Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 48 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 48 Brüssel Ia-VO0 Das Gericht entscheidet unverzüglich über den Antrag auf Versagung der Vollstreckung. Rn 1 Die Entscheidung ergeht in Deutschland gem § 1115 IV 1 ZPO in Form des Beschlusses. Der Terminus ›unverzüglich‹ ist europäisch autonom auszulegen. Ein Rückgriff auf § 121 I 1 BGB wäre daher methodisch verfehlt. Damit ist freilich nicht ausgeschlos...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Europäischer Vollstreckungstitel.

Rn 30 Der Vollstreckungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel (§ 794 I Nr 4) iSd EuVTVO (VO [EG] Nr 805/2004) und der §§ 1079 ff, der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden kann. S Anh nach § 1086: EuVTVO. Das zuständige Gericht (§ 1079 iVm § 724 II) hat die Bestätigung unter Verwendung des Formblatts in Anhang I zur EuVTVO zu fertigen (Art 9 EuVTVO). Unter F...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 62 Für die Änderung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens entsteht keine Gerichtsgebühr. Ob ein Antrag auf Feststellung eines Anspruchs aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung iSd § 850f II streitwerterhöhend wirkt, hängt vom Risiko einer privilegierten Vollstreckung ab (Schlesw JurBüro 21, 257). Dem Rechtsanwalt steht eine Gebühr mit einem Satz von 0,3 gem...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren der Klauselerteilung und Rechtsbehelfe.

Rn 2 Für die Klauselerteilung nach § 738 ist die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers nach § 20 Nr 12 RPflG begründet. Der Gläubiger hat grds (zu den Ausnahmen s § 726 Rn 7) durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden den Nachweis über die wirksame Bestellung des Nießbrauchs zu führen (Zweibr Rpfleger 05, 612: der Nachweis des schuldrechtlichen Anspruchs ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rückgabe der vollstreckbaren Ausfertigung.

Rn 17 Eine Festsetzung ist unproblematisch möglich, wenn auf die Rechte aus dem ersten Beschl verzichtet oder die Ausfertigung des ersten Kostenfestsetzungsbeschlusses zurückgegeben wird. Der Anwalt kann sich auf den Einredeausschluss nicht berufen, solange der Kostenfestsetzungsbeschluss, der auf den Namen der Partei ergangen ist, nicht zurückgegeben oder für unwirksam erkl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 97 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996.

Gesetzestext (1) Im Verhältnis zum Haager Übereinkommen von 1996 ist diese Verordnung anwendbarmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 Gem I 2 ist in Übereistimmung m § 118 I 1 ZPO in Antragsverfahren (§ 51 Rn 2) außer bei Unzweckmäßigkeit den übrigen Beteiligten rechtliches Gehör zu dem VKH-Antrag zu gewähren. Demgegenüber entscheidet das Gericht in Amtsverfahren (§ 51 Rn 2) über die Anhörung gem I 1 nach pflichtgemäßem Ermessen. Auch hierbei ist jedoch Art 103 I GG zu beachten. IÜ richtet sich das Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Legitimation.

Rn 6 Aktivlegitimiert ist derjenige, der durch die angefochtene Entscheidung beschwert ist; dies können sowohl der Gläubiger als auch der Schuldner ebenso wie der betroffene Dritte sein (zu letzterem vgl § 766 Rn 22 ff). Nicht beschwerdeberechtigt ist der GV; dies auch dann nicht, wenn er die vom Vollstreckungsgericht angeordnete Vollstreckung für unzulässig hält. Der GV ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Natürliche Personen.

Rn 5 Für die namentliche Bezeichnung von natürlichen Personen bedarf es der Nennung des Vor- und Familiennamens (LG Koblenz FamRZ 00, 1166), wobei ein Künstlername oder Pseudonym ausreicht, wenn die Person unter dieser Bezeichnung in der Öffentlichkeit bekannt ist und diese anstelle des bürgerlichen Namens kennzeichnet (BGHZ 30, 7, 9 = NJW 59, 1269). Ein Einzelkaufmann kann ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gerichtlich gebilligte Vergleiche nach § 156 Abs 2 (Nr 2).

