Ein verbleibender Verlustabzug kann zum Zweck der gesonderten Feststellung erklärt werden. Eine solche Erklärung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben.[1] Der für die Einkommensteuererklärung vorgesehene Vordruck ist zugleich Vordruck für eine Erklärung des verbleibenden Verlustvortrags. Die Erklärung muss alle für die Ermittlung erforderlichen Angaben enthalten.

Arbeitnehmer, die nicht aus anderen Gründen zur Einkommensteuer veranlagt werden, müssen die Berücksichtigung eines Verlustabzugs besonders beantragen.[2] Verluste können nur im VZ ihrer Entstehung festgestellt werden. Ein nicht festgestellter verbleibender Verlustvortrag kann nicht in einem späteren VZ geltend gemacht werden.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge