Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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ABC der Werbungskosten / Vermietung und Verpachtung

Literatur: Bippus, BB 1993, 407; Spindler, DStZ 1999, 706; Risthaus, DB 2000, 293; Söffing, Stbg 2005, 112; Paus, EStB 2018, 252; Paus, EStB 2018, 220; Günther, EStB 2018, 187; Schmitz-Herscheidt, NWB 2018, 1556 Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bilden 4 Gruppen von Werbungskosten den Schwerpunkt: Schuldzinsen gem § 9 S. 2 Nr. 1 EStG (§ 21 EStG Rz. 191ff.), Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.4 Kürzung und Ausschluss des Werbungskostenabzugs

Rz. 252q Zur weiteren Vereinfachung sowohl des Abrechnungs- als auch des Besteuerungsverfahrens werden zukünftig im Fall der vom Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten zur Verfügung gestellten Mahlzeiten – im Hinblick auf den in § 8 Abs. 2 S. 9 EStG geregelten Besteuerungsverzicht – deren Wert nicht mehr als Arbeitslohn erfasst. Es erfolgt stattdessen ein...mehr

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ABC der Werbungskosten / Ferienwohnung

Literatur: Schuler, DB 1993, 1318; Urbahns, DStZ 1999, 329; Thürmer, DB 2002, 444; Risthaus, FR 2002, 909; Thürmer, DStR 2003, 584; Diemel-Metz, DStR 2004, 495; Neufang, StB 2017, 248; Hutmacher, ZNotP 2014, 130 Bei Ferienwohnungen, die ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehalten werden (also ohne wesentliche Eigennutzung ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Kosten

Als Werbungskosten absetzbar sind die Vollkosten für das Kfz abzüglich: der Kosten für private Nutzung; der Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, soweit sie nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG beschränkt absetzbar sind. Diese nichtabzugsfähigen Werbungskosten sind so zu berechnen, dass aus den tatsächlichen Aufwendungen die Kosten pro km erm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorauszahlung

Wurden Vorauszahlungen für Herstellungsleistungen verausgabt, die wegen Konkurses des Bauunternehmers nicht erbracht worden sind, können sie als Werbungskosten abgezogen werden.[1] Aus der Geltung des Abflussprinzips (Rz. 62) folgt, dass Vorauszahlungen in dem Jahr als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, in dem sie tatsächlich geleistet wurden. Ohne Bedeutung ist es, zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.1 Begriff der Wohnung

Rz. 116 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen "Wohnung" und erster Tätigkeitsstätte. "Wohnung" i. d. S. ist weit zu fassen; hierunter zu verstehen ist jede Art von Unterkunft, von der aus der Stpfl. zur ersten Tätigkeitsstätte geht oder fährt.[1] Die Wohnung i. d. S. braucht also nicht "Mittelpunkt der Lebensverhältnisse" zu sein (vgl. aber Rz. 119); der S...mehr

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ABC der Werbungskosten / Pauschbeträge

Für Kfz-Kosten bestehen Pauschalen, die teilweise durch Gesetz, teilweise durch Verwaltungsanweisung festgelegt werden. Zu den gesetzlich festgelegten Kfz-Kosten gehören § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 2, Nr. 5 S. 4 EStG. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf den Ansatz dieser Pauschbeträge. Eine Prüfung, ob die Pauschbeträge zu einem angemessenen Ergebni...mehr

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ABC der Werbungskosten / Eigentumswohnung

Literatur: Horlemann, DStZ 1990, 112; Stobbe, DStZ 1990, 29 Bei Instandhaltungs- und Renovierungsmaßnahmen ist für die jeweilige Eigentumswohnung bzw. sonstige im Sondereigentum stehenden Gebäudeteile zu entscheiden, ob es sich um Herstellungskosten oder Werbungskosten handelt; die Entscheidung kann für das einzelne Sondereigentum anders ausfallen als für andere im Sondereige...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.2 Eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung

Rz. 252l Für eintägige auswärtige Tätigkeiten ohne Übernachtung kann ab einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte – ebenso wie für den An- und Abreisetag bei einer mehrtägigen Tätigkeit Rz. 252ff.) – ab Vz 2014 eine Pauschale von 12 EUR (ab Vz 2020: 14 EUR) berücksichtigt werden. Wird der Stpfl. in einem weiträumigen Tätigkeitsg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.1 § 2a Abs. 1 AO