Rn 8 Nach § 156 II können Beteiligte (Eltern) in Kindschaftssachen mit gerichtlicher Billigung einen Vergleich über das Umgangsrecht oder über die Herausgabe eines Kindes treffen. Ein solcher, gerichtlich ausdrücklich gebilligter Vergleich kann nach den §§ 86 ff vollstreckt werden. Ändern die Beteiligten nachträglich ohne erneute gerichtliche Prüfung die Vereinbarung ab, ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Vorschrift regelt die Zwangsvollstreckung gegen Eheleute, die nach §§ 13 ff Familiengesetzbuches der früheren DDR im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft gelebt hatten und von denen mindestens einer nach der Wiedervereinigung Deutschlands aufgrund des nach Art 234 § 4 II, III EGBGB bestehenden Wahlrechts form- und fristgerecht iSd Fortfüh...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 35 Brüssel IIa-VO – Aussetzung des Verfahrens.

Gesetzestext (1) Das nach Artikel 33 oder Artikel 34 mit dem Rechtsbehelf befasste Gericht kann auf Antrag der Partei, gegen die die Vollstreckung erwirkt werden soll, das Verfahren aussetzen, wenn im Ursprungsmitgliedstaat ein ordentlicher Rechtsbehelf gegen die Entscheidung eingelegt wurde oder die Frist für einen solchen Rechtsbehelf noch nicht verstrichen ist. In letzter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Empfang von Teilleistungen.

Rn 6 Abweichend von § 266 BGB muss der GV (insb freiwillige, aber auch zwangsweise beigetriebene) Teilleistungen des Schuldners annehmen. Im Hinblick auf den noch ausstehenden Betrag sind Vollstreckungsauftrag und Vollstreckungstitel nicht verbraucht, so dass eine Aushändigung des Titels an den Schuldner nicht in Betracht kommt. Um eine doppelte Vollstreckung gegen den Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand.

Rn 3 Gepfändet wird gem § 859 I 1 insb nach Ansicht der Rspr der Gesellschaftsanteil als Wertrecht, das die zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Vermögensrechte repräsentiert (BGHZ 97, 392, 394; St/J/Würdinger § 859 Rz 3). Überzeugender erscheint es demgegenüber, von einer Pfändung der Mitgliedschaft als solcher auszugehen, in welcher die Rechte und Pflichten aus dem Gesells...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Endurteil als regelmäßiger Vollstreckungstitel.

Rn 1 Regelmäßig findet die Zwangsvollstreckung aus inländischen Endurteilen statt, also aus solchen gerichtlichen Entscheidungen, die eine Instanz endgültig abschließen (§ 300 I). Das Endurteil hat also eine doppelte Funktion. Es beendet das Erkenntnisverfahren und ist zugleich Grundlage der Vollstreckung. Insoweit lässt sich sagen, dass § 704 Erkenntnis- und Zwangsvollsteck...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Formulierung.

Rn 9 Die genaue Abfassung des Tenors ist vielfach Geschmackssache. Die Befehlsform (›Die Klage ist abzuweisen‹) empfiehlt sich aber nicht. Begründungselemente sind aus dem Tenor grds herauszuhalten, anders aber wegen § 850f II bei vorsätzlichen unerlaubten Handlungen (Bsp: ›Der Beklagte wird wegen einer vorsätzlich unerlaubten Handlung verurteilt, …‹), doch es reicht auch Fe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Schiedsvereinbarung über ein nichtiges Rechtsgeschäft.

Rn 36 Eine Schiedsvereinbarung, die sich ausdrücklich auf ein nichtiges Rechtsgeschäft bezieht, ist selbst nichtig. Das gilt zB für Schiedsvereinbarungen über unzweideutig verbotene Kartellabsprachen nach §§ 1, 19–21 GWB. Bei einer unmittelbaren Verbindung zwischen nichtigem Rechtsgeschäft und Schiedsvereinbarung verstößt auch die Schiedsvereinbarung gegen den ordre public i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erforderlichkeit (Abs 1 S 1).

