Fachbeiträge & Kommentare zu Verlustabzug

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.1.4 Freigrenze für Bagatellfälle (§ 2 Abs. 1 Satz 3)

Rz. 186 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 AStG findet S. 1 – d. h. die Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht – nur für Vz Anwendung, in denen die insgesamt beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte mehr als EUR 16.500 betragen. Damit sollen Bagatellfälle aus dem Anwendungsbereich des § 2 AStG ausgenommen werden.[1] Technisch handelt es sich bei der Ausnahmevorschrift um eine Freigrenze...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.3.3 Wesentliche nicht-ausländische Einkünfte (§ 2 Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 290 Gem. § 2 Abs. 3 Nr. 2 AStG liegt ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse in Abhängig von den Einkünften des Steuerpflichtigen vor. Ein wesentliches wirtschaftliches Inlandsinteresse wird begründet, wenn die nicht-ausländischen Einkünfte eine relative oder absolute Grenze überschreiten. Dies ist nicht stichtagsbezogen, sondern muss zeitraumbezogen für den V...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Cloer/Hagemann, AStG § 2 AS... / 2.5.2 Berechnung der Steuer unter Progressionsvorbehalt (§ 2 Abs. 5 Satz 1)

Rz. 331 § 2 Abs. 5 S. 1 AStG regelt den anwendbaren Steuersatz. Die Norm ordnet die Anwendung des sog. Progressionsvorbehalts (§ 32b EStG) im Rahmen der erweiterten beschränkten Steuerpflicht an, indem der "Steuersatz [...], der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt", zur Anwendung kommt. Dies gilt auch in Fällen, in denen § 2 Abs. 1 AStG nicht zu einer Ausdehnung d...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorabentscheidungsersuchen zum Bestehen eines unionsrechtlichen Anspruchs auf einen Vortrag nicht angerechneter ausländischer Steuern

Leitsatz Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Rechtsfragen zur Vorabentscheidung vorgelegt: 1. Steht Art. 4 Abs. 1 zweiter Gedankenstrich der Richtlinie 90/435/EWG nationalen Regelungen entgegen, nach denen Ausschüttungen einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Tochtergesellschaft bei einer Verluste erzielenden inländischen Muttergesellschaft zu einer Kürzung ihres Verlustvortrags in Höhe dieser Ausschüttungen führen, die von der Tochtergesellschaf...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 2.10.4 Behandlung von Verlusten

Ein verbleibender Verlustabzug nach § 10d EStG geht nicht über.[1] Dies gilt nicht für den Verlustabzug gem. § 10a GewStG, weil § 24 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 UmwStG nicht auf § 22 Abs. 4 UmwStG verweist.[2] Hier besteht jedoch das Problem der Unternehmer- und Unternehmensidentität. Bei Übergang auf eine Körperschaft geht – nach Ansicht der Verwaltung – der gewerbesteuerliche ...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG

Kommentar Das BMF hat eine überarbeitete Fassung seines Schreibens zur Anwendung der Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG veröffentlicht. In das neue Schreiben eingeflossen sind nicht nur die jüngsten Änderungen durch das Wachstumschancengesetz, sondern auch aktuelle BFH-Rechtsprechung. Im Folgenden werden nicht nur die Änderungen des neuen BMF-Schreibens v. 12.3.2025 (...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 25): Die Or... / 1. Ermittlung des Einkommens bei der Organgesellschaft

Das Einkommen der Organgesellschaft ist grds. nach den allgemeinen Vorschriften zu ermitteln.[10] Vertragsverhältnisse zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft sind dabei anzuerkennen. § 15 KStG schreibt sodann verschiedene Modifikationen vor, indem einzelne allgemeine Regelungen von der Anwendung ausgeschlossen werden. So findet auf Ebene der Organgesellschaft kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 4.1 Allgemeines

Rz. 66 § 11 Abs. 1 S. 1 KStG kodifiziert, dass der Besteuerung der "im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn" (Abwicklungsgewinn) zugrunde zu legen ist. In § 11 Abs. 2 KStG wird insoweit spezifiziert, dass zur Ermittlung dieses Abwicklungsgewinns das Abwicklungs-Endvermögen dem Abwicklungs-Anfangsvermögen gegenüberzustellen ist. Die Gewinnermittlung erfolgt prinzipiell ana...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 11 ... / 3.4 Besteuerungsgrundsätze (Abs. 6)