Rz. 7 Nach § 2a Abs. 1 S. 1 AO gelten die Vorschriften dieses Gesetzes und der Steuergesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch Finanzbehörden[1], andere öffentliche Stellen[2] und nicht-öffentliche Stellen.[3] Die Vorschriften gelten daher insbesondere für Bundesfinanzbehörden,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelfälle der Berufsfortbildung

Die Kosten einer an sich berufsfremden Ausbildung sind Werbungskosten, wenn diese Ausbildung nicht dazu dienen soll, einen neuen Beruf zu ergreifen, sondern die Fähigkeiten für den ausgeübten Beruf erhöhen soll.[1] Entsprechend den Grundsätzen zum "Zweitstudium" sind die Kosten von Maßnahmen, um die Kenntnisse in dem ausgeübten Beruf aufzufrischen, zu ergänzen und zu erweite...mehr

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ABC der Werbungskosten / Erbschaft

Literatur: Dusowski, DStZ 2000, 584 Der Anfall von Vermögensgegenständen im Erbweg ist unentgeltlicher Erwerb, sodass Anschaffungskosten nicht entstehen. Werden im Weg der Erbfolge auch Verbindlichkeiten übernommen, bleibt die Zuordnung dieser Verbindlichkeiten zum Privatvermögen, zum Betriebsvermögen oder zu Gegenständen der Einkunftserzielung unverändert. Handelte es sich b...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff und Bedeutung

Der Begriff der regelmäßigen (ständigen) Arbeitsstätte ist konstitutiv für den Begriff der "Auswärtstätigkeit" und die Abgrenzung zu Wegen zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Rz. 112ff.). Ab Vz 2014 wird dieser unbestimmte Rechtsbegriff durch den gesetzlich definierten Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt, vgl. "Tätigkeitsstätte" Rz. 122 (mit allen Neuerungen und aktu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.1 Wahrnehmung von Aufgaben öffentlicher Verwaltung

Rz. 12 Der Amtsträger muss nach § 7 Nr. 3 AO sonst dazu bestellt sein, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrzunehmen. Als Aufgaben der öffentlichen Verwaltung kommen demnach nicht nur solche der Eingriffsverwaltung, sondern z. B. auch solche der Daseinsvorsorge in Betracht. So sind z. B....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3 Zur Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Verwaltung bestellte Personen (Nr. 3)

Rz. 11 Der Auffangtatbestand des § 7 Nr. 3 AO [1] rechnet zu den Amtsträgern auch solche nicht unter § 7 Nr. 1 und Nr. 2 AO fallenden Personen, die im Einzelfall konkret mit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung betraut sind. Zu den öffentlichen Stellen gehören nach der Neufassung des § 7 Nr. 3 AO (ab 25.5.2018) alle öffentlichen Stellen i. S. d. § 6 Abs. 1a bis 1e AO mit Ausn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.3.2 Bestellte oder beauftragte Personen

Rz. 15 Die bestellte Person muss entweder bei einer Behörde oder bei einer sonstigen öffentlichen Stelle die verwaltende Tätigkeit ausführen oder dies muss im Auftrag der Behörde oder sonstigen Stelle geschehen. Behörde ist dabei nach der Begriffsbestimmung in § 6 Abs. 1 AO "jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt". Danach ist überall, wo Aufgaben öff...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 2.1 Behördenbegriff allgemein (Abs. 1)

Rz. 4 Allgemein ist jede öffentliche Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, eine Behörde. Das bedeutet also, dass alle diejenigen öffentlichen Stellen als Behörden anzusehen sind, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausüben, also wahrnehmen. Die Begriffsbestimmung des Abs. 1 n. F. unterscheidet sich nur insoweit von der bisherigen Formulierung der V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 7 ... / 2.1 Beamte – Richter (Nr. 1)

Rz. 4 Natürliche Personen, die nach deutschem Recht Beamter oder Richter sind, sind Amtsträger. Maßgebend ist allein der Status als Beamter oder Richter. Beamte und Richter anderer Staaten können keine Amtsträger i. S. d. Nr. 1 sein, auch wenn sie im Geltungsbereich der AO ihren Wohnsitz haben und/oder tätig sind (z. B. in der Botschaft ihres Staates). Rz. 5 Jede Art von Beam...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.7 Familienkasse (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 AO)