Rn 9 Die sehr umstrittene Bagatellgrenze iSd § 802l I 2 aF in Höhe von 500 EUR ist durch Art 1 Nr 10 EuKoPfVODG zum 26.11.16 entfallen (s Rn 1 aE). Dies begründet der Gesetzgeber nicht zuletzt mit dem Wunsch nach einer Reduzierung der Haftbefehlsanträge (BTDrs 18/9698, 23f). Auch für die korrespondierende Übermittlungsbefugnis der gesetzlichen Rentenversicherungsträger in § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 66 Brüssel IIa-VO – Mitgliedstaaten mit zwei oder mehr Rechtssystemen.

Gesetzestext Für einen Mitgliedstaat, in dem die in dieser Verordnung behandelten Fragen in verschiedenen Gebietseinheiten durch zwei oder mehr Rechtssysteme oder Regelwerke geregelt werden, gilt Folgendes:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung durch Beschluss.

Rn 43 Die Entscheidung ergeht gem § 891 S 1 durch einen begründeten Beschl, der beiden Parteien nach § 329 III zuzustellen ist und einen Vollstreckungstitel nach § 794 I Nr 3 darstellt, auch wenn dadurch der Antrag zurückgewiesen wird. Die diff Meinung, wonach der stattgebende Beschl dem Schuldner, der teils ablehnende auch dem Gläubiger und der ganz ablehnende nur dem Gläub...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Rechtsquellen.

Rn 69 Die ZPO enthält keine vollständige Regelung des internationalen Zivilprozessrechts. Auch eine eigenständige Kodifikation existiert in Deutschland nicht. Einige wichtige Normen sind im GVG und in der ZPO enthalten, so §§ 38 II, 55, 110, 293, 328, 363, 364, 545, 722, 723 ZPO; §§ 18, 19, 20, 184, 185, 188 GVG. Weitere wichtige Rechtsquellen des internationalen Zivilprozes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Hängt die Vollstreckung von einer Zug um Zug zu bewirkenden Leistung des Gläubigers an den Schuldner ab, so darf das Vollstreckungsgericht eine Vollstreckungsmaßregel nur anordnen, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 95 Brüssel IIb-VO – Verhältnis zu bestimmten multilateralen Übereinkommen.

Gesetzestext Im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten hat diese Verordnung vor den nachstehenden Übereinkommen insoweit Vorrang, als diese Bereiche betreffen, die in dieser Verordnung geregelt sind:mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anpassung (Abs 1).

Rn 1 Die Vorschrift reagiert auf das Problem, dass eine anzuerkennende und ggf zu vollstreckende Entscheidung (Art 2 lit a) gemäß der Rechtsordnung des Ursprungsmitgliedstaats (Art 2 lit d) Vorgaben enthält, die das Recht des ersuchten Staates (Art 2 lit e) nicht vorsieht. Gemäß dem Modell der Wirkungserstreckung (vgl Art 36 Rn 3) müssen nach Möglichkeit auch solche Wirkunge...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 751 BGB – Ausschluss der Aufhebung und Sondernachfolger.

Gesetzestext 1Haben die Teilhaber das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, für immer oder auf Zeit ausgeschlossen oder eine Kündigungsfrist bestimmt, so wirkt die Vereinbarung auch für und gegen die Sondernachfolger. 2Hat ein Gläubiger die Pfändung des Anteils eines Teilhabers erwirkt, so kann er ohne Rücksicht auf die Vereinbarung die Aufhebung der Gemeinsch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollstreckungstitel (Abs 1).

