Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Sachverhaltsvarianten

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zum Gesamtbetrag der Einkünfte

Rz. 751 Der Gesamtbetrag der Einkünfte ist die Summe der Einkünfte, vermindert um den Altersentlastungsbetrag, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und den Freibetrag für Land- und Forstwirte.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (c) Formalien

Rz. 804 Voraussetzungen der Zustimmung sind: Rz. 805 Hinweis Es besteht kein Anspruch, die Anlage U zu unter...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / i) Obliegenheit des Unterhaltsschuldners

Rz. 807 Nach Ansicht des BGH obliegt es dem Unterhaltsschuldner, mögliche Steuervorteile aus dem Realsplitting zu nutzen.[603] Dies gilt aber soweit sich die Verpflichtung aus einem Anerkenntnis oder einer rechtskräftigen Verurteilung ergibt, bzw. diese freiwillig erfüllt wird.[604] Da die steuerlichen Voraussetzungen des Realsplittings eine tatsächliche Unterhaltszahlung (§ 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Sicherheitsleistung/Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Rz. 806 Wenn konkrete Anhaltspunkte die Gefahr begründen, dass der Unterhaltsschuldner zum Nachteilsausgleich nicht bereit oder in der Lage ist, z.B. bei laufenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Insolvenzantrag oder Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, kann der Unterhaltsberechtigte seine Zustimmung von der Leistung einer Sicherheitsleistung in Höhe der zu erwartenden N...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) Durchsetzung des Anspruchs auf Zustimmung

Rz. 808 ▪ Klageart Durch einen Antrag auf Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO kann die Zustimmung eines Ehepartners zum Realsplitting erreicht werden. Die Zustimmung zum begrenzten Realsplitting ist eine öffentlich-rechtliche Willenserklärung, die durch Beschluss oder Einigung im Verfahren ersetzt werden kann. Sie gilt mit rechtskräftigem Beschluss gemäß § 894 ZPO al...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) 20 %- und 4 %- Grenze

Rz. 835 Dem Unternehmer oder eines wegen Überschreitens der Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigen wird die freie Wahl über die Art und Weise gelassen, wie er bis zu 20 % seines Bruttoeinkommens als primäre Altersvorsorge aufwenden will.[628] Der Betrag erfolgt in Anlehnung an die gesetzliche Rentenversicherung nach der 20 %-Grenze, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Personenbezogenheit

Rz. 774 Bei der getrennten Veranlagung/Einzelveranlagung ab VZ 2013 ist ein Sonderausgabenabzug grundsätzlich bei dem Ehepartner vorzunehmen, der die Sonderausgaben geleistet hat. Auf übereinstimmenden Antrag der Ehepartner wird ausnahmsweise ein hälftiger Abzug vorgenommen, § 26a Abs. 2 Satz 2 bis 4 EStG. Werden Ehepartner nach § 26b EStG zusammenveranlagt, ist es für den Ab...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / hh) Nachträgliche Änderung der Abzugsbeträge

Rz. 793 Nicht selten werden Unterhaltsnachzahlungen noch für bereits veranlagte Kalenderjahre vorgenommen. Vorauszahlungen und Nachzahlungen von Unterhaltszahlungen sind – im Rahmen des Höchstbetrages von 13.805 EUR – im Kalenderjahr zuzüglich der Beträge nach dem Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung ab VZ 2010[570] als Sonderausgaben abziehbar,[571] selbst wenn zunäc...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Zahlungen mit Auslandsbezug

Rz. 788 Unterhaltszahlungen an nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Empfänger, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU/EWR-Staat haben, sind seit 1996 als Sonderausgaben abzugsfähig. Ein Abzug ist jedoch nur unter der Voraussetzung möglich, dass die Besteuerung der Unterhaltsleistung beim Unterhaltsberechtigten durch eine Bescheinigung der zuständ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Zustimmung und Widerruf

Rz. 790 ▪ Zustimmung Der Unterhaltsempfänger hat dem Sonderausgabenabzug zuzustimmen. Die Zustimmung kann durch Unterschriftleistung auf der Anlage U zur Einkommensteuererklärung oder direkt durch eine Erklärung gegenüber der Finanzbehörde vorgenommen werden. Rz. 791 ▪ Widerruf Die Zustimmung gilt beim Unterhaltsgläubiger bis zu ihrem Widerruf, der sowohl gegenüber dem Wohnsitz-...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Familienrechtliche Anspruchsgrundlage für die Zustimmungsverpflichtung

