Fachbeiträge & Kommentare zu Verwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.5.1.2 Aufteilung in einen Zins- und Tilgungsanteil

Rz. 100 Der BFH hat in Weiterentwicklung der Wertverrechnung die Zahlungen von Beginn, also der ersten Zahlung, an, in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufgeteilt. Der Tilgungsanteil ist dabei steuerrechtlich irrelevant, der Zinsanteil grundsätzlich nach § 12 EStG nicht abziehbar.[1] Der IX. Senat hat sich dieser Auffassung angeschlossen.[2] Die Trennung in einen Zins- und Til...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.4.3.2 Ausreichend Ertrag bringende Wirtschaftseinheit

Rz. 70 Die übergebene Wirtschaftseinheit muss ausreichend Ertrag bringend sein. Das bedeutet, dass die erzielbaren Nettoerträge aus dem übergebenen Vermögen im konkreten Fall bei überschlägiger Berechnung ausreichen, die Versorgungsleistungen zu erbringen. Ist dies offenkundig nicht der Fall, kann der Vertragstypus "Versorgungsleistungen" nicht vorliegen, da der Übergeber ke...mehr

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Eröffnungsbilanz / 2.3 Weitere Bundesländer

Ansatz- und Bewertungsvereinfachungsregeln speziell für die "Erste Eröffnungsbilanz" für die weiteren 11 Flächenbundesländer werden unter dem Stichwort "Bewertungsvereinfachung" (gegliedert nach bestimmten Vermögensgruppen) vorgestellt.[1]mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbegünstigte Unternehmer

Rz. 18 Unter die Steuerbefreiung fallen bis 31.12.2019 in subjektiver Hinsicht nur "Einrichtungen". Mit diesem Begriff ist der Kreis der begünstigten Unternehmer dennoch sehr weit gehend gefasst. Darunter können fallen: natürliche Personen, Personenvereinigungen (Personengesellschaften) oder juristische Personen. Die Verwendung des Begriffs Einrichtungen anstelle des im UStG...mehr

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Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.1.1 Gewährung von Beherbergung (Rechtslage bis 31.12.2019)

Rz. 37 Beherbergung ist die Überlassung von Wohn- und Schlafräumen. Anders als nach § 4 Nr. 12 S. 2 UStG kommt es auf die Dauer der Beherbergung nicht an. Die Unterbringung kann neben den Räumlichkeiten in Heimen oder Internaten auch in der Vermietung einzelner Zimmer bestehen. Ein gaststättenähnliches Verhältnis ist nicht Voraussetzung.[1] Der Unternehmer muss neben der Beh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2 Steuerbegünstigte Empfänger

Rz. 46 Die steuerbegünstigten Umsätze müssen nach § 4 Nr. 23 UStG i. d. F. bis 31.12.2019 folgendem Personenkreis (abschließende Aufzählung) zugute kommen: Jugendliche/Säuglinge i. S. d. Vorschrift, Personen, die bei der Erziehung, Ausbildung, Fortbildung oder Pflege der Jugendlichen/Säuglinge tätig sind (Erziehungs- und Pflegepersonal), zu deren eigenen Zwecken, Personen, die ...mehr

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Eröffnungsbilanz / 5 Literaturhinweise

Biskoping-Kriening, Neues Kommunales Finanzmanagement in Nordrhein-Westfalen, 7. Aufl., 2016. Brixner/Harms/Noe, Verwaltungs-Kontenrahmen, 2003. Goldbach, Kommunale Doppik in Niedersachsen, 2. Aufl., 2017. Goldbach, Rückstellungen im Rahmen des Finanzausgleichs ("FAG-Rückstellungen"), in: Böhmer/Kiesel, Rechnungswesen & Controlling – Das Steuerungshandbuch für Kommunen: Konzept...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