Rn 5 Wie in der ZPO setzt die Vollstreckung auch im FamFG grds einen vollstreckbaren Titel, die Erteilung einer Vollstreckungsklausel (§ 86 III) und die Zustellung des Titels (§ 87 II) voraus. § 86 I enthält eine abschließende Auflistung der Titel, die als Grundlage der Zwangsvollstreckung dienen können und entspricht in seiner Funktion daher weitgehend §§ 704, 794 I ZPO. I. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Pfändung.

Rn 28 Die Entscheidung des Vollstreckungsgerichts ergeht durch einen zu begründenden Beschl (BGH NZI 18, 705 Rz 25; LG Düsseldorf JurBüro 83, 1575). Infolge der Billigkeitsentscheidung muss der Beschl ausdrücklich ergehen, eine konkludente Pfändung ist ausgeschlossen (BGH NZI 18, 705 [BGH 25.01.2018 - IX ZR 104/17] Rz 25). Dies gilt für alle Tatbestände des § 850b I. Wird de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag, Zuständigkeit und Vollstreckungsvoraussetzungen.

Rn 3 In formeller Hinsicht setzt die richterliche Durchsuchungsanordnung nach Abs 1 einen Antrag des Gläubigers voraus. Der GV selbst ist dagegen nicht antragsbefugt, auch nicht im Auftrag des Gläubigers (vgl § 61 III 1 GVGA; Musielak/Voit/Lackmann § 758a Rz 11). Die Antragstellung ist schriftlich, elektronisch oder zu Protokoll der Geschäftsstelle auch ohne Anwalt möglich (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsbehelfe.

Rn 6 Testamentsvollstrecker und Erbe (str; ThoPu/Seiler § 748 Rz 5; aA St/J/Münzberg § 748 Rz 7: Erinnerungsbefugnis allein des Testamentsvollstreckers, falls nur der Titel gegen ihn fehlt) sind nach § 766 erinnerungsbefugt, wenn ein zur Vollstreckung in den Nachlass notwendiger Titel nicht vorliegt (zum Ganzen Garlichs Rpfleger 99, 60). Der Testamentsvollstrecker kann außer...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Gerichtliche Durchsetzung des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs.

Rn 7 Der auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs oder/und Beseitigung des geschaffenen vertragswidrigen Zustandes (AG München ZMR 19, 287) gerichtete Anspruch verjährt während des laufenden Mietverhältnisses nicht, solange die zweckwidrige Nutzung andauert (BGH ZMR 19, 330, aA Brandbg NJ 08, 176) und ist regelmäßig im Wege der Unterlassungsklage (Vollstreckung nach §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verfahrensvergleichung und Internationales Verfahrensrecht.

Rn 11 Regelungen zu einem Wiederaufnahmeverfahren existieren in den meisten Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Wird gegen ein durch ein mitgliedstaatliches Gericht erlassenes Urt im Herkunftsstaat eine Wiederaufnahmeklage erhoben, führt dies nicht zur Aussetzung des Verfahrens über die Versagung der Vollstreckung nach Art 51 I Brüssel Ia-VO, da es si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ausnahmen vom Formularzwang.

Rn 18 Eine Vereinfachung gilt, wenn die antragstellende Partei Sozialhilfe bezieht. (Gilt nicht für Bürgergeld und Asylbewerberleistungsgesetz) Sie muss nach § 2 II PKHFV die Abschnitte E bis J des Formulars nicht ausfüllen, wenn der aktuelle Sozialhilfebescheid beigefügt wird. Das Formular muss allerdings dennoch iÜ ausgefüllt und unterzeichnet vorgelegt werden. Ergibt sich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwangsvollstreckungskosten.

Rn 14 Diese werden vom Vollstreckungsgericht festgesetzt (§ 788 II) sofern sie nicht nach § 788 I ohne Titel beigetrieben wurden. Zur Beurteilung der Notwendigkeit der Kosten ist ggf auch hier (s § 104 Rn 8) Beweis zu erheben (Köln Rpfleger 14, 390 [OLG Köln 26.02.2014 - 17 W 185/13]). Im Falle eines vorläufig vollstreckbaren Titels und anschließender Überholung – etwa Volls...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 778 befasst sich mit der vorläufigen Rechtsstellung des Erben bis zu einer Annahme der Erbschaft. Er behandelt die insoweit bestehenden unterschiedlichen Vermögensmassen, zum einen den Nachlass und zum anderen das eigene Vermögen des Erben. Die Vorschrift dient dem Zweck, diese beiden Vermögensmassen vor Annahme der Erbschaft durch den Erben auch im Vollstreckungsverf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Systematik.

