Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Anrechnung Eilverfahren

Rz. 15 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr für eine Vertretung im Widerspruchsverfahren auf die Verfahrensgebühr für das Eilverfahren nach VV Vorb. 3 Abs. 4 ist grundsätzlich nicht vorzunehmen.[16] Die Tätigkeit in einem Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahren geht der Angelegenheit im Eilrechtsschutz nicht vor. Anzurechnen wäre nur dann, wenn es sich um denselben Streitgege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Einzelfälle

Rz. 94 In zahlreichen Fällen ordnet das RVG selbst an, dass innerhalb eines Verfahrens mehrere Angelegenheiten gegeben sind. Andererseits wird an mehreren Stellen, insbesondere in §§ 16 und 19, angeordnet, dass bestimmte Tätigkeiten des Anwalts noch zur Gebühreninstanz zählen und keine gesonderte Angelegenheit auslösen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Rz. 95 Abänderungsverfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Einzelfälle

Rz. 38 Bei der Frage, ob die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts eine oder mehrere Angelegenheiten darstellt, sind sämtliche drei Voraussetzungen (siehe Rdn 23) zu prüfen. Soweit die Rechtsprechung mehrere Angelegenheiten annimmt, kommt häufig nicht zum Ausdruck, ob es am einheitlichen Auftrag, dem gleichen Rahmen oder dem inneren Zusammenhang fehlt. Letztlich ist dies a...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.2 Besonderheiten

Jeder Testamentsvollstrecker muss den Nachlass bis zur Aushändigung/Auseinandersetzung notwendigerweise verwalten. Davon zu unterscheiden ist die Verwaltungsvollstreckung eines Testaments nach § 2209 Satz 1 Halbs. 1 BGB. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Verwaltung des Nachlasses.[1] Andere Aufgaben hat der Testamentsvollstrecker nicht. Nach Beendigung seiner Täti...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.2 Weitere Pflichten des Testamentsvollstreckers nach Amtsantritt

Überprüfung letztwilliger Verfügungen des Erblassers Der Testamentsvollstrecker muss zur Ausführung der ihm übertragenen Aufgaben die letztwillige Verfügung auch auf deren Wirksamkeit hin überprüfen. Die Anordnung der Testamentsvollstreckung an sich kann unwirksam sein, z. B. wegen Testierunfähigkeit des Erblassers[1] oder wegen Verletzung der Formvorschriften.[2] In der Praxis...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.2 Einkommensteuer

Eine doppelte Abzugsfähigkeit – sowohl bei der Erbschaftsteuer als auch bei der Einkommensteuer – bezüglich der Testamentsvollstreckergebühren ist nicht zulässig, sodass bei der Einkommensteuer der Erben regelmäßig nur die Gebühren für die Verwaltung des Nachlasses durch den Testamentsvollstrecker angesetzt werden können, und zwar soweit sie mit den aus dem Nachlass zu erzie...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3.2 Komplementäranteil an der KG bzw. OHG

Wird die Gesellschaft laut Gesellschaftsvertrag/Gesetz nur unter den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt, hat dies zur Folge, dass der gegen die Gesellschaft gerichtete Abfindungsanspruch durch den Testamentsvollstrecker zum Nachlass geltend gemacht wird. Wird die Gesellschaft aufgrund des Todes des Erblassers aufgelöst, wird der Erbe Mitglied der Abwicklungsgesellschaf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.3.1 Wesentliche Grundsätze

Für Steuern, die sich aus der Verwaltung des Nachlasses ergeben, sind nur die Erben Steuerschuldner (§ 38 AO), nicht der Testamentsvollstrecker. Die durch die Verwaltung des Nachlasses verwirklichten Steuertatbestände führen zu Einkünften, die allein dem Erben zugerechnet werden – auch wenn die Erträge dem Nachlass zufließen. Dementsprechend obliegt es den Erben, die aus dem...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.6 Schuldner der Testamentsvollstreckervergütung

