Ansatz- und Bewertungsvereinfachungsregeln speziell für die "Erste Eröffnungsbilanz" für die weiteren 11 Flächenbundesländer werden unter dem Stichwort "Bewertungsvereinfachung" (gegliedert nach bestimmten Vermögensgruppen) vorgestellt.[1]

[1] Vgl. Goldbach, Bewertungsvereinfachung, Haufe Finanz Office für die Öffentliche Verwaltung, HI2049567.

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