Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1.1 Gegenstand und Zweck der Vorschrift

Rz. 3 § 29a AO fügt sich als Teil des Dritten Abschnitts des Ersten Teils der AO final in die Regelungen zur Zuständigkeit ein. Die Regelung soll ermöglichen, jederzeit und kurzfristig auch ohne dienstrechtliche und personalvertretungsrechtliche Implikationen und ohne dauerhafte Zuständigkeitsübertragungen, die Mitarbeiter eines FA an ihren vorhandenen Arbeitsplätzen Veranla...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 3.1 Handeln im Namen des örtlich zuständigen Finanzamts

Rz. 33 Das örtlich und sachlich zuständige FA bleibt auch bei einer Maßnahme nach § 29a AO unverändert zuständig. Das unterstützende FA handelt – wie die Gesetzesbegründung formuliert – "im Namen und auf Rechnung" des zuständigen FA.[1] Dabei ist der erforderliche Arbeitsaufwand aufseiten der Verwaltung i. d. R. überschaubar. Erforderlich ist etwa die Einrichtung einer Zugri...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 88... / 1.4.2 Bestimmtheit der Norm

Rz. 23 Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ermächtigungsgrundlage betreffen neben der Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auch die gebotene Normenbestimmtheit und Normenklarheit.[1] Auch bei restriktiver Gesetzesanwendung wird teilweise in Frage gestellt, ob § 88b AO überhaupt hinreichend bestimmt ist und eine entsprechende Auslegung die Verfassungsmäßigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 37 Auch der weitere Rechtsschutz gegen Fehler der Bediensteten des unterstützenden FA richtet sich gegen das FA, in dessen Namen das Verwaltungshandeln und der Verwaltungsakt ergeht. Dies ist das örtlich zuständige (unterstützte) FA. Bei dieser Behörde ist nach § 357 Abs. 2 S. 1 AO etwa auch ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen den erlassenen Verwaltungsakt anzubrin...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 10.2 Zeile 21

Nach § 26 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. § 34c Abs. 3 EStG werden nicht anrechenbare ausländische Steuern vom Einkommen von Amts wegen von der Summe der Einkünfte abgezogen (sogenannter "ausschließlicher Abzug"). Die in Zeile 21 einzutragenden Beträge sind zwar in der Anlage AESt enthalten, werden aber, anders als die nach § 34c Abs. 2 EStG abziehbaren ausländischen Steuern, n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.3 Amtsverfahren (Satz 2 Nr. 1 1. Alt.)

Rz. 11 Das Besteuerungsverfahren ist – anders als das gerichtliche Verfahren – grundsätzlich kein förmliches Verfahren. Eine besondere Einleitung im Wege einer förmlichen Erklärung über die Anhängigkeit des Verfahrens und über die Rechtsstellung der Beteiligten erfolgt im Gegensatz zum Steuerstraf- oder Bußgeldverfahren nicht. Ein steuerliches Verwaltungsverfahren beginnt re...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

Rz. 16 Nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers war ein schutzwürdiges Interesse einer der Vertragsparteien nur dann gegeben, wenn bei Abschluss des Vertrags eine steuerrechtliche Änderung nicht erkennbar war. Da Änderungen des Umsatzsteuerrechts nach der jeweiligen Verabschiedung und Veröffentlichung der Änderungen auch bei der Finanzverwaltung i. d. R. Vorlaufzei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 3.2 Opportunitätsprinzip (Satz 1)

Rz. 8 Nach der Grundregel des § 86 S. 1 AO werden Verwaltungsverfahren von Amts wegen (Offizialmaxime) und nach pflichtgemäßem Ermessen (Opportunitätsprinzip) eingeleitet. Allerdings gilt dies nur insoweit, als Rechtsvorschriften nicht etwas anderes vorsehen. § 86 S. 2 AO durchbricht die Grundprinzipien des S. 1 in zweierlei Hinsicht[1]: Zum einen wird das Opportunitätsprinz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 86... / 2 Opportunitäts-/Legalitätsprinzip

Rz. 3 Die steuerlichen Verfahren lassen sich zum einen danach unterteilen, ob ihre Einleitung ein vorheriges Handeln (z. B. Antrag) voraussetzt, dieses nur den nicht zwingend vorgeschriebenen Regelfall darstellt oder die Finanzbehörde von Amts wegen tätig wird. Zum anderen wird danach differenziert, ob das Gesetz die Einleitung des Verwaltungsverfahrens zwingend vorschreibt ...mehr