Rz. 795 Die Anspruchsgrundlage bildet § 1353 BGB i.V.m. § 242 BGB. Die Verpflichtung ergibt sich nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung aus der Verpflichtung zur nachehelichen Solidarität als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Rahmen des Unterhaltsverhältnisses.[574] Danach trifft den Unterhaltsberechtigten eine Obliegenheit zur Mitwirkung an der ste...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Überblick zur Ermittlung der Summe der Einkünfte

Rz. 742 Die Summe der Einkünfte nach § 2 Abs. 2 EStG resultiert aus der Zusammenrechnung der positiven und/oder negativen Einkünfte der verschiedenen sieben Einkunftsarten. Sie stellt ein Zwischenergebnis bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens dar.mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / k) Unterschiedliche steuerliche Auswirkungen

Rz. 811 Die steuerlichen Auswirkungen zugunsten des Unterhaltspflichtigen bezüglich der Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen machen sich unterschiedlich bemerkbar, je nachdem, ob die Erklärungen erst in der Jahressteuererklärung abgegeben werden oder ob zuvor bereits ein Freibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte eingetragen wird. Hinweis Ab dem 1.1.2013 ersetzt da...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Überblick über die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens

Rz. 110 Nach § 2 Abs. 1 bis 5 EStG wird das zu versteuernde Einkommen schrittweise wie folgt ermittelt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / m) Verjährung

Rz. 815 Bei dem Anspruch auf Ausgleich des Steuernachteils infolge der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting handelt es sich nicht um einen begrenzten Unterhaltsanspruch i.S.v. § 1585b Abs. 3 BGB. § 1585b Abs. 3 BGB ist deshalb weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.[615] Hieraus folgt, dass der Ausgleich des Steuernachteils noch verlangt werden kann, solange eine Zustim...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Beschränkte Steuerpflicht

Rz. 116 Erzielen natürliche Personen, die weder ihren Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, inländische Einkünfte i.S.d. § 49 EStG, so unterliegen nur die inländischen Einkünfte der Einkommensteuer. Es besteht insoweit die sog. beschränkte Einkommensteuerpflicht. Bei den Einkünften i.S.v. § 49 EStG handelt es sich z.B. ummehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Altersvorsorgeaufwendungen

Rz. 824 Altersvorsorgeaufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Sonderausgaben

Rz. 769 Grundsätzlich gilt im Einkommensteuerrecht, dass Aufwendungen für die private Lebensführung bei der Ermittlung des Einkommens nicht abgezogen werden dürfen (§ 12 EStG). Durch den Abzug von Sonderausgaben wird dieser Grundsatz durchbrochen. Als Sonderausgaben können nur Aufwendungen abgezogen werden, die auf einer eigenen Verpflichtung des Steuerpflichtigen beruhen und ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (1) Sekundäre Altersvorsorge beim Elternunterhalt

Rz. 837 Im Rahmen des Elternunterhalts/Aszendentenunterhalts werden einem selbstständigen erwerbstätigen Unterhaltsschuldner neben der primären Altersvorsorge weitere 5 % seines Bruttoeinkommens für eine zusätzliche private Altersvorsorge zugebilligt.[632] Rz. 838 ▪ Wahlrecht Bei der Wahl der Vorsorge ist der Unterhaltsschuldner frei. Die Zulässigkeit einer privaten Altersvors...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben

Rz. 773 Beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben werden in Sonderausgaben untergliedert, die entweder Vorsorgeaufwendungen darstellen oder nicht. Vorsorgeaufwendungen sind: Unter die b...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Splittingverfahren (Splittingtabelle)

Rz. 924 Die Splittingtabelle wird angewendet bei:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gewerbesteuer

Rz. 620 Besteuert werden Gewerbebetriebe, die entweder über ihre Rechtsform als Kapitalgesellschaft oder über ihre gewerbliche Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuerrechts (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) erfasst werden. Dabei wird für natürliche Personen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 EUR gewährt.[404] Rz. 621 Berechnungsschema der Gewerbe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Voraussetzungen des Sonderausgabenabzugs bei Unterhaltsleistungen

Rz. 781 Folgende Voraussetzungen müssen für den Sonderausgabenabzug erfüllt sein:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art (§ 33 EStG)

