Fachbeiträge & Kommentare zu Vollstreckung

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / IV. Modul C – Der oder die Vollstreckungstitel

Rz. 180 Auf die bereits vor die Klammer gezogenen und abgehandelten Module A zum Gläubiger und B zum Schuldner, die in allen Formularen gleich sind, folgen in Modul C die Angaben zu dem oder den Vollstreckungstiteln. Dabei ist die Angabe mindestens eines Vollstreckungstitels zwingend (§§ 750, 704, 794, 795 ZPO), sodass sich die Angaben für den ersten Vollstreckungstitel auch...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VI. Modul D – Der oder die Drittschuldner

Rz. 191 In Modul D sind der oder die Drittschuldner zu bezeichnen, bei denen die Forderungen gepfändet werden. Dabei sind die Angaben von bis zu drei Drittschuldnern vorgegeben, während weitere Drittschuldner durch das Duplizieren des Rahmens oder durch Beifügung einer dann im Antrag nach Anlage 4 ZVFV zu benennenden weiteren Anlage aufgeführt werden können. Hinweis Die Pfänd...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XII. Modul J – Ansprüche gegenüber Versicherungsgesellschaften

Rz. 204 Während die Überschrift suggeriert, dass Modul J alle Forderungen und sonstigen Rechte gegenüber Versicherungsgesellschaften umfasst, betrifft das Modul tatsächlich nur Ansprüche aus Lebensversicherungen. Es entspricht der bisherigen Formulierung nach der ZVFV 2012. Lebensversicherungen sind vom Schuldner in der Vermögensauskunft anzugeben, was eine vorherige freiwil...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVIII. Modul O – Weitere Aufträge

Rz. 78 In Modul O gibt der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher (Anlage 1 ZVFV) dann die Möglichkeit, weitere bisher unbestimmte Aufträge zu erteilen. Zu denken ist etwamehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.5 Anhang, Lagebericht, Jahresabschlussprüfung, Offenlegungspflichten, Sanktionen

Rz. 19 Im Anhang der Komplementär-GmbH sind anzugeben: Name, Sitz, Registergericht, HR-Nr. sowie Rechtsform der Unternehmen, deren unbeschränkt haftender Gesellschafter die Kapitalgesellschaft ist.[1] Unter den Voraussetzungen des § 286 Abs. 3 HGB können diese Angaben unterbleiben; auch eine Aufstellung des Anteilsbesitzes ist möglich.[2] Im Anhang der GmbH & Co. KG sind Name...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 44b Gemeins... / 2.7 Aufgabenwahrnehmung durch die Träger (Abs. 4 und 5)

Rz. 54 Die Abs. 4 und 5 eröffnen Möglichkeiten, an sich von der gemeinsamen Einrichtung wahrzunehmende Aufgaben der Träger nach Abs. 1 Satz 2 wiederum nicht selbst wahrzunehmen, sondern durch einen oder beide Träger wahrnehmen zu lassen. Abs. 4 ist als Spezialregelung zum Auftrag nach § 88 SGB X zu verstehen. Diese Regelung erlaubt einen Auftrag für Einzelfälle sowie für gle...mehr

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Arbeitsgerichtliches Urteil... / 1.4.3 Einspruch gegen ein Versäumnisurteil

Ist gegen eine Partei ein Versäumnisurteil ergangen, kann sie dagegen nach § 59 ArbGG binnen einer Notfrist von einer Woche nach der Zustellung des Urteils Einspruch einlegen. Aufgrund des im arbeitsgerichtlichen Verfahren geltenden Beschleunigungsgrundsatzes ist hier die Frist im Gegensatz zur zweiwöchigen Einspruchsfrist des § 339 ZPO bei regulären Verfahren vor den Zivilg...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Revision im Arbeitsgerichts... / 2.4 Wirkung der Nichtzulassungsbeschwerde

Die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde wirkt suspensiv.[1] Die anzufechtende Entscheidung wird erst dann rechtskräftig, wenn über die Beschwerde abschlägig entschieden ist. Soweit die bestehende materielle Rechtslage mit einer gerichtlichen Entscheidung des LAG geändert wird, tritt die Änderungswirkung erst mit Rechtskraft der Entscheidung ein. Aufgrund der suspensiven Wi...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtsverfahren: W... / 3 Klage gemäß § 826 BGB

Die Klage gemäß § 826 BGB ist eine Leistungsklage, die auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung und gegebenenfalls auf Titelherausgabe und Schadensersatz gerichtet ist.[1] Weil mit ihr in die Rechtssicherheit zugunsten der materiellen Gerechtigkeit eingegriffen wird, ist sie nur in krassen Ausnahmefällen zulässig. Grundsätzlich ist die Rechtssicherheit vorrangig gegenüber der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung

Zusammenfassung Begriff Die Finanzämter können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsverfahren vollstrecken. Dies gilt auch für im Wege der Steueranmeldung vom Steuerpflichtigen selbst angemeldete Steuer. Zur Vorbereitung der Vollstreckung ist das Finanzamt zur Ermittlung der Einkomme...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 4.3 Vollstreckung in unbewegliches Vermögen

Diese insbesondere Grundstücke betreffende Vollstreckungsmöglichkeit erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek, durch Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung.[1] Weitere Einzelheiten hierzu regeln die Abschnitte 45 ff. der Vollstreckungsanweisung der Finanzverwaltung.[2]mehr

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Vollstreckung / 5 Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte

5.1 Forderungspfändung Soll eine Geldforderung, z. B. eine Gehaltsforderung, gepfändet werden, hat die Vollstreckungsbehörde nach § 309 AO dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Pfändungs...mehr

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Vollstreckung / 7 Kosten der Vollstreckung

Die im Vollstreckungsverfahren erhobenen Kosten (Gebühren und Auslagen) hat der Vollstreckungsschuldner zu tragen.[1]mehr

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Vollstreckung / 4 Vollstreckung in bewegliches Vermögen

Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt durch Pfändung, gegen die – da es sich um einen Verwaltungsakt handelt – der Einspruch [1] gegeben ist. Hiernach erwirbt die Körperschaft, der die Vollstreckungsbehörde angehört, ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand.[2] Hat die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Vollstreckungsschuldners nicht zu einer voll...mehr

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Vollstreckung / 4.1 Befugnisse des Vollziehungsbeamten

Die Vollstreckung in bewegliche Sachen führt das Finanzamt durch eigene Vollziehungsbeamten aus[1], die durch einen schriftlichen Auftrag zur Vollstreckung ermächtigt werden. Im Gewahrsam des Vollstreckungsschuldners befindliche Sachen pfändet der Vollziehungsbeamte dadurch, dass er sie in Besitz nimmt. Andere Sachen als Geld, Kostbarkeiten und Wertpapiere sind im Gewahrsam ...mehr

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Vollstreckung / 2 Rechtsschutz

Die Vollstreckung ist in bestimmten Fällen einzustellen oder zu beschränken.[1] Im Einzelnen sind hiervon folgende Fälle betroffen: Die Vollstreckungsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 AO sind entfallen, d. h. der Verwaltungsakt ist von der Vollziehung ausgesetzt worden; der Verwaltungsakt, aus dem vollstreckt wird, wird aufgehoben, d. h. er muss ersatzlos wegfallen[2] oder sein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 5.2 Dinglicher und persönlicher Arrest

Zur Sicherung der Vollstreckung von Geldforderungen kann nach § 324 AO die für die Steuerfestsetzung zuständige Finanzbehörde den Arrest in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen anordnen, wenn zu befürchten ist, dass sonst die Beitreibung vereitelt oder wesentlich erschwert wird (dinglicher Arrest). Ein Arrest kann auch dann angeordnet werden, wenn die Forderung noch nic...mehr