Rz. 53 § 11 KStG enthält keine selbstständige Regelung zu den Besteuerungsgrundsätzen während der Liquidation, sondern passt die allgemeinen Besteuerungsgrundsätze lediglich an die Besonderheiten einer Liquidation an. § 11 Abs. 6 KStG bestimmt entsprechend ausdrücklich, dass die Besteuerung, von den in den Abs. 1–5 aufgeführten Besonderheiten abgesehen, nach den allgemeinen ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6 Gewerbeverluste

Ein Verlustrücktrag entsprechend der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer ist bei der Gewerbesteuer nicht vorgesehen. Die Verluste sind aber zeitlich unbeschränkt vortragsfähig, was eine gesonderte Feststellung der Verluste auch für die Gewerbesteuer erforderlich macht. Nur festgestellte Verlustvorträge können in folgende Verlustfeststellungen vorgetragen werden. Maßgebend für ...mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 6.2 Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften

Im Bereich der Körperschaftsteuer bestehen beim Verlustabzug im Falle von Gesellschafterwechseln ergänzende Regelungen.[1] Diese Regelungen sind beim gewerbesteuerlichen Verlustabzug entsprechend anzuwenden.[2]mehr

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Ermittlung der Gewerbesteuer / 1 Ausgangsgröße für den Gewerbeertrag

Grundlage für die Ermittlung des Gewerbeertrags ist der Gewinn aus Gewerbebetrieb bei der Einkommensteuer. Bei der Körperschaftsteuer wird das zu versteuernde Einkommen zugrunde gelegt. Dies gilt auch für Personengesellschaften, die nach § 1a KStG zur Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft optiert haben.[1] Wichtig Verlustabzug hinzurechnen Beim zu versteuernden Einkommen vo...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Wechsel zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 47 ff. Zum LSt-Abzug bei beschränkt steuerpflichtigen ArbN > Ausländische Arbeitnehmer im Inland Rz 4 ff, > Beschränkte Steuerpflicht Rz 21 ff. Zur Ermittlung der LSt auf > Sonstige Bezüge, die bei einem ehemaligen ArbN nach Wegfall der unbeschränkten Steuerpflicht einzubehalten ist, gehört der während der Zei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 § 19 KStG befasst sich mit zwei Bereichen, und zwar in den Abs 1 bis 4 mit der Anwendung besonderer Tarifvorschriften und in Abs 5 mit dem St-Abzug beim OT; die Überschrift ist insoweit unvollständig. § 19 KStG wurde durch das KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) eingeführt. Die Vorschrift ist beim Systemwechsel vom Vollanrechnungs- zum Ha...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 4.1 Verlustabzug

Zeile 56 In dieser Zeile ist der Verlustabzug einzutragen, der im Vz 2024 geltend gemacht werden kann. Diese Zeile sowie Zeile 58 sind nur auszufüllen, wenn der Betrag in Zeile 53 positiv ist. Der Verlustabzug setzt sich zusammen aus dem verbleibenden Verlustvortrag der Veranlagungszeiträume 1985–2023; dem nach § 57 Abs. 4 EStG zu berücksichtigenden Verlust aus der ehemaligen D...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 19 Angaben zur Verlustfeststellung

Vor Zeilen 129–142a Die Zeilen 129–142a dienen der Ermittlung des nach § 10a GewStG abzugs- und vortragsfähigen Verlusts.[1] Die Beträge sind ohne Vorzeichen einzutragen. Der auf das Ende des Erhebungszeitraums 2023 festgestellte Vortrag des Gewerbeverlustes ist nicht gesondert anzugeben, sondern wird von Amts wegen berücksichtigt. Diese Zeilen sind auch von Personengesellschaf...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 4 Ermittlung des abziehbaren Verlustes und des vortragsfähigen Gewerbeverlustes (§ 10a Satz 9 GewStG i. V. m. § 8 Abs. 9 Satz 5 bis 8 KStG)