Rz. 25 Die Familienkasse ist nach Nr. 6 Finanzbehörde i. S. d. AO. Dies ist nach § 5 Nr. 11 FVG i. d. F. des Jahressteuer-Ergänzungsgesetzes 1996 v. 18.12.1995, zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des FVG v. 13.12.2007[1], durch eine Fiktion ("gelten als Bundesfinanzbehörden") erreicht worden, während noch das Jahressteuergesetz 1996 v. 11.10.1995 davon spr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.1 Allgemeines

Rz. 10 § 6 Abs. 2 AO verweist für den Begriff der Finanzbehörden auf das FVG und die in diesem genannten Bundes- und Landesfinanzbehörden. Da in der AO der Begriff der Finanzbehörden sehr häufig verwendet wird, soll Abs. 2 klarstellen, dass damit die in Abs. 2 aufgezählten und im FVG v. 30.8.1971[1] genannten Behörden gemeint sind, wenn und soweit sie mit der Verwaltung der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.1 Hauptzollämter

Rz. 21 Die Hauptzollämter und ihre Dienststellen (Zollämter, Grenzkontrollstellen) sind die wichtigsten örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Sie sind für die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben zuständig.[1]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.6.3 Finanzämter

Rz. 23 Die FÄ sind nach § 17 Abs. 1 und 2 FVG als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern sowie mit Ausnahme der auf Bundesfinanzbehörden[1] oder auf Gemeindebehörden[2] übertragenen Aufgaben zuständig. Bezirk und Sitz der FÄ bestimmt die oberste Landesbehörde. Das kann durch einzelne ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 2.4 Vereinigungen des privaten Rechts (Abs. 1c)

Rz. 7 Kraft der Fiktion des Abs. 1c des § 6 AO sind auch Vereinigungen des privaten Rechts von öffentlichen Stellen des Bundes und der Länder nach Abs. 1a und 1b, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, dann als öffentliche Stellen des Bundes anzusehen, wenn sie über den Bereich eines Landes hinaus tätig werden oder dem Bund die absolute Mehrheit der Anteile an de...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 3.2.2.1 Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 14 Das Bundeszentralamt für Steuern mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg ist ebenfalls eine Bundesoberbehörde.[1] Es hat zur Aufgabe die Mitwirkung an Außenprüfungen, die durch die Landesfinanzbehörden durchgeführt werden.[2] Außerdem hat es zahlreiche Aufgaben in Steuerfällen, die sich über die Grenzen des Bundesgebiets hinaus erstrecken, nicht im Geltungsbereich des GG ansäs...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 6 ... / 2.5 Nicht-öffentliche Stellen (Abs. 1d)

Rz. 8 Nach § 6 Abs. 1d Satz 1 AO keine öffentlichen Stellen und damit grundsätzlich auch keine Behörden sind natürliche und juristische Personen, Gesellschaften und andere Personenvereinigungen des privaten Rechts, soweit sie nicht unter die Abs. 1a bis 1c fallen. Das gilt z. B. für die nicht unter Abs. 1a bis c fallenden Vereinigungen. Eine Ausnahme gilt allerdings gem. § 6 ...mehr

Lexikonbeitrag aus TVöD Office Professional
Tarifrunde 2020 zum TVöD – ... / 16 Ausbildungsbedingungen in praxisintegrierten Studiengängen

Nach Abschluss der Tarifrunde 2020 werden die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen über die Ausbildungsbedingungen in praxisintegrierten dualen Studiengängen in Anlehnung an die Richtlinie des Bundes für praxisintegrierte duale Studiengänge vom 1.1.2018 aufnehmen. Im Anschluss an die Lohnrunde 2018 wurde bereits für die ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen der TV...mehr

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Umbaumaßnahmen: Abschreibun... / 2.1.3 Wohnwirtschaftliche Verwendung

Bei der (vorübergehenden) Entnahme des Altersvorsorge-Eigenheimbetrages, die den Effekt hat, dass der Zulageberechtigte sich über diesen Betrag selbst ein Darlehen gibt,[1] sind 2 Fälle zu unterscheiden: Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung[2] Das in einem Altersvorsorgevertrag angesparte geförderte Altersvorsorgekapital kann ganz oder teilweise unmittelbar für die Herst...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.3 Aktivierungspflichtige Gemeinkosten

Zusätzlich zu den aktivierungspflichtigen Einzelkosten sind handels- und steuerrechtlich bei der Ermittlung der Herstellungskosten angemessene Teile der Materialgemeinkosten, Fertigungsgemeinkosten und des durch die Fertigung veranlassten Wertverzehrs des Anlagevermögens einzurechnen.[1] Echte Gemeinkosten lassen sich den hergestellten Vermögensgegenständen nur im Wege einer ...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / Zusammenfassung

