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Die Hauptzollämter und ihre Dienststellen (Zollämter, Grenzkontrollstellen) sind die wichtigsten örtlichen Behörden der Bundesfinanzverwaltung. Sie sind für die Verwaltung der Zölle, der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern einschließlich der EUSt und der EG-Abgaben zuständig.[1]

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