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Alkoholismus / 1.1 Begriffe

Eine einheitliche Beschreibung des Begriffs Alkoholismus zu finden, ist schwer, da es sich um ein komplexes Phänomen handelt und in höchst unterschiedlichen Ausprägungen existiert. Kurz umschrieben versteht man unter Alkoholismus jeglichen Gebrauch von alkoholischen Getränken, der einem Individuum oder der Gesellschaft oder beiden Schaden zufügt. Alkoholabhängigkeit liegt vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.2.3 Rechtliche Einordnung der vom Bauherrn aufzubringenden Kosten

Rz. 251 Die Kosten, die der Bauherr im Zusammenhang mit der Errichtung des Gebäudes oder der Eigentumswohnung aufzubringen hat, können Anschaffungskosten des Grund und Bodens, bei Eintritt nach Baubeginn auch des bereits erstellten Teils des Gebäudes, Herstellungskosten des Gebäudes oder der Eigentumswohnung oder Werbungskosten sein. Dabei betreffen die verschiedenen Kosten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.1 Allgemeines

Rz. 47 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt derjenige, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht.[1] Das ist derjenige, der eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Verwalter wirtschaftlich ausübt und ein in § 21 EStG genanntes Wirtschaftsgut oder Recht entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt od...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.1 Allgemeines

Rz. 235 Der Zusammenschluss mehrerer Personen zu Erwerber- oder Bauherrengemeinschaften oder zu geschlossenen Immobilienfonds diente auch dem Ziel, Immobilieninvestitionen durch eine Vielzahl von in der Anfangsphase zu erbringenden Gebühren usw., die als Werbungskosten sofort abziehbar sein sollten, teilweise über Steuerersparnis zu finanzieren. Die steuerrechtliche Problema...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.6 Feststellungslast

Rz. 181 Der Stpfl. trägt die Feststellungslast hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten. Demgegenüber trägt das FA die Feststellungslast für das Vorliegen von Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Da das FA i. d. R. nicht in der Lage sein wird, den ursprünglichen Zustand des Gebäudes festzustellen, trifft den Stpfl. ei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.1 Allgemeines

Rz. 253 Geschlossene Immobilienfonds werden regelmäßig in der Rechtsform der GbR oder KG betrieben. Sie erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die Grenzen der Vermögensverwaltung nicht überschritten sind oder die KG nicht gewerblich geprägt ist (Rz. 277f.). Erzielt die Gesellschaft als solche die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sind die Einkünfte a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 14 § 21 EStG war bereits in dem EStG v. 10.8.1949[1] enthalten. Die Vorschrift entsprach in Abs. 1 S. 1 und Abs. 3 bereits der gegenwärtigen Fassung. Durch Gesetz v. 5.4.2011[2] wurde die Fassung des Abs. 2 bestätigt. Durch Gesetz v. 1.11.2011[3] wurde in Abs. 2 der Prozentsatz für die Aufteilung von 56 % auf 66 % angehoben und bei einer Miete von 66 % der ortsüblichen Mie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.3.1.1 Nießbrauch

Rz. 63 Ein Zuwendungsnießbrauch ist gegeben, wenn der Eigentümer einem Dritten den Nießbrauch an seinem Grundstück zuwendet. Dies kann entgeltlich, teilentgeltlich und unentgeltlich geschehen. Der Nießbrauch ist entgeltlich zugewendet, wenn die Parteien den Wert des Nießbrauchs und der Gegenleistung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und subje...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 2.4.5 Bagatellgrenze

Die Verlustabzugsbeschränkung greift nur, wenn bei fondsgebundenen Anlagen innerhalb der Anfangsphase die prognostizierten Verluste mehr als 10 % des gezeichneten und nach dem Konzept auch aufzubringenden Kapitals betragen. Das Sonderbetriebsvermögen ist dabei in die Betrachtung einzubeziehen. Auf die letztendlich tatsächlich erzielten Verluste kommt es nicht an. Grundlage fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.1 Allgemeines

Rz. 226 Bei einer Personenmehrheit (GbR, KG, OHG, Grundstücksgemeinschaft) erfolgt die Ermittlung der Einkünfte anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt. Das ist die Personenmehrheit, wenn die Gesellschafter (Gemeinschafter) in ihrer gesamthänderischen Verbundenheit den Tatbestand des § 21 EStG erfüllen (Rz. 52f.). Einkünfte au...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.3 Finanzierungskosten