Vor Zeilen 78 – 99 In den Zeilen 78-99 wird der abziehbare und der vortragsfähige Gewerbeverlust pro Sparte ermittelt. Bei Organschaft sind diese Zeilen nur von dem Organträger, bei Organschaftsketten von dem obersten Organträger, auszufüllen, da die Verlustverrechnung nur auf der Ebene des obersten Organträgers erfolgt. Die Organgesellschaft hat die Zeilen 78-100 und 101-107...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 4.3 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 226 In den Zeilen 226–231 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG von positiven Einkünften der jeweiligen Sparte im laufenden VZ abgezogen werden kann. Organgesellschaften haben diese Zeilen nicht auszufüllen, da bei ihnen kein Verlustabzug erfolgen kann. Der Abzug eines Verlustvortrags in einer Sparte k...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 5 Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG der einzelnen Sparte

Zeile 234 In den Zeilen 234–239 wird je Sparte ermittelt, welcher Teil des in Zeile 232 ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags ein "fortführungsgebundener Verlustvortrag" nach § 8d KStG ist, der trotz eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c KStG nicht unabziehbar geworden ist. Die Zeilen sind von Organgesellschaften regelmäßig nicht auszufüllen, da der Verlustvor...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 4 Positiver Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 22 In den Zeilen 22–27 wird der vorhandene Verlustvortrag ermittelt, der im Rahmen der "Mindestbesteuerung" nach § 10d Abs. 2 EStG im laufenden VZ abgezogen werden kann. Der Abzug eines Verlustvortrags kann sich nur ergeben, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (Zeile 53 der Anlage ZVE) positiv war. Bei Organgesellschaften ergibt sich der entsprechende Betrag aus Zeile 17...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Invest-Verluste

Zweck und Aufbau des Vordrucks In dem Vordruck Invest-Verluste werden die nicht ausgeglichenen negativen Einkünfte bei Investmentfonds ermittelt. Der Vordruck ist damit nur von Investmentfonds, nicht aber von deren Anlegern, als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung und zur Verlustfeststellungserklärung auszufüllen. Der Vordruck enthält die Angaben, die für die Ermittlung der...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.3 Leistungen

Zeilen 16–16c Eintragungen haben Körperschaften nach § 1 Abs. 1 Nr. 4, 5 KStG und beschränkt steuerpflichtige Körperschaften vorzunehmen. Hat bei einer Körperschaft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG im Vz ein Wechsel zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht stattgefunden, sind hier die während der Zeit der beschränkten Steuerpflicht erzielten Ergebnisse aus Leist...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 5 Endbestand

Zeile 28 Diese Zeile zeigt den steuerlich noch verbleibenden Verlustvortrag nach Verlustabzug 2024 und nach Verlustrücktrag nach 2023. Er enthält die durch eine Abspaltung bewirkten Änderungen des verbleibenden Verlustabzugs (Zeile 16) und steht für den Verlustvortrag nach § 10d Abs. 2 EStG für die VZ 2025 ff. zur Verfügung. Außerdem bildet dieser Betrag den "verbleibenden Ve...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.9.2 Private Veräußerungsgeschäfte

Zeilen 15–15c In Zeile 15 sind die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. d. § 23 EStG einzutragen.[1] Es handelt sich um: Veräußerungsgeschäfte über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte, bei denen der Zeitraum zwischen der Anschaffung bzw. Herstellung und der Veräußerung nicht mehr als 10 Jahre beträgt; Veräußerungsgeschäfte über andere Wirtschaftsgüter, bei ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.10 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Sätze 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 47–51 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann. Wird eine Verluste ausweisende Gesellschaft auf eine Ertrag bringende Gesellschaft umgewandelt, gehe...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 3.3 Korrekturen nach § 2 Abs. 4 Satz 3 und 4 UmwStG

Zeile 203 In dieser Zeile ist die Zwischensumme der Einkünfte nach Abzug der von der Organgesellschaft geleisteten Ausgleichszahlungen und der KSt-Belastung auf die von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen zu bilden und in die Hauptspalte zu übertragen. Vor Zeilen 204–208 § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwir...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 2 Anfangsbestand