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Hybrides Projektmanagement:... / 3.1.1 Projektraum Obeya

Obeya ist japanisch und heißt "großer Raum" oder "war room". Das Konzept wurde von Toyota entwickelt und bezeichnet eine Form des Projektmanagements und -controllings im Lean Management. Der Kerngedanke ist, dass alle bei der Planung, dem Management und der Steuerung beteiligten Personen in einem Raum vereinigt sind, um schnellste Kommunikation und kürzeste Entscheidungswege...mehr

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zfs 02/2021, Rechtsanwalt a... / 2 Aus den Gründen:

"… Zutreffend hat das LG die Kosten des Rechtsstreits dem Kl. nach § 93 ZPO auferlegt." 1. Ein Anspruch auf die Erteilung von Deckungsschutz war jedenfalls noch nicht fällig, und zwar weder für eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die V AG (so das vorgerichtliche Schreiben v. 17.1.2019), die VW AG (so die Klageschrift v. 14.6.2019) oder die P. AG (so wohl d...mehr

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ZErb 02/2021, Für Aufnahme ... / 2 Gründe

II. Die Revision hat Erfolg. Das Berufungsgericht hat zur Begründung seiner Entscheidung – soweit für das Revisionsverfahren von Interesse – im Wesentlichen ausgeführt: Die Berufung der Klägerin sei mangels Beschwer unzulässig. Die Aufnahme des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO, deren Beseitigung alleiniges Ziel der Berufung der Klägerin sei, begrün...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 2. Argumente gegen die Gründung eines Familienpools

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an der Gese...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

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AGS 02/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff mit den Änderungen durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 in Straf- und Bußgeldsachen (S. 49). Auch hier hat es nicht nur eine Erhöhung der Gebührenrahmen und Festgebühren für den Pflichtverteidiger gegeben, sondern auch einige inhaltliche Änderungen bzw. Klarstellungen, insbesondere für den Pflichtverteidiger Auch die Vergütung für Ins...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / 2. Beispielsfälle

Doch schauen wir uns die Möglichkeiten, die § 1383 BGB bietet, anhand einiger Beispielsfälle an. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Ehefrau F hat ihr Elternhaus geerbt und darin mit Ehemann M und den gemeinsamen Kindern gelebt. Während der im gesetzlichen Güterstand geführten Ehe hat sie M hälftiges Miteigentum eingeräumt. Nach dem trennungsbedingten Auszug des M bleibt sie mit den K...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Honorarsicherung: Besprechungen – häufiger als gedacht!

Der Arbeitsalltag des Steuerberaters ist geprägt von Besprechungen mit unterschiedlichsten Personen. Denn die steuerliche Expertise ist in vielen Bereichen, nicht nur von Mandanten, gefragt. Häufig werden Besprechungen über die Zeitgebühr nach § 13 StBVV abgerechnet. Mit § 31 StBVV gibt es jedoch eine weitere Regelung, die in einigen Fällen sogar einer Abrechnung nach § 13 St...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gliederung des Gewinnverwendungsbeschlusses (§ 174 Abs. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 175 Abs. 1 AktG entscheidet die ordentliche HV über die Gewinnverwendung. Mangels abweichender Regelung beschließt die HV mit einfacher Stimmenmehrheit (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Mit Beschlussfassung wandelt sich der Anspruch der Aktionäre auf die Herbeiführung eines Gewinnverwendungsbeschlusses in einen Anspruch auf Dividendenzahlung, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung infolge Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und Aufsichtsrat

Rn. 3 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der erste Fall, für den § 173 Abs. 1 Satz 1 (1. Alternative) AktG die Möglichkeit der Feststellung des JA durch die HV vorsieht, ist bei Vorliegen eines Übertragungsbeschlusses durch Vorstand und AR gegeben. Da das Gesetz keinen gemeinsamen Beschluss von Vorstand und AR kennt, ist Voraussetzung für die wirksame Übertragung, dass beide Organe e...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. In Gewinnrücklagen einzustellende Beträge (Nr. 3)

Rn. 13 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Zuführung in die Gewinnrücklagen (vgl. § 174 Abs. 2 Nr. 3 AktG) aus dem Jahresüberschuss fällt in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands (vgl. § 272 Abs. 3; § 58 Abs. 2 AktG) und ist bereits bei der Aufstellung des JA (vgl. § 270 Abs. 2) zu berücksichtigen (vgl. ausführlich HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.). § 174 AktG umfasst dabei nur ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beschlussfassung der Hauptversammlung