Rz. 191 Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG sind Schuldzinsen als Werbungskosten abziehbar, wenn sie mit einer bestimmten Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang ist dann gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung eines Vermietungsobjekts zur Nutzung besteht und subjektiv die Aufwendun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.2.4.2 Erweiterung eines Gebäudes

Rz. 165 Baumaßnahmen an einem vorhandenen Gebäude führen zu einer Erweiterung und damit zu Herstellungskosten, wenn ein Gebäude aufgestockt oder daran ein Anbau errichtet wird[1], oder sonst die nutzbare Fläche eines Gebäudes vergrößert wird. Das gilt auch, wenn die Vergrößerung nur gering ist.[2] Die Nutzfläche ist in sinngemäßer Anwendung der §§ 42 und 44 der II. BVO zu er...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.4.4 Missbrauch von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten

Rz. 105 Sind die Voraussetzungen für die grundsätzliche Anerkennung eines Vertrags zwischen nahen Angehörigen erfüllt (Rz. 96ff.), kann die Gestaltung gleichwohl missbräuchlich sein, sodass sie gem. § 42 AO nicht der Besteuerung zugrunde gelegt werden kann. Rechtsmissbrauch liegt bisher nach st. Rspr. vor, wenn eine Gestaltung gewählt wird, die – gemessen an dem erstrebten Zie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 6.2.3.4 Rechtliche Einordnung der von einem Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten der Anlieger aufzubringenden Kosten

Rz. 261 Fonds mit wesentlichen Einflussnahmemöglichkeiten (Rz. 254ff.) können Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds sowie Erwerberfonds sein. Die Abgrenzung ergibt sich aus den allgemeinen Grundsätzen zu § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG.[1] Rz. 262 Bei einem Herstellungs-, Modernisierungs- oder Sanierungsfonds gelten zur Abgrenzung zwischen Anschaffungs-, Herstellungs- un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 4.1 Unbewegliches Vermögen (§ 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 112 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sind solche aus der Vermietung unbeweglichen Vermögens (Abs. 1 S. 1 Nr. 1). Zum unbeweglichen Vermögen gehören unbebaute Grundstücke, Gebäude- und Gebäudeteile, also insbesondere unmöblierte Wohnungen und Zimmer. Zu den Gebäudeteilen gehören das Wohnungseigentum nach § 1 Abs. 2 WEG bzw. Teileigentum an nicht Wohnzwecken dienen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.5 Teilweise selbstgenutzte und vermietete Ferienwohnung

Rz. 38 Bei einer teilweise selbstgenutzten und teils an wechselnde Feriengäste vermieteten Ferienwohnung ist die Einkunftserzielungsabsicht durch eine Prognose zu prüfen, da die Selbstnutzung ein privater Anlass und Liebhaberei immer nur dann gegeben ist, wenn die weitere Inkaufnahme von Verlusten aus privaten Gründen geschieht.[1] Selbstnutzung ist gegeben, wenn der Stpfl. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.3 Auf Dauer angelegte Vermietung

Rz. 26 Eine auf Dauer angelegte Vermietung ist gegeben, wenn der Mietvertrag keiner Befristung unterliegt[1], wenn die Vermietung 30 Jahre oder mehr umfassen soll[2], wenn nach Auflösung eines unbefristeten Mietvertrags ein neuer unbefristeter geschlossen wird, bzw. mehrere befristete Mietverträge sich aneinander anschließen.[3] Auch mündliche Mietverträge sind unschädlich, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.7 Ermittlung des Totalüberschusses – Überschussprognose