Vor Zeilen 11-18 In den Zeilen 11 bis 18 wird der Anfangsbestand der Verluste ermittelt. Dieser ist Ausgangspunkt für die Ermittlung des verbleibenden Verlustvortrags. Vom Anfangsbestand ausgehend, sind in dem Vordruck die Geschäftsvorfälle des Wirtschaftsjahres zu erfassen, die Auswirkungen auf den verbleibenden Verlustvortrag am Ende des VZ haben. Zeile 11 In dieser Zeile ist...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 4.1 Anfangsbestand

Zeile 215 In dieser Zeile ist der Ausgangswert für die Errechnung des noch für den Vortrag zur Verfügung stehenden Verlusts einzusetzen. Das ist der auf den Schluss des VZ 2023 gesondert festgestellte verbleibende Verlustabzug pro Sparte. In dieser Zeile einzutragen ist auch der festgestellte Verlust einer weggefallenen Sparte, wenn später wieder eine Sparte mit gleichartiger ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHK ist aufgrund der Sonderregelungen für Kapitalgesellschaften, bei denen die Mehrheit der Stimmrechte unmittelbar oder mittelbar juristischen Personen des öffentlichen Rechts zusteht (Eigengesellschaften), notwendig. Wenn bei solchen Eigengesellschaften nachweislich nur juristische Personen des öffentlichen Rechts die Verluste aus Dauerverlustgeschäften tragen, ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 3.6 Einkommenszurechnung bei einem Organträger

Zeile 38 Zeile 38 enthält die Zurechnung des Einkommens der Organgesellschaften, wenn der Stpfl. Organträger ist. Systematisch hat die Hinzurechnung der positiven bzw. negativen Einkommen der Organgesellschaften nach der Berücksichtigung der Spenden und Beiträge, aber vor dem Verlustabzug zu erfolgen. Die Einkommen der Organgesellschaften dürfen die Bemessungsgrundlage für de...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 19 Zugang nach § 35 KStG

Zeile 149 Zeile 149 betrifft Körperschaften, die am 31.12.1990 Sitz oder Geschäftsleitung in den neuen Bundesländern und weder Sitz noch Geschäftsleitung in den alten Bundesländern hatten und zum 31.12.1990 einen Verlust auswiesen. Dieser Verlust betrifft die Zeit vor Anwendung des KStG auf diese Körperschaften und ist bei Beginn der Geltung des KStG zum 1.1.1991 als EK 04 ei...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 5 Aufteilung des zu versteuernden Einkommens nach Steuersätzen

Vor Zeilen 71–73 Die Zeilen 71–73 dienen der Angabe, welcher Steuersatz auf die Körperschaft im Vz 2024 anzuwenden ist, und bei Anwendung eines weiteren Steuersatzes neben dem Tarifsteuersatz der Aufteilung des zu versteuernden Einkommens. Die Aufteilung der Einkommensteile muss nur erfolgen, wenn neben dem Tarifsteuersatz andere Steuersätze zur Anwendung kommen. Für die Aufte...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHK / 4.4 Endbestand

Zeile 232 Diese Zeile zeigt den steuerlich noch anzusetzenden verbleibenden Verlustvortrag der jeweiligen Sparte nach Verlustabzug 2024 und nach Verlustrücktrag nach 2023 und 2022. Der Betrag enthält auch die laufenden Verluste des Jahres 2024, die in Zeile 222 hinzugerechnet worden sind. Er steht für den Verlustvortrag in der jeweiligen Sparte nach § 10d Abs. 2 EStG für die ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Z / 2.3 Angaben zur Höchstbetragsberechnung

Zeile 10 Diese Zeile ist nur auszufüllen, wenn die Höchstbetragsberechnung auf der Grundlage der Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter erfolgen soll. Ist das der Fall, ist in Zeile 10 die Summe der Umsätze, Löhne und Gehälter einzutragen. Soll der Höchstbetrag von 20 % des Einkommens vor Spenden und Verlustabzug angesetzt werden, ergibt sich die Bemessungsgrundlage aus Zeile 3...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Die Anlage ÖHG ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A, zum Gewerbesteuermessbescheid und zum Feststellungsbescheid über die vortragsfähigen Gewerbeverluste. Sie dient der Spartentrennung bei der Gewerbesteuer und entspricht der Anlage ÖHK zur Körperschaftsteuererklärung. Eine Spartentrennung ist bei Kapitalgesellschaften erforderlich, bei denen die Mehrheit der ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck K... / 8 Weitere Angaben