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für den Beschluss der HV über die Feststellung des JA genügt die einfache Stimmenmehrheit, soweit die Satzung nichts Abweichendes bestimmt (vgl. § 133 Abs. 1 AktG). Dabei sind die Auskunftsrechte der Aktionäre abweichend von § 131 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3f. AktG insofern erweitert, als ihnen auf Verlangen in der HV Auskunft über die Differenz zwisc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand infolge des Beschlusses (Nr. 5)

Rn. 16 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein zusätzlicher Aufwand i. S. d. § 174 Abs. 2 Nr. 5 AktG aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der HV kann dann entstehen, sofern die HV vom Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abweicht (vgl. Beck AktG-Komm. (2019), § 174, Rn. 18; Hüffer-AktG (2020), Rn. 6). Bei Annahme des Vorschlags des Vorstands ist der entstehende Aufwand bereit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Anwesenheit des Abschlussprüfers (§ 176 Abs. 2 AktG)

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der AP hat gemäß § 176 Abs. 2 Satz 1 AktG im seltenen Fall der Feststellung des JA durch die HV bei entsprechender Prüfungspflicht (vgl. § 316) bzw. bei unabhängig von einer Prüfungspflicht tatsächlich erfolgten AP an der Verhandlung der HV über die Feststellung des JA teilzunehmen. Auch hier hat im Zweifel der verantwortliche Prüfer/Prüfungs...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2.4 Dienst- oder Auftraggeber und Zielsetzung der Tätigkeit

Rz. 24 Die Steuerbefreiung und damit die Gewährung des Freibetrags setzt voraus, dass die Tätigkeit im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer unter § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG fallenden Einrichtung ausgeübt wird. Im Dienst wird die Tätigkeit ausgeübt, wenn es sich bei dem nebenberuflich Tätigen um einen Arbeitnehmer der juristischen Per...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / Zusammenfassung

Überblick Die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer sowie sonstiger auf motorisierte Verkehrsmittel bezogene Verkehrssteuern liegt seit dem 1.7.2009 beim Bundesministerium der Finanzen. Seit dem 1.7.2014 haben die örtlichen Behörden der Zollverwaltung die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer übernommen. Die örtlichen Hauptzollämter sind seit diesem Zeitpunkt die für die Ausübung ...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.5.2 Erweiterte Kürzung bei Grundstücksunternehmen (Zeile 70)

An die Stelle der in Zeile 69 einzutragenden Kürzung tritt auf Antrag bei Grundstücksverwaltungsgesellschaften eine Kürzung um den Teil des Gewerbeertrags, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt.[1] Da die erweiterte Kürzung nur greifen kann, wenn auch die Voraussetzungen des § 9 Nr. 1 Satz 1 GewStG vorliegen, ist sie bei Erwerb eines Grundstüc...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.3 Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG

Schwerbehinderte, die durch einen Ausweis i. S. d. SGB IX oder des Art. 3 des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung Schwerbehinderter im öffentlichen Personenverkehr mit orangefarbenem Flächenaufdruck nachweisen können (Merkzeichen "G" oder "Gl"), dass sie infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder gehörlos si...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 2.1 Allgemeines

Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht nach § 3a KraftStG folgende Arten von Begünstigungen vor: Steuerbefreiung nach § 3a Abs. 1 KraftStG; Steuerermäßigung um 50 % nach § 3a Abs. 2 KraftStG; besitzstandswahrende Regelung für bestimmte Behinderte nach § 17 KraftStG, denen zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des KraftStG v. 22.7.1978[1] die Kraftfahrzeugsteuer erlassen war....mehr

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Gewerbesteuererklärung 2020 / 3.1 Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn zwischen dem Besitz- und dem Betriebsunternehmen sowohl eine personelle als auch eine sachliche Verflechtung besteht. Sachliche Verflechtung setzt voraus, dass das Besitzunternehmen dem Betriebsunternehmen Wirtschaftsgüter zur Nutzung überlässt, die für das Betriebsunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen darstellen. Dies werden i. d...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuererklärung 2020 / 4.10 Angaben zur Verlustfeststellung (Zeilen 96–112)

Die Eintragungen ab Zeile 96 betreffen im Wesentlichen den vortragsfähigen Gewerbeverlust.[1] Gewerbeverluste (Gewinn oder Verlust + Hinzurechnungen ./. Kürzungen) können ohne zeitliche Beschränkungen vorgetragen werden, d. h. sie mindern in den Folgejahren den jeweiligen Gewerbeertrag bis zu ihrem völligen Verbrauch. Dagegen ist ein Verlustrücktrag nicht möglich. Die Verrech...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 9 Berufskra... / 2.5 Rückwirkung

