Rz. 192

 

Beispiel

Der Arbeitgeber möchte in seinem Produktionsbetrieb ein Schichtsystem einführen, um die Maschinenlaufzeit zu erhöhen und so eine bessere Ausnutzung der Investitionen zu erreichen. Wegen der erfreulichen Auftragslage soll zudem die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden auf 40 Stunden erhöht werden. Daneben soll in der Produktion kurzfristig am folgenden Samstag eine Sonderschicht eingeführt werden, um einen zeitkritischen Auftrag fristgemäß fertigzustellen. In der Verwaltung sollen die Mitarbeiter – insbesondere in der Auftragsannahme – auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit mobil erreichbar sein.

Der Betriebsrat ist mit diesen Plänen des Arbeitgebers nicht einverstanden. Allenfalls für die Sonderschicht am folgenden Samstag besteht die Bereitschaft, dieser zuzustimmen. Wegen des Freizeitverlustes für die Mitarbeiter (und der Wochenendeinschränkung) ist Voraussetzung für die Zustimmung eine ordentliche Zulage für die Mitarbeiter.

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