Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.2.1 Forderungskauf mit Übernahme des Forderungseinzugs

Rz. 129 Wird vom Inhaber (Anschlusskunde) einer Forderung diese Forderung mit Übernahme des tatsächlichen Einzugs und ggf. auch des Ausfallrisikos an ein Factoring-Institut übertragen, liegt in der Abtretung der Forderung an den Factor keine Leistung des Anschlusskunden an den Factor vor[1], sondern es ergibt sich ausschließlich eine Leistung des Factors an den Anschlusskund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 1. Vollstreckung wegen Geldforderungen

Rz. 361 Die Vollstreckung von Geldforderungen (Hausgelder usw.) richtet sich nach den §§ 802a–882i ZPO. Rz. 362 Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung (§ 803 ZPO); in körperliche Sachen durch den Gerichtsvollzieher (§§ 808 ff. ZPO), in Forderungen durch das Vollstreckungsgericht (§§ 828 ff. ZPO). Rz. 363 Der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Dreigliedriges Verfahren: Veräußerungsverlangen, Entziehungsklage und Vollstreckung

a) Dreistufiges Verfahren Rz. 5 Das Entziehungsverfahren ist nach wie vor dreistufig konzipiert. Am Anfang steht gemäß § 17 Abs. 1 WEG ein Akt der internen Willensbildung, der in der Aufforderung zur Veräußerung mündet. Dieser hat freilich, wie gleich zu zeigen sein wird, gegenüber dem früher erforderlichen Beschluss nach § 18 Abs. 3 WEG a.F. erheblich an Bedeutung verloren. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / XV. Vollstreckung gem. § 888 ZPO

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.26: Vollstreckung gem. § 888 ZPO 65 C 700/24 Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. Walter, Nußallee 25, 60300 Frankfurt am Mai...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / XVI. Vollstreckung gem. § 888 ZPO

Rz. 27 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.27: Vollstreckung gem. § 888 ZPO (Ersatzzwangshaft) 65 C 700/24 Haftanordnung und Haftbefehl In der Zwangsvollstreckungssache der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. Walte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / XIII. Vollstreckung gem. § 877 ZPO

Rz. 24 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.24: Vollstreckung gem. § 877 ZPO 65 C 700/24 Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. Walter, Nußallee 25, 60300 Frankfurt am Mai...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / XIV. Vollstreckung gem. § 890 Abs. 1 ZPO

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.25: Vollstreckung gem. § 890 Abs. 1 ZPO 65 C 700/24 Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. Walter, Nußallee 25, 60300 Frankfurt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / III. Vollstreckung

Rz. 347 Ein Titel, der den Verwalter zur Rechnungslegung verpflichtet, ist nach § 888 ZPO zu vollstrecken.[824] Ebenso wie bei der Jahresabrechnung hat der Verwalter Einsicht in die Belege zu gewähren und ergänzende Auskünfte zu erteilen. Rz. 348 Der Einwand der Erfüllung ist zwar im Regelfall durch Vollstreckungsgegenklage (§ 767 ZPO) geltend zu machen. Weil der Zwangsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Vollstreckung

Rz. 183 Der Beseitigungsanspruch wird in der Regel gemäß § 887 ZPO im Wege der Ersatzvornahme vollstreckt. Die Verpflichtung, das Betreten der Wohnung zu dulden, braucht nicht gesondert ausgesprochen zu werden, wenn der Wohnungseigentümer gegen den sich der Titel richtet, selbst in der Wohnung wohnt oder sein Mieter mit der vertretbaren Handlung einverstanden ist. Gegen eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 4. Vollstreckung

Rz. 87 Nach welchen Regeln ein Urteil auf Vorlage einer Abrechnung zu vollstrecken ist, war Gegenstand divergierender BGH-Entscheidungen, wobei die Änderung durch das WEMoG zu berücksichtigen ist. Traditioneller Auffassung entsprach es, eine gerichtliche Entscheidung (Titel), wonach der Verwalter eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung zu erstellen hat, für Kalenderjahre, in de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 4. Nicht vertretbare Handlungen (§ 888 ZPO)

Rz. 380 Unvertretbar ist eine Handlung, die nicht durch einen Dritten vorgenommen werden kann, wobei das Hindernis sowohl aus tatsächlichen als auch rechtlichen Gründen vorliegen kann.[271] Ansprüche, die vor der Reform zum 1.12.2020 häufig gegen den Verwalter gerichtet waren (z.B. auf Gewährung von Einsicht in Unterlagen), sind gegen den Verband zu richten und nach § 888 ZP...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / I. Allgemeines