Rz. 76 Der am 1.1.2021 in Kraft getretene Abs. 2a enthält eine Rückwirkungsregelung für diejenigen Fälle, in denen Versicherte bei der Aufnahme einer Krankheit in die Berufskrankheitenliste (Anlage 1 zur BKV) bereits erkrankt sind (Bestandsfälle). Der Eintritt des Versicherungsfalls wird für alle Bestandsfälle im Gesetz festgelegt. Gemäß Abs. 2a Nr. 1 ist für Fälle des Abs. 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren sind umweltpol...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 8 Entrichtungszeiträume

Der Entrichtungszeitraum für die Kraftfahrzeugsteuer beträgt bei unbefristeter Steuerfestsetzung regelmäßig ein Jahr. Die Steuer ist damit für den Zeitraum von 12 Monaten im Voraus zu entrichten, wenn die Steuerpflicht nicht nur für einen bestimmten Zeitraum besteht. Bei einer Jahressteuer ab 500 EUR besteht die Möglichkeit der halbjährlichen und ab 1.000 EUR auch die Möglic...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinne einkaufen - Kostens... / 3.3 Kalkulation des Lieferanten nachvollziehen

Dieser Punkt hat einen weiteren positiven Aspekt für Ihre Verhandlungen. Je besser Sie den Betrieb des Lieferanten kennen, umso besser können Sie seine Kalkulation nachvollziehen. Gerade bei angekündigten Preiserhöhungen zahlt sich dies aus (vgl. Praxis-Beispiel). Praxis-Beispiel Lieber Kunde, wir möchten uns für die bisherige erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen bedanken und...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstraf- und Steuerordn... / Zusammenfassung

Überblick Der Ausgang von Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenverfahren wird von zahlreichen Faktoren beeinflusst. Gerade im Bereich der Strafrechtspflege ist eine erhebliche Spannbreite der Entscheidungen denkbar. Es bestehen regionale Unterschiede in der Verwaltungs- und Spruchpraxis, ferner spielt es durchaus eine Rolle, welcher Sachbearbeiter oder Sachgebietsleite...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kinderfreundliche Kommune: ... / 3.2 Pragmatische Nutzenerwartungen und sekundäre Effekte

8. Ökologische Nachhaltigkeit, Umwelt, Klima Ausgelöst durch die Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention (1989) sind zahlreiche und durchaus unterschiedliche Initiativen für "kinderfreundliche Städte" entstanden, wie bereits der gemeinsame Start der CFCI bei HABITAT II 1996 in Istanbul gezeigt hat. Bei der Umsetzung kinderfreundlicher Kommunen gab es von Anbeginn vor all...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kinderfreundliche Kommune: ... / 5 Eine Zwischenbilanz als Fazit

Zwei Erfahrungen aus der Netzwerkpraxis verdienen besondere Aufmerksamkeit: 1. Auf die kommunale Praxis kommt es an. Die zentrale Erwartung des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen" kann als bestätigt gelten. Kommunen kommt, wenn sie sich dafür einsetzen und den Auftrag der UN-Kinderrechtskonvention ernst nehmen, eine zentrale Bedeutung in der Umsetzung der Kinderrechte zu. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Kinderfreundliche Kommune: ... / 4 Anleitung zur Umsetzung in Kommunen: Das Handbuch "Kinderrechte kommunal verwirklichen"

Die zahlreichen Erfahrungen aus den kinderfreundlichen Kommunen sind nun im Handbuch "Kinderechte kommunal verwirklichen" zusammengetragen[1] Dieses Handbuch will einen Beitrag zur Umsetzung der Kinderrechte in Deutschland leisten. Es konzentriert sich dabei auf die kommunale Ebene. Die kommunale Selbstverwaltung bietet eine Fülle von konkreten kinderfreundlichen Gestaltungs...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.8 Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Hierzu zählen auch Schuldzinsen, soweit diese mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.[2] Der notwendige Veranlassungszusammenhang ist als gegeben anzusehen, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 2.2.2 Folgen der verbilligten Überlassung von Wohnraum (Rechtslage 2012 bis 2020)

