 95 I Nr 1 FamFG). Die Einleitung und Durchführung der Vollstreckung obliegt dem Gläubiger, ...mehr