Überblick Den Wertmaßstab für unfertige und fertige Erzeugnisse oder Leistungen im Zeitpunkt ihres Zugangs bilden die Herstellungskosten. Bei ihnen ist zwischen der Einbeziehungspflicht der Einzel- und bestimmter Gemeinkosten, dem Einbeziehungswahlrecht für bestimmte Gemeinkosten und den Einbeziehungsverboten (Forschungs- und Vertriebskosten) zu differenzieren. Die Berücksic...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.1 Überblick

Die Bestandteile der Herstellungskosten sind in § 255 Abs. 2 – 3 HGB abschließend aufgezählt. Das Gesetz unterscheidet zwischen Aufwendungen, die zu den Herstellungskosten gehören (Einzelkosten und bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 2 HGB), Aufwendungen, die in die Herstellungskosten einbezogen werden dürfen (bestimmte Gemeinkosten gem. § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB), und...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Her... / 1.2.4 Nur aktivierungsfähige Gemeinkosten

Für Kosten der allgemeinen Verwaltung sowie für Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung enthält § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB ein Aktivierungswahlrecht. § 6 Abs. 1 Nr. 1b EStG [1] kodifiziert ein solches Wahlrecht unter Beachtung des Maßgeblichkeitsprinzips auch für die Steuerbilanz. Zuvor rechnet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2.1.2 Voraussetzungen und erfasste Umsätze

Rz. 23 Mit Bezug auf die Anfrage ist zunächst entscheidend, für welche Umsätze der inländische Unternehmer eine solche Anfrage an das BZSt vornehmen muss. Einer solchen Anfrage bedarf es nun bei der Durchführung grenzüberschreitender "innergemeinschaftlicher Leistungsaustausche" das erklärt auch, warum grundsätzlich keine Abfrage inländischer USt-IdNrn. nach § 18 Nr. 1 UStG ...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 5.2.3 Wirtschaftliche Eingliederung

Rz. 280 Das selbstständige Tatbestandsmerkmal der wirtschaftlichen Eingliederung setzt für das Vorliegen eines Organschaftsverhältnisses voraus, dass die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse wirtschaftlich in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist. Die Organgesellschaft muss im engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Organträge...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV

Leitsatz Nach der Rechtslage des Jahres 2010 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen. Normenkette Art. 13 Abs. 1, Art. 20 Abs. 2 Satz 3, Schl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 6.3.2 Tathandlung

Rz. 205 Eine Tathandlung i. S. d. § 257 StGB liegt vor, wenn der Täter dem Vortäter nach dessen Tat Hilfe leistet, die durch die Vortat erlangten oder entstandenen Vorteile dagegen zu sichern, dass sie dem Vortäter zugunsten des Verletzten entzogen werden. Die Frage, ob die Handlung auch objektiv geeignet sein muss, die Lage des Vortäters zu verbessern, war in der Vergangenhe...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.3 Mitglieder der Missionen und Vertretungen

Rz. 93 Mitglieder einer diplomatischen Mission sind nach Art. 1 Buchst. b WÜD der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission. Rz. 94 Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Rz. 95 Zu den Mitgliedern des Personals der Mission gehören die Mitglieder des diplomatischen Per...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.4.1 Diplomatische Mission

Rz. 90 Eine diplomatische Mission ist nach Abs. 5 der Erwägungsgründe des WÜD die Vertretung eines Staates. Mitglieder der Mission sind der Missionschef und die Mitglieder des Personals der Mission (Art. 1 Buchst. b WÜD). Der Missionschef ist nach Art. 1 Buchst. a WÜD die Person, die vom Entsendestaat beauftragt ist, in dieser Eigenschaft tätig zu sein. Zu den Mitgliedern de...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / Zusammenfassung

Überblick Von Dritten erworbene Vorräte sind beim Zugang mit ihren Anschaffungskosten anzusetzen. Das sind die beim Erwerb eines Vorratsguts und dessen Versetzen in seinen betriebsbereiten Zustand anfallenden, dem Vermögensgegenstand einzeln zuordenbaren Aufwendungen. Sie umfassen den Anschaffungspreis erhöht um anfallende Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffun...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 2.2 Gewerbliche Tätigkeiten