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Vollstreckung / 1 Vollstreckungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für den Beginn der Vollstreckung sind die Fälligkeit der Leistung und die Bekanntgabe des Leistungsgebots. Erst wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, darf die Vollstreckung beginnen. Ferner muss seit der Aufforderung zur Leistung oder Duldung oder Unterlassung mindestens 1 Woche verstrichen sein.[1] Das Leistungsgebot ergeht regelmäßig zusammen mit dem Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 8 Anfechtungen von Rechtshandlungen durch das Finanzamt

Im Vollstreckungsverfahren kann ggf. der Erlass eines sog. Duldungsbescheids [1] in Betracht kommen. Dies betrifft insbesondere Gläubiger benachteiligende Rechtshandlungen, z. B. Vermögensübertragungen auf Dritte. Hier wird unter den Voraussetzungen des Anfechtungsgesetzes (AnfG) gegenüber dem Bedachten ein Duldungsbescheid erlassen, kraft dessen er die Vollstreckung zu dulde...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / Zusammenfassung

Begriff Die Finanzämter können Verwaltungsakte, mit denen eine Geldleistung, eine sonstige Handlung, eine Duldung oder Unterlassung gefordert wird, im Verwaltungsverfahren vollstrecken. Dies gilt auch für im Wege der Steueranmeldung vom Steuerpflichtigen selbst angemeldete Steuer. Zur Vorbereitung der Vollstreckung ist das Finanzamt zur Ermittlung der Einkommens- und Vermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 9 Vollstreckungsvermeidung/-beschränkung durch Aufteilungsantrag

Sind Personen Gesamtschuldner [1], weil sie zusammen zur Einkommen- oder Vermögensteuer veranlagt werden, z. B. Ehegatten[2], kann jeder von ihnen beantragen, dass die Vollstreckung wegen dieser Steuern jeweils auf einen sich bei einer Aufteilung der Steuern ergebenden Betrag beschränkt wird. Die weiteren Einzelheiten einer möglichen Aufteilung der Gesamtschuld ergeben sich au...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vollstreckung / 4.2 Versteigerung

Sind Sachen gepfändet worden, werden diese durch schriftliche Anordnung der Vollstreckungsbehörde öffentlich versteigert, und zwar i. d. R. durch den Vollziehungsbeamten.[1] Ist eine alsbaldige Verwertung der gepfändeten Sachen im Einzelfall unbillig, kann die Vollstreckungsbehörde die Verwertung unter Anordnung von Zahlungsfristen zeitweilig aussetzen. Die gepfändeten Sache...mehr

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Vollstreckung / 6 Verwertung von Sicherheiten

Werden im Verwaltungsverfahren vollstreckbare Geldforderungen[1] bei Fälligkeit nicht erfüllt, kann sich die Vollstreckungsbehörde nach § 327 AO aus den Sicherheiten befriedigen, die sie zur Sicherung dieser Ansprüche erlangt hat.mehr

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Vollstreckung / 5.1 Forderungspfändung

Soll eine Geldforderung, z. B. eine Gehaltsforderung, gepfändet werden, hat die Vollstreckungsbehörde nach § 309 AO dem Drittschuldner schriftlich zu verbieten, an den Vollstreckungsschuldner zu zahlen, und dem Vollstreckungsschuldner schriftlich zu gebieten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten (Pfändungsverfügung). Eine nach §...mehr

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Vollstreckung / 3 Besonderheiten im Insolvenzverfahren

Im Insolvenzverfahren ist die Insolvenzordnung (InsO) zu beachten,[1], d. h. das Insolvenzrecht geht dem Steuerrecht vor. Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, richtet sich die Geltendmachung von Steuerforderungen gegen die Insolvenzmasse nach den Regeln des Insolvenzrechts. Das Finanzamt ist dann als Steuergläubiger auch Insolvenzgläubiger. Es kann die Eröffnung des Insolven...mehr

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Steuergeheimnis bei Mehrper... / a) Sorgfältigkeit der Begründung