Rz. 352 Die Vollstreckung eines Leistungsurteils richtet sich nach den §§ 704 ff. ZP und den Regelungen des ZVG (§ 869 ZPO). Rz. 353 Neben der Vollstreckung in das bewegliche Vermögen der GdWE kommt ein Zugriff auf das unbewegliche Vermögen, d.h. das Gemeinschaftseigentum, durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung, durch Zwangsversteigerung und durch Zwangsv...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Vorteile des Vorgehens nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG

Rz. 31 Ein solcher Vorrang des Verfahrens nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG zieht zwar die paradoxe Folge nach sich, dass bei fortdauernder Pflichtverletzung der Zahlungspflichten die ursprünglich begründete Entziehungsklage ausscheidet. Eine solche Abgrenzung der Folgen unzulänglicher Zahlungen erscheint jedoch systematisch gut vertretbar, Denn der Zahlungstitel ist nach § 10 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 5. Erzwingung von Duldung und Unterlassung (§ 890 ZPO)

Rz. 386 Kommt es zu einer Verurteilung auf Unterlassung – etwa einer Störung des Sonder- oder Gemeinschaftseigentums – richtet sich die Vollstreckung nach § 890 ZPO und erfolgt durch Festsetzung von Ordnungsgeld oder Anordnung von Ordnungshaft. Rz. 387 Insofern gilt bei einem Titel gegen die GdWE – wie bei der Vollstreckung nach § 888 ZPO (siehe Rdn 381) –, dass das Ordnungsg...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Anwendbarkeit von § 30a ZVG

Rz. 55 Zum "bewährten Schutzsystem" des Zwangsversteigerungsrechtes gehört auch die einstweilige Einstellung nach § 30a ZVG.[108] Deren Voraussetzungen dürften aber nur selten vorliegen, da dies "nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit" entsprechen muss. Dies kann allenfalls beim Verzug mit Beitrags...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 7. Beitragspflicht bei Insolvenz

Rz. 256 Fällt eine Eigentumswohnung in die Insolvenzmasse, so gehören zu den Masseverbindlichkeiten i.S.v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 Fall 2 InsO, die gemäß § 53 InsO vorweg zu berichtigen sind, diejenigen Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig geworden sind.[640] Wegen dieser Masseschulden kann die Gemeinschaft der Wohnu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Gemeinschaftliche Durchsetzung des Berichtigungsanspruchs

Rz. 120 Befolgt der Verwalter den Beschluss nicht, ohne durch gerichtliche Entscheidung hierzu ermächtigt zu sein, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft dies im Verfahren nach § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG durchsetzen. Die Vollstreckung erfolgt aus § 888 ZPO, da es sich um eine unvertretbare Handlung handelt, zu der nur der Verwalter befugt ist. Ähnliches gilt für einen sonstigen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / X. Vollstreckungsantrag

Rz. 21 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.21: Vollstreckungsantrag Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Antrag In der Zwangsvollstreckungssache Der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 8. Tenor und Wirkung des Entziehungsurteils

Rz. 43 Der Tenor des Entziehungsurteils lautet gemäß § 17 Abs. 4 WEG nach wie vor dahingehend, dass der Beklagte "zur Veräußerung seines Wohnungseigentums verurteilt wird". Dieser Ausspruch ist ein Titel, der die Vollstreckung nach den Regelungen des ZVG gestattet. Dabei genügt bereits die vorläufige Vollstreckbarkeit. Das Betreiben der Zwangsvollstreckung aus einem nur vorl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / d) Masseforderungen

Rz. 41 Wegen bestimmter Masseforderungen (§§ 53 ff. InsO) ist unter Beachtung der zeitlichen Vollstreckungsbeschränkung des § 90 InsO die Vollstreckung in die Insolvenzmasse zulässig.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XV. Kostenfestsetzung

Rz. 122 Die der betreibenden GdWE durch das Zwangsverwaltungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden im Teilungsplan berücksichtigt (siehe Rdn 102 ff.) und fließen – soweit die Teilungsmasse reicht – an die GdWE zurück. Solange die GdWE aber noch nicht befriedigt ist, kann sie während oder nach Abschluss des Zwangsverwaltungsverfahrens die entstandene...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 125 Die GbR ist seit dem 1.10.2024 nicht mehr uneingeschränkt (teilrechts)fähig. § 705 Abs. 2 unterscheidet vielmehr die rechtsfähige GbR von der nicht rechtfähigen GbR. Rechtsfähig ist eine GbR nur, wenn sie nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter am Rechtsverkehr teilnehmen soll. Nur sie hat nach § 713 BGB eignes Gesellschaftsvermögen. Die GbR kann den Gesellsch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / VIII. Zwangsvollstreckung

Rz. 304 Die Zwangsvollstreckung ist im 8. Buch der ZPO geregelt. Das Gesetz unterscheidet bei Zahlungstiteln nach der Art des Zugriffsobjekts. Die Vollstreckung erfolgt auf Antrag, der an das zuständige Vollstreckungsorgan zu richten ist.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Titel, Glaubhaftmachung der Bevorrechtigung

Rz. 167 Will die GdWE die Zwangsvollstreckung aus Rangklasse 2 heraus betreiben, bedarf es eines vollstreckbaren ­Titels über die bevorrechtigten Wohngeldforderungen. Aus dem Titel sollte hervorgehen, dass es sich um bevorrechtigte Forderungen i.S.d. Rangklasse 2 handelt. Der Titel sollte also gemäß § 10 Abs. 3 S. 2 ZVG die Art (Wohngeldanspruch nach § 16 Abs. 2 S. 1 WEG) un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Wirkungen

Rz. 242 Durch den Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des beschlagnahmten Wohnungseigentums, es sei denn, der Zuschlagsbeschluss wird im Beschwerdewege rechtskräftig aufgehoben (§ 90 ZVG). Wird der Zuschlag gleich einem anderen erteilt, verliert der erste Ersteher sein Eigentum rückwirkend mit Wirkung vom ersten Zuschlag.[118] Mit dem Zuschlag erlöschen auch alle im Grundb...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Dreistufiges Verfahren

Rz. 5 Das Entziehungsverfahren ist nach wie vor dreistufig konzipiert. Am Anfang steht gemäß § 17 Abs. 1 WEG ein Akt der internen Willensbildung, der in der Aufforderung zur Veräußerung mündet. Dieser hat freilich, wie gleich zu zeigen sein wird, gegenüber dem früher erforderlichen Beschluss nach § 18 Abs. 3 WEG a.F. erheblich an Bedeutung verloren. Im Anschluss hieran folgt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 6. Voreintragung des Schuldners

Rz. 29 Die Eintragung einer Zwangshypothek ist grundsätzlich nur möglich, wenn der im Titel bzw. der Klausel genannte Schuldner als Eigentümer in Abteilung I des Wohnungsgrundbuchs eingetragen ist (§ 39 GBO). Rz. 30 Gemäß § 40 GBO bedarf es dieser Voreintragung nicht, wenn die Vollstreckung sich materiell gegen den Erben des eingetragenen Eigentümers richtet und der Titel geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / II. Zuständigkeiten

Rz. 357 Die im 8. Buch der ZPO normierten Zuständigkeiten stellen gem. § 802 ZPO ausschließliche Gerichtsstände dar. Rz. 358 Ist die Zuständigkeit des Prozessgerichts vorgesehen (§§ 767, 887 Abs. 1, 888 Abs. 1, 890 Abs. 1 S. 1 ZPO), ist über die Gerichtsstände in § 43 WEG das jeweils entsprechende Amtsgericht zuständig. Rz. 359 Rechtsmittelgericht in Zwangsvollstreckungsverfah...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Bedeutung für die Praxis

Rz. 3 Den §§ 18, 19 WEG a.F. kam schon aufgrund der hohen materiell-rechtlichen Anforderungen an die Gründe, die zur Entziehung berechtigten, eine geringe Bedeutung zu. Mit Erfolg durchgeführte Entziehungsverfahren fanden sich in der veröffentlichten Rechtsprechung kaum. Hier ist in jüngerer Zeit eine spürbare Änderung festzustellen, wobei insbesondere der Grundsatz der ulti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / I. Zweck

Rz. 14 Die Zwangshypothek ist bei der Vollstreckung in ein (bereits mit Grundpfandrechten belastetes) Wohnungseigentum nur in Betracht zu ziehen, wenn die titulierte Forderung kein Vorrecht in Rangklasse 2 genießt (siehe Rdn 12 f.). Die Zwangshypothek führt nicht zur Befriedigung des Gläubigers; sie dient der Sicherung der titulierten Forderung. Im Einzelnen gewährt sie dem ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Sonstige Fälle ordnungsmäßiger Verwaltung (Übersicht über die Rechtsprechung)

Rz. 36 Als Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung, die mit Mehrheit beschlossen und somit vorbehaltlich der Entscheidung für eine Alternative, die ebenfalls einer korrekten Ermessensausübung entspricht, auch verlangt werden können, wurden anerkannt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XVI. Kostenfestsetzung

Rz. 284 Die der GdWE durch das Zwangsversteigerungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten werden im Teilungsplan berücksichtigt (siehe Rdn 249) und fließen – soweit die Teilungsmasse reicht – an die GdWE zurück. Solange die GdWE aber noch nicht befriedigt ist, kann sie während oder nach Abschluss des Zwangsversteigerungsverfahrens die entstandenen (notwendi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / a) Bedeutung nach Streichung von § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a.F.