In Ausnahmefällen, über die die Steuerberaterkammer entscheidet, können Steuerberater gewerbliche Tätigkeiten übernehmen, wenn sich dies mit den Berufspflichten des Steuerberaters vereinbaren lässt.[1] Gegen das grundsätzliche Verbot gewerblicher Tätigkeiten für Steuerberater (mit Ausnahmemöglichkeit) bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.[2] Aus manchen freiberuflic...mehr

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Rechtsberatung durch Steuer... / 3.5.4 Testamentsvollstreckung

Nach § 5 Abs. 2 Ziffer 1 RDG gelten alle Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mir der Tätigkeit der Testamentsvollstreckung erbracht werden als erlaubt. Der BGH hat bereits 2004 klargestellt, dass die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker als solches keine Rechtsberatung darstellt.[1] Im Urteil wurde aber ausgeführt, dass der Steuerberater als Testamentsvollstrecker bei ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 3.2 Erster Teil des Länderberichts – Tabelle 2 (§ 138a Abs. 2 Nr. 2 AO)

Rz. 55 Der § 138a Abs. 2 Nr. 2 AO sieht eine Aufstellung mit den wichtigsten Wirtschaftstätigkeiten der Geschäftseinheiten des multinationalen Konzerns nach Steuerhoheitsgebieten und den dort ansässigen Unternehmen und Betriebsstätten vor. Die Angaben zur den wirtschaftlichen Tätigkeiten sind in der Tabelle 2 in Bezug auf jede einzelne Konzerneinheit innerhalb eines Hoheitsg...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 1.3.2 Inhalt der einzelnen Unterkategorien der Vorräte

§ 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht i. V. m. § 266 Abs. 1 HGB für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 HGB folgende Untergliederung der Vorräte vor: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren, geleistete Anzahlungen. Von kleinen Kapitalgesellschaften wird eine Untergliederung nicht verlangt.[1] Darübe...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / Zusammenfassung

Überblick Vorräte sind Teil des Umlaufvermögens. Sie umfassen im Wesentlichen Vermögensgegenstände, die zum Verbrauch innerhalb des betrieblichen Produktionsprozesses oder zur Veräußerung bestimmt sind. § 266 Abs. 2 B. I. HGB sieht für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften i. S. d. § 267 Abs. 2, 3 HGB sowie ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Gesellschaften (bestimmte...mehr

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Vorräte: Grundlagen und Abg... / 2.2 Steuerbilanz

Mit § 6 EStG enthält das Steuerrecht eine eigenständige Vorschrift für die Bewertung von Wirtschaftsgütern. Soweit diese lückenhaft ist, greift der Maßgeblichkeitsgrundsatz gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG. Über ihn sind die handelsrechtlichen GoB auch steuerrechtlich anzuwenden.[1] Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG können sich durch die eigenständigen B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 5.4 Keine Einnahmen der Pflegeperson

Rz. 66 Die Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrags hängt davon ab, dass der Stpfl. keine Einnahmen für die Pflege erhält. Da das Gesetz insoweit auf den Begriff der "Einnahme" (§ 8 EStG) abstellt, kommt es weder auf die Art (Geld- oder Sachzuwendung) oder Höhe der Zuwendung noch auf die steuerliche Behandlung dieser an (stpfl. oder steuerfrei bzw. nicht steuerbar).[1] In ein...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2.1 Inländische Konzernobergesellschaft als originäres bzw. vorrangiges berichtspflichtiges Unternehmen (§ 138a Abs. 1 AO)

Rz. 6 Als meldepflichtige Unternehmen gem. § 138a Abs. 1 AO kommen nur Unternehmen[1] mit Sitz[2] oder Geschäftsleitung[3] im Inland in Betracht, die einen Konzernabschluss aufstellen oder nach anderen Regelungen als nach den Steuergesetzen der Verpflichtung unterliegen (nach HGB, der IAS-Verordnung oder z. B. nach dem PublG), einen Konzernabschluss aufzustellen (sog. "inlän...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 33... / 6 Evaluation der Regelung zum Ende 2026 (Abs. 8)

Rz. 68 Nach § 33b Abs. 8 EStG ist die Regelung zum Pflege-Pauschbetrag in Abs. 6 der Vorschrift "ab" Ende 2026 neu zu evaluieren. Die Regelung enthält mithin keine konkrete, sondern lediglich eine abstrakte Verpflichtung, eine Evaluation vorzunehmen. Gem. Gesetzesbegründung soll die Evaluation vom BMF in Zusammenarbeit mit dem Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 3...mehr