§ 21 Abs. 2 EStG in der bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2011 geltenden Fassung sah bei verbilligter Überlassung einer Wohnung zu weniger als 56 % der ortsüblichen Miete eine Aufteilung in einen entgeltlich und einen unentgeltlich vermieteten Teil vor, wobei nur die auf den entgeltlich vermieteten Teil der Wohnung entfallenden Werbungskosten von den Mieteinnahmen abge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungseinkünfte: Einku... / 3 Totalüberschussprognose – Überblick

Sprechen besondere Umstände oder Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunfterzielungsabsicht, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss erzielt werden kann. Ob die jeweilige Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss innerhalb des Zeitraums der tatsächlichen Vermögensnutzung erwarten lässt, hängt von einer vom Steuerpflichtigen zu erstellenden Prognose über die voraussicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.3 Bewirtschaftung durch den Übernehmer

Rz. 79 Die existenzsichernde Wirtschaftseinheit muss grundsätzlich mit dem Ziel der Bewirtschaftung durch den Übernehmer übertragen werden. Auch aus diesem Grund war bisher die Übertragung von Wertpapieren, typisch stillen Beteiligungen und insbesondere Geldvermögen für das selbst genutzte Einfamilienhaus nicht begünstigt, da ein eigenes Bewirtschaften des Übernehmers nicht ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3 Gegenstand der Vermögensübergabe

Rz. 58 Nach früherer Auffassung setzte eine Vermögensübergabe die Übertragung einer die Existenz des Übergebers zumindest teilweise sichernden Wirtschaftseinheit voraus. Bei dieser Vermögensübergabe behält sich der Übergeber typischerweise vom Übernehmer zu erwirtschaftende Erträge seines Vermögens vor. Von dem Begriff der existenzsichernden Wirtschaftseinheit hat sich BFH v...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.7 Wert des übertragenen Vermögens

Rz. 86 Nachdem der Große Senat der Annahme des Typus 2 eine Absage erteilt hat[1], spielt der Wert des übertragenen Vermögens keine Rolle mehr. Soweit der Große Senat bei ausreichenden Erträgen ohne positiven Ertragswert Versorgungsleistungen verneint, sie aber ggf. zulässt, wenn das Vermögen (Ertragswert) zumindest 50 % des Barwerts der wiederkehrenden Leistungen ausmacht, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.1 Existenzsichernde Wirtschaftseinheit

Rz. 59 Nach früherer Auffassung war Voraussetzung für die Anwendung der Grundsätze über die steuerlich privilegierte private Versorgungsleistung die Übertragung einer Ertrag bringenden Wirtschaftseinheit, die bereits vom Übergeber bewirtschaftet worden war und durch ihre Erträge zumindest teilweise seine Existenz sicherte, zur Weiterführung durch den Übernehmer. Ein solcher ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.2 Dauernde Lasten

Rz. 39 Der Begriff der dauernden Last ist wie der Begriff der Leibrente im Gesetz nicht definiert. Er verlangt wiederkehrende Leistungen in Geld, vertretbaren Sachen oder Sachleistungen regelmäßig auf die Lebenszeit des Berechtigten. Abgrenzungsmerkmal zur Leibrente ist nur noch die Gleichmäßigkeit/Abänderbarkeit der Leistungen. Leibrenten müssen gleichmäßige, nicht änderbar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.2.2 Zinsanteil

Rz. 113 Der in den dauernden Lasten und Leibrenten enthaltene Zinsanteil ist beim Berechtigten als Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuern. Der Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG ist damit abzuziehen. Demgegenüber differenzieren Rspr. und Verwaltung (Rz. 101f.) in dauernde Lasten und Leibrenten. Der Zinsanteil in dauernden Lasten führt e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.3.1.1 Tilgungsanteil

Rz. 105 Der in den wiederkehrenden Leistungen enthaltene Tilgungsanteil ist regelmäßig eine nichtsteuerbare Vermögensumschichtung. Rz. 105a Erwirbt ein Stpfl. ein Wirtschaftsgut des Privatvermögens gegen wiederkehrende Leistungen, das er zur Erzielung von Überschusseinkünften einsetzt, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, ist als Anschaffungskosten der Barwert der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2.1 Begriff der Erträge

Rz. 74 Erträge sind grundsätzlich nur Einnahmen aus Tätigkeiten, die den Tatbestand einer Einkunftsart i. S. d. § 2 Abs. 1 EStG erfüllen, also nicht Tätigkeiten, die mangels Einkünfte- oder Gewinnerzielungsabsicht nicht steuerbar sind. Rz. 74a Nach BFH v. 12.5.2003, GrS 1/00, BStBl II 2004, 95 können selbst genutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen wieder Gegenstand ...mehr