Die Anordnung einer Durchsuchungsmaßnahme muss durch den Ermittlungsrichter nicht nur umfassend geprüft, sondern auch sorgfältig begründet werden. Bei Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse können durch die notwendigen Begründungen steuerlich relevante Daten an Dritte offenbart werden, wobei die Offenbarung zur Vollstreckung solcher dem Grunde nach erlaubt ist. Die Durchs...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gravierende Folgen bei der ... / 4. Die Abläufe nach Erstattung einer Selbstanzeige

Vorlagepflicht nach AStBV(St) an die BuStra: Wenn es darum geht zu erfahren, wie die Finanzbehörden mit Selbstanzeigen umgehen, sind natürlich die Anweisungen der Finanzverwaltung hierzu besonders nützlich. So enthalten die gleich lautenden Erlasse betr. Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV(St) – vom 14.3.2022 (BStBl. I 2022, 251) unter Nr. 132 di...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2.2 Verwaltungsverfahren

Rz. 23 Das Verwaltungsverfahren für die GewSt unterscheidet sich maßgeblich von der Verwaltung der ESt und KSt. Dies beruht im Wesentlichen darauf, dass es sich bei der GewSt um eine Gemeindesteuer handelt. Daher sind nicht nur die Finanzämter als Landesbehörden, sondern auch die Gemeinden an der Verwaltung der GewSt beteiligt. Die Verwaltung umfasst dabei alle Maßnahmen, di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.3 Örtliche und sachliche Zuständigkeit (Abs. 1)

Rz. 34 Richtet sich die Klage gegen eine gerichtliche Entscheidung, ist das Prozessgericht des ersten Rechtszugs, also das Gericht des Verfahrens, in dem der nämliche Vollstreckungstitel geschaffen wurde, sachlich und örtlich ausschließlich zuständig (§§ 767 Abs. 1, 802 ZPO). Eine Änderung durch die Einführung des FamFG hat insoweit nicht stattgefunden. Das gilt auch dann, w...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.9 Schadensersatzklage

Rz. 11 Neben der Vollstreckungsabwehrklage und gegebenenfalls unabhängig von ihr ist eine Schadensersatzklage zulässig, die auf den Ersatz des Schadens gerichtet sein kann, der durch schuldhaft fehlerhafte Vollstreckung oder durch die Vollstreckung eines sittenwidrig erschlichenen Urteils entstanden ist (BGHZ 74, 9 f.; 83, 280). Liegen die Voraussetzungen eines sittenwidrige...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.4 Rechtsschutzinteresse

Rz. 36 Bei der Prüfung des Rechtsschutzinteresses für die Vollstreckungsabwehrklage ist bedeutsam, innerhalb welchen Zeitraums diese zulässig ist. Immer kommt es aber auch darauf an, ob es für den Schuldner einen einfacheren und kostengünstigeren Weg gibt, die Vollstreckbarkeit des Titels im Einzelfall zu beseitigen. Das Rechtsschutzinteresse ist grundsätzlich gegeben, sobal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.3 Streitwert

Rz. 68 Der Streitwert der Vollstreckungsabwehrklage richtet sich grundsätzlich nach dem Umfang der erstrebten Ausschließung der Zwangsvollstreckung (OLG Karlsruhe, NJW-RR 2018, 255; AG Brandenburg, NJW-RR 2017, 1146). Dabei ist der Nennbetrag des vollstreckbaren Anspruchs ohne Rücksicht auf die Realisierbarkeit anzusetzen (BGH MDR 2016, 57; Beschluss v. 17.9.2014, XII ZB 284...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 Anwendbarkeit des § 767 ZPO

Rz. 16 Anwendbar ist § 767 ZPO auf: Haushaltssachen nach den §§ 200, 95 FamFG. Rz. 17 Familienstreitsachen gem. § 120 Abs. 1 FamFG (OLG Saarbrücken, MDR 2011, 168); Rz. 18 Insolvenztabelle. Die Vollstreckungsabwehrklage gegen diesen Titel ist nur dann zulässig, wenn die vorgebrachten Einwendungen nach der Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle (§ 178 Abs. 2 InsO) entst...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Urteil