Der Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers stellt eine Nachlassverbindlichkeit dar und ist von allen Erben zu tragen, wenn der Erblasser keine anderweitige Regelung getroffen hat. Mehrere Erben haften als Gesamtschuldner, d. h. der Testamentsvollstrecker kann die Vergütung von jedem Miterben fordern. Im Innenverhältnis richtet sich der Ausgleich der Erben nach der Hö...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.4.1.1 Haftung nach § 2219 BGB

Für die Haftung des Testamentsvollstreckers enthält § 2219 BGB eine eigene, spezielle Regelung.[1] Allen Erben (auch Nach- und Schlusserben) und dem Vermächtnisnehmer gegenüber haftet der Testamentsvollstrecker für schuldhafte Pflichtverletzungen, die aus seiner freien Stellung entstehen und durch die er gegenüber den Erben/Vermächtnisnehmern Schuldner eines gesetzlichen Schu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.4.3 Fehlende Anordnung einer Vergütung

Hat der Erblasser keine Anordnung zur Vergütung getroffen und kann die Höhe auch nicht durch andere Unterlagen, die den – mutmaßlichen – Willen des Erblassers hierzu erkennen lassen, bestimmt werden, hat der Testamentsvollstrecker einen Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 2221 BGB. Weitere Regelungen enthält das Gesetz nicht. Die Angemessenheit bzw. Höhe der Vergütung o...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.1.2 Beendigung

Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seiner Kündigung nach § 2226 BGB. Eine solche Kündigung kann der Testamentsvollstrecker jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegenüber dem Nachlassgericht erklären. Kündigt er zur Unzeit (unaufschiebbare Maßnahmen sind erforderlich und ein neuer Testamentsvollstrecker als Ersatz nicht vom Erblasser bestimmt), macht sich der Test...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2.3 Haftungsfallen

Soweit Gesellschaftsrechte aus Anteilen an Kapitalgesellschaften und an Personenhandelsgesellschaften – wenn die Stellung nicht mit einem vollhaftenden Gesellschafter vergleichbar ist – durch den Steuerberater wahrgenommen werden, ist dies unproblematisch. Gefährlich sind aber die Fälle, in denen der Steuerberater als Testamentsvollstrecker die voll haftenden Funktionen und ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.4 Fehler bei der Nachlassverwaltung

Die Nichtbefolgung von Anordnungen ändert nichts an der Wirksamkeit etwaiger Verfügungen des Testamentsvollstreckers, kann aber Schadenersatzansprüche der Erben auslösen und zur Entlassung nach § 2227 BGB führen. Birgt die Befolgung einer Anordnung allerdings die Gefährdung des Nachlasses, kann bzw. sollte der Testamentsvollstrecker diese Anordnung nach § 2216 Abs. 2 Satz 2 B...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.7 Versäumnisse bei der Rechnungslegung

Zunächst gelten hier die gleichen Regeln/Rechtsfolgen wie bei den Informationspflichten. Bei länger andauernder Verwaltung hat der Erbe einen Anspruch auf jährliche Rechnungslegung nach § 2218 Abs. 2 BGB. Auch wenn der Erbe dem Testamentsvollstrecker keine Frist zur Rechnungslegung gesetzt hat, muss der Steuerberater dann unverzüglich – ohne schuldhaftes Zögern – tätig werde...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.2.1 Konstituierung des Nachlasses

Die Inbesitznahme der Nachlassgegenstände Trotz angeordneter Testamentsvollstreckung geht der Besitz am Nachlass erst auf die Erben über (§ 857 BGB). Um seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen zu können, muss aber der Testamentsvollstrecker den Besitz am Nachlass erlangen. Hierzu ist er nach § 2205 Satz 2 BGB berechtigt. In Besitz nehmen heißt, dass der Testamentsvollstrecker...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 4.2.3.6 Haftung bei unterlassener Information der Erben

Nach der Rechtsprechung ist die Benachrichtigung zwingend, wenn die Gefährdung von Interessen der Erben möglich ist. Der Steuerberater sollte zur Vermeidung von Schadensersatzpflichten und im Hinblick auf die Gefahr der Entlassung in folgenden Situationen informieren und dies zu Beweiszwecken dokumentieren: Geschäfte nach § 181 BGB (auch wenn sie vom Erblasser erlaubt sind) Zw...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.4.1 Erbschaftsteuer