Rn 1 Die Vorschrift entspricht den §§ 720, 815 III, 819. Sie regelt das Verfahren der Forderungsvollstreckung, wenn dem Schuldner nach den §§ 711 S 1, 712 I 1 im Vollstreckungstitel nachgelassen ist, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden. Im Interesse des Schuldnerschutzes modifiziert die Bestimmung die Kompetenzen des Vollstreckungsgericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine.

Rn 9 Jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme ist zwingend an allgemeine Vollstreckungsvoraussetzungen gebunden. So muss jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung durch einen Titel ausgewiesen sein. Titel ist diejenige öffentliche Urkunde, in der der Vollstreckungsanspruch des Gläubigers gegen den Schuldner verbrieft ist. Vollstreckungstitel sind Endurteile nach § 704, die in § 79...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung des Gerichts.

Rn 13 Die in § 49 vorgesehene Begrenzung auf vorläufige Maßnahmen besteht bei § 246 nicht, vielmehr kann das Gericht die Zahlung von Unterhalt oder eines Kostenvorschusses für das gerichtliche Verfahren anordnen. Wurden die Voraussetzungen hierfür glaubhaft gemacht, kann durch eine einstweilige Anordnung der volle laufende Unterhalt ohne zeitliche Begrenzung (aA Jena FamRZ 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Befugnisse des GV.

Rn 8 Die Ermächtigung des GV richtet sich auf die Einleitung und Durchführung von recht- und zweckmäßigen Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner und dritte Personen. Ihnen ggü können Einwendungen gegen den Vollstreckungsauftrag nach § 755 S 2 nicht geltend gemacht werden, in Abweichung von § 169 BGB sogar dann nicht, wenn ihnen diese bekannt waren oder sie sie hätten ke...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der zuständige Gerichtsvollzieher ordnet von Amts wegen die Eintragung des Schuldners in das Schuldnerverzeichnis an, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unter mehreren zuständigen Gerichten.

Rn 2 Beim Vorliegen eines oder mehrerer besonderer Gerichtsstände kann der Kl eine Wahl sowohl unter den besonderen als auch zwischen dem allgemeinen und dem/den besonderen Gerichtsstand/Gerichtsständen treffen. Bestehen (zB bei Doppelwohnsitz) mehrere allgemeine Gerichtsstände, so besteht auch zwischen ihnen die Wahl. Beim Vorliegen eines ausschließlichen Gerichtsstandes, w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Vollstreckungsfähigkeit; Vollstreckungsreife.

Rn 5 Der Titel, für den eine vollstreckbare Ausfertigung nach § 724 I verlangt werden kann, muss vollstreckungsreif und vollstreckungsfähig sein. Vollstreckungsfähig sind grds nur Leistungsurteile. Für ein Urt, das in der Rechtsmittelinstanz ergeht, wird nur dann eine Vollstreckungsklausel erteilt, wenn es selbst einen vollstreckbaren Inhalt hat. Das gilt auch, wenn das ange...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1035 BGB – Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis.

Gesetzestext 1Bei dem Nießbrauch an einem Inbegriff von Sachen sind der Nießbraucher und der Eigentümer einander verpflichtet, zur Aufnahme eines Verzeichnisses der Sachen mitzuwirken. 2Das Verzeichnis ist mit der Angabe des Tages der Aufnahme zu versehen und von beiden Teilen zu unterzeichnen; jeder Teil kann verlangen, dass die Unterzeichnung öffentlich beglaubigt wird. 3...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 853 schützt zunächst den Drittschuldner vor den Unsicherheiten bei mehrfacher Pfändung einer Geldforderung durch eine Leistung an den falschen Gläubiger. Bei möglichen Zweifeln an einer wirksamen Pfändung, dem Rang des Pfändungspfandrechts oder der Reichweite einer privilegierten Pfändung soll der Drittschuldner vor unzumutbaren Risiken bewahrt werden. Obwohl sein Ver...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Kraftfahrzeug des Schuldners (Nr 3).