Rz. 66 Die Entscheidung ergeht als Urteil. Der Tenor des stattgebenden Urteils erklärt die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungstitel für unzulässig. Wird in der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO die "weitere" Vollstreckung aus einem bestimmten Titel für unzulässig erklärt, ist regelmäßig auf die Aufhebung der Vollstreckbarkeit des Titels erkannt (BGH, Rpfleger 2...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.1 Die Einwendungen

Rz. 42 Der Schuldner kann nach § 767 Abs. 1 ZPO "Einwendungen, die den durch Urteil festgestellten Anspruch selbst betreffen", mit der Klage geltend machen. Damit dient der Vollstreckungsabwehrantrag nach § 767 ZPO der Durchsetzung rechtsvernichtender, – hemmender und – beschränkender Einwendungen (KG, NJW 2015, 3726). Da das Urteil den Schuldner zur Erfüllung eines materiel...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.5 Parteien

Rz. 40 Kläger (sachbefugt) ist jeder Vollstreckungsschuldner, also auch jeder Gesamtschuldner (OLG Frankfurt/Main, MDR 1982, 934), gegen den als Schuldner sich die Zwangsvollstreckung richtet, nicht der Dritte, der ein Widerspruchsrecht nach § 771 ZPO hat, auch nicht der Drittschuldner und der Vollstreckungsstandschafter (BGHZ 92, 347). Sachbefugt ist auch der Rechtsnachfolg...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Die Vollstreckungserinnerung

Rz. 5 Die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO ist derjenige Rechtsbehelf, mit dem formelle Mängel einzelner Vollstreckungsmaßnahmen geltend gemacht werden. Eine nur gegen die Art und Weise der Vollstreckung gerichtete Vollstreckungsabwehrklage ist unzulässig (VG Saarbrücken, Urteil v. 5.10.2011, 3 K 556/11; KG, NJW-RR 1989, 638). Wo Einwendungen nach § 767 Abs. 1 ZPO mit...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5.2 Keine Präklusion (Abs. 2)

Rz. 60 Nicht alle materiell-rechtlichen Einwendungen kann der Vollstreckungsschuldner im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage mit Erfolg vorbringen. Nach § 767 Abs. 2 ZPO können Einwendungen im Wege der Vollstreckungsgegenklage nur insoweit erhoben werden, als die Gründe, auf denen sie beruhen, erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung, in der Einwendungen nach den...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 5... / 2.4 Personengesellschaft (§ 5 Abs. 1 S. 3 GewStG)

Rz. 11 Grundsätzlich ist Schuldner der GewSt der Unternehmer, für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird.[1] Von diesem Grundsatz macht § 5 Abs. 1 S. 3 GewStG für Personengesellschaften eine Ausnahme.[2] Wird ein Gewerbebetrieb in der Rechtsform einer Personengesellschaft betrieben, sind steuerliche Unternehmer die Gesellschafter dieser Personengesellschaft und nicht die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.2 Nichtanwendbarkeit des § 767 ZPO

Rz. 27 Nicht anwendbar ist § 767 ZPO auf: Arreste, denn hier ist nur der Widerspruch gemäß § 924 ZPO zulässig oder das Verfahren nach § 927 ZPO gegeben (LG Saarbrücken, Urteil v. 27.10.2017, 1 O 60/17, juris); Rz. 28 einstweilige Verfügungen, es sei denn, sie sind auf Befriedigung gerichtet (OLG Nürnberg, GRUR 1985, 237; Klauser, MDR 1981, 716). Nach anderer Ansicht findet die...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Anwendungsbereich

Rz. 15 Da die Vollstreckungsabwehrklage lediglich die Vollstreckbarkeit des Titels beseitigt, führt sie nicht zu einer rechtskraftfähigen Bejahung oder Verneinung des titulierten materiell-rechtlichen Anspruchs. Dementsprechend ist die Vollstreckungsabwehrklage nur und ausschließlich anwendbar auf Titel (Leistungs- und Haftungstitel), die einen vollstreckbaren Inhalt haben; ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.5 Feststellungsklage

