Nach Abschluss der Tarifrunde 2020 werden die Tarifvertragsparteien Tarifverhandlungen über die Ausbildungsbedingungen in praxisintegrierten dualen Studiengängen in Anlehnung an die Richtlinie des Bundes für praxisintegrierte duale Studiengänge vom 1.1.2018 aufnehmen. Im Anschluss an die Lohnrunde 2018 wurde bereits für die ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen der TVSöD vereinbart, der nunmehr in seinem Anwendungsbereich erweitert werden soll.

Für den Bereich der VKA betreffen die zu vereinbarenden Regelungen entsprechende Studiengänge in den Sparten "Verwaltung" (TVöD-V) und "Krankenhäuser" (TVöD-K), bei letzterer beschränkt auf das Hebammenstudium nach dem Hebammenreformgesetz vom 22.11.2019.

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