Der Steuerberater als Testamentsvollstrecker muss darauf achten, dass die Erbschaftsteuer so niedrig wie möglich ausfällt. Dabei spielt auch die Höhe der Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckergebühr eine Rolle. Ausgangspunkt für die Abzugsfähigkeit ist § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG, wonach die dem Erwerber "unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung der Verteilu...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Zweck der Testamentsvollstreckung und Folgen

Die Testamentsvollstreckung, geregelt in §§ 2197 ff. BGB, beruht vor allem auf dem Interesse des Erblassers am künftigen Schicksal seines Vermögens. Die mit der Testamentsvollstreckung verbundene sachkundige, fremdnützige und unparteiische Willensvollstreckung dient der Absicherung von Nachfolgegestaltungen und der Verwirklichung der Zielvorstellungen des Erblassers. Im Normal...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3.2.3 Haftungsfallen

Bei Erbauseinandersetzungen sind bei der Erbschaftsteuer vor allem die Regeln zu Steuerbefreiungen für begünstigtes Vermögen zu beachten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b Satz 3 und 4 ErbStG, § 13 Abs. 1 Nr. 4c Satz 3 und 4 ErbStG, § 13a i. V. m. § 13b ErbStG sowie § 13d Abs. 2 Satz 2 und 3 ErbStG). Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie können Übertragungen für Betriebsvermögen nach §...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Wichtige Rechtsprechung

OLG Nürnberg, Beschluss v. 26.4.2021, 15 W 987/21 : Die Eintragung eines Testamentsvollstreckervermerks ohne gleichzeitige Eintragung des Erben ist im Hinblick auf § 52 GBO unzulässig. Soweit § 40 GBO in Erbfällen vom Voreintragungsgrundsatz des § 39 GBO, der auf die Eintragung des Erben mit der Folge des § 52 GBO gerichtet wäre, dispensiert, gilt dies allerdings nicht. Durch...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.1 Wesentliche Inhalte

Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung, die als solche der Ernennung des individuellen Testamentsvollstreckers vorgelagert ist, geschieht in der Form eines Testaments (§ 2197 BGB), ohne dass dort weitere Bestimmungen enthalten sein müssen. Ohne Belang ist, dass der Erblasser nicht ausdrücklich den Begriff der Testamentsvollstreckung gebrauchte. Für deren Anordnung genüg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 43... / 1.2 Anwendungsbereich

Rz. 5 In sachlicher Hinsicht gilt § 43 AO für alle durch Bundesrecht oder Recht der Europäischen Union geregelten Steuern und Steuervergütungen, soweit sie von Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwaltet werden.[1] Er gilt ferner für die Realsteuern, d. h. Grundsteuer und Gewerbesteuer[2], soweit ihre Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.[3] Auf die steuerlichen Ne...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Datenschutz im BGM / 1.3 Datenschutz im Betrieb

Es ist einleuchtend, dass ein Beschäftigungsverhältnis ohne die Angabe personenbezogener Daten der Mitarbeiter nicht möglich ist. Ohne eine Reihe personenbezogener Angaben wie Name, Anschrift, Bankverbindung etc., kann bereits eine Lohnabrechnung oder eine Meldung an die Sozialversicherungen nicht erfolgen. Der Arbeitgeber ist schlichtweg gezwungen, personenbezogene Daten vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1 Verwaltung fremden Vermögens

3.1.1 Wesentliche Inhalte Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.1 Wesentliche Inhalte

Die Verwaltung des Vermögens des Mandanten ist ein Teil der Vermögens- und Kapitalanlageberatung. Steuerberater können aufgrund ihrer umfassenden Kenntnisse der wirtschaftlichen Verhältnisse des Mandanten geeignet sein, deren Vermögen zu verwalten. Es handelt sich hierbei regelmäßig um zulässige wirtschaftliche Beratung. Von der frei vereinbarten Vermögensverwaltung ist die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.3 Haftungsfallen