Zeile 16 In Zeile 16 ist durch Eintragen einer Schlüsselzahl anzugeben, ob es sich bei dem Steuerpflichtigen um ein Kreditinstitut, ein Wertpapierinstitut oder ein Finanzdienstleistungsinstitut gem. § 8b Abs. 7 S. 1 KStG oder ein Finanzunternehmen § 8b Abs. 7 S. 2 KStG handelt. Diese Angabe hat Auswirkungen auf die mögliche Steuerfreiheit von Einkünften aus Beteiligungen bzw....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.7 Eigenkapitalveränderungen aufgrund des Steuerbilanzgewinns/-verlustes des laufenden Wirtschaftsjahres

Vor Zeilen 38a–39b Die Zeilen 38a–39a betreffen sowohl Betriebe gewerblicher Art in der Form der Eigenbetriebe und Regiebetriebe als auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese Zeilen sind nicht auszufüllen, wenn der Betrieb gewerblicher Art bzw. der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb die Umsatz- und Gewinngrenzen des § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b EStG nicht überschritten hat u...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 15 Fälle des § 2 Absatz 4 Satz 3 und 4 UmwStG

Vor Zeilen 120–121 Diese Zeilen nehmen Änderungen des Gewerbeertrags auf, die auf § 2 Abs. 4 Satz 3, 4 UmwStG beruhen. Diese Vorschrift soll Gestaltungen verhindern, durch die unter Ausnutzung der Rückwirkung bei Umwandlungen (§ 2 Abs. 1 UmwG) und Einbringungen (§ 20 Abs. 6 UmwStG) bei dem übernehmenden Rechtsträger ein erweiterter Verlustabzug erreicht werden kann, und gilt ...mehr

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Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 17 Verlustabzugsbeschränkungen im laufenden Erhebungszeitraum

Vor Zeilen 123–126 Die Zeilen 123–126 sind im Zusammenhang mit den Zeilen 129 ff. zu sehen. Die Zeilen 129 ff. enthalten die Entwicklung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts. Der Verlustvortrag einer Körperschaft kann unabziehbar werden, wenn im Erhebungszeitraum 2024 ein nach § 8c KStG schädlicher Beteiligungserwerb erfolgt. Der Verlustvortrag kann auch gemindert werden, wenn...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OG / 4 Werte, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind

Vor Zeilen 40-68 In diesen Zeilen werden Werte der Organgesellschaft zusammengefasst, die für die Besteuerung des Organträgers von Bedeutung sind. Die steuerlichen Auswirkungen dieser Faktoren werden nach dem Bruttoverfahren des § 15 Abs. 1 Nr. 2, 2a KStG nicht bei der Organgesellschaft, sondern endgültig erst bei dem Organträger ermittelt. Zu diesem Zweck werden diese Faktor...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.1 Allgemeines

Vor Zeilen 1 ff. In den Zeilen 1 ff. sind die Einkünfte im steuerlichen Sinne einzutragen. Dazu gehört auch der Berichtigungsbetrag nach § 1 AStG. Der Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG n. F. wird, zusammen mit den entsprechenden Kürzungsbeträgen, in Zeilen 31a, 31b der Anlage ZVE bei der Ermittlung der Summe der Einkünfte gesondert erfasst und darf daher in den Einkünften d...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

In dem Vordruck Verluste wird der verbleibende Verlustvortrag ermittelt. Der Vordruck ist als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung bzw. Verlustfeststellungsbescheid auszufüllen. Die in der Anlage Verluste ermittelte Betrag des abziehbaren Verlustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu übernehmen. Für Spartenbetriebe ist der Vordruck nicht auszufüllen. Für diese erfolgt die Ermi...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 3 Negativer Gesamtbetrag der Einkünfte