Rz. 30 Unklar ist nach der ersatzlosen Streichung von § 18 Abs. 2 Nr. 2 WEG a.F. (und in der Folge des § 19 Abs. 2 WEG a.F.) und den unklaren Ausführungen der Gesetzesmaterialien, inwieweit und nach welcher Vorschrift, Generalklausel (§ 17 Abs. 1 WEG) oder § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, bei einer Verletzung finanzieller Verpflichtungen vorzugehen ist. Grundsätzlich handelt es sich u...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Objektbezogenheit

Rz. 6 Das Gesetz stellt auf Verfehlungen eines Wohnungseigentümers ab. Gleichwohl wird es als objektbezogen angesehen,[4] was bei Mehrfacheigentümern von Bedeutung ist. Ihnen kann nur die Einheit entzogen werden, für die ein entsprechender Grund vorliegt, was insbesondere bei Zahlungsrückständen der Fall sein kann. Aber auch bei sonstigen Verfehlungen, z.B. unzulässigen Nutz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / c) Entziehung als ultima ratio

Rz. 38 Die h.M. entnimmt dem Erfordernis der Unzumutbarkeit einer Fortsetzung der Gemeinschaft mit dem Störer nicht zuletzt aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 14 GG), dass die Entziehung das letzte Mittel zur Wiederherstellung tragbarer Zustände in der Eigentümergemeinschaft bleiben muss.[59] Sie kommt daher als ultima ratio nur dann in Betracht, wenn alleine eine Entf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 9a Die Durchset... / III. Anspruch auf Nacherfüllung

Rz. 24 Der Bauträger soll die Mängel insgesamt nur einmal beseitigen, weshalb die Nachbesserungsansprüche auf eine unteilbare Leistung gerichtet sind. Der einzelne Wohnungseigentümer kann deshalb Nacherfüllung hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums, d.h. die ganze Leistung verlangen, denn es besteht mangels teilbarer Leistung keine Teilgläubigerschaft gemäß § 420 BGB....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 4. Vorläufig vollstreckbarer Titel

Rz. 24 Aus einem vorläufig vollstreckbaren Titel kann zum Zwecke der Eintragung einer Zwangshypothek nur Rz. 25 Die Art der Sicherheit bestimmt § 108 ZPO. Dem Grundbuchamt ist durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunde nachzuweisen, dass die Sicherheit geleistet wurde. Der Gläubig...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorbemerkungen §§ 43 bis 45... / 3. Vertretbare Handlungen (§ 887 ZPO)

Rz. 375 Bei der Anwendung des § 887 ZPO ist zunächst zu prüfen, ob die Vorschrift durch besondere Vollstreckungsregeln verdrängt wird, etwa durch die Vorschriften über die Geldvollstreckung (§§ 803 ff. ZPO), die Herausgabevollstreckung (§§ 883 ff. ZPO) oder die Vollstreckung bei der Abgabe einer Willenserklärung (§ 894 ZPO). Rz. 376 Zudem ist eine Abgrenzung zu § 888 ZPO (nic...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / II. Darlegungs- und Beweislast

Rz. 199 Im Anfechtungsprozess trägt der Kläger die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, aus denen sich eine unangemessene Benachteiligung und demzufolge die Anfechtbarkeit ergibt. Dies können Formfehler bei der Beschlussfassung[664] sein, Ermessensfehler, die fehlende Ordnungsmäßigkeit sowie die Verletzung des Rückwirkungsverbots, Willkür bei der Kostenverteilung un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / V. Fehler des Berichts

Rz. 342 Zumindest in der Anfangszeit wird kaum ein Vermögensbericht fehlerfrei sein. Ist der Bericht fehlerhaft, hat der Eigentümer einen Anspruch gegen die GdWE auf Korrektur.[807] Fehlt der Bericht ganz, ist insoweit ebenfalls die GdWE zu verklagen. Die Vollstreckung dürfte sich als vertretbare Handlung nach § 887 ZPO richten, denn der Vermögensbericht ist kein Rechenschaf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mustertexte / VII. Entziehungsklage