Rz. 46 In allen Fällen, in denen Beweisanzeichen gegen das Vorliegen der Einkunftserzielungsabsicht sprechen, ist zu prüfen, ob ein Totalüberschuss zu erzielen ist. Hierbei ist nach folgenden Grundsätzen zu verfahren: Einnahmen und Werbungskosten sind zu schätzen. Dies kann anhand der letzten 5 Jahre geschehen. Behauptet der Stpfl., dass er auf die in der Vergangenheit entstan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 2.2 Einkunftserzielungsabsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Rz. 21 Die Vermutung der Einkunftserzielungsabsicht gilt auch für ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietete und in der übrigen Zeit hierfür bereit gehaltene Ferienwohnungen . Dies gilt unabhängig davon, ob der Stpfl. die Wohnung in Eigenregie oder durch einen Dritten vermietet. Der Stpfl. trägt die Feststellungslast für die ausschließliche Vermietung der Ferienwohnu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 5.3.6 ABC der Werbungskosten

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Frotscher/Geurts, EStG § 21... / 3.2 Zurechnung bei Personenmehrheiten

Rz. 52 Bei einer Personenmehrheit sind die Einkünfte den einzelnen Personen (anteilig) zuzurechnen, wenn sie gemeinsam den (objektiven) Tatbestand des § 21 EStG verwirklichen. Dies folgt anhand einer zweistufigen Prüfung. Zunächst ist festzustellen, wer die Einkünfte erzielt, anschließend in welcher Höhe sie den einzelnen Gemeinschaftern oder Gesellschaftern zuzurechnen sind...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 5 Datenschutz

Rz. 37 Der Datenschutz ist Ausfluss des durch Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleisteten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe personenbezogener Daten sind nicht uneingeschränkt zulässig. Das BVerfG hat in seinem sog. Volkszählungsurteil[1] Grundsätze für den Schutz des vom Persönlichkeitsrecht umfassten Rechts a...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.1 Gesetzmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 10 Gesetz ist jede verfassungsmäßige Rechtsnorm.[1] Verfassungswidrige Gesetze stehen außerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung und entfalten deshalb keine Bindungswirkung. Rechtsnormen sind nach allgemeinem Verständnis insbesondere formelle Gesetze und Verordnungen.[2] Nicht hierzu zählen allgemeine Verwaltungsvorschriften (z. B. Richtlinien, Erlasse). Derartige Anweisun...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.2 Gleichmäßigkeit der Besteuerung

Rz. 15 Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für das Steuerrecht, dass die Stpfl. nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich gleich belastet werden. Er wendet sich sowohl an den Gesetzgeber als auch an die Finanzbehörden und Gerichte.[1] Besteuerungsgleichheit besteht aus zwei Komponenten. Rz. 16 Zum einen bedarf es einer Gleichheit der normativen St...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3.4 Steuervollzug im Massenverfahren

Rz. 28 Es steht außer Frage, dass die Finanzverwaltung schon seit einiger Zeit nicht mehr in der Lage ist, den Grundsätzen der Gesetzes- und Gleichmäßigkeit der Besteuerung vollumfänglich gerecht zu werden. Die durch die aufwachsenden Fallzahlen und den stetig hinzukommenden sonstigen Aufgaben der Finanzbehörden sich verstärkende sowohl personell als auch sachlich defizitäre...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Untypisch für die Abgabenordnung, in der für beide Seiten des Besteuerungsverfahrens gleichermaßen geltende Verfahrensregeln normiert sind, enthält § 85 AO die allgemeingültigen Prinzipien für die Festsetzung und Erhebung der Abgaben, die allein einen Sicherstellungsauftrag für die Finanzbehörden erteilt. Hierbei lassen sich beide Prinzipien unmittelbar aus der Verfass...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 85... / 3 Besteuerungsgrundsätze

Rz. 9 § 85 S. 1 AO formuliert die fundamentalen Besteuerungsgrundsätze der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit des Besteuerungsverfahrens. Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Besteuerung leitet sich aus dem allgemeinen rechtsstaatlichen Prinzip der Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht und damit aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 70... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 70 EStG wurde durch das JStG 1996 v. 11.10.1995[1] im Zusammenhang mit der Umgestaltung des bisherigen Kinderlastenausgleichs zum sog. Familienleistungsausgleich mit Geltung ab Vz 1996 eingefügt. Durch das JStErgG v. 18.12.1995[2] wurde zur Beseitigung materieller Festsetzungsfehler Abs. 3 angefügt. Das JStG 1997 v. 20.12.1996[3], das StEntlG 1999/2000/2002 v. 24.3.1...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 5. Sozialeinrichtungen