Auf keinen Fall darf der Steuerberater Gelder von Mandanten entgegennehmen und wie eine Bank Aktiv- und Passivgeschäfte eingehen. Eine umfassende Rechtsbetreuung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien verstößt gegen § 5 Abs. 1 RDG, soweit es nicht primär um die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange geht, sondern rechtsbesorgende Tätigkeiten im Vordergrund stehen.[1] Von ...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1 Überblick über mögliche Treuhandtätigkeiten des Steuerberaters und Grenzen

Die für den Steuerberater zulässigen Treuhandtätigkeiten sind in § 57 Abs. 3 Nr. 3 StBerG und § 15 Abs. 1 BOStB geregelt.[1] Folgende Treuhandschaften sind z. B. möglich: Verwaltung fremden Vermögens Halten von Gesellschaftsanteilen Wahrnehmung von Gesellschafterrechten Tätigkeit als Beirat und Aufsichtsrat Wahrnehmung des Amts als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Vormund...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.1.2 Besonderheiten

Die mit der allgemeinen Vermögensverwaltung verbundene Tätigkeit setzt immer eine klare Vereinbarung mit dem Mandanten voraus, bei der schriftlich alle Bedingungen und Einzelheiten (Vorstellungen) des Mandanten festgelegt werden sollten. Neben der grundsätzlichen Festlegung von Anlagestrategien müssen auch die Entgeltsgrundsätze festgehalten werden (z. B. Pauschalhonorare, d...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.3.3 Treuhand und Umsatzsteuer

Überträgt der Treugeber im Fall der Vollrechtstreuhand einen Gegenstand auf den Treuhänder, geht wohl bei Sachen das bürgerlich-rechtliche Eigentum auf den Treuhänder über. Da jedoch das wirtschaftliche Eigentum beim Treugeber verbleibt, liegt meist (noch) keine Lieferung an den Treuhänder vor. Wichtig Unentgeltliche Wertabgabe kann vorliegen Allerdings kann eine unentgeltlich...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 3 Ordnungsmerkmale in der EU

Rz. 21 Die Vergabe eines einheitlichen und unveränderlichen Identifikationsmerkmals entspricht internationalem Standard.[1] In den Mitgliedstaaten der EU hat sich mittlerweile – wenn auch in unterschiedlicher Ausgestaltung – die Verwendung eines einheitlichen Ordnungsmerkmals durchgesetzt. Einzel- und Besonderheiten können einer Aufstellung der EU-Kommission im Rahmen des eu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Erteilung des Merkmals (Abs. 1)

Rz. 2 § 139a Abs. 1 S. 1 AO legt die zentrale Vergabe des Identifikationsmerkmals durch das BZSt fest, durch die sichergestellt wird, dass jeder Stpfl. nur eine Nummer erhält. Die Zuständigkeit für die Vergabe und Verwaltung des Identifikationsmerkmals wird dem BZSt durch § 5 Abs. 1 Nr. 22 FVG übertragen. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung...mehr

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Steuerermäßigung für energe... / I. Begünstigtes Objekt

Nach Rz. 1 sind begünstigte Objekte grds. Wohnungen einschließlich der Zubehörräume (Keller-, Abstell-, Boden-, Trocken-, Heizungsräume und Garagen) im eigenen Haus (Einfamilienhaus, Eigentumswohnungen und rechtlich nicht getrennte Wohnungen im Zwei- und Mehrfamilienhaus). Für Zubehörräume verlangt das BMF, dass die energetische Maßnahme zusammen mit der energetischen Maßnahme ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.5 E-Government-Gesetz