Rz. 18 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.18: Entziehungsklage Amtsgericht Frankfurt am Main Postfach 10 01 01 60001 Frankfurt am Main Klage in der Wohnungseigentumssache[40] der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 57 Für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft aus Rechtsverhältnissen mit Dritten haftet das Verwaltungsvermögen. Aufgrund der seit dem 1.7.2007 geltenden Bestimmung des heutigen Absatzes 4 haftet daneben jeder Wohnungseigentümer für die Verbindlichkeiten der Gemeinschaft nach dem Verhältnis seines Miteigentumsanteils gemäß § 16 Abs. 1 S. 2. Die Haftung ist nicht subsidi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / F. Internationale Zuständigkeit

Rz. 95 Die Prüfung der internationalen Zuständigkeit erfolgt von Amtswegen.[51] Rz. 96 Grundsätzlich ist auch die internationale Zuständigkeit anzunehmen, wenn nach dem deutschen Recht eine örtliche Zuständigkeit besteht.[52] Rz. 97 Etwas anderes gilt nur, wenn es vorrangig zu beachtende Regelungen gibt, wie sie etwa innerhalb der EU oder mit der Schweiz bestehen. Rz. 98 Im Gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / IV. Durchsetzung des Anspruchs

Rz. 70 Liegen die Voraussetzungen für einen Änderungsanspruch vor, kann der betroffene Eigentümer von den übrigen Eigentümern im Rahmen einer Leistungsklage den Abschluss einer bestimmten Vereinbarung verlangen, mit der die Unbilligkeit beseitigt wird. Da es für die Beseitigung der Unbilligkeit in der Regel mehrere Varianten gibt, haben die Eigentümer einen Gestaltungsspielr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 9a Die Durchset... / 1. Grundsätzliche Einzelbefugnis

Rz. 25 Den auf ordnungsgemäße Erfüllung gerichteten Anspruch auf Nacherfüllung kann hinsichtlich des gemeinschaftlichen Eigentums jeder einzelne Erwerber auch ohne vorherigen Mehrheitsbeschluss grundsätzlich allein geltend machen.[52] Er ist dabei auch bei einer Mehrhausanlage nicht auf Ansprüche wegen Mängeln an dem Gebäude beschränkt, in dem sich die ihm als Sondereigentum...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / bb) Herausgabe von Unterlagen und Gegenständen

Rz. 245 Der Verwalter hat überdies sämtliche Gegenstände, die er zur Ausführung seiner Tätigkeit erhalten hat, herauszugeben; unabhängig davon, ob diese von ihm benötigt werden oder nicht. Hierzu gehören alle zur Verwaltung dienenden (auch die vom Verwalter selbst erstellten) Unterlagen, Belege, Datenträger, Bargelder sowie Hausschlüssel. Rz. 246 Belege sind im Original herau...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / I. Pflichten des Verwalters und Haftung

Rz. 1 Bleibt ein Wohnungseigentümer das geschuldete Wohngeld wegen Zahlungsunfähigkeit schuldig, stellt die Vollstreckung in das Wohnungseigentum regelmäßig die einzig sinnvolle Zwangsvollstreckungsmaßnahme dar. Der Verwalter ist als gesetzlicher Vertreter der GdWE (§ 9a Abs. 1 S. 1 WEG) verpflichtet, die titulierte Wohngeldforderung der Gemeinschaft so schnell, so effektiv ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / d) Zeitliche Begrenzung der bevorrechtigten Ansprüche

Rz. 155 Das Vorrecht nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG erfasst zunächst die zwischen Beschlagnahme und Zuschlag fällig werdenden Beträge. Darüber hinaus sind bevorrechtigt "die rückständigen Beträge aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten zwei Jahren". Dieser Formulierung ist nicht eindeutig zu entnehmen, welcher Zeitpunkt für die Bestimmung der 2-Jahres-Frist maßgeblich ist...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / cc) Entscheidungen in der Hauptsache und in Nebenverfahren

Rz. 81 Zur Frage, ob nur End- oder auch Nebenentscheidungen (etwa zum Streitwert, zu Rechtsmitteln im Vollstreckungsverfahren) oder gar verfahrensleitende Entscheidungen einzutragen sind, gibt das Gesetz keine Auskunft. Zwar redet es nur von "Urteilsformeln", was darauf hindeutet, dass nur Endentscheidungen einzutragen sind. Die Verwendung des Begriffs "Urteilsformel" beruht...mehr