Rz. 433 § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG gewährt dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen, deren Wirkungsbereich auf den Betrieb, das Unternehmen oder den Konzern beschränkt ist. Das Mitbestimmungsrecht nach Nr. 8 steht in einem engen sachlichen Zusammenhang zu dem der Nr. 10 (betriebliche Lohngestaltun...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 646 Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Muster 1a.29: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und H...mehr

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§ 1b Individualarbeitsrecht... / aa) Vollzeitbeschäftigter

Rz. 224 Für die Frage, ob ein Teilzeitarbeitsverhältnis vorliegt, ist somit zu klären, welche regelmäßige Wochenarbeitszeit ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer hat. Dabei ist die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit vergleichbarer Arbeitnehmer nicht gleichzusetzen mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Betriebsübliche Arbeitsz...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / III. Formulierungsbeispiele/Muster

Rz. 134 Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatz Muster 1a.1: Checkliste zur Erstellung eines Anforderungsprofils für einen zu besetzenden Arbeitsplatzmehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / aa) Rechtsprechung zur Mankohaftung

Rz. 1062 Die Grundsätze der gesetzlichen Mankohaftung beruhen auf einer wechselvollen, von der Literatur stets kritisch begleiteten Rechtsprechung, die ihren vorläufigen Höhepunkt in zwei Entscheidungen des BAG vom 17.9.1998[2371] und 2.12.1999[2372] gefunden hat. Wesentliche Fragestellung ist bei der Mankohaftung neben dem Haftungsumfang die sachgerechte Verteilung der Darl...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / a) Typischer Sachverhalt

Rz. 192 Beispiel Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurzfristig am folgenden Sam...mehr

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ZErb 01/2021, Berechtigtes ... / 1 Tatbestand

l. Durch Beschl. v. 30.9.2015 hat das Nachlassgericht Nachlasspflegschaft angeordnet und den Beteiligten zu 2) zum Nachlasspfleger mit den Wirkungskreisen der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und der Ermittlung der Erben bestellt. Durch Beschl. v. 7.12.2018 hat das Nachlassgericht die Nachlasspflegschaft aufgehoben. Mit Schriftsatz vom 16.7.2020 hat der Beteiligte zu 1)...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / 2. Gleichstellung

Rz. 13 Am 1.5.2015 ist die Neufassung des "Gesetzes für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Unternehmen und Gerichten des Bundes" (Bundesgleichstellungsgesetz – BGleiG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Bundesverwaltung. Die bisherigen Maßnahmen und Anfo...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nutzungsänderung ohne Eigentumswechsel

Rz. 12 [Autor/Stand] Bei einer reinen Nutzungsänderung kann nur der (wirtschaftliche) Eigentümer des Grundstücks anzeigepflichtig gegenüber der Finanzbehörde sein. Er allein hat die Kenntnis von der Nutzung des Grundstücks. Die Anzeigepflicht entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die tatsächliche Nutzungsänderung eintritt (vgl. R 31 Abs. 2 GrStR). In diesem Zeitpunkt beginnt die...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (2) Geltungsbereich § 1

Rz. 256 Die Schichtplanfestlegung wird in der Regel nicht alle Bereiche eines Betriebes betreffen, sondern vor allem z.B. die Produktion in einem Produktionsbetrieb oder auch einzelne Stationen in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexib...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / (3) Geltungsbereich, § 1

Rz. 222 Denkbar ist, für unterschiedliche Bereiche und Abteilungen oder auch unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gesonderte Regelungen vorzusehen. Die Definition des Geltungsbereichs ermöglicht es, für jeden Bereich die passenden Arbeitszeitregelungen (mit dem notwendigen Flexibilisierungspotential) zu entwickeln. Denn die Anforderungen an die Arbeitszeitlage und -flexibili...mehr