Rz. 16 Erstmals in den Fokus geraten ist das Identifikationsmerkmal mit dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften.[1] Neben der Verpflichtung aller inländischen Verwaltungsträger, die elektronische Erreichbarkeit sicherzustellen, enthielt das Gesetz auch wegweisende Regelungen der sicheren elektronischen Kommunikation und...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Der 4. Teil der AO ("Durchführung der Besteuerung") regelt im 1. Abschnitt den Komplex "Erfassung der Stpfl.". Durch das Zweite Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003 – StÄndG 2003) v. 15.12.2003, BStBl I 2003, 710 wurde diesem Abschnitt ein 3. Unterabschnitt hinzugefügt, der in §§ 139a-139d AO Regelungen über ein "Identifikationsmerk...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO Vorb... / 2.8 Registermodernisierungsgesetz

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Einführung und Verwendung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung weiterer Gesetze v. 28.3.2021[1] gleicht die Bundesregierung ca. 50 öffentlichen Register[2] hinsichtlich des enthaltenen Datenbestands ab, indem Basisdaten natürlicher Personen von einer dafür verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, ver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Das Identifikationsmerkmal stellt ein eindeutiges Identifikations- und einheitliches und beständiges Zuordnungsmerkmal dar, das die Bundesland- und Steuerarten übergreifende Zuordnung auch außersteuerlicher Besteuerungsmerkmale zulässt. Der Verifikationsgrundsatz[1] setzt einerseits die Verfügbarkeit von Kontrollinstrumenten, anderseits aber auch den zweifelsfreien Abg...mehr

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Sommer, SGB V § 132a Versor... / 2.3.4 Regelungen zu den Grundsätzen der Vergütung und ihrer Strukturen einschließlich der Transparenzvorgaben für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte und für die Vergütung von längeren Wegezeiten

Rz. 11f Nach § 6 Abs. 1 der Rahmenempfehlungen ist ein Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit häuslicher Krankenpflege nach Abs. 4 der Vorschrift auf der Grundlage eines individuellen Abschlusses oder des Beitritts zu einer Kollektivvereinbarung möglich. Der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung ist nur mit einem/für einen Pflegedienst zulässig, für den eine vertr...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Gebührenvereinbarung des Verwalters

Rz. 206 Der Verwalter war auf Grundlage von § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. berechtigt, in bestimmten WEG-Streitigkeiten sogar gegen den Willen einzelner Eigentümer eine Vergütungsvereinbarung mit einem Rechtsanwalt zu treffen. Mit der Reform des WEG 2020 ist diese Ermächtigung wieder gestrichen worden. Vielmehr darf der Verwalter einen Rechtsanwalt beauftragen, wenn der Auftragmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / c) Erstberatungsgebühr und Beratung eines Verbrauchers

Rz. 93 Die Erstberatungsgebühr stellt für sich keine gesetzliche Gebühr dar. Sie ist vielmehr eine gesetzliche Obergrenze der üblichen Vergütung nach § 612 BGB. Ist der Mandant Verbraucher i.S.v. § 13 BGB und liegt keine Vergütungsvereinbarung vor, so müssen die Kosten der Erstberatung auf 190,00 EUR zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale (sofern dafür Kosten angefallen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Die Gebühren nach dem RVG / 3. Besondere Angelegenheit, § 18 RVG

Rz. 27 Oft sind innerhalb eines Mandates bestimmte Handlungen wiederholt notwendig. In diesen Fällen regelt § 18 RVG, dass jede dieser Angelegenheiten eine besondere Angelegenheit darstellt. Im Mietrecht kommen folgende Fallkonstellationen vor:mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Finanzielle Aspekte des Arb... / 5.2 Kollektive Belohnung

Neben der individuellen Belohnung von Mitarbeitern besteht auch die Möglichkeit, dass sämtliche Beschäftigten des Unternehmens oder aber einzelne Abteilungen des Unternehmens eine finanzielle Zuwendung erhalten, wenn bestimmte Ziele (z. B. geringe Unfallzahlen oder eine geringe Krankenquote) erreicht werden. Sofern derartige Schritte erwogen werden, müssen sie im Vorfeld gut ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 1.1 Doppelfunktion der Finanzverwaltung