Zeile 19 Dem um die Daten der Zeilen 13 bis 18 geminderten Betrag in Zeile 11 (gesondert festgestellter verbleibender Verlustabzug zum 31.12.2023, abzüglich nicht abzugsfähiger Verlust) ist in Zeile 19 der Verlust des VZ 2024 hinzuzurechnen. Dieser Verlust ist der negative Gesamtbetrag der Einkünfte aus Zeile 53 der Anlage ZVE. Dieser Betrag ist um laufende Verluste, die nach...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GR / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck enthält Angaben zur Ermittlung der abziehbaren Rückvergütungen bei Genossenschaften. Die Anlage GR ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 konzipiert. Enden in einem VZ 2 Wirtschaftsjahre, ist eine Anlage GR für jedes Wirtschaftsjahr auszufüllen. Alle Eintragungen sind, soweit im jeweiligen Formular nicht anders angegeben, vorzeichengerecht vorzunehmen, negative Betr...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage Ver... / 7 Verlust aus dem Beitrittsgebiet i. S. d. § 57 Abs. 4 EStG

Vor Zeilen 38–43 In diesen Zeilen ist anzugeben, welcher Teil des in Zeile 11 bzw. Zeile 14a ausgewiesenen verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2024 auf 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfällt. Der Betrag ist folgendermaßen zu entwickeln: Betrag der Verlustvorträge in Zeile 11 bzw. 14a, die auf in 1990 entstandene Verluste im Beitrittsgebiet entfallen (Zeile 3...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 6.1 Nach DBA steuerfreie Einkünfte

Zeilen 127-130 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 131–132 Steuerfreie ausländische Einkünfte sind insbesondere Einkünfte aus ausländischen Betriebsstätten, wenn das DBA die Freistellungsmethode vorsieht. Nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei gestellte Bezüge aus ausländischen Kapitalgesellschaften, an denen mehr als eine Streubesitzbeteiligung besteht, sind nicht hier, sondern in...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage OT / 3 Einkommenszurechnung

Vor Zeilen 13–25 Die Zeilen 13–25 enthalten die Ermittlung des dem Organträger zuzurechnenden Einkommens der Organgesellschaft. Das eigene Einkommen des Organträgers muss um die Auswirkungen der Gewinnabführung oder Verlustübernahme sowie der von dem Organträger geleisteten Ausgleichszahlungen bereinigt sein. Das ist in Zeilen 270 ff. der Anlage GK des Organträgers geschehen....mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage GK / 4.2 Verlustausgleichsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen nach § 15b EStG

Vor Zeilen 47-64 In den Zeilen 47–64 ist das (Bilanz-)Ergebnis um weitere Beträge zu korrigieren, die aufgrund steuerlicher Vorschriften den Gewinn nicht mindern dürfen bzw. in einem späteren VZ als dem der handelsrechtlichen Entstehung (dem laufenden VZ) den steuerlichen Gewinn mindern. Dabei handelt es sich um bestimmte Verluste, die bei ihrer Entstehung den Gewinn nicht min...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage FE-K / 1 Zweck und Aufbau des Vordrucks

Der Vordruck dient, ebenso wie die Anlagen FE-K-Bet und FE-OT, nicht als Anlage zur Körperschaftsteuererklärung, sondern als Anlage zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Personengesellschaften und Gemeinschaften. Er ist auszufüllen, wenn die Personengesellschaft oder Gemeinschaft Erträge erzielt, bei denen die Steuerfreiheit oder Besteuerung rechtsformabhängig i...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage ÖHG / 3 Ermittlung des Gewerbeertrags (§§ 7 bis 9 GewStG)

Die Summe der Einträge in den einzelnen Zeilen aller Anlagen ÖHG muss dem Betrag in der entsprechenden Zeile der Gewerbesteuererklärung GewSt 1 A entsprechen. Vor Zeilen 21–77 In diesen Zeilen werden die gewerbesteuerlichen Besteuerungsgrundlagen der jeweiligen Sparte, für die der Vordruck ÖHG ausgefüllt wird, zugeordnet. Damit kann ein Gewerbeertrag pro Sparte ermittelt werde...mehr