Rz. 7 Mit der (negativen) Feststellungsklage nach § 256 ZPO kann der (Vollstreckungs-) Schuldner geltend machen, dass der titulierte Anspruch nicht mehr bestehe, weil dieser z. B. erfüllt worden sei. Mit einem entsprechenden Feststellungsurteil würde dem Vollstreckungstitel jedoch nicht seine Vollstreckbarkeit genommen. Das kann nur im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gesc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 6.2 Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer (Abs. 6)

Rz. 57 Aus § 40a Abs. 6 EStG ergeben sich besondere verfahrensrechtliche Bestimmungen für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer nach § 40a Abs. 2 EStG. Diese Besonderheiten gelten nicht für die Pauschalierung bei geringfügigen Beschäftigungen nach § 40a Abs. 2a EStG. § 40a Abs. 6 EStG begründet eine besondere Zuständigkeit für die Erhebung der einheitlichen Pauschsteuer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 6 Durch G. v. 23.12.2002[1] wurde die Pauschalierung für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in § 40a Abs. 2 EStG neu geregelt. Dabei wurde für den Regelfall (pauschale Sozialversicherungsbeiträge) eine einheitliche Pauschsteuer von 2 % eingeführt, durch die LSt, SolZ und KiSt abgegolten sind. Für Fälle voller Sozialabgabenpflicht wurde in § 40a Abs. 2a EStG eine wei...mehr

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Stundung / 1 Stundung der Lohnsteuer

Eine Stundung der Lohnsteuer (deren Schuldner der Arbeitnehmer ist) in der Weise, dass der Arbeitnehmer beim Finanzamt einen Verwaltungsakt erwirkt, der den Arbeitgeber berechtigt, die Einbehaltung der Lohnsteuer für einen befristeten Zeitraum auszusetzen oder die Einbehaltung in Raten vorzunehmen, ist im Lohnsteuerverfahren gesetzlich ausgeschlossen.[1] Es ist auch grundsät...mehr

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Fristlose Kündigung bei Ver... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG München entschiedenen Fall beschwerten sich Bewohner des Anwesens über Geruchsbelästigung aus der Wohnung des Mieters. Dabei wurde ein starker Befall durch Speckkäfer im Treppenhaus des Anwesens festgestellt und die Wohnung des Mieters mit großer Wahrscheinlichkeit als dessen Quelle ausgemacht. Im daraufhin angestrengten Verfahren vor dem AG München wurde eine ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / IV. Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters (§ 726 BGB)

Rz. 308 Die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Privatgläubiger des Gesellschafters nach § 726 BGB hat – in wesentlicher Übernahme von § 725 BGB alt – folgenden Wortlaut (wohingegen § 726 BGB alt die Auflösung der Gesellschaft wegen Erreichens oder Unmöglichwerdens des Zweckes geregelt hatte): Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten ...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung in das Gesellschaftsvermögen

Rz. 272 Zur Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Gesellschaft ist nach § 722 Abs. 1 BGB – in inhaltlicher Übernahme von § 124 Abs. 2 HGB alt – ein gegen die Gesellschaft gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich (d.h. hinreichend und notwendig). Unzureichend ist ein gegen einen Gesellschafter gerichteter Titel. Aus diesem kann nur in dessen Privatvermögen vollstreckt we...mehr

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AGS 04/2023, Aktuelle Änder... / 3. Nr. 3328 VV

Nr. 3328 VV gewährt eine 0,5-Verfahrensgebühr für Verfahren über die vorläufige Einstellung, Beschränkung oder Aufhebung der Zwangsvollstreckung oder die einstweilige Einstellung oder Beschränkung der Vollstreckung und die Anordnung, dass Vollstreckungsmaßnahmen aufzuheben sind. Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift wurde um die "Aussetzung der Zwangsvollstreckung" erweite...mehr