Rz. 1 § 386 AO begründet die funktionelle Zuständigkeit der Finanzbehörde für die selbständige Strafverfolgung von Steuerstraftaten. Damit erhält die Finanzbehörde die Aufgabe der Staatsanwaltschaft für die in dieser Vorschrift genannten Grenzen. Mit dieser Regelung wird von den allgemeinen Strafvorschriften abgewichen und eine eigene Kompetenz der Finanzbehörde im Steuerstr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 2.2 Begriff der Finanzbehörde

Rz. 11 Für das Steuerstrafverfahren gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrens in Steuersachen[1] nicht, sodass für den 3. Abschnitt des 8. Teils der AO der Begriff der Finanzbehörde neu zu definieren war. Finanzbehörde i. d. S. sind nach § 386 Abs. 1 S. 2 AO nur: das Hauptzollamt[2], das FA[3], das BZSt[4], die Familienkasse.[5] Die Steuerfahndungsdienststellen bzw. die Be...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 38... / 5.1.3 Rechtscharakter der Abgabe

Rz. 32 Die Abgabe nach § 386 Abs. 4 S. 1 AO ist eine strafprozessuale Verfahrenshandlung der Finanzbehörde. Gegen die Abgabe ist ein Rechtsbehelf nicht gegeben. Da es sich um eine Maßnahme des Strafverfahrens handelt, scheiden nach § 347 Abs. 3 AO das finanzbehördliche Einspruchsverfahren[1] und nach § 33 Abs. 3 FGO der Rechtsweg zu den Finanzgerichten aus.[2] Im Hinblick au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 69 Durch das StRefG 1990 v. 25.7.1988[1] ist ab Vz 1990 die gesonderte Feststellung des "verbleibenden Verlustabzugs" eingeführt worden, um "Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs zu begrenzen und eine für den Stpfl. und die Verwaltung bindende Entscheidung über den zukünftigen Verlustabzug zeitnah zu treffen"[2]. Rz. 70 Für die...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.3 Verfahren

Rz. 79 Nach § 10d Abs. 4 S. 1 EStG ist der verbleibende Verlustvortrag am Schluss eines Vz gesondert festzustellen. Welche Vz gemeint sind, sagt das Gesetz nicht. Unstreitig ist dies das Verlustentstehungsjahr, auch wenn der verbleibende Verlustabzug auf 0 EUR anzusetzen ist, weil der Verlust durch den Verlustrücktrag verbraucht worden ist, oder wenn kein Rücktrag erfolgt (R...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 6.2 Verletzung der durch den Arbeitgeber angeordneten Verschwiegenheit

Die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht während des Dienstverhältnisses kann Grund für arbeitsrechtliche Maßnahmen von der Ermahnung bis zur fristlosen Kündigung sein. Erfolgt die Verletzung ohne eigenen Vorteil und ohne nachteilige Konsequenzen für Dritte, so ist bei der erstmaligen Verfehlung eine Ermahnung oder eine Abmahnung angezeigt. Der Wiederholungsfall innerhalb ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Schweigepflicht / 3 Herausgabepflicht

Die bisher in § 9 Abs. 3 BAT ausdrücklich geregelte Pflicht, auf Verlangen des Arbeitgebers dienstliche Schriftstücke, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. sowie Aufzeichnungen über Vorgänge der Verwaltung oder des Betriebs herauszugeben (§ 9 Abs. 3 BAT), gibt es im TVöD nicht mehr. Man muss nunmehr davon ausgehen, dass eine solche Pflicht als allgemeine Nebenpflicht ohn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Elternzeit / 14.1 Behandlung der Elternzeit im TVöD-Arbeitsverhältnis

Das BEEG ist zwingendes Recht. § 15 Abs. 2 Satz 6 BEEG stellt ausdrücklich klar, dass der Anspruch auf Elternzeit nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder eingeschränkt werden kann. Auch durch Tarifvertrag können keine abweichenden Regelungen getroffen werden.[1] Nehmen Beschäftigte ihren Anspruch auf Elternzeit wahr, so ergibt sich hieraus folgende Behandlung im TVöD-Arbeits...mehr