Rn 14 Auskunftsverpflichtet ist das Kraftfahrt-Bundesamt (Flensburg), § 35 I Nr 15 StVG. Es geht um die Fahrzeug- und Halterdaten nach § 33 I StVG. Diese indizieren den Gewahrsam und das Eigentum des Schuldners. Bei der Vollstreckung in ein so ermitteltes Fahrzeug ist jedoch der Pfändungsschutz nach § 811 I Nr 1b zu beachten. Mit dem Auskunftsrecht des Gerichtsvollziehers ko...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verwertung.

Rn 20 Die Verwertung der Sicherungshypothek erfolgt durch Zwangsversteigerung. Der Gläubiger kann gem § 867 III aus der Sicherungshypothek die Zwangsversteigerung betreiben, es bedarf keines dinglichen Titels gegen den Eigentümer. Zur Antragstellung genügt die Vorlage des Vollstreckungstitels, auf welchem die Eintragung der Sicherungshypothek vermerkt ist. Eine erneute Zuste...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 7. Nr. 10.

Rn 10 Die Vorschrift betrifft alle Berufungsurteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte in vermögensrechtlichen Streitigkeiten, ob sie nun eine Entscheidung bestätigen, aufheben oder den Rechtsstreit an die Vorinstanz zurückverweisen (Karlsr JZ 84, 635 [BGH 01.03.1984 - I ZR 217/81]). Ausgenommen sind einzig Urteile der Berufungsinstanz, die bereits mit Verkündung rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, IIb-VO Art. 54 Brüssel IIb-VO – Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts.

Gesetzestext (1) Die für die Vollstreckung zuständigen Behörden oder die Gerichte des Vollstreckungsmitgliedstaats können die Modalitäten der Ausübung des Umgangsrechts regeln, wenn die notwendigen Vorkehrungen überhaupt nicht oder nicht in ausreichendem Maße in der Entscheidung der Gerichte des für die Entscheidung in der Hauptsache zuständigen Mitgliedstaats getroffen wur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 § 726 regelt seinem Wortlaut nach die Erteilung von sog qualifizierten Vollstreckungsklauseln für den Fall, dass die Vollstreckung nach dem Inhalt des Urteils vom Eintritt einer Tatsache abhängt, die der Gläubiger zu beweisen hat. Doch weist die Vorschrift über ihren unmittelbaren Anwendungsbereich insofern hinaus, als in ihr die Frage nach den Anforderungen an die Best...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vollstreckungshindernis Übersetzungsbegehren (Abs 2).

Rn 3 Im Falle eines nach Abs 2 berechtigten Übersetzungsbegehrens durch einen Schuldner, der keinen Wohnsitz (Art 62f) im Ursprungsmitgliedstaat (Art 2 lit d) hat, bleibt die Vollstreckung auf Sicherungsmaßnahmen beschränkt, solange dieser die gebotene Übersetzung nicht erhalten hat. Der Schuldner kann eine Übersetzung der Entscheidung verlangen, wenn sie weder in einer Spra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32003R2201 Art. 28 Brüssel IIa-VO – Vollstreckbare Entscheidungen.

Gesetzestext (1) Die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen über die elterliche Verantwortung für ein Kind, die in diesem Mitgliedstaat vollstreckbar sind und die zugestellt worden sind, werden in einem anderen Mitgliedstaat vollstreckt, wenn sie dort auf Antrag einer berechtigten Partei für vollstreckbar erklärt wurden. (2) Im Vereinigten Königreich wird eine derar...mehr