Rz. 860 ▪ Begriff Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes, liegt eine außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 Abs. 1 EStG vor. Im Gegensatz zu den Sonderausgaben sind die Fälle der außergewöhnlichen Belastu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Kinderbetreuungskosten i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 845 Ab 2012 [639] werden Kinderbetreuungskosten ausschließlich als Sonderausgaben i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG steuerlich berücksichtigt. Erwerbsbedingte und nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten werden nicht mehr differenziert. Auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen, wie z.B. Erwerbstätigkeit oder Ausbildung der Kindeseltern, kommt es nicht mehr an. Unter d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Sonstige Vorsorgeaufwendungen

Rz. 826 I.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind sonstige Vorsorgeaufwendungen: Beiträge zumehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltszahlungen

Rz. 778 Ehegattenunterhaltszahlungen sind begünstigte Aufwendungen und somit zum Sonderausgabenabzug zugelassen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die Unterhaltszahlungen freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erbracht werden. Es muss sich auch nicht um laufende oder einmalige Leistungen handeln. Auch die infolge des Nachteilsausgleichs zu erstattende Steuer und...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / (a) Bildung von Rücklagen

Rz. 61 [Autor/Zitation] § 300 AktG verpflichtet die Organgesellschaft, Beträge in die gesetzliche Rücklage einzustellen. Gemäß § 300 Nr. 1 AktG ist dies aus dem ohne die Gewinnabführung entstehenden, um einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr geminderten Jahresüberschuss der Betrag, der erforderlich ist, um die gesetzliche Rücklage unter Hinzurechnung einer Kapitalrücklage inner...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Außergewöhnliche Belastungen für familienrechtliche Aufwendungen

Rz. 869 ▪ Scheidungskosten Scheidungskosten werden nicht durch Einkünfteerzielung veranlasst und sind deshalb weder Werbungskosten gem. § 9 Abs. 1 EStG noch Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 4 EStG. Wenn eine für den Steuerpflichtigen "zumutbare Belastung" überschritten wird, sind sie aber zwangsläufig und daher generell außergewöhnliche Belastungen. Eine Zwangsläufigkeit kam nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG i.V.m. § 23 EStG; früher auch Spekulationsgeschäfte), auch als Problem der Steuerlatenz in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich ("latente Steuer")

Rz. 702 Private Veräußerungsgeschäfte,[463] früher auch Spekulationsgeschäfte genannt, gehören systematisch zu den sonstigen Einkünften und werden deshalb hier dargestellt. Sie haben im Kontext zur Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleichsverfahren eine zusätzliche Bedeutung erhalten. Der BGH[464] hat in einem obiter dictum zur latenten Steuerlast (zukünftige s...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Freibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG

Rz. 891 ▪ Allgemeines Die Freistellung des Existenzminimums und des Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarfs eines Kindes werden alternativ entweder durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld (§ 31 S. 1 EStG) bewirkt (vgl. Rdn 901). Rz. 892 ▪ Sonderbedarf i.S.d. § 33a Abs. 2 S. 1 EStG Zur Abgeltung des darüberhinausgehenden Sonderbedarfs eines ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Höchstabzugsbetrag/Ausschluss vom Abzug

Rz. 784 Als Sonderausgabe im Rahmen des Realsplittings kann der Unterhaltsverpflichtete im Kalenderjahr Unterhaltszahlungen bis zu 13.805 EUR (1.150,42 EUR mtl.) abziehen (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG). Übersteigen Unterhaltsleistungen den Betrag von 13.805 EUR im Kalenderjahr, sind diese vom Abzug ausgeschlossen. Die übersteigenden Beträge können dann auch nicht als außergewöhnlic...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Gewinnermittlung beim Organträger

Rz. 106 [Autor/Zitation] Das Einkommen des Organträgers setzt sich zusammen aus dem eigenen Einkommen und den Einkommen der Organgesellschaften, die aufgrund des Gewinnabführungsvertrags abzuführen waren. Hierfür spricht der Wortlaut des § 14 Abs. 1 KStG. Dies ist im Ergebnis auch die Auffassung der Finanzverwaltung (R 7.1 KStR; aA Ebber in BeckOK KStG17, § 14 Rz. 539), nach ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / n) Realsplittingvorteil aus neuer Ehe

Rz. 816 Wenn sich der Unterhaltsanspruch nach Wiederheirat des Verpflichteten nach seinem fiktiven Einkommen ohne den Splittingvorteil der neuen Ehe errechnet, ist auch ein etwaiger Realsplittingvorteil auf der Grundlage dieses fiktiv nach der Grundtabelle bemessenen Einkommens zu bestimmen.[618] Rz. 817 Keinen Ausgleichsanspruch gibt es hinsichtlich der infolge der Zusammenv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Höchstabzugsbeträge

Rz. 829 Für die Basisversorgung im Alter Die Berechnung vollzieht sich auch hier in mehreren Schritten:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Fristbestimmung nach den Umständen des Einzelfalls

Rz. 55 [Autor/Zitation] Die nicht von Spezialregelungen betroffenen Unternehmen müssen den JA innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit aufstellen. Der Gesetzgeber hat in Abs. 3 keine starre Aufstellungsfrist normiert, sondern mit der Formulierung "innerhalb der einem ordnungsmäßigen Geschäftsgang entsprechenden Zeit" einen unbestimmten Rechtsbegri...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften in d... / 3.2.1 Gesetzliche Grundlagen

Rz. 18 Im Hinblick auf die Erfassung des Eigenkapitals für die Gesellschafter einer KG gilt das vorstehend zur OHG Ausgeführte bezüglich der gesetzlichen Regelung analog (§ 161 Abs. 2 HGB). Somit müssen die vom Gesetz vorgesehenen Erfolgsverteilungs- und Entnahmeregelungen von § 120 HGB und § 122 HGB auf Kommanditisten und Komplementäre angewendet werden. Allerdings sind bez...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 7.2 Verfahrensrevision (§ 118 Abs. 3 S. 1)

Rz. 47 Stützt der Revisionskläger die Revision ausschließlich auf Verfahrensmängel (Verfahrensrevision) oder entsprechen die daneben erhobenen materiell-rechtlichen Rügen nicht den Zulässigkeitsanforderungen, hat der BFH nur über die Verfahrensmängel zu entscheiden.[1] Die Prüfung beschränkt sich auf die geltend gemachten Verfahrensmängel. Der BFH hat nicht zu untersuchen, o...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Verlustabzug und -rücktrag

Rn. 425 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Zum Verlustabzug s Erläut zu § 10d EStG (Gassen/Schwarz ). Auch der Verlustrücktrag ist möglich, zB wegen Bewerbungskosten, wenn der StPfl arbeitslos geworden ist, s Cirsovius, Der Verlustrücktrag, 76, 121 f, 123f. D. Versteuerung der Energiepreispauschale (§ 19 Abs 3 iVm §§ 112–122 EStG) Rn. 426 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Bezieher von Renten u...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 17. BMF, Schr. v. 13.7.2009 – IV B 5 - S 2118-a/07/10004 – DOK 2009/0407190, BStBl. I 2009, 835 (Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – [BStBl 2009 II S. 630]; Nichtanwendungsschreiben der Urteilsgrundsätze in vergleichbaren Fällen)

Mit Urteil vom 17. Juli 2008 – I R 84/04 – (BStBl. 2009 II S. 630) hat der BFH entschieden, dass auch nach Streichung des § 2 a Abs. 3 EStG aF Verluste aus einer ausländischen Betriebsstätte, deren Einkünfte nach einem DBA im Inland steuerfrei gestellt sind, prinzipiell nicht im Inland abzugsfähig sind. Abweichend davon soll nach Meinung des BFH jedoch ein phasengleicher Ver...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.3.1 Allgemeines

Tz. 36 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Mit der Rückvergütung soll entspr dem Gen-Prinzip, die Mitglieder zu fördern und nicht selbst Gewinne zu erzielen (s § 1 GenG), (nur) der im Mitgliedergeschäft iSd § 22 KStG erzielte Gewinn (nach dem Ges-Wortlaut: die im Mitgliedergeschäft erwirtschafteten Beträge) an die Mitglieder verteilt werden. Den Mitgliedern soll im Wege der Rückvergü...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 4. BMF, Schr. v. 24.12.1999 – IV B 4 - S 1300 - 111/99, BStBl. I 1999, 1076 (Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung der Einkünfte bei Betriebsstätten international tätiger Unternehmen [Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze])

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, nach welchen Grundsätzen das Betriebsvermögen und die Einkünfte eines Unternehmens zwischen dem Stammhaus in einem Staat und seiner/seinen Betriebsstätte/n in dem anderen Staat oder anderen Staaten nach innerstaatlichem Recht und den Abkommen zur Vermeidung der D...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 270 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Grundsätzlich sind Verluste, die iRd § 17 EStG erzielt werden, von anderen Einkünften abziehbar (BFH vom 29.06.1995, VIII R 68/93, BStBl II 1995, 722, 725). Eine Veräußerung mit Verlust ist grundsätzlich nicht missbräuchlich, weil die Saldierung von Verlusten mit positiven Einkünften